Anlage 1

Allgemeine Gebühren

Tarifstelle
 
Gegenstand
 
Gebühr
(EUR)
1 Allgemeine Gebühren  
1.1  Beglaubigungen, Bescheinigungen und Urkunden, Zeugnisse  
1.1.1 Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen    2,50 bis 25
1.1.2  Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen usw., je Seite 1 bis 2,50
1.1.3 Sonstige Bescheinigungen, Urkunden 1 bis 51
1.1.4 Zeugnisse (z. B. Ursprungszeugnisse) 1 bis 25
1.2

Anfertigung von Zweitschriften, Kopien, Computerausdrucken
– soweit nicht § 10 Abs. 1 Nr. 1 GebG Bbg Anwendung findet –

 
1.2.1

für die ersten 50 Seiten DIN-A4, schwarz-weiß, je Seite

0,50
1.2.2

jede weitere Seite

0,15
1.2.3

für Seiten im Format DIN-A3, je Seite

1
1.2.4

Farbkopien, je Seite

1 bis 5
1.2.5

Erstellen von Fotodokumentationen/Lichtbildmappen 

nach Aufwand,
mindestens aber 10
1.3

Vervielfältigung von Karten

 
1.3.1

als Schwarz-Weiß-Kopie

 
 

DIN-A4

0,5
 

DIN-A3

1
  DIN-A2 2
 

DIN-A1

4
 

DIN-A0

8
1.3.2

als Farbkopie oder Computerausdruck 

 
  bis DIN-A3 5
  größer DIN-A3 8
1.4 Nutzung von Diensträumen, je angefangene Stunde
Anfallende Reinigungskosten sind besonders in Rechnung zu stellen. Für die Nutzung von technischen Geräten sind je nach Ausstattung und Grad der Beanspruchung weitere Zuschläge zu erheben.
15,5
1.5 Sonstiges  
1.5.1 Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen für Dritte,      Gebühr richtet sich Fahrkosten je Kilometernach den Sätzen gemäß Anlage 9 zu § 10 Abs. 1c der Dienstkraftfahrzeugrichtlinie
1.5.2 nicht besetzt  
1.5.3 Rechtsbehelfe   
1.5.3.1

bei Drittwidersprüchen

26 bis 1 023
1.5.3.2 bei Widersprüchen gegen Kostenentscheidungen 3 bis 5 113
1.5.3.3

bei Widerspruch durch den Adressaten der Sachentscheidung

Gebühr richtet sich nach
§ 15 Abs. 3 GebG Bbg
1.5.4 Entscheidung über die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen, soweit nicht mit der Hauptentscheidung verbunden 26 bis 2 556 
1.5.5 Sonstige Amtshandlungen  
1.5.5.1

Entscheidung über die Anerkennung einer Untersuchungsstelle im Bereich der Umweltanalytik (soweit keine spezielle Tarifstelle Anwendung findet)

256 bis 2 556
  –  soweit sich die Tätigkeit der Untersuchungsstelle lediglich auf die Probenahme bezieht    51 bis 256 
1.5.5.2 Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen Interesse dienen 0 bis 1 000

Anlage 2

Gebühren für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd

Tarifstelle
 
Gegenstand
 
Gebühr
(EUR)
1 - 6
 
(aufgehoben)
 

 
7
 
Tierzucht und -haltung
 

 
7.1
 
Anerkennung und Zustimmung nach den §§ 3, 4 und 5 des Tierzuchtgesetzes (TierZG)
 

 
7.1.1
 
Anerkennung einer Züchtervereinigung nach den §§ 3 und 4 TierZG
 
102 bis 2556
 
7.1.2
 
Anerkennung eines Zuchtunternehmens nach den §§ 3 und 4 TierZG
 
1023 bis 2556
 
7.1.3
 
Neuerteilung oder Verlängerung einer Anerkennung einer Züchtervereinigung/eines Zuchtunternehmens nach § 5 TierZG
 
102 bis 1534
 
7.1.4
 
Zustimmung zur Änderung der Sachverhalte gemäß § 4 Abs. 5 TierZG
 
102 bis 1023
 
7.2
 
Zulassung von Ausnahmen nach § 22 Abs. 6 TierZG
 

 
7.3
 
Besamungsstationen
 

 
7.3.1
 
Erteilung, Neuerteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Besamungsstation nach § 17 TierZG
 

 
7.3.1.1
 
für Rinder, Pferde, Schweine
 
511 bis 1534
 
7.3.1.2
 
für Schafe und Ziegen
 
102 bis 256
 
7.3.2
 
Erteilung der Erlaubnis, außerhalb einer Besamungsstation Samen zu gewinnen nach § 13 Abs. 3 Satz 2 TierZG
 

 
7.3.2.1
 
für Rinder, Pferde und Schweine
 
153 bis 409
 
7.3.2.2
 
für Schafe und Ziegen
 
51
 
7.4
 
Embryotransfereinrichtung (ET)
 

 
7.4.1
 
Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer ET-Einrichtung nach § 17 TierZG
 
