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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern betreffend die Festlegung der Bildungsvoraussetzungen und von Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit nach den §§ 36 und 37 der Laufbahnverordnung (BekLbesFR)
Auf Grund des § 38 der Laufbahnverordnung (LVO) vom 16. September 2009 (GVBl. II S. 622) gibt das Ministerium des Innern Folgendes bekannt:
1 Für die in der Anlage 2 der Laufbahnverordnung genannten Laufbahnen besonderer Fachrichtung werden folgende Bildungsvoraussetzungen sowie Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit festgelegt:
a) Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des mittleren Dienstes
Nr. | Laufbahn | Berufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen |
---|---|---|
1. | Krankenpflegedienst bei den Justizvollzugsanstalten | Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger |
2. | Dienst in der Lebensmittelüberwachung | Staatlich anerkannte Lebensmittelkontrolleure; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im öffentlichen Dienst |
3. | Technischer Dienst | Facharbeiter, Handwerksmeister und Industriemeister in ihrem jeweiligen Beruf, Technischer Assistent in der jeweiligen Verwendungsrichtung sowie staatlich geprüfter bzw. staatlich anerkannter Techniker in der jeweiligen Verwendungsrichtung |
4. | Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten | Meisterprüfung oder gleichwertiger Abschluss in Verbindung mit einer Ausbildereignungsprüfung in der jeweiligen Fachrichtung |
b) Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des gehobenen Dienstes
Nr. | Laufbahn | Berufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen |
---|---|---|
1. | Archivdienst | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Archivwissenschaften und Archivwesen |
2. | Bibliotheksdienst | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bibliothekswissenschaften und Bibliothekswesen |
3. | Bautechnischer Dienst | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Hochbau, Tief- und Straßenbau, konstruktiver Ingenieurbau, Städtebau, Architektur und Maschinen- und Elektrotechnik; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im öffentlichen Dienst |
4. | Dienst in der Denkmalpflege und im Denkmalschutz | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium |
5. | Forstwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Dienst | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Forstwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Landbau, Landschaftspflege, Landnutzung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft |
6. | Dienst als Informatiker | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik, Kybernetik und Mathematik |
7. | Pädagogischer Dienst bei Justizvollzugseinrichtungen | Befähigung für den allgemeinbildenden Unterricht der Sekundarstufen I oder II oder der sonderpädagogischen Förderung mit Erster und Zweiter Staatsprüfung oder vergleichbare Abschlüsse; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im Justizvollzug |
8. | Prüfungsdienst im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofes | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsjurist), Bauingenieurwesen (Hoch- und Tiefbau) sowie weitere Fachrichtungen nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium |
9. | Raumordnungsdienst | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Landespflege, Landnutzung, Raumplanung, Landschaftsbau, Städtebau, Architektur und Wasserwirtschaft |
10. | Sozialer Dienst | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule der Fachrichtungen Soziale Arbeit und Sozialarbeit/Sozialpädagogik einschließlich einer integrierten Praxisausbildung oder gleichwertiger Hochschulabschluss sowie gleichwertige Abschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium; staatliche Anerkennung nach dem Brandenburgischen Sozialberufsgesetz; hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Sozialdienst oder in vergleichbaren Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Sozialdienstes |
11. | Technischer Dienst in der Bergverwaltung | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bergbau, Bergvermessung, Markscheidewesen, Geomatik, Geodäsie, Geotechnik und Bergbau, Geotechnik und angewandte Geologie, Energie- und Rohstoffversorgungstechnik, Rohstoffingenieurwesen (Mineral Resources Engineering), Geoingenieurwesen, Steine und Erden, Bergbau und Technische Betriebswirtschaft, Environmental and Resource Management, Euro Hydro-Informatics and Water Management, Landnutzung und Wasserbewirtschaftung, Umweltingenieurwesen, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Verfahrenstechnik/Prozess- und Anlagentechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Geowissenschaften, (Angewandte) Geologie, Mineralogie, Geographie, (Geo-) Physik, Chemie, Bauingenieurwesen, Agrarwissenschaften und Forstwirtschaft |
12. | Technischer Dienst in der Umweltverwaltung | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Umweltingenieurwesen, Umwelttechnik, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Umweltschutz (-technik), Biotechnologie, Energietechnik, Chemietechnik, Versorgungs- und Entsorgungstechnik, Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitstechnik, Umweltmanagement sowie Abfallwirtschaft und Altlasten |
13. | Wirtschaftsverwaltungsdienst | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsjurist) |
c) Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des höheren Dienstes
Nr. | Laufbahn | Berufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen |
---|---|---|
1. | Dienst als akademischer Rat | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss in dem Fachgebiet, in dem die Dienstaufgaben auszuüben sind oder eine entsprechende Lehramtsbefähigung; hauptberufliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren entsprechend der Vorbildung |
