Brandenburgisches Vorschriftensystem

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Inhaltsübersicht

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Staatliche Anerkennung

§ 3
Lehrer-Schüler-Schlüssel

§ 4
Lehrkräfte

§ 5
Schulleitung

§ 6
Standort der Schule

§ 7
Räumliche und sächliche Ausstattung der Schule

§ 8
Theoretischer und praktischer Unterricht sowie praktische Ausbildung

§ 8a
Praktische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz

§ 9
Dokumentation der Ausbildung

§ 10
Aufsicht und Informationspflichten

§ 11
Erlöschen der staatlichen Anerkennung

§ 12
Zuständige Behörde

§ 13
Übergangsregelung

§ 14
Inkrafttreten

Verordnung über die staatliche Anerkennung von Schulen für Gesundheitsberufe im Land Brandenburg (Gesundheitsberufeschulverordnung - GBSchV)

  • Aktuelle Fassung
  • Anlagen (3)
  • Änderungshistorie

Anlagen

1
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 2 Satz 1) Allgemeine räumliche Ausstattung der Schule 186.0 KB
2
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 3) Allgemeine sächliche Ausstattung der Schule 266.0 KB
3
Anlage 3 (zu § 8a Absatz 1) Geeignetheit von Einrichtungen zur Durchführung der praktischen Ausbildung nach § 7 Absatz 5 des Pflegeberufegesetzes 278.9 KB
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