153 bis 511
 
7.5
 
Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für künstliche Besamung nach § 14 Abs. 2 TierZG und Embryotransfer nach § 16 Abs. 1 TierZG
 

 
7.5.1
 
für Besamungsbeauftragte
 
10
 
7.5.2
 
für Eigenbestandsbesamer oder Embryotransferberechtigung
 
5
 
7.6
 
Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 1 der Verordnung über Lehrgänge nach dem TierZG
 
102 bis 256
 
7.7
 
Amtshandlungen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz
 

 
7.7.1
 
Erteilung einer Erlaubnis als Buchmacher nach § 2 Abs. 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes
 
51 bis 511 (für ein Jahr mindestens 51)
 
7.7.2
 
Erteilung einer Erlaubnis für einen Buchmachergehilfen
 
26 bis 256 (für ein Jahr mindestens 26)
 
7.7.3
 
Ausfertigung einer Zulassungsurkunde innerhalb des Zeitraumes auf den sich die Erlaubnis erstreckt
 
25,50
 
7.7.4
 
Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators, je Renntag
 
20,50
 
7.7.5
 
Erteilung der Erlaubnis zur Annahme von Wetten für Rennen außerhalb der Rennbahn durch den Rennverein
 
26 bis 153
 
7.7.6
 
Änderungen/Ergänzungen der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators
 
20 bis 75
 
8
 
Pflanzenschutz
 

 
8.1
 
Prüfung von Pflanzenschutzmitteln
 

 
8.1.1
 
Mittel für den Ackerbau
 

 
8.1.1.1
 
Fungizide
 

 
8.1.1.1.1
 
Saatgutbehandlungsmittel
 

 
8.1.1.1.1.1
 
im Freiland gegen
 

 
8.1.1.1.1.1.1
 
Brandkrankheiten an Getreide
 
792
 
8.1.1.1.1.1.2
 
Streifenkrankheit an Getreide
 
792
 
8.1.1.1.1.1.3
 
Typhula-Fäule an Getreide
 
792
 
8.1.1.1.1.1.4
 
Schwarzbeinigkeit an Getreide
 
1080
 
8.1.1.1.1.1.5
 
Sonstige Pilzkrankheiten an Getreide (Frühbefall)
 
864
 
8.1.1.1.1.1.6
 
Auflaufkrankheiten, insbesondere Rhizoctonia solani an Kartoffeln
 
1332
 
8.1.1.1.1.2
 
im Gewächshaus gegen
 

 
8.1.1.1.1.2.1
 
Fusarium nivale, Fusarium culmorum, Septoria nodorum an Getreide
 
576
 
8.1.1.1.1.2.2
 
Auflaufkrankheit bei Rüben, Raps, Mais, Leguminosen
 
576
 
8.1.1.1.1.3
 
Prüfung des Einflusses von Saatgutbehandlungsmitteln auf die Triebkraft
 
324
 
8.1.1.1.2
 
Spritzmittel gegen
 

 
8.1.1.1.2.1
 
Halmbasiserkrankungen an Getreide
 
1080
 
8.1.1.1.2.2
 
Blatt- u. Ährenkrankheiten an Getreide
 
864
 
8.1.1.1.2.3
 
Echten Mehltau, Rostkrankheiten, Cercospora, Ramularia an Rüben
 
1116
 
8.1.1.1.2.4
 
Phytophthora, Alternaria an Kartoffeln
 
1044
 
8.1.1.1.2.5
 
Krankheiten an Raps (Phoma, Alternaria, Sclerotinia)
 
792
 
8.1.1.1.2.6
 
Botrytis Ascochyta an Leguminosen
 
792
 
8.1.1.1.2.7
 
Botrytis an Sonnenblumen
 
792
 
8.1.1.2
 
Insektizide
 

 
8.1.1.2.1
 
Saatgutbehandlungsmittel
 
792
 
8.1.1.2.2
 
Spritzmittel
 

 
8.1.1.2.2.1
 
in Hackfrüchten gegen
 

 
8.1.1.2.2.1.1
 
beißende Insekten
 
864
 
8.1.1.2.2.1.2
 
saugende Insekten
 
1440
 
8.1.1.2.2.1.3
 
Blattläuse zur Verhinderung von Virusinfektionen an Kartoffeln einschließlich Gesundheitsprüfung auf zwei Virusarten
 