2. | Archivdienst | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Archivwissenschaften und Archivwesen sowie anderer geeigneter Fachrichtungen mit zusätzlicher archivfachlicher Ausbildung von mindestens zwei Jahren |
3. | Ärztlicher Dienst | Approbation als Arzt |
4. | Bibliotheksdienst | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bibliothekswissenschaften und Bibliothekswesen |
5. | Dienst als Biologe | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Biologie |
6. | Dienst als Chemiker | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Chemie, Biochemie und Chemieingenieurwesen |
7. | Dienst in der Denkmalpflege und im Denkmalschutz | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium |
8. | Eich- und messtechnischer Dienst | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Messtechnik, Physik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer verwandten ingenieurtechnischen Fachrichtung |
9. | Forstwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Dienst | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Forstwissenschaften, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Agrarwirtschaft, Gartenbau, Landbau, Landnutzung und Landespflege |
10. | Geologischer Dienst | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Geowissenschaften, (Angewandte) Geologie, Mineralogie, Bergbau, Bergvermessung, Markscheidewesen, Geomatik, Geodäsie, Geotechnik und Bergbau, Energie- und Rohstoffversorgungstechnik, Rohstoffingenieurwesen (Mineral Resources Engineering), Geoingenieurwesen, Bergbau und Technische Betriebswirtschaft, Environmental and Resource Management, Euro Hydro-Informatics and Water Management, Landnutzung und Wasserbewirtschaftung, Umweltingenieurwesen, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Verfahrenstechnik/Prozess- und Anlagentechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Geographie, (Geo-) Physik, Chemie, Bauingenieurwesen, Agrarwissenschaften und Forstwirtschaft |
11. | Geowissenschaftlich-technischer Dienst | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bergbau, Bergvermessung, Markscheidewesen, Geomatik, Geodäsie, Geotechnik und Bergbau, Energie- und Rohstoffversorgungstechnik, Rohstoffingenieurwesen (Mineral Resources Engineering), Geoingenieurwesen, Bergbau und Technische Betriebswirtschaft, Environmental and Resource Management, Euro Hydro-Informatics and Water Management, Landnutzung und Wasserbewirtschaftung, Umweltingenieurwesen, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Verfahrenstechnik/Prozess- und Anlagentechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Geowissenschaften, (Angewandte) Geologie, Mineralogie, Geographie, (Geo-) Physik, Chemie, Bauingenieurwesen, Agrarwissenschaften und Forstwirtschaft |
12. | Dienst als Informatiker | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik, Kybernetik und Mathematik |
13. | Dienst in der Lebensmittelüberwachung | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Lebensmittelchemie; einjährige praktische Ausbildung zum Staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (Staatsprüfung); diese Zeit gilt als hauptberufliche Tätigkeit |
14. | Pharmazeutischer Dienst | Approbation als Apotheker |
15. | Dienst als Physiker | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Physik |
16. | Prüfungsdienst im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofes | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsjurist), Naturwissenschaften sowie weitere Fachrichtungen nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium |
17. | Psychologischer Dienst | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Psychologie |
18. | Raumordnungsdienst | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Landespflege, Landnutzung, Raumplanung, Landschafts- und Freiraumplanung, Raum- und Umweltplanung, Landschaftsarchitektur, Architektur, Wasserwirtschaft, Hydrologie und Geographie |
19. | Sozialer Dienst | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Pädagogik, Psychologie, Soziologie und Sozialwissenschaften |
20. | Soziologischer Dienst | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Soziologie |
21. | Strafrechtlicher Ermittlungsdienst in Wirtschaftsstrafsachen | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften |
22. | Technischer Dienst in der Bergverwaltung | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bergbau, Bergvermessung, Markscheidewesen, Geomatik, Geodäsie, Geotechnik und Bergbau, Energie- und Rohstoffversorgungstechnik, Rohstoffingenieurwesen (Mineral Resources Engineering), Geoingenieurwesen, Bergbau und Technische Betriebswirtschaft, Environmental and Resource Management, Euro Hydro-Informatics and Water Management, Landnutzung und Wasserbewirtschaftung, Umweltingenieurwesen, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Verfahrenstechnik/Prozess- und Anlagentechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Geowissenschaften, (Angewandte) Geologie, Mineralogie, Geographie, (Geo-) Physik, Chemie, Bauingenieurwesen, Agrarwissenschaften und Forstwirtschaft |
23. | Technischer Dienst in der Umweltverwaltung | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Umwelttechnik, Technischer Umweltschutz, Umweltschutztechnik, Umweltschutz, Energie- und Umwelttechnik, Bio- und Umweltverfahrenstechnik, Verfahrenstechnik, Verfahrensingenieurwesen, Chemietechnik/Umwelttechnik, Umwelt-Engineering, Umweltmanagement, Entsorgungsingenieurwesen sowie Abfallwirtschaft und Altlasten |
24. | Tierärztlicher Dienst | Approbation als Tierarzt |
25. | Wirtschaftsverwaltungsdienst | Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften, der Fachrichtungen Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspädagogik und Verwaltungswissenschaften |
2 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Zugleich tritt die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern über die Festlegung der Bildungsvoraussetzungen und von Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit nach den §§ 37 und 38 der Laufbahnverordnung (VV LbesFR) vom 17. Juli 2006 (ABl. S. 540) außer Kraft.