Brandenburgisches Vorschriftensystem
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Inhaltsübersicht
§ 1
Integrierter Teilhabeplan Brandenburg als Instrument zur Bedarfsermittlung für Kinder ab Schuleintritt, Jugendliche und Erwachsene
§ 2
Evaluation
§ 3
Inkrafttreten
Brandenburgische Verordnung über das Instrument zur Bedarfsermittlung nach § 118 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (BbgBedarfV)
Aktuelle Fassung
Anlagen (1)
Anlagen
1
Anlage (zu § 1) - Integrierter Teilhabeplan Brandenburg als Instrument zur Bedarfsermittlung für Kinder ab Schuleintritt, Jugendliche und Erwachsene
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