3060
 
8.1.1.2.2.1.4
 
Blattläuse zur Verhinderung von Virusinfektionen an Rüben
 
1620
 
8.1.1.2.2.1.5
 
Moosknopfkäfer
 
1440
 
8.1.1.2.2.1.6
 
Rübenfliege
 
900
 
8.1.1.2.2.1.7
 
Rübenblattwanze
 
972
 
8.1.1.2.2.1.8
 
Collembolen
 
972
 
8.1.1.2.2.2
 
im Getreide und Mais gegen
 

 
8.1.1.2.2.2.1
 
beißende Insekten
 
1080
 
8.1.1.2.2.2.2
 
saugende Insekten
 
1440
 
8.1.1.2.2.2.3
 
Blattläuse zur Verhinderung von Virusinfektionen
 
1440
 
8.1.1.2.2.2.4
 
Weizengallmücke
 
1944
 
8.1.1.2.2.2.5
 
Brachfliege, Fritfliege an Getreide
 
1800
 
8.1.1.2.2.2.6
 
Drahtwurm, Tipula-Larven
 
1800
 
8.1.1.2.2.2.7
 
Maiszünsler
 
1404
 
8.1.1.2.2.2.8
 
Fritfliege an Mais
 
1224
 
8.1.1.2.2.3
 
im Raps gegen
 

 
8.1.1.2.2.3.1
 
Rapserdfloh
 
2340
 
8.1.1.2.2.3.2
 
andere Erdfloharten
 
864
 
8.1.1.2.2.3.3
 
Rapsglanzkäfer
 
1584
 
8.1.1.2.2.3.4
 
Stängelschädlinge
 
1584
 
8.1.1.2.2.3.5
 
Schotenschädlinge
 
1584
 
8.1.1.2.2.3.6
 
Rübsenblattwespe, Kohlmotte, Gammaeule
 
1224
 
8.1.1.3
 
Herbizide in
 

 
8.1.1.3.1
 
Getreide und Mais
 
756
 
8.1.1.3.2
 
Kartoffeln, Futter- und Zuckerrüben
 
756
 
8.1.1.3.3
 
Öl- und Faserpflanzen
 
756
 
8.1.1.3.4
 
Körnerleguminosen
 
756
 
8.1.1.3.5
 
Feldfutterpflanzen einschließlich Gräsern zur Futternutzung bzw. zum Samenbau
 
828
 
8.1.1.3.6
 
Unkrautbekämpfung zwischen Anbauperioden von Kulturen
 
1080
 
8.1.1.3.7
 
Herbizide gegen spezielle Schadpflanzen
 
828
 
8.1.1.4
 
Wachstumsregler zur
 

 
8.1.1.4.1
 
Ertragsbeeinflussung bei
 

 
8.1.1.4.1.1
 
Getreide, Ölfrüchten
 
792
 
8.1.1.4.1.2
 
Mais
 
1188
 
8.1.1.4.1.3
 
Rüben und anderen Blattfrüchten
 
1188
 
8.1.1.4.2
 
Halmfestigung im
 

 
8.1.1.4.2.1
 
Getreide
 
792
 
8.1.1.4.2.2
 
Mais
 
792
 
8.1.1.4.3
 
Wuchshemmung von Gräsern
 
792
 
8.1.1.4.4
 
Krautabtötung bei Kartoffeln zur Verhinderung der Virusabwanderung einschließlich Gesundheitsprüfung
 
1800
 
8.1.1.4.5
 
Entblätterung im Samenbau
 
720
 
8.1.1.4.6
 
Ernteerleichterung einschließlich Unkrautbekämpfung
 
1512
 
8.1.1.4.7
 
Keimhemmung bei Kartoffeln
 
792
 
8.1.1.4.8
 
Brechung der Keimruhe bei Kartoffeln
 
756
 
8.1.1.4.9
 
Abreifebeschleunigung in Ölfrüchten und Leguminosen
 
756
 
8.1.2
 
Mittel für das Grünland
 

 
8.1.2.1
 
Insektizide gegen Tipula-Larven und andere Bodeninsekten
 
2520
 
8.1.2.2
 
Herbizide
 
972
 
8.1.2.3
 
Herbizide zur Grünlanderneuerung
 
1080
 
8.1.3
 
Mittel für den Gemüsebau
 

 
8.1.3.1
 
Fungizide gegen
 

 
8.1.3.1.1
 
Auflaufkrankheiten bei Gemüsesaatgut
 
684
 
8.1.3.1.2
 
sonstige Schadpilze
 
1260
 
8.1.3.2
 
Insektizide gegen
 

 
8.1.3.2.1
 
beißende und saugende Insekten
 
1224
 
8.1.3.2.2
 
bodenbürtige Insekten
 
1116
 
8.1.3.2.3
 
Tripse an Freilandkulturen
 
1800
 
8.1.3.3
 
Akarizide
 
1728
 
8.1.3.4
 
Herbizide
 
936
 
8.1.4
 
Mittel für den Obstbau
 

 
8.1.4.1
 
Fungizide gegen
 

 
8.1.4.1.1
 
Kragenfäule an Apfel, Obstbaumkrebs und andere Rindenerkrankungen (2-jährige Prüfungen)
 
