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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Brandenburgische Technische Lieferbedingungen für Stahlwerkslagerschlacken im Straßenbau (BTL SWLS-StB)


vom 30. Oktober 2008
(ABl./08, [Nr. 45], S.2493)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Die „Brandenburgischen Technischen Lieferbedingungen und Richtlinien für die Güteüberwachung von Stahlwerkslagerschlacken im Straßenbau, Ausgabe 1994 (BTL SWLS-STB)" wurden überarbeitet zur Anpassung an die Neufassungen der

  • „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2007 (TL Gestein-StB 04)"
  • „Technischen Lieferbedingungen und Richtlinien für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (TL SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007"
  • „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (ZTV SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007)"
  • „Technischen Lieferbedingungen und Richtlinien für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau Teil Güteüberwachung, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (TL G SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007)".

Die „Brandenburgischen Technischen Lieferbedingungen für Stahlwerkslagerschlacken im Straßenbau (BTL SWLS-StB)" gelten als Übergangsregelung für die Verarbeitung von Stahlwerkslagerschlacken als Straßenbaustoff bis zum Vorliegen der Ersatzbaustoffverordnung. Sie beinhalten bautechnische Anforderungen, die bei der Anwendung im Land Brandenburg zu berücksichtigenden, mit der Umweltverwaltung des Landes Brandenburg abgestimmten, umweltrelevanten Parameter sowie die durchzuführende Güteüberwachung von Stahlwerkslagerschlacken als Straßenbaustoff. Anstelle der „TL Gestein StB 04" in der Fassung 2007, Anhang D, Tabellen D.1 bis D.3 gelten für Stahlwerkslagerschlacken die BTL SWLS-StB, Abschnitt 3.2.

Hiermit werden die „Brandenburgischen Technischen Lieferbedingungen für Stahlwerkslagerschlacken im Straßenbau (BTL SWLS-StB)" für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen sowie für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt.

Die „Brandenburgischen Technischen Lieferbedingungen für Stahlwerkslagerschlacken im Straßenbau (BTL SWLS-StB)" ersetzen die „Brandenburgischen Technischen Lieferbedingungen und Richtlinien für die Güteüberwachung von Stahlwerkslagerschlacken im Straßenbau, Ausgabe 1994 (BTL SWLS-StB)". Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 35/1994 - Straßenbau vom 14. Dezember 1994 (ABl. 1994 S. 1734) wird hiermit aufgehoben.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2005 (GVBl. I S. 266) wird die Geltung dieses Runderlasses auf einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Einführungsdatum befristet.

Die BTL SWLS-StB sind unter der Internetadresse www.ls.brandenburg.de abrufbar.