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Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2019.01; Aufhebung Allgemeiner Weisungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (AW-StAG 2019.01)
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2019.01; Aufhebung Allgemeiner Weisungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (AW-StAG 2019.01)
vom 14. November 2019
zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 20. August 2021
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2019.01
an die Staatsangehörigkeitsbehörden
der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Aufhebung Allgemeiner Weisungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Vom 20. August 2021
Gz.: 21-810-31
1Im Ergebnis einer jeweils regelungskritischen Bedarfsprüfung und insbesondere zur Entlastung der Staatsangehörigkeitsbehörden von verzichtbaren Auskunfts- und Vorlageverpflichtungen sind die folgenden Allgemeinen Weisungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (AW-StAG) aufgehoben worden:
– Am 14. November 2019
1 AW-StAG 2015.01
(Einbürgerung nach Aufgabe oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit)
2 AW-StAG 2015.02
(Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen nach § 25 Absatz 2 StAG bei Wiedererwerb einer aufgegebenen oder verlorengegangenen ausländischen Staatsangehörigkeit)
3 AW-StAG 2019.01 in der ursprünglichen Fassung vom 3. Juli 2019
(Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse)
– Am 4. Februar 2020
4 AW-StAG 2019.02
(Einbürgerungen mit Folgenbeseitigungscharakter)
– Am 20. August 2021
5 AW-StAG 2014.12
(Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten)
6 AW-StAG 2014.22
(Gebührenerhebung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten)
7 AW-StAG 2014.24
(Mutwillige Antragstellungen bei Staatsangehörigkeitsbehörden)
2Sie sind jeweils vom Zeitpunkt ihrer Aufhebung an nicht mehr anzuwenden.