Brandenburgisches Vorschriftensystem
Landesrecht
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Inhaltsübersicht
§ 1
Gewässer und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung zur Bestimmung von Gewässern und Gewässerabschnitten für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten (Überschwemmungsgebietsgewässer-Bestimmungsverordnung - ÜSGGewBestV)
Aktuelle Fassung
Anlagen (1)
Anlagen
1
Anlage (zu § 1) - Gewässer und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind
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