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Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf den Gebieten gefährliche Stoffe und Gentechnik (Gefahrstoffzuständigkeitsverordnung - GSZV)

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf den Gebieten gefährliche Stoffe und Gentechnik (Gefahrstoffzuständigkeitsverordnung - GSZV)
vom 30. Mai 2003
(GVBl.II/03, [Nr. 17], S.346, 349)

zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. März 2012
(GVBl.II/12, [Nr. 17])

§ 1

Für die Wahrnehmung der in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Verwaltungsaufgaben sind die dort bezeichneten Behörden sachlich zuständig. Zuständigkeiten auf Grund anderer Rechtsvorschriften werden durch diese Verordnung nicht berührt. Soweit in der Anlage keine abweichende Regelung getroffen ist, gelten die Zuständigkeitszuweisungen entsprechend für den Vollzug unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften, soweit darin enthaltene Regelungen inhaltlich Regelungen der in Bezug genommenen Rechtsvorschriften entsprechen.

§ 2

Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wird, wenn eine mit Strafe oder Geldbuße bedrohte Verletzung von Pflichten begangen wird, deren Einhaltung das Landesamt für Arbeitsschutz, das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz oder das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zu überwachen haben, im Bereich der Bergaufsicht auf das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, im Übrigen auf das Landesamt für Arbeitsschutz oder das Landesumweltamt übertragen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit sich die Zuständigkeit aus § 131 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ergibt.

Anlage

I Rechtsgrundlagen zum nachfolgenden Verzeichnis

1 Gefahrstoffrecht
1.1 Chemikaliengesetz
1.2 Chemikalien-Verbotsverordnung
1.3 Gefahrstoffverordnung
1.4 Verordnungen zum Schutz der Ozonschicht und zu Treibhausgasen
1.5 Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung
1.6 Biostoffverordnung.

2 Gentechnikrecht
2.1 Gentechnikgesetz
2.2 Gentechnik-Anhörungsverordnung,
      Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung,
      Gentechnik-Sicherheitsverordnung,
      Gentechnik-Verfahrensverordnung,
      Gentechnik-Notfallverordnung
2.3 Gentechnik-Beteiligungsverordnung

3 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, Detergenzien-Verordnung

4 Sprengstoffrecht
4.1 Sprengstoffgesetz
4.2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
4.3 Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz
4.4 Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz

II Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis

1. Im Verzeichnis verwendete Abkürzungen:

LAS Landesamt für Arbeitsschutz
LBGR Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
OrdB örtliche Ordnungsbehörde
LR/OBM Landrat bzw. Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt als allgemeine untere Landesbehörde
LUGV Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
MASF Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie  
MI Ministerium des Innern
MUGV Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
ZLS Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

2. Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses mehrere Behörden erwähnt werden und keine anderweitige ausdrückliche Regelung getroffen worden ist, handelt es sich bei der Verwendung eines Schrägstriches um eine alternative Zuständigkeit.

3. Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe genannt ist, ist dessen ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Anlagen und Betriebe (einschließlich Grubenanschlussbahnen) gegeben, die der Bergaufsicht unterliegen.

Lfd. Nr. Vorschrift Verwaltungsaufgabe Zuständige
Behörde
1 Gefahrstoffrecht
1.1 Chemikaliengesetz
1.1.1 § 9 Absatz 1 Entgegennahme von Informationen der Bundesstelle für Chemikalien über Mitteilungen der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) LUGV/LAS
1.1.2 § 9 Absatz 2 Unterrichtung der Bundesstelle für Chemikalien über Erkenntnisse und die Anordnung vorläufiger Maßnahmen nach § 23 Absatz 2 MUGV
1.1.3 § 10 Absatz 2 Entgegennahme von Informationen der Bundesstelle für Chemikalien über die Entscheidung der Kommission nach Artikel 129 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nummer 1907/2006 zu vorläufigen Maßnahmen auf Grund der Inanspruchnahme der Schutzklausel LUGV
1.1.4 § 16e Absatz 3 Bezeichnung der medizinischen Einrichtung MUGV
1.1.5 § 16f Absatz 2 Entgegennahme von Mitteilungen LUGV
1.1.6 § 19a Absatz 4 Entgegennahme der Mitteilung über die Übergabe der Unterlagen und den Abschluss der schriftlichen Vereinbarung MUGV
1.1.7

