Suche

Suche innerhalb der Norm

ARCHIV

Link zur Hilfe-Seite

Brandenburgische Verordnung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Brandenburgische Verordnung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik
vom 30. September 2005
(GVBl.II/05, [Nr. 29], S.509)

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g und s, des § 6 Abs. 5des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847) in Verbindung mit § 3 und § 8 Abs. 2 der InVeKoS-Verordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3194) sowie auf Grund des § 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen vom 12. September 2005 (GVBl. II S. 477) verordnet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz:

§ 1

Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen stützt sich auf die in § 3 Nr. 1 der InVeKoS-Verordnung genannte Referenzparzelle „Feldblock“.

§ 2

Die Mindestflächengröße einer landwirtschaftlichen Parzelle beträgt abweichend von § 8 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung für Flächen in den Ortsteilen Lehde und Leipe der Stadt Lübbenau (Spreewaldregion) 0,02 Hektar.

§ 3

Diese  Verordnung tritt mit Wirkung vom 15. Mai 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Durchführung der Flächenzahlungs-Verordnung vom 1. Juni 2001 (GVBl. II S. 205) außer Kraft. Sie ist jedoch für Anträge auf Direktzahlungen, die sich auf vor dem 15. Mai 2005 beginnende Wirtschaftsjahre oder Prämienzeiträume beziehen, weiterhin anzuwenden.

Potsdam, den 30. September 2005

Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke