Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Bekanntmachung der Erhaltungsziele nach § 26b Absatz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und zur Bewirtschaftung des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes "Großer Horst"
Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 26 b Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42), - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er legt die unter Nummer 4 genannten Erhaltungsziele fest sowie die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen und deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung ist durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten.
1 Bewirtschaftungsgegenstand
Die in Anlage 1 (Übersichtsskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Prignitz wurde als FFH-Gebiet mit der Bezeichnung “Großer Horst“ und der Gebietsnummer DE-2838-301 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der Europäischen Kommission aufgenommen. Das Gebiet hat eine Größe von rund 91,63 Hektar und umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Gemeinde | Gemarkung | Flur |
---|---|---|
Groß Pankow | Wolfshagen | 4; |
Groß Pankow | Kuhbier | 2. |
Die Grenze des Geltungsbereiches dieses Erlasses ist in der Übersichtsskizze (Anlage 1), in der Biotoptypenkarte im Maßstab 1 : 10.000, in der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) im Maßstab 1 : 10.000 und in der Zielkarte im Maßstab 1 : 10.000 sowie in einer Flurkarte festgelegt. Maßgeblich ist die Abgrenzung in der Flurkarte. Die Biotopkarte, die Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) und die Zielkarte zum Gebiet sind mit Flurkarte und einer Flurstücksliste beim Landesumweltamt in Potsdam, beim Landkreis Prignitz als untere Naturschutzbehörde in Perleberg, bei der Amtsverwaltung Karstädt sowie bei dem Amt für Forstwirtschaft Kyritz einsehbar.
2 Beschreibung des FFH-Gebietes
Das Gebiet liegt nördlich der Ortschaft Horst im Landkreis Prignitz und umfasst kleinere Zuflüsse zur Dömnitz und angrenzende Waldbiotope. Der Bereich wird dem kontinental geprägten Naturraum Mecklenburg-Brandenburgisches Platten- und Hügelland (D05) zugerechnet.
Wertvolle Laubmischwälder, Auen- und Quellwälder sowie offene Quellbereiche kennzeichnen das Gebiet. Großflächig verbreitet ist ein Buchenmischwald mit bis zu 300-jährigen Rotbuchen (Fagus silvatica) unter Beimischung von Hainbuche (Carpinus betulus), Eiche (Quercus robur), Berg-Ulme (Ulmus glabra), Ahorn (Aceracea) und Erle (Alnus glutinosa).
Die Krautschicht enthält Florenelemente des Perlgras-Buchen-waldes (Melico-Fagetum) und des Waldmeisterbuchenwaldes (Asperulo-Fagetum). Stellenweise kommt auch bodensaurer Buchenwald (Anklänge von Hainsimsen-Buchenwald) mit Haar-Hainbinse (Luzula pilosa), Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa), Zweiblättrige Schattenblume (Marianthemum bifolium), Waldsauerklee (Oxalis acetosella) und andere vor.
Im südlichen Teilbereich des FFH-Gebietes verläuft der Steinerbach mit seinem naturnah ausgeprägten Teilbereich. Die Fischarten Westgroppe (Cottus gobio) und Lachs (Salmo salar) nach Anhang II der FFH-Richtlinie nutzen den Steinerbach als Lebensraum und Reproduktionsgewässer.
3 Beschreibung, Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
3260 | Flüsse der planaren Stufe |
9110 | Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) |
9130 | Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) |
9160 | Mitteleuropäischer Hainbuchenwald (Stellario carpinetum) |
91E0 | Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern (Alnion glutinoso-incanae) |
Lachs | (Salmo salar) |
Westgroppe | (Cottus gobio) |
Flüsse (Steinerbach) der planaren Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitans und des Callitricho-Batrachion
LRT-Nummer 3260, Größe: circa 0,5 Hektar, Erhaltungszustand B
Der Steinerbach ist ein schnell fließender sauerstoffreicher Bachlauf, der von mehreren Quellen gespeist wird. Im südlichen Bereich des Gebietes wurde der Bachlauf teilweise begradigt. Hier ist die Bachsohle mit Faschinen verbaut. Räumungen des natürlichen Bachbettes wurden in den vergangenen Jahren nicht vorgenommen. Sofern weiterhin nur punktuell notwendige Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden, kann der Bach seine weitgehend natürliche Fließgewässerdynamik erhalten und eine abwechslungsreiche Gewässerstruktur entwickeln. Der Bach ist Lebensraum und zum Teil Laichgebiet der Fischarten Westgroppe und Lachs nach Anhang II der FFH-Richtlinie.
Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum), LRT-Num-mer 9110, Größe: circa 24 Hektar, Erhaltungszustand B
Der Lebensraumtyp ist gekennzeichnet durch bodensaure, meist krautarme Buchenwälder über basenarmen, lehmigen bis sandigen diluvialen Ablagerungen, eine Bodenvegetation durch bodensaure Zeigerpflanzen und meist forstlich begründete und bewirtschaftete Bestände.
Dieser FFH-Lebensraumtyp befindet sich in unterschiedlicher Ausprägung verteilt auf das ganze FFH-Gebiet.
Charakteristische Merkmale und Ursachen des Zustandes dieses Lebensraumtyps sind:
- die Intensivierung der forstlichen Nutzung (durch übermäßige Entnahme von Stark- und Totholz),
- Aufforstungen natürlich entstandener Lichtungen (durch Anpflanzung standortfremder sowie nicht heimischer Gehölze),
- die fehlende natürliche Bestandesverjüngung infolge zu hohen Wildbesatzes.