§ 19a Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b

Feststellung der Verwertbarkeit einer Prüfung im Einzelfall MUGV
1.1.8 § 19b Absatz 1 Erteilung einer GLP-Bescheinigung auf Antrag MUGV
1.1.9

§ 19c Absatz 1 Satz 3

Mitwirkung bei der Erstellung des Berichts über die Anwendung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) durch die Bundesregierung MUGV
1.1.10 § 21 Überwachung von Verordnungen der Europäischen Union oder auf Grund EG-Rechts erlassener Vorschriften, der Vorschriften dieses Gesetzes und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen

 

1.1.10.1 § 21 Absatz 1, 2, 3, 4 und 6

Überwachung

 a)

des Inverkehrbringens oder Einführens registrier-/zulassungspflichtiger oder registrier-/zulassungsfreier Stoffe sowie von Biozidprodukten im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und nach dem Abschnitt IIa

 b)

der Einhaltung der Mitteilungspflicht nach den §§ 16d bis 16f

 c)

der Einhaltung der Aufbewahrungspflicht nach § 20 Absatz 5 und im Zusammenhang damit Wahrnehmung der Befugnisse aus § 21 Absatz 3, 4 und 6

LUGV

1.1.10.2 § 21 Absatz 1, 2, 3, 4 und 6 Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Dritten Abschnittes über Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen sowie von Biozidprodukten, einschließlich des Gefahrenhinweises bei der Werbung nach § 15a, sowie hierzu erlassener Rechtsverordnungen beim Inverkehrbringen und im Zusammenhang damit Wahrnehmung der Befugnisse aus § 21 Absatz 3, 4 und 6 LUGV
1.1.10.3 § 21 Absatz 1, 2, 3, 4 und 6 Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über Verbote (Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sowie § 17 und hierzu erlassene Rechtsverordnungen) und im Zusammenhang damit Wahrnehmung der Befugnisse aus § 21 Absatz 3, 4 und 6 Bei Personen, die nach § 3 Satz 1 Nummer 9 (Inverkehrbringen) tätig werden: LUGV,

bei gewerblich tätigen Personen im Sinne von § 3 Satz 1 Nummer 7 und 10 (Verwenden): LAS/LBGR,

im Übrigen: OrdB
1.1.10.4 § 21 Absatz 1, 2, 3, 4 und 6 Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Verordnungen zum Schutz der Ozonschicht und zu Treibhausgasen zum Herstellen und Verwenden und im Zusammenhang damit Wahrnehmung der Befugnisse aus § 21 Absatz 3, 4 und 6 LUGV
1.1.10.5 § 21 Absatz 1, 2, 3, 4 und 6 Überwachung der Einhaltung der nach § 19 erlassenen Rechtsverordnungen und im Zusammenhang damit Wahrnehmung der Befugnisse aus § 21 Absatz 3, 4 und 6 LAS/LBGR
1.1.10.6 § 21 Absatz 1, 2, 3, 4 und 6 Überwachung der Vorschriften des Sechsten Abschnittes und im Zusammenhang damit Wahrnehmung der Befugnisse aus § 21 Absatz 3, 4 und 6 MUGV
1.1.10.7 § 21 Absatz 6a Bestimmung des Verbleibs beanstandeter Einfuhren LUGV
1.1.11 § 21 Absatz 7 Entgegennahme von auf Grund des Gesetzes und der EG-Verordnungen von der Bundesstelle für Chemikalien und der Zulassungsstelle erhobenen und gespeicherten Daten in Amtshilfe LUGV
1.1.12

