Suche

Suche innerhalb der Norm

Inhaltsübersicht

ARCHIV

Link zur Hilfe-Seite

Bezugssystemerlass

Bezugssystemerlass
vom 1. März 2013

Erlass des Ministeriums des Innern
Aktenzeichen: 13 - 541-01

1 Grundsätze

1.1 Gemäß § 5 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG) vom 27.05.2009 - (GVBl. I S. 166), geändert durch Artikel 2 des INSPIRE-Umsetzungsgesetzes vom 13.04.2010 (GVBl. I - 2010, Nr. 17) obliegt dem amtlichen Vermessungswesen als öffentliche Aufgaben die Vorhaltung eines raumbezogenen Bezugssystems. Nach § 7 BbgVermG wird der Raumbezug durch ein einheitliches, geodätisches Bezugssystem festgelegt, in dem jede Position nach Lage, Höhe und Schwere bestimmt werden kann.

1.2 Das amtliche Lagebezugssystem, das amtliche Höhenbezugssystem und das amtliche Schwerebezugssystem bilden die Komponenten des einheitlichen Bezugssystems.

1.3 Die Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens sind im einheitlichen Bezugssystem zu erfassen und zu führen.

1.4 Gemäß § 5 (2) des Gesetzes über die Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg (Brandenburgisches Geodateninfrastrukturgesetz BbgGDIG) vom 13. April 2010 (GVBl. I. - 2010, Nr. 17) sind die Geobasisdaten die fachneutralen Kernkomponenten der Geodateninfrastruktur Brandenburg. Die Geofachdaten der öffentlichen Stellen sind auf der Grundlage der Geobasisdaten und damit unter Anwendung des einheitlichen Bezugssystems zu erfassen und zu führen.

2 Lagebezugssystem

2.1 Das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89) ist die europäische Umsetzung des Internationalen Terrestrischen Referenzsystems (ITRS). Das Geodätische Datum des ETRS89 ist an die Lage der europäischen Platte im ITRF89 (International Terrestrial Reference Frame) gebunden.

Das ETRS89 ist ein dreidimensionales geozentrisches Bezugssystem, dessen Achsen wie folgt definiert sind:

  • Die Z-Achse entspricht genähert einer mittleren Erdrotationsachse. Sie ist exakt durch das Geozentrum und den Conventional Terrestrial Pole (CTP) definiert.
  • Die X-Achse ist Schnittgerade der Ebene des ETRS89-Bezugsmeridians, der parallel zu dem vom International Earth Rotation Service (IERS) definierten Nullmeridian von Greenwich liegt, und der CTP-Äquatorebene.
  • Die Y-Achse steht rechtwinklig auf der X-Achse in der CTP-Äquatorebene.

2.2 In der deutschen Landesvermessung wird das ETRS89 durch das Deutsche GPS-Referenznetz 1991 (DREF91) als Verdichtung des Europäischen Referenznetzes EUREF realisiert.

2.3 Als Bezugsellipsoid für das ETRS89 ist das von der Internationalen Union für Geodäsie und Geophysik (IUGG) empfohlene Geodätische Referenzsystem 1980 (GRS80) vereinbart. Es hat die folgenden geometrischen Parameter:

Große Halbachse 6 378 137 m

Abplattung 1: 298,257 222 101

2.4 Für den praktischen Gebrauch werden im Datum ETRS89 sowohl dreidimensionale kartesische Koordinaten als auch ellipsoidische und UTM-Koordinaten mit ellipsoidischen Höhen bereitgestellt.

2.5 Die UTM-Koordinaten sind durch folgende Konventionen definiert:

  • Transversale Mercatorabbildung in Bezug auf das GRS80-Ellipsoid,
  • rechtwinklig kartesische Koordinaten in 6° breiten Meridianstreifen,
  • Mittelmeridian 15° (Zone 33) östlich Greenwich, für die gesamte Landesfläche anzuwenden,
  • der Maßstabsfaktor am Mittelmeridian beträgt 0,9996,
  • die Abszissenachse erhält den Ordinatenwert 500 000 m,
  • die Ordinate wird als Ostwert E (East), die Abszisse als Nordwert N (North) bezeichnet.
  • Der Ostwert wird mit 6 Ziffern vor dem Komma angegeben. Die UTM-Zonennummmer (33) im Ostwert wird grundsätzlich getrennt von den Koordinaten dargestellt.

2.6 In der Praxis können Lageangaben noch auf die Lagebezugssysteme 40/83, 42/83 oder RD83 bezogen sein. Für die Umrechnung zwischen diesen Systemen und dem amtlichen System ETRS89 werden Transformationsparameter durch die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) bereitgestellt.

3 Höhenbezugssytem

3.1 Das amtliche, bundesweit einheitliche Höhenbezugssystem Deutschlands ist durch die Normalhöhen der Höhenfestpunkte erster Ordnung des Deutschen Haupthöhennetzes 1992 realisiert. Höhen im DHHN92 werden als Höhen über Normalhöhennull (NHN) bezeichnet.

3.2 Die Ausgleichung des DHHN92 erfolgte 1994 zwangsfrei in geopotenziellen Koten unter Hinzunahme einiger Nivellementlinien benachbarter Staaten. Höhenanschlusspunkt ist der Knotenpunkt Kirche Wallenhorst mit der geopotenziellen Kote 926,816 m2/s2 des United European Levelling Network (UELN). Das Datum des UELN bezieht sich auf den Amsterdamer Pegel (NAP).

3.3 Für die Höhenfestpunkte des DHHN92 werden Normalhöhen nach der Theorie von Molodenski berechnet. Hierbei werden die physikalischen Parameter des GRS80 und Punktkoordinaten im ETRS89 verwendet.

3.4 In der Praxis können Höhenangaben noch auf die Höhensysteme DHHN12, SNN56 und SNN76 bezogen sein. Für Höhen im DHHN12 kann auf Grund der unbekannten Entstehung und unterschiedlicher Bezugssysteme keine exakte Umrechnung in Höhen des DHHN92 vorgenommen werden. Für Höhen aus den Systemen SNN76 ist eine exakte Umrechnung möglich.

4 Schwerebezugssystem

4.1 Das Bezugsniveau und der Schweremaßstab des Deutschen Hauptschwerenetzes 1996 sind durch absolute Messungen der Schwerebeschleunigung auf den Punkten des übergeordneten Deutschen Schweregrundnetzes 1994 (DSGN94) festgelegt.

4.2 Die für die Schwerefestpunkte ausgewiesenen Schwerewerte stellen jeweils den Betrag der Schwerebeschleunigung im Erdschwerefeld dar. Die Maßeinheit der Schwere ist [m/s2].

4.3 Zur Überführung der ellipsoidischen Höhen im System ETRS89 in Gebrauchshöhen über NHN ist ein Quasigeoidmodell durch die LGB bereitzustellen. Die Standardabweichung des Modells soll 1 cm nicht überschreiten.

5 Inkrafttreten

5.1 Dieser Erlass tritt zum 1. März 2013 in Kraft.

5.2 Mit dem Inkrafttreten des Erlasses tritt der Runderlass III Nr. 13/1996 des Ministeriums des Innern vom 10. Mai 1996 (Das einheitliche Bezugssystem für das Land Brandenburg - Bezugssystembestimmung) außer Kraft.