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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Auslandsreisekostenverordnung (ARV) - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder vom 7. November 2014


vom 21. November 2014
(ABl./14, [Nr. 53], S.1695)

Als Anlage wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) des Bundesministeriums des Innern vom 7. November 2014, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, bekannt gegeben.

Die Anlage zur ARVVwV berücksichtigt das durch die Wechselkurs- und Verbraucherpreisentwicklung veränderte Preisniveau für die Neufestsetzung der Auslandstage- und der Auslandsübernachtungsgelder.

Für den Landesbereich gilt die ARVVwV mit der Maßgabe, dass die durch die erhöhten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder bedingten Mehrausgaben ab 1. Januar 2015 weiterhin durch entsprechende Einsparungen innerhalb der bei dem Reisekosten-Titel verfügbaren Ausgaben zu decken sind.

Für im Jahr 2014 durchgeführte Dienstreisen, die erst im Jahr 2015 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2014 festgesetzt sind.

Anlagen