§ 21a Absatz 1 Satz 2

Entgegennahme von Mitteilungen der Zollstellen LUGV
1.1.13

§ 21a Absatz 2 Satz 1

Von den Zollstellen zu unterrichtende Behörde LUGV
1.1.14

§ 21a Absatz 2 Satz 2

Entscheidung über die Zurückweisung der Ein- und Ausfuhr von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, deren Beförderungs- und Verpackungsmittel, gegebenenfalls im Zusammenhang mit deren Sicherstellung LUGV
1.1.15

§ 22 Absatz 1 Satz 1

Unterrichtung der Bundesstelle für Chemikalien über Erkenntnisse; Entgegennahme der Unterrichtung durch die Bundesstelle MUGV
1.1.16

§ 22 Absatz 1 Satz 2 und 3

Verlangen der Beratung durch die Bundesstelle für Chemikalien oder eine andere benannte Bundesoberbehörde LUGV/LAS
1.1.17

§ 22 Absatz 1a Nummer 1

Entgegennahme der Kurzfassung der Unterlagen sowie von Mitteilungen und Unterrichtungen durch die Zulassungsstelle LUGV
1.1.18

§ 22 Absatz 1a Nummer 2

Entgegennahme der Unterrichtungen der Zulassungsstelle und Verlangen von Beratungen LUGV/LAS
1.1.19 § 23 Absatz 1 bis 2 Anordnungen zur Beseitigung oder Verhütung von Verstößen gegen das Gesetz oder gegen die nach dem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen oder eine in § 21 Absatz 2 Satz 1 genannte EG-Verordnung

Zuständig sind die in den Nummern 1.1.10.1 bis 1.1.10.6 genannten Behörden

1.1.20  § 26 Absatz 1 und § 27b Absatz 5 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Entsprechend ihren Überwachungsaufgaben die Behörden nach den Nummern 1.1.10.1 bis 1.1.10.6 sowie hinsichtlich

- der Chemikalien-Verbotsverordnung: LUGV,

- der Verordnungen zum Schutz der Ozonschicht und zu Treibhausgasen: LUGV/LBGR

1.1.21 § 27 Erforschung von Straftaten in Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, soweit sie im Zusammenhang mit dem technischen Betriebsablauf stehen LBGR
1.2 Chemikalien-Verbotsverordnung
1.2.1 § 1 Absatz 3 Genehmigung von Ausnahmen nach der Spalte 3 des Anhangs auf Antrag MUGV
1.2.2 § 2 Absatz 1 Erteilung der Erlaubnis zum Inverkehrbringen LUGV
1.2.3 § 2 Absatz 3 Entgegennahme der Anzeige über den Wechsel der Personen nach § 2 Absatz 2 LUGV
1.2.4 § 2 Absatz 6 Satz 1 und 3 Entgegennahme der Anzeige vor Aufnahme der Tätigkeit von Berechtigten nach § 2 Absatz 5 und der Anzeige beim Wechsel der Person nach § 2 Absatz 2 LUGV
1.2.5 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Durchführung der Sachkundeprüfung LUGV
1.2.6 § 5 Absatz 1 Nummer 7 Anerkennung der Gleichwertigkeit von Sachkundeprüfungen im Rahmen eines Hochschulstudiums LUGV
1.2.7 § 5 Absatz 3 Nummer 1 Entgegennahme des Nachweises der Voraussetzung nach Artikel 2 der Richtlinie 74/556/EWG LUGV
1.3 Gefahrstoffverordnung
1.3.1 § 2 Absatz 13 Anerkennung einer Qualifikation als gleichwertig LAS
1.3.2 Abschnitt 2 Aufgaben der zuständigen Behörde; im Zusammenhang damit:
Verlangen von Nachweisen nach § 18 Absatz 4, Erteilung von Ausnahmen oder Anordnungen nach § 19, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23
LUGV
1.3.3

Abschnitt 3 bis 6 sowie Anhang I und II

Aufgaben der zuständigen Behörde; Erteilung von Ausnahmen oder Anordnungen nach § 19, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 21, 22 und 24 LAS/LBGR
1.3.4

