Suche

Suche innerhalb der Norm

ARCHIV

Link zur Hilfe-Seite

Beachtung des Datenschutzes bei der Bezeichnung des zuzustellenden Schriftstückes auf der Postzustellungsurkunde durch die Gerichte und Justizbehörden

Beachtung des Datenschutzes bei der Bezeichnung des zuzustellenden Schriftstückes auf der Postzustellungsurkunde durch die Gerichte und Justizbehörden
vom 2. April 1992
(JMBl/92, [Nr. 5], S.69)

Die zur näheren Kennzeichnung des zuzustellenden Schriftstücks in die Postzustellungsurkunde aufzunehmenden Zusätze müssen aus Gründen des Datenschutzes neutral gefaßt sein und dürfen keine Rückschlüsse auf den Inhalt des zuzustellenden Schriftstücks zulassen. Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise bei den Gerichten und Justizbehörden des Landes Brandenburg ordne ich an, daß zur näheren Kennzeichnung der zuzustellenden Schriftstücke der Geschäftsnummer eine dem Schriftstück entsprechende Abkürzung aus dem dieser Rundverfügung als Anlage beigefügten Abkürzungsverzeichnis sowie das Datum des Schriftstücks, der maßgeblichen Verfügung oder des Termins anzugeben ist.

In Justizverwaltungssachen genügt es, wenn der Geschäftsnummer als kennzeichnender Zusatz das Datum des Schriftstücks oder der maßgeblichen Verfügung angefügt wird.

Der Minister der Justiz
In Vertretung

Dr. Faupel

Anlage zur Rundverfügung des Ministers der Justiz
vom 2. April 1992 (1454-I.18)

Verzeichnis der Abkürzungen, die zur Kennzeichnung des zuzustellenden Schriftstücks auf der Postzustellungsurkunde zu verwenden sind

a) Allgemeine Kurzbezeichnungen

A
Ab
Abl
AR
Ausf
B
bAb
L
P
RMB
S
T
U
V
für Antrag
für Abschrift, Ablichtung oder Durchschrift
für Abladung
für Antragsrücknahme
für Ausfertigung
für Beschluß
für beglaubigte Abschrift
für Ladung
für Protokoll
für Rechsmittelbelehrung
für Schreiben oder Schriftsatz
für Termin
für Urteil
für Verfügung

b) Kurzbezeichnungen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit

Aschu
Ber
Bes
GBd
Kl
KRü
VBd
WK 
für Anschuldigungsschrift in Disziplinarverfahren
für Berufungsschrift
für Beschwerdeschrift
für Gerichtsbescheid
für Klage
für Klagerücknahme
für Vorbescheid
für Widerklage

c) Kurzbezeichnungen für die Finanzgerichtsbarkeit

VBd für Vorbescheid

d) Kurzbezeichnungen für die ordentliche Gerichtsbarkeit
(ohne Straf- und Bußgeldverfahren)

Kl
KRü
MB
SV
VB
WK
für Klage
für Klagerücknahme
für Mahnbescheid
für Streitverkündung
für Vollstreckungsbescheid
für Widerklage

e) Kurzbezeichnungen in Straf- und Bußgeldverfahren

AS
BeP
Ber (Re)
PK
Rev (Ge)
SB
für Anklageschrift
für Bewährungsplan
für Berufung (-srechtfertigung)
für Privatklage
für Revision (-sgegenerklärung)
für Strafbefehl