Brandenburgisches Vorschriftensystem
Landesrecht
Verordnungen
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Inhaltsübersicht
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Staatliche Anerkennung
§ 3
Lehrer-Schüler-Schlüssel
§ 4
Lehrkräfte
§ 5
Schulleitung
§ 6
Standort der Schule
§ 7
Räumliche und sächliche Ausstattung der Schule
§ 8
Theoretischer und praktischer Unterricht sowie praktische Ausbildung
§ 8a
Praktische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz
§ 9
Ausbildungsunterlagen und Schulunterlagen
§ 10
Aufsicht und Informationspflichten
§ 11
Erlöschen der staatlichen Anerkennung
§ 12
Zuständige Behörde
§ 13
Übergangsregelung
§ 14
Inkrafttreten
Verordnung über die staatliche Anerkennung von Schulen für Gesundheitsberufe im Land Brandenburg (Gesundheitsberufeschulverordnung - GBSchV)
Aktuelle Fassung
Anlagen (3)
Änderungshistorie
Anlagen
1
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 2) Allgemeine räumliche Ausstattung der Schule
220.7 KB
2
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 3) Allgemeine sächliche Ausstattung der Schule
223.1 KB
3
Anlage 3 (zu § 8a Absatz 1) Geeignetheit von Einrichtungen zur Durchführung der praktischen Ausbildung nach § 7 Absatz 5 des Pflegeberufegesetzes
278.9 KB
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