Anhang I Nummer 3.4 und Nummer 4.3.1 Absatz 2

Aufgaben der zuständigen Behörde LAS
1.3.5

Anhang I Nummer 3.6

Entgegennahme der Mitteilung über Schädlingsbekämpfung in Gemeinschaftseinrichtungen LR/OBM
1.4 Verordnungen zum Schutz der Ozonschicht und zu Treibhausgasen
1.4.1 Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
1.4.1.1 Artikel 13 Absatz 1 Erteilung einer Genehmigung zur Lagerung von Halonen für kritische Verwendungszwecke LUGV/LBGR
1.4.1.2 Artikel 27 Absatz 1 Entgegennahme von Durchschriften der durch die Unternehmen an die Kommission übermittelten Daten LUGV/LBGR
1.4.1.3 Artikel 27 Absatz 7 Entgegennahme von Durchschriften der an die Kommission übermittelten Berichte LUGV/LBGR
1.4.1.4 Artikel 28 Absatz 1 Durchführung der Überwachung bei Unternehmen LUGV/LBGR
1.4.1.5

Gesamter Verordnungstext ansonsten

Aufgaben der zuständigen Behörde LUGV
1.4.2 Chemikalien-Ozonschichtverordnung
1.4.2.1 § 2 Entgegennahme von Anzeigen zur Verwendung von Halonen LUGV/LBGR
1.4.2.2 § 3 Absatz 3 Satz 1 Entgegennahme von Aufzeichnungen über zurückgenommene oder entsorgte Stoffe LUGV/LBGR
1.4.2.3 § 4 Absatz 3 Satz 1 Entgegennahme von Aufzeichnungen über Inspektionen und Wartungen LUGV/LBGR
1.4.2.4

Gesamter Verordnungstext ansonsten

Aufgaben der zuständigen Behörde LUGV
1.4.3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
1.4.3.1 § 3 Absatz 1 Satz 5 Entscheidung über Antrag auf Fristverlängerung LUGV/LBGR
1.4.3.2 § 3 Absatz 4 Entgegennahme von Aufzeichnungen LUGV/LBGR
1.4.3.3

Gesamter Verordnungstext ansonsten

Aufgaben der zuständigen Behörde LUGV
1.5 Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung
1.5.1

Gesamter Verordnungstext

Aufgaben der zuständigen Behörde LUGV
1.6 Biostoffverordnung
1.6.1

Gesamter Verordnungstext

Aufgaben der zuständigen Behörde LAS/LBGR
2 Gentechnikrecht
2.1 Gentechnikgesetz
2.1.1 § 16 Absatz 4 Abgabe einer Stellungnahme vor Erteilung der Genehmigung für eine Freisetzung MUGV
2.1.2 Gesetzestext im Übrigen Aufgaben der zuständigen Behörde LUGV
2.2 Gentechnik-Anhörungsverordnung, Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung, Gentechnik-Sicherheitsverordnung, Gentechnik-Verfahrensverordnung, Gentechnik-Notfallverordnung
2.2.1

Jeweils gesamter Verordnungstext

Aufgaben der zuständigen Behörde LUGV
2.3 Gentechnik-Beteiligungsverordnung
2.3.1 § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5, § 5 Absatz 1 Entgegennahme der Unterrichtung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit MUGV
2.3.2 Verordnungstext im Übrigen Aufgaben der zuständigen Behörde LUGV
3 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG), Detergenzien-Verordnung
3.1

§ 12 Absatz 2 Satz 2 WRMG

Entgegennahme der Unterrichtung durch das Umweltbundesamt MUGV
3.2

Gesetzestext im Übrigen und Verordnungstext

Aufgaben der zuständigen Behörde LUGV
4 Sprengstoffrecht
4.1 Sprengstoffgesetz
4.1.1 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt I
4.1.1.1 § 5 Absatz 6 Anordnung weitergehender Anforderungen bei der Verwendung von pyrotechnischen Sätzen, sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör LAS/LBGR
4.1.2 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt II
4.1.2.1 § 7 Absatz 1 (auch in Verbindung mit § 36) Entscheidung über die Erlaubnis zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen LAS/LBGR
4.1.2.2 § 8 Absatz 4 Überprüfung in regelmäßigen Abständen LAS/LBGR
4.1.2.3 § 8a Absatz 4 Aussetzen der Entscheidung LAS/LBGR
4.1.2.4 § 8a Absatz 5 Einholen von Auskünften LAS/LBGR
4.1.2.5 § 8b Feststellen der persönlichen Eignung LAS/LBGR
4.1.2.6 § 11 Satz 2 Verlängerung der Fristen nach § 11 Satz 1 bei der Erlaubnis zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen LAS/LBGR
4.1.2.7 § 12 Absatz 1 Entgegennahme der Anzeige nach § 12 Absatz 1 Satz 3 LAS/LBGR
4.1.2.8 § 12 Absatz 2 Untersagung der Fortsetzung des Betriebes LAS/LBGR
4.1.2.9 § 14

Entgegennahme der Anzeige über die Aufnahme und Einstellung des Betriebes, die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle und über die für die Leitung verantwortliche Person

LAS/LBGR
4.1.2.10

§ 15 Absatz 1 Satz 2

Vorlage der Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung auf Verlangen LAS/LBGR
4.1.2.11

§ 15 Absatz 4 Satz 2

Entgegennahme von Informationen der Überwachungsbehörden LAS/LBGR
4.1.2.12

§ 15 Absatz 6 in Verbindung mit Absatz 7 Nummer 1 (auch in Verbindung mit § 25a der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz)

Genehmigung des Verbringungsvorganges innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes LAS/LBGR
4.1.3 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt III
4.1.3.1 § 17 Absatz 1 (auch in Verbindung mit § 28) Entscheidung über die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur wesentlichen Änderung von Lagern für explosionsgefährliche Stoffe

LAS/LBGR, jeweils im Einvernehmen mit LUGV

4.1.3.2 § 17 Absatz 4 Entscheidung über die Zulassung der Bauart von Bauteilen oder Systemen von Lagern für explosionsgefährliche Stoffe LAS
4.1.4 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt IV
4.1.4.1 § 20 Absatz 1 (auch in Verbindung mit § 36) Entscheidung über die Erteilung eines Befähigungsscheines zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen LAS/LBGR
4.1.4.2 § 20 Absatz 4 Verlängerung der Fristen nach § 11 für den Befähigungsschein LAS/LBGR
4.1.4.3 § 21 Absatz 4 Entgegennahme der Mitteilung über die Bestellung oder über das Erlöschen der Bestellung der verantwortlichen Personen LAS/LBGR
4.1.4.4

§ 22 Absatz 5 (auch in Verbindung mit den §§ 28 und 36 Absatz 4 Nummer 2)

Zulassung von Ausnahmen OrdB
4.1.4.5 § 23 (auch in Verbindung mit § 28) Verlangen der Vorlage der mitzuführenden Urkunden beim Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen außerhalb des eigenen Betriebes LAS/LBGR
4.1.4.6 § 26 Absatz 1 (auch in Verbindung mit § 28) Entgegennahme der Anzeige über das Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen während des Umgangs und Verkehrs LAS/LBGR
4.1.4.7 § 26 Absatz 2 (auch in Verbindung mit § 28) Entgegennahme der Unfallanzeige LAS/LBGR
4.1.5 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt V
4.1.5.1 § 27 Absatz 1 (auch in Verbindung mit § 34) Entscheidung über die Erlaubnis zum Erwerb von und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich LAS
4.1.5.2 § 27 Absatz 5 (auch in Verbindung mit § 34) Zulassung einer Ausnahme vom Alterserfordernis LAS
4.1.6 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt VI
4.1.6.1 § 30 Überwachung des Umgangs und Verkehrs mit explosionsgefährlichen Stoffen und im Zusammenhang damit Wahrnehmung der Befugnisse aus § 31 LAS/LBGR
4.1.6.2