1584
 
8.1.4.1.2
 
Schorf an Kernobst
 
1908
 
8.1.4.1.3
 
Echten Mehltau an Kernobst
 
1584
 
8.1.4.1.4
 
Echten Mehltau an Beerenobst
 
1116
 
8.1.4.1.5
 
Rostpilze an Kernobst
 
1332
 
8.1.4.1.6
 
Rostpilze an Steinobst
 
1116
 
8.1.4.1.7
 
Kräuselkrankheit an Pfirsich
 
1116
 
8.1.4.1.8
 
Sprühfleckenkrankheit an Kirsche
 
1116
 
8.1.4.1.9
 
Botrytis an Erdbeeren
 
1332
 
8.1.4.1.10
 
Lederfäule und Rhizomfäule an Erdbeeren
 
1368
 
8.1.4.1.11
 
Lagerfäulen und Lagerschorf
 
1584
 
8.1.4.1.12
 
sonstige Pilzkrankheiten an Kernobst
 
1332
 
8.1.4.1.13
 
sonstige Pilzkrankheiten an Stein- und Beerenobst
 
1116
 
8.1.4.2
 
Insektizide gegen
 

 
8.1.4.2.1
 
beißende und saugende Insekten
 
936
 
8.1.4.2.1.1
 
beißende und saugende Insekten in einer Prüfung
 
1188
 
8.1.4.2.2
 
Blutläuse
 
972
 
8.1.4.2.3
 
Schildläuse
 

 
8.1.4.2.3.1
 
San-Jose-Schildlaus (Sommer-, Winter- oder Austriebsspritzung)
 
1116
 
8.1.4.2.3.2
 
andere Schildlausarten
 
972
 
8.1.4.2.4
 
Apfelwickler, Pflaumenwickler
 
972
 
8.1.4.2.5
 
Schalenwickler
 
936
 
8.1.4.2.6
 
Biotechnische Verfahren gegen Wickler
 
1800
 
8.1.4.2.7
 
Sägewespen
 
936
 
8.1.4.2.8
 
Kirschfruchtfliege
 
1116
 
8.1.4.2.9
 
überwinternde Stadien (Winter- oder Austriebsspritzung)
 
1008
 
8.1.4.3
 
Akarizide
 

 
8.1.4.3.1
 
während der Vegetationszeit
 
1188
 
8.1.4.3.2
 
gegen überwinternde Stadien
 
1044
 
8.1.4.4
 
Herbizide
 

 
8.1.4.4.1
 
unter Obstbäumen, -sträuchern und in Baumschulen
 
792
 
8.1.4.4.2
 
in Erdbeeren
 
900
 
8.1.5
 
Mittel für den Zierpflanzenbau
 

 
8.1.5.1
 
Fungizide gegen Pilzkrankheiten an Zierpflanzen und Zierrasen einschließlich Auflaufkrankheiten
 

 
8.1.5.1.1
 
bis zu vier Behandlungen
 
756
 
8.1.5.1.2
 
je weitere Behandlung
 
216
 
8.1.5.2
 
Insektizide gegen
 

 
8.1.5.2.1
 
beißende und saugende Insekten
 
900
 
8.1.5.2.2
 
bodenbürtige Insekten
 
1800
 
8.1.5.3
 
Akarizide gegen
 

 
8.1.5.3.1
 
Spinnmilben
 
1080
 
8.1.5.3.2
 
Weichhautmilben
 
1260
 
8.1.5.4
 
Herbizide
 

 
8.1.5.4.1
 
in Ziergehölzanlagen und -baumschulen
 
936
 
8.1.5.4.2
 
in sonstigen Zierpflanzen und Zierrasen
 
864
 
8.1.5.4.3
 
gegen Moos und Algen
 
684
 
8.1.5.5
 
Wachstumsregler
 

 
8.1.5.5.1
 
zum Stauchen
 
1656
 
8.1.5.5.2
 
zum Stutzen
 
1476
 
8.1.5.5.3
 
zur Bewurzelung
 
864
 
8.1.5.5.4
 
zur Beeinflussung der Blüte
 
936
 
8.1.5.5.5
 
zur Wuchshemmung von Intensivrasen
 
1440
 
8.1.5.5.6
 
zur Entblätterung in der Baumschule
 
792
 
8.1.6
 
Mittel für Sonderkulturen
 

 
8.1.6.1
 
in Tabak
 

 
8.1.6.1.1
 
Fungizide gegen
 

 
8.1.6.1.1.1
 
Blauschimmel im Saatbeet
 
828
 
8.1.6.1.1.2
 
Blauschimmel im Freiland
 
1368
 
8.1.6.1.1.3
 
gegen Sclerotinia spp.
 
612
 
8.1.6.1.2
 
Herbizide
 
756
 
8.1.6.1.3
 
zur Hemmung von Geiztrieben
 
1584
 
8.1.6.2
 
in Champignonkulturen
 
1620
 
8.1.7
 
Mittel für den Vorratsschutz
 

 
8.1.7.1
 
Fungizide gegen
 

 
8.1.7.1.1
 
Lagerschäden bei Dauerkohl
 
936
 
8.1.7.1.2
 
Lagerfäulen bei Kartoffeln
 
1116
 
8.1.7.2
 
Insektizide
 

 
8.1.7.2.1
 
Spritzmittel
 

 
8.1.7.2.1.1
 
Laborprüfung
 
2376
 
8.1.7.2.1.2
 
in leeren Räumen
 
900
 
8.1.7.2.1.3
 
in belegten Räumen (in Vorratsgütern mit Feststellung der Dauerwirkung Zuschlag von 50 v.H.)
 
