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Auslandsreisekostenverordnung - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder -
Als Anlage wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) des Bundesministeriums des Innern vom 12. November 2009, die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, bekannt gegeben.
Für den Landesbereich gilt die ARVVwV mit der Maßgabe, dass die durch die erhöhten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder bedingten Mehrausgaben ab 1. Januar 2010 weiterhin durch entsprechende Einsparungen innerhalb der bei dem Reisekosten-Titel verfügbaren Ausgaben zu decken sind.
Hinsichtlich der einheitlichen Anwendung bei Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung in einer Kantine (Artikel 2 Absatz 1 ARVVwV) ist die dem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 21. November 2002 (ABl. S. 1082) beigefügte Anlage „Auslandstagegeld bei Inanspruchnahme einer Kantine“ nach wie vor zu beachten (Rundschreiben des BMI vom 14. November 2002).
Die Anlage zur ARVVwV berücksichtigt das sich für die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder seit der letzten Festsetzung aufgrund der Wechselkursentwicklung und der geänderten Verbraucherpreise ergebende Preisniveau.
Für im Jahr 2009 durchgeführte Dienstreisen, die erst im Jahr 2010 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2009 festgesetzt sind.