§ 32 Absatz 1 (auch in Verbindung mit § 36 Absatz 4 Nummer 3)

Anordnungen von Maßnahmen im Einzelfall zur Durchführung des Gesetzes oder der nach dem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen LAS/LBGR,

für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen gemäß § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zusätzlich: OrdB
4.1.6.3 § 32 Absatz 2 bis 5 Anordnungen zur vorübergehenden Einstellung sowie der teilweisen oder gänzlichen Untersagung des Umgangs oder des Verkehrs mit explosionsgefährlichen Stoffen LAS/LBGR
4.1.6.4

§ 32a Absatz 1
und 2

Maßnahmen bei mangelhaften explosionsgefährlichen Stoffen und Zubehör LAS/LBGR
4.1.6.5 § 33 Untersagung der Beschäftigung von verantwortlichen Personen ohne Befähigungsschein oder bei Vorliegen bestimmter Versagungsgründe LAS/LBGR
4.1.7 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt VII
4.1.7.1 § 34 (auch in Verbindung mit § 36 Absatz 3) Rücknahme und Widerruf von Erlaubnissen, Zulassungen und Befähigungsscheinen LAS/LBGR
4.1.7.2 § 35 Absatz 1 Entgegennahme der Anzeige über den Verlust des Erlaubnisbescheides oder des Befähigungsscheines oder einer Ausfertigung LAS/LBGR
4.1.7.3 § 35 Absatz 2 Ungültigkeitserklärung sowie Veranlassung der Bekanntmachung der Erklärung der Ungültigkeit im Bundesanzeiger LAS/LBGR
4.1.8 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt VIII
4.1.8.1 § 40 Absatz 1 und 2 Erstattung von Strafanzeigen bei strafbarem Umgang und Verkehr sowie strafbarer Einfuhr LAS/LBGR/OrdB
4.1.8.2 § 41 Absatz 1 Nummer 1c und 1d;

§ 41 Absatz 1 Nummer 3 mit Ausnahme einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Absatz 4 Satz 2 oder Satz 3;

§ 41 Absatz 1 Nummer 4;

§ 41 Absatz 1 Nummer 4a;

§ 41 Absatz 1 Nummer 5a bis 15;

§ 41 Absatz 1 Nummer 17
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAS/LBGR
4.1.8.3 § 41 Absatz 1 Nummer 16 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAS/LBGR/OrdB
4.1.8.4 § 43 Einziehung von Gegenständen, soweit eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen worden ist LAS/LBGR/OrdB
4.1.9 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt X
4.1.9.1 § 48 Verlangen, bereits errichtete oder genehmigte Lager zu ändern

LAS/LBGR, jeweils im Einvernehmen mit LUGV

4.2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
4.2.1 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt I
4.2.1.1 § 2 Absatz 5 Zulassung größerer Mengen im Einzelfall LAS/LBGR
4.2.1.2 § 3 Absatz 1 Nummer 12 Zustimmung zum Abbrennen von Feuerwerk unter Nichtanwendung von § 5 SprengG LAS
4.2.1.3 § 4 Absatz 3 Verlangen des Nachweises der eingeschränkten Fachkunde LAS/LBGR
4.2.1.4 § 5 Absatz 2c Entgegennahme der Unterrichtung über Sprengarbeiten

OrdB, in deren Bezirk gesprengt werden soll

4.2.2 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt III
4.2.2.1 § 12a Absatz 5 Verlangen der Vorlage einer Baumusterprüfbescheinigung und etwaiger Ergänzungen LAS/LBGR
4.2.2.2 § 12b Absatz 4 Verlangen der Vorlage der Herstellerunterlagen LAS/LBGR
4.2.2.3 § 12c Benennung und Überwachung der benannten Stelle ZLS
4.2.3 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt IV
4.2.3.1 § 19 Absatz 2 Bewilligung von Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften LAS/LBGR
4.2.4 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt V
4.2.4.1 § 23 Absatz 1 und 2 Überwachung der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände OrdB
4.2.4.2