Waldmeister-Buchenwald, LRT-Nummer 9130, Größe: circa 28 Hektar, Erhaltungszustand B
Dieser Lebensraumtyp ist gekennzeichnet durch gut- bis bestwüchsige Buchen- und Buchen-Eichenwälder auf kalkhaltigen und neutralen, aber basenreichen Böden, einer Strauchschicht mit in der Regel nur geringer Entwicklung sowie einer meist gut ausgebildeten Krautschicht, oft reich an Frühjahrsblühern. Säurezeiger sind nur sporadisch vertreten. Die Standorte sind weder extrem trocken noch staufeucht.
Mitteleuropäischer Hainbuchenwald (Stellario carpinetum), LRT-Nummer 9160, Größe: circa 20 Hektar, Erhaltungszustand B
Der Lebensraumtyp umfasst Eichen-Hainbuchenwälder auf nährstoff- und basenreichen, zeitweilig oder dauerhaft feuchten Lehmböden mit höherem Grundwasserstand, überwiegend am Rande der Niederungen an primär für die Buche ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) oder aus früheren Nieder-, Mittel- oder Hudewäldern hervorgegangen.
Empfehlenswert ist eine Pflege hoher Altbäume und das Belassen des Totholzanteiles. Wasserhaltende Maßnahmen sind hier von besonderer Wichtigkeit, da ein angrenzendes Grabensystem unmittelbaren Einfluss auf diese Fläche hat. Hier ist der Einbau von Stauvorrichtungen (insbesondere Sohlgleiten und Rampen) zweckmäßig und vertraglich zu vereinbaren.
Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior, LRT-Nummer 91E0, Größe: circa 2 Hektar, Erhaltungszustand B
Durch Quellwasser und Staunässe beeinflusster reich strukturierter Bestand sowie artenreiche Kraut- und Moosschicht.
Lachs (Salmo salar), Erhaltungszustand C
Der Steinerbach als Zufluss zur Dömnitz ist dem Stepenitzsystem zugehörig. Nach Besatzmaßnahmen in den vergangenen Jahren sind bereits erste Nachweise von rückkehrenden Lachsen und die Anlage von Laichgruben gelungen. Der Steinerbach hat als Lebensraum für die Junglachse und als Laichgewässer, insbesondere in den naturnah und strukturreich ausgeprägten Fließstrecken mit kiesigem Substrat, eine hohe Bedeutung für die Reetablierung einer stabilen Population. Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer sollen auf das unbedingt notwendige Minimum reduziert und terminlich auf die Belange des Laichgeschehens abgestimmt werden.
Westgroppe (Cottus gobio), Erhaltungszustand B
Die Westgroppe als am Gewässerboden lebender Fisch, der an die klaren, schnell fließenden Oberläufe (Forellen-, Äschenregion) gebunden ist, hat im Stepenitzsystem ein Schwerpunktvorkommen in Brandenburg. Die für den naturnahen Gewässerabschnitt im FFH-Gebiet typische Vielfalt in der Ausprägung der Gewässersohle mit vorwiegend sandig-kiesigem Substrat sowie dem ausreichenden Bestand an Nährtieren entspricht den Lebensraumansprüchen der Westgroppe weitgehend und hat zur Ausbildung einer Population mit gutem Erhaltungszustand beigetragen.
Die Gewässerunterhaltung ist auf das Notwendigste zu reduzieren und die Nähr- und Schwebstoffbelastung soweit wie möglich zu reduzieren. Hierzu sind auch Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte und Wasserqualität im Gewässerlauf oberhalb des FFH-Gebietes zu evaluieren und umzusetzen
Erhaltungszustand:
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
4 Erhaltungsziele
Ziel ist die Erhaltung nachstehend aufgeführter Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie:
- der Flüsse (Steinerbach) der planaren Stufe mit Erhaltungszustand B,
- der Hainsimsen-Buchenwälder (Luzulo-Fagetum) mit dem Erhaltungszustand B,
- des Waldmeister-Buchenwaldes (Asperulo-Fagetum) mit dem Erhaltungszustand B,
- des mitteleuropäischen Hainbuchenwaldes (Stellario carpinetum) im Erhaltungszustand B
- und der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinius excelsior, Erhaltungszustand B.
Ziel ist die Erhaltung der Population der Fischart nach Anhang II der FFH-Richtlinie:
- Westgroppe (Cottus gobio).
Ziel ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Population der Fischart nach Anhang II der FFH-Richtlinie:
- Lachs (Salmo salar).
5 Bestand und Bewertung der nach § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope sowie Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 3 aufgeführten Lebensraumtypen und Arten haben
Das Gebiet besitzt unter nationalen Gesichtspunkten eine hohe Schutzwürdigkeit. Es beherbergt eine große Zahl seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten.
Alle unter Nummer 3 aufgeführten Lebensraumtypen sind gleichzeitig als Biotope nach § 32 BbgNatSchG eingestuft. Weitere Biotope nach § 32 BbgNatSchG sind im FFH-Gebiet nicht vorhanden.
6 Umsetzung
Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 4 aufgeführten Erhaltungsziele sind in der Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet oder durchgeführt werden.
Für die Betreuung der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege verantwortlich und für die Durchsetzung beziehungsweise Berücksichtigung im Vollzug der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen die jeweilig zuständige Fachbehörde, die darüber die zuständige Naturschutzbehörde informiert.
7 In-Kraft-Treten
Dieser Erlass tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.