1188
 
8.1.7.2.2
 
Begasungsmittel
 

 
8.1.7.2.2.1
 
in leeren Räumen
 
1512
 
8.1.7.2.2.2
 
in belegten Räumen
 
1800
 
8.1.7.2.2.3
 
in Vorratsgütern
 
1800
 
8.1.7.3
 
Rodentizide (Versuche im Biotop)
 
1404
 
8.1.8
 
Mittel für den Forstbereich
 

 
8.1.8.1
 
Fungizide gegen
 

 
8.1.8.1.1
 
Kiefernschütte
 
1080
 
8.1.8.1.2
 
Eichenmehltau
 
612
 
8.1.8.1.3
 
Bläuepilze
 
1074
 
8.1.8.1.4
 
Buchenstocken
 
1074
 
8.1.8.2
 
Insektizide gegen
 

 
8.1.8.2.1
 
beißende Insekten
 

 
8.1.8.2.1.1
 
blatt- und nadelfressende Käfer
 
1260
 
8.1.8.2.1.2
 
Rüsselkäfer (zur vorbeugenden Behandlung)
 
1260
 
8.1.8.2.1.3
 
rindenbrütende und Nutzholzborkenkäfer
 

 
8.1.8.2.1.3.1
 
vorbeugend
 
1512
 
8.1.8.2.1.3.2
 
kurativ
 
1728
 
8.1.8.2.1.4
 
Schmetterlingsraupen
 
2016
 
8.1.8.2.2
 
saugende Insekten
 
2016
 
8.1.8.3
 
Akarizide
 
2004
 
8.1.8.4
 
Rodentizide gegen
 

 
8.1.8.4.1
 
Erdmaus
 
1872
 
8.1.8.4.2
 
Rötelmaus
 
1584
 
8.1.8.4.3
 
Schermaus
 
2880
 
8.1.8.5
 
Repellents gegen Winterwildverbiss, Sommerwildverbiss, Schälschäden, Hasen- und Kaninchenschäden, Fegeschäden
 
1116 bis 4032
 
8.1.8.6
 
Herbizide gegen
 

 
8.1.8.6.1
 
Gräser
 
936
 
8.1.8.6.2
 
Gräser und Unkräuter
 
1188
 
8.1.8.6.3
 
Unkräuter und Holzgewächse
 
1548
 
8.1.8.6.4
 
Adlerfarn in Saat- und Verschulbeeten, Kulturen je Baumart
 
1116 bis 1368
 
8.1.8.7
 
Mittel zum Wundverschluss
 

 
8.1.8.7.1
 
je Baumart und ein Behandlungstermin
 
1872
 
8.1.8.7.2
 
bei zwei Behandlungsterminen
 
2808
 
8.1.8.8
 
Lieferung von Unterlagen für Rückstandsuntersuchungen
 

 
8.1.8.8.1
 
bei Waldbeeren
 
1647
 
8.1.8.8.2
 
bei Waldpilzen
 
1790
 
8.1.9
 
Mittel für allgemeine Einsätze
 

 
8.1.9.1
 
Bakterizide gegen Feuerbrand
 
2664
 
8.1.9.2
 
Insektizide gegen
 

 
8.1.9.2.1
 
Engerlinge und Drahtwürmer
 
1800
 
8.1.9.2.2
 
Larven des Dickmaulrüßlers
 
1800
 
8.1.9.2.3
 
Erdraupen
 
864
 
8.1.9.2.4
 
Maulwurfsgrillen
 
720
 
8.1.9.2.5
 
Ameisen
 
540
 
8.1.9.3
 
Nematizide gegen
 

 
8.1.9.3.1
 
zysten- und gallenbildende Wurzelnematoden im Feldversuch
 
5580
 
8.1.9.3.2
 
zysten- und gallenbildende Wurzelnematoden im Gefäßversuch
 
2052
 
8.1.9.3.3
 
wandernde Wurzelnematoden
(bei zusätzlich erforderlichen Untersuchungen in größeren Bodentiefen Zuschlag von 50 v.H.)
 
1836
 
8.1.9.3.4
 
Blattälchen
 
1116
 
8.1.9.3.5
 
Stängelälchen/Rübenkopfälchen
 
1836
 
8.1.9.4
 
Molluskizide
 

 
8.1.9.4.1
 
in Gemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen (im Kasten)
 
2412
 
8.1.9.4.2
 
in Gemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen (natürlicher Befall)
 
1224
 
8.1.9.5
 
Rodentizide (Versuche im Biotop)
 
