Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Bekanntmachung der Erhaltungsziele nach § 26b Absatz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Vietmannsdorfer Heide"
Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 26b Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42), - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er legt die unter Nummer 4 genannten Erhaltungsziele fest sowie die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen und deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung ist durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten.
1 Bewirtschaftungsgegenstand
Die in Anlage 1 a (Übersichtsskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Uckermark wurde als FFH-Gebiet mit der Bezeichnung “Vietmannsdorfer Heide“ und der Gebietsnummer DE 2947-306 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der Europäischen Kommission aufgenommen.
Das Gebiet hat eine Größe von rund 269 Hektar und umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Gemeinde | Gemarkung | Flur |
---|---|---|
Templin | Grunewald | 4; |
Vietmannsdorf | 3, 4, 5. |
Die Grenze des Geltungsbereiches dieses Erlasses ist in der Übersichtsskizze, in der Biotoptypenkarte, in der Karte der Lebensraumtypen (LRT) und in der Zielkarte jeweils im Maßstab 1 : 10.000 sowie in Flurkarten (Blätter 1 bis 4) eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in der Flurkarte. Diese Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesumweltamt in Potsdam, beim Landkreis Uckermark als untere Naturschutzbehörde in Prenzlau, bei dem Amt für Forstwirtschaft Templin und bei der Stadtverwaltung Templin von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.
2 Beschreibung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung
Das FFH-Gebiet befindet sich südlich der Ortslage der Gemeinde Vietmannsdorf im Landkreis Uckermark. Im Nordosten und Nordwesten wird das Gebiet durch die Liegenschaftsgrenze des ehemals militärisch genutzten Flugplatzes Groß Dölln begrenzt, im Süden überwiegend durch den Zaun der Hauptrollbahn. In Zusammenhang mit Bau und Nutzung der Landebahn bildeten sich seit 1952 auf Abstands- und Sicherheitsflächen großflächig Trockenrasen- und Zwergstrauchheidengesellschaften (Calluna-Heide) im Wechsel mit Waldsukzessionsbereichen beziehungsweise Kiefernforsten aus. Die Vietmannsdorfer Heide liegt naturräumlich in der nördlichen Schorfheide auf sandigen und besonders nährstoffarmen Schmelzwassersedimenten im Vorland der Pommerschen Eisrandlage der Weichselvereisung. Seit 1996 werden Teile des Gebietes durch Mahd verjüngt oder durch manuelles Zurückdrängen der Sukzession (Vorwaldgesellschaft) erhalten. Ortsansässige Imker nutzen die Heide als Bienenweide.
3 Beschreibung, Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
Trockene europäische Heiden, LRT-Nummer 4030, Größe: rund 167 Hektar, Erhaltungszustand A bis C
Die Vietmannsdorfer Heide umfasst eine besonders weiträumige, zusammenhängende Heidefläche. Am nördlichen und östlichen Rand des Gebietes treten kleinräumige Heideinseln innerhalb von Kiefernbeständen auf. Auf circa 25 Prozent der Heidefläche hat sich eine Flechtenheide ausgebildet. Für die drei Bartflechtenarten Bryoria fucescens, Bryoria capillaris und Usnea filipendula stellt die Vietmannsdorfer Heide das Hauptvorkommen in Norddeutschland dar. Besonders bemerkenswert ist das Vorkommen von 144 Schmetterlings- und 21 Heuschreckenarten sowie das Auftreten einzelner Wacholderexemplare (Juniperus communis) im westlichen Bereich. Die Vietmannsdorfer Heide zeichnet sich durch eine verhältnismäßig geringe Vergrasung durch das Landreitgras (Calamagrostis epigeios) aus. Aufgrund der äußerst nährstoffarmen sandigen Bodenverhältnisse besitzt sie gegenüber Heiden auf reicheren Standorten eine relativ geringe Sukzessionsdynamik mit hoher Konstanz im Artenspektrum.
Da sich über Jahrzehnte die Pflege auf eine Entbuschung beschränkte, ist die Heide in ihrem Gesamtbestand überaltert. Eine Verjüngung ist unbedingt anzustreben und wurde schon kleinflächig eingeleitet.
Zur Erhaltung des oben genannten Lebensraumtyps sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Entbuschung der von der Peripherie vordringenden Sukzessionen,
- Mahd und Räumen in den Monaten Oktober bis März,
- Beweidung mit Schaf-, Ziegenherden,
- Mulchen der partiellen Bereiche mit Landreitgrasfluren.
Erhaltungszustand
A - hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
4 Erhaltungsziele
Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung der trockenen europäischen Heiden und Trockenrasen sowie naturnaher Wälder auf Trockenstandorten im Bereich des FFH-Gebietes.
5 Bestand und Bewertung der nach § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope sowie Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 3 aufgeführten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie haben
Trockenrasen, § 32 BbgNatSchG
Im FFH-Gebiet treten Trockenrasen häufig in enger Verzahnung mit den europäischen Heiden auf. Borstgrasrasen kommen in Reinbeständen des Borstgrases (Nardus stricta) vor. Stellenweise breitet sich das Landreitgras aus. Auf den ruderalisierten Teilflächen sollte eine auf verstärkten Nährstoffentzug gerichtete intensive Pflege durchgeführt werden. Der Gehölzbestand auf den Flächen sollte bis auf landschaftsbildprägende Bäume oder Gehölzgruppen beseitigt werden.
Wald- und Forstflächen
Die im Gebiet liegenden Waldflächen weisen eine heterogene Struktur auf. Sie reichen von kleinflächigen naturfernen Kiefernforsten oder naturnahen Vorwäldern bis zu naturnahen Kiefernmischwäldern. Im nördlichen Bereich stellt überwiegend ein Zwergstrauch-Kiefernwald die natürliche Waldgesellschaft dar, nach Süden hin entwickeln sich auf den etwas reicher ausfallenden Standorten Kiefern-Traubeneichenwälder. Ziel ist die Entwicklung und Erhaltung naturnaher Bestände.
Insbesondere der nördliche Bereich weist einen sehr hohen Anteil an Kiefernreinbeständen auf. Kleinflächig kommen spontan entwickelte Laubgehölze, vornehmlich Birke (Betula pendula) und im südlichen Teil zusätzlich vereinzelt Eiche (Quercus spec.), vor. Der Gehölzbestand (Sukzessionsflächen) im nördlichen, östlichen und westlichen Bereich des zusammenhängenden Heidekomplexes sowie in den Randbereichen der Heideinseln ist insoweit zu beseitigen, wie Heidebestände unter dem Schirm noch vorhanden sind. Ansonsten dienen die Waldflächen als Pufferzone zu den Ortslagen Vietmannsdorf/Grunewald und den dort umliegenden landwirtschaftlichen Flächen.
6 Umsetzung
Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 4 aufgeführten Erhaltungsziele sind in der Anlage 1 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet oder durchgeführt werden.
Für die Betreuung der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege verantwortlich. Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die hierüber die Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege auf Anforderung informiert.
7 In-Kraft-Treten
Dieser Erlass tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.