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Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Heilkurorteverzeichnis Inland (Anhang 2 zu § 8 Abs. 6 BhV)

Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Heilkurorteverzeichnis Inland (Anhang 2 zu § 8 Abs. 6 BhV)

vom 16. Dezember 2005

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg teilte mit, dass die Gemeinde Burg eine staatliche Anerkennung als „Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb“ nach dem Brandenburgischen Kurortegesetz erhalten hat.

Das Heilkurorteverzeichnis Inland (Anhang 2 zu § 8 Abs. 6 BhV) wird bei nächster Gelegenheit entsprechend ergänzt werden.

Um sofortige Beachtung wird gebeten.