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Beachtung des Datenschutzes bei der Bezeichnung des zuzustellenden Schriftstückes auf der Postzustellungsurkunde durch die Gerichte und Justizbehörden
Beachtung des Datenschutzes bei der Bezeichnung des zuzustellenden Schriftstückes auf der Postzustellungsurkunde durch die Gerichte und Justizbehörden
vom 2. April 1992
(JMBl/92, [Nr. 5], S.69)
Die zur näheren Kennzeichnung des zuzustellenden Schriftstücks in die Postzustellungsurkunde aufzunehmenden Zusätze müssen aus Gründen des Datenschutzes neutral gefaßt sein und dürfen keine Rückschlüsse auf den Inhalt des zuzustellenden Schriftstücks zulassen. Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise bei den Gerichten und Justizbehörden des Landes Brandenburg ordne ich an, daß zur näheren Kennzeichnung der zuzustellenden Schriftstücke der Geschäftsnummer eine dem Schriftstück entsprechende Abkürzung aus dem dieser Rundverfügung als Anlage beigefügten Abkürzungsverzeichnis sowie das Datum des Schriftstücks, der maßgeblichen Verfügung oder des Termins anzugeben ist.
In Justizverwaltungssachen genügt es, wenn der Geschäftsnummer als kennzeichnender Zusatz das Datum des Schriftstücks oder der maßgeblichen Verfügung angefügt wird.
Der Minister der Justiz
In Vertretung
Dr. Faupel
Anlage zur Rundverfügung des Ministers der Justiz
vom 2. April 1992 (1454-I.18)
Verzeichnis der Abkürzungen, die zur Kennzeichnung des zuzustellenden Schriftstücks auf der Postzustellungsurkunde zu verwenden sind
a) Allgemeine Kurzbezeichnungen
A Ab Abl AR Ausf B bAb L P RMB S T U V |
für Antrag für Abschrift, Ablichtung oder Durchschrift für Abladung für Antragsrücknahme für Ausfertigung für Beschluß für beglaubigte Abschrift für Ladung für Protokoll für Rechsmittelbelehrung für Schreiben oder Schriftsatz für Termin für Urteil für Verfügung |
b) Kurzbezeichnungen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Aschu Ber Bes GBd Kl KRü VBd WK |
für Anschuldigungsschrift in Disziplinarverfahren für Berufungsschrift für Beschwerdeschrift für Gerichtsbescheid für Klage für Klagerücknahme für Vorbescheid für Widerklage |
c) Kurzbezeichnungen für die Finanzgerichtsbarkeit
VBd | für Vorbescheid |
d) Kurzbezeichnungen für die ordentliche Gerichtsbarkeit
(ohne Straf- und Bußgeldverfahren)
Kl KRü MB SV VB WK |
für Klage für Klagerücknahme für Mahnbescheid für Streitverkündung für Vollstreckungsbescheid für Widerklage |
e) Kurzbezeichnungen in Straf- und Bußgeldverfahren
AS BeP Ber (Re) PK Rev (Ge) SB |
für Anklageschrift für Bewährungsplan für Berufung (-srechtfertigung) für Privatklage für Revision (-sgegenerklärung) für Strafbefehl |