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Beihilfe in Krankheits-, Pflege und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
1. Beitragszahlung zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen durch die Beihilfefestsetzungsstellen ab 1. Januar 2023 nach § 38h BBhV
2. Verteilung der Beträge im Jahr 2023