1404
 
8.1.9.6
 
Repellents
 

 
8.1.9.6.1
 
zur Wildabwehr
 
1080
 
8.1.9.6.2
 
zur Vogelabwehr
 
900
 
8.1.9.6.3
 
Saatgutbehandlungsmittel
 
936
 
8.1.9.7
 
Herbizide
 

 
8.1.9.7.1
 
auf Wegen und Plätzen mit Baumbewuchs
 
864
 
8.1.9.7.2
 
auf Nichtkulturland
 
680
 
8.1.9.7.3
 
in Windschutzanlagen
 
936
 
8.1.9.7.4
 
gegen Holzgewächse
 
936
 
8.1.9.7.5
 
auf Gleisanlagen
 

 
8.1.9.7.5.1
 
Großparzellen, Ausbringung mit schienengebundenen Geräten
 
1332
 
8.1.9.7.5.2
 
Kleinparzellen
 
612
 
8.1.9.8
 
Wachstumsregler
 

 
8.1.9.8.1
 
zur Bewurzelung von Pflanzenstecklingen
 
576
 
8.1.9.8.2
 
zur Wuchshemmung auf landwirtschaftlich nicht genutzten Grasflächen
(z.B. Straßenränder, Böschungen, Spielwiesen)
 
972
 
8.1.9.9
 
Mittel zur Veredlung und zum Wundverschluss
 

 
8.1.9.9.1
 
Mittel zur Veredlung
 
792
 
8.1.9.9.2
 
Mittel zur Wundbehandlung
 
504
 
8.1.9.9.3
 
Mittel zur Wundbehandlung mit fungizider Wirkung
 
1476
 
8.1.10
 
Verträglichkeitsprüfungen (Pflanzgutkosten werden gesondert berechnet)
 

 
8.1.10.1
 
im Ackerbau
 
100 v.H. der entsprechenden Wirksamkeitsprüfung
 
8.1.10.2
 
im Gemüsebau
 
75 v.H. der entsprechenden Wirksamkeitsprüfung
 
8.1.10.3
 
im Obstbau
 
1044
 
8.1.10.4
 
im Zierpflanzenbau
 

 
8.1.10.4.1
 
eine Behandlung
 

 
8.1.10.4.1.1
 
1 bis 10 Arten bzw. Sorten
 
396
 
8.1.10.4.1.2
 
11 bis 20 Arten bzw. Sorten
 
504
 
8.1.10.4.2
 
je weitere Behandlung
 
216
 
8.1.10.5
 
an Tabak
 
396
 
8.1.11
 
Ertragsfeststellungen in Verbindung mit der Prüfung der biologischen Wirkung
 

 
8.1.11.1
 
Getreide
 
216
 
8.1.11.2
 
Raps
 
288
 
8.1.11.3
 
Sonnenblumen
 
324
 
8.1.11.4
 
Mais
 
324
 
8.1.11.5
 
Rüben
 
432
 
8.1.11.6
 
Kartoffeln
 
324
 
8.1.11.7
 
Feldfutter
 
430
 
8.1.11.8
 
Kleesamenbau
 
396
 
8.1.11.9
 
großkörnige Leguminosen
 
288
 
8.1.11.10
 
Wiesen und Weiden
 
540
 
8.1.11.11
 
Gemüse
 

 
8.1.11.11.1
 
einmalige Beerntung (Blatt- und Fruchtgemüse)
 
322
 
8.1.11.11.2
 
einmalige Beerntung (Wurzelgemüse)
 
720
 
8.1.11.11.3
 
weitere Beerntungsdurchgänge nach Aufwand
 

 
8.1.11.12
 
Kern- und Steinobst
 
324
 
8.1.11.13
 
Beerenobst
 
432
 
8.1.11.14
 
zusätzliche Feststellung bei Ernte je Qualitätsmerkmal
 
108
 
8.1.12
 
Lieferung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchungen
 

 
8.1.12.1
 
aus einer laufenden Prüfung
 
265
 
8.1.12.2
 
aus speziell angelegtem Versuch nach GLP (ohne Rückstandsanalytik)
 
895
 
8.1.13
 
Zuschläge zu den vorgenannten Gebühren
 

 
8.1.13.1
 
Versuche unter Glas
 
288
 
8.1.13.2
 
je zusätzlich beantragtes Versuchsglied in einer Prüfung
 
1/3 der entsprechenden Gebühr
 
8.1.13.3
 
Ertragsfeststellung je zusätzlich beantragtes Versuchsglied in einer Prüfung
 
1/3 der entsprechenden Gebühr
 
8.1.14
 
Gebührenhöhe für teilweise oder überhaupt nicht auswertbare Versuche
 

 
8.1.14.1
 
Versuch nicht auswertbar, da Anlage und Durchführung unvollständig
 
keine Gebühr
 
8.1.14.2
 
Versuch angelegt, Prüfantrag vom Antragsteller zurückgezogen
 
50 v.H. der Gebühr
 
8.1.14.3
 
durch Witterungs- oder durch andere nicht vorhersehbare Ereignisse bedingter vorzeitiger Abbruch des Versuches ohne verwertbare Ergebnisse
 
50 v.H. der Gebühr
 
8.1.14.4
 
durch Witterungs- oder durch andere nicht vorhersehbare Ereignisse bedingter vorzeitiger Abbruch des Versuches mit verwertbarem Teilergebnis
 
75 v.H. der Gebühr
 
8.1.14.5
 
zu Ende geführter Versuch nicht vollständig auswertbar, wenn wegen besonderer Witterungsbedingungen oder bei vorbeugend anzuwendenden Präparaten Schadorganismen nicht aufgetreten sind
 
75 v.H. der Gebühr
 
8.1.15
 
Sonstige Gebührenerhebung
 

 
8.1.15.1
 
Für die Prüfung von Zusatzstoffen werden diejenigen Gebühren erhoben, die jeweils für die einzelnen Indikatoren vorgesehen sind.
 