§ 23 Absatz 3 Satz 1

Entgegennahme der Anzeige für ein Feuerwerk OrdB
4.2.4.3

§ 23 Absatz 3 Satz 3

Verzicht auf Einhaltung der Anzeigefrist OrdB
4.2.4.4 § 23 Absatz 6 Genehmigung der Erprobung und Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen OrdB
4.2.4.5 § 23 Absatz 7 Entgegennahme der Anzeige OrdB
4.2.4.6

§ 24 Absatz 1 Satz 1

Bewilligung von Ausnahmen von Verboten OrdB
4.2.4.7

§ 24 Absatz 2 Satz 1

Anordnen von Abbrennverboten pyrotechnischer Gegenstände OrdB
4.2.5 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt VI
4.2.5.1 § 25 Absatz 2 Entgegennahme der Mitteilung von den Grenzüberwachungsbehörden über die Einfuhr von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen LAS/LBGR
4.2.6 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt VII
4.2.6.1 § 29 Absatz 2 Nichtanerkennung einer Prüfung LAS/LBGR
4.2.6.2 § 30 Absatz 1, § 31 Absatz 2 bis 4 Abnahme der Prüfung, Unterzeichnung der Niederschrift und des Zeugnisses, Bestimmung einer Frist für eine Wiederholungsprüfung LAS/LBGR
4.2.7 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt VIII
4.2.7.1

§ 32 Absatz 1 Satz 1

Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Fachkunde LAS/für den Bergbau: LBGR
4.2.7.2

§ 32 Absatz 5 Satz 2

Bewilligung von Ausnahmen zur Teilnahmepflicht an fristgemäßen Wiederholungslehrgängen LAS/LBGR
4.2.7.3

§ 34 Absatz 2 Satz 1

Erteilen der Unbedenklichkeitsbescheinigung LAS/LBGR
4.2.7.4 § 36 Absatz 3 bis 6 Abnahme der Prüfung, Unterzeichnung der Niederschrift und des Zeugnisses LAS/LBGR
4.2.8 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt IX
4.2.8.1 § 40 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Prüfung des Fachkundenachweises LAS/LBGR
4.2.8.2 § 40a Absatz 1 Prüfung ausreichender Qualifikation vor erstmaliger Erbringung einer nur vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistung LAS/LBGR
4.2.9 Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt X
4.2.9.1 § 41 Absatz 4 Verlangen der Vorlage des Verzeichnisses mit den Belegen explosionsgefährlicher Stoffe LAS/LBGR
4.2.9.2 § 41 Absatz 5 Entgegennahme des Verzeichnisses mit den Belegen LAS/LBGR
4.2.9.3 § 41 Absatz 5a Entgegennahme von Informationen zum Aufbewahrungsort jedes Explosivstoffs LAS/LBGR
4.2.9.4 § 44 Absatz 1 Bewilligung von Ausnahmen zur Aufzeichnungspflicht LAS/LBGR
4.3 Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz
4.3.1 § 2 Absatz 2 Verlangen von Nachweisen über Maßnahmen, die den Schutz Beschäftigter und Dritter gewährleisten LAS
4.3.2 § 3 Zulassung von Ausnahmen zur Aufbewahrung von Explosivstoffen LAS
4.3.3 § 5 Absatz 1 bis 4 Bauartzulassung LAS
4.4 Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz
4.4.1 §§ 1 und 2 Entgegennahme der Anzeigen über beabsichtigte Sprengungen OrdB, in deren Bezirk gesprengt werden soll
4.4.2 § 3 Absatz 2 Verzicht auf Erstattung der Anzeige oder Einhaltung der Frist

OrdB, in deren Bezirk gesprengt werden soll.