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Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.26
Anfragen an das Bundesministerium des Innern, an das Auswärtige Amt, an deutsche Auslandsvertretungen sowie an ausländische Stellen (AW-StAG 2014.26)

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.26
Anfragen an das Bundesministerium des Innern, an das Auswärtige Amt, an deutsche Auslandsvertretungen sowie an ausländische Stellen (AW-StAG 2014.26)

vom 16. Dezember 2013

Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.26

an die Staatsangehörigkeitsbehörden
der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

Für die Zwecke meiner aufsichtsbehördlichen Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (§ 2 StAngZustG) weise ich zur Gewährleistung meiner notwendigen Unterrichtung und Steuerungsmöglichkeiten mit Wirkung vom 1. Januar 2014 Folgendes allgemein an:

Anfragen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten an das Bundesministerium des Innern, an das Auswärtige Amt, an deutsche Auslandsvertretungen sowie an ausländische Stellen sind über die Aufsichtsbehörde (§ 2 StAngZustG) zu leiten.