 
8.1.15.2
 
Für nicht genannte Anwendungsgebiete bzw. Feststellungen werden die Gebühren je nach Aufwand wie für ein vergleichbares Anwendungsgebiet erhoben.
 

 
8.2
 
Seuchen- und Phytohygiene entsprechend § 3 der Bioabfallverordnung
 

 
8.2.1
 
Bestimmung von Untersuchungsstellen
 
128 bis 179, je weitere angefangene 15 Minuten 25,50
 
8.2.2
 
Kompetenzfeststellung
 
153 bis 184, je weitere angefangene 15 Minuten 15,50
 
8.2.3
 
Änderung, Verlängerung oder Widerruf der Bestimmung
 
23
 
8.3
 
Phytosanitäre Bearbeitung von pflanzlichen Sendungen im innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Ausfuhr und Einfuhr in bzw. aus Drittländern
 

 

 
Vorbemerkungen:
 

 

 
Die Gebühren werden für eigenständige mit Frachtpapieren versehene Transporteinheiten erhoben (Waggon, Ganzschiff, LKW-Zug). Die Gebühren werden je Sendung eines Absenders und eines Empfängers berechnet.
 

 

 
Soweit eine Sendung nicht ausschließlich aus Erzeugnissen besteht, die der Berechnung des jeweiligen Gedankenstrichs entsprechen, werden die Teile der Sendung, die der Beschreibung entsprechen (wobei es sich um eine oder mehrere Partien handeln kann), als separate Sendung behandelt.
 

 

 
Wird die Häufigkeit der Nämlichkeitskontrollen und Pflanzengesundheitsuntersuchungen bei der Einfuhr gemäß Artikel 13d Abs. 2 der Richtlinie 2000/29/EG vermindert, so sind für alle Sendungen und Partien dieser Gruppe, unabhängig davon, ob sie kontrolliert werden oder nicht, eine anteilmäßig verminderte Pflanzenschutzgebühr zu erheben.
 

 

 
Durch den Antragsteller geforderte zusätzliche phytopathologische Prüfungen werden nach der Tarifstelle 2.4 dieser Anlage erhoben. Für pflanzliche Sendungen, für die eine phytosanitäre Kontrolle beantragt wurde und deren Ausfuhr bzw. Verbringen aus phytosanitären oder anderen Gründen nicht erfolgt ist, sind gegenüber dem Antragsteller die Gebühren für bereits durchgeführte Amtshandlungen nach den betreffenden Tarifstellen zu erheben.
 

 

 
Für Kontrolltätigkeiten an Warenarten, die in den Tarifstellen nicht aufgeführt sind oder für Kontrollen, bei denen das Transportmittel nicht die Bezugseinheit ist, werden Gebühren nach den anfallenden personellen und sächlichen Aufwendungen erhoben.
 

 
8.3.1
 
Allgemeine Tarifstellen
 

 
8.3.1.1
 
Abgabe vom Plomben
 
Selbstkostenpreis
 
8.3.1.2
 
Aufschlag für Amtshandlungen außerhalb der Dienststunden auf Veranlassung des Antragstellers
 

 
8.3.1.2.1
 
an Werktagen von 16.00 bis 20.00 Uhr
 
25 v.H. Aufschlag
 
8.3.1.2.2
 
an Werktagen von 20.00 bis 06.00 Uhr
 
50 v.H. Aufschlag
 
8.3.1.2.3
 
an Sonn- und Feiertagen
 
50 v.H. Aufschlag
 
8.3.2
 
Innergemeinschaftlicher Handel (Registrierung/Pflanzenpass)
 

 
8.3.2.1
 
Registrierung inklusive Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer, je Antragsteller/Betrieb
 
51
 
8.3.2.2
 
Registrierung und Vergabe einer Registriernummer für Betriebe mit Handel von Speise- und Veredlungskartoffeln sowie Zitrusfrüchten
 
25,5
 
8.3.2.3
 
Erteilung eines Änderungsbescheides (zu Tarifstelle 8.3.2.1 bzw. 8.3.2.2)
 
10
 
8.3.2.4
 
Abgabe von Pflanzenpassetiketten
 

 
8.3.2.4.1
 
Großer Pflanzenpass, je 1000 Stück
 
25,50
 
8.3.2.4.2
 
Kleiner Pflanzenpass, je 1000 Stück
 
5
 
8.3.2.5
 
Ausfertigung eines Pflanzenpasses durch den Pflanzenschutzdienst mit maximal 10 Etiketten (kleiner Pass)
 
6,5
 

 

 
je weitere 20 Etiketten (kleiner Pass)
 
2,5
 
8.3.2.6
 
Mindestkontrollen in registrierten Betrieben gemäß Pflanzenbeschauverordnung
 
nach Zeitaufwand, maximal 153
 
8.3.3
 
Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenarten und Holz
 

 
8.3.3.1
 
Eintragung/Registrierung inklusive Datenaufnahme und Vergabe einer Eintragungs-/Registrierungsnummer, je Antragsteller/Betrieb
 
51
 
8.3.3.2
 
Eintragung inklusive Datenaufnahme und Vergabe einer Eintragungsnummer eines Betriebes, der bereits für den innergemeinschaftlichen Handel registriert ist (Tarifstelle 8.3.2.1)
 
25,5
 
8.3.3.3
 
Erteilung eines Änderungsbescheides (zu Tarifstelle 8.3.3.1 bzw. 8.3.3.2)
 
10
 
8.3.3.4
 
Mindestkontrollen in eingetragenen Betrieben gemäß Anbaumaterialverordnung
 
nach Zeitaufwand, maximal 153
 
8.3.3.5
 
Bescheinigung für anerkanntes Anbaumaterial
 
6,5
 
8.3.3.6
 
Erteilung einer Genehmigung zum Inverkehrbringen von Holzverpackungen
 
25,5
 
8.3.4
 
Handel außerhalb der EU
 

 
8.3.4.1
 
Ausfertigung von Zeugnissen, Pflanzenpässen und Bescheinigungen
(Ausfertigung mit einer Kopie)
 

 
8.3.4.1.1
 
Pflanzenpass für Einfuhrsendungen (ohne Etiketten) zum innergemeinschaftlichen Verbringen
 
2,5
 
8.3.4.1.2
 
Pflanzengesundheitszeugnis
 
6,5
 
8.3.4.1.3
 
jedes Duplikat eines Pflanzengesundheitszeugnisses
 
2,5
 
8.3.4.1.4
 
Weiterversendungszeugnis
 
6,5
 
8.3.4.1.5
 
Teilungsbescheinigung
 
6,5
 
8.3.4.1.6
 
Kontrollbescheinigung (Verpackungshölzer)
 
6,5
 
8.3.4.1.7
 
sonstige amtliche Bescheinigung oder Bestätigung
 
5
 
8.3.4.2
 
Entscheidung eines Antrages zur Genehmigung der Einfuhrkontrolle am Bestimmungsort
 
25,5
 
8.3.4.3
 
Entscheidung über Ausnahmegenehmigung bei der Einfuhr von Drittlandwaren
 
51
 
8.3.5
 
Phytosanitäre Kontrollen von pflanzlichen Sendungen
 

 
8.3.5.1
 
Einfuhrkontrollen an Einlassstellen bzw. am Bestimmungsort
(Dokumentenprüfung, Identitätskontrolle und phytosanitäre Kontrolle)
 

 
8.3.5.1.1
 
Für Dokumentenkontrolle je Sendung
 
7
 
8.3.5.1.2
 
Für Nämlichkeitskontrollen je Sendung
bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe
 
7
 

 
größer
 
14
 
8.3.5.1.3
 
Für Pflanzengesundheitsuntersuchungen von:
 

 
8.3.5.1.3.1
 
Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut),
Jungpflanzen von Erdbeeren und Gemüse
je Sendung
bis zu 10000 Stück
je weitere 1000 Stück
Höchstbetrag
 



17,5
0,7
140
 
8.3.5.1.3.2
 
Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen
Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut)
je Sendung
bis zu 1000 Stück
je weitere 100 Stück
Höchstbetrag
 



17,5
0,44
140
 
8.3.5.1.3.3
 
Zwiebeln Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen
(ausgenommen Kartoffelknollen)
je Sendung
bis zu 200 kg Gewicht
je weitere 10 kg
Höchstbetrag
 



17,5
0,16
140
 
8.3.5.1.3.4
 
Samen, Gewebekulturen
je Sendung
bis zu 100 kg Gewicht
je weitere 10 kg
Höchstbetrag
 


17,5
0,175
140
 
8.3.5.1.3.5
 
anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht aufgeführt sind,
je Sendung
bis zu 5000 Stück
je weitere 100 Stück
Höchstbetrag
 


17,5
0,18
140
 
8.3.5.1.3.6
 
Schnittblumen
je Sendung
bis zu 20000 Stück
je weitere 1000 Stück
Höchstbetrag
 


17,5
0,14
140
 
8.3.5.1.3.7
 
Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume)
je Sendung
bis zu 100 kg Gewicht
je weitere 100 kg
Höchstbetrag
 


17,5
1,75
140
 
8.3.5.1.3.8
 
gefällten Weihnachtsbäumen
je Sendung
bis zu 1000 Stück
je weitere 100 Stück
Höchstbetrag
 


17,5
1,75
140
 
8.3.5.1.3.9
 
Blättern von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse)
je Sendung
bis zu 100 kg Gewicht
je weitere 10 kg
Höchstbetrag
 


17,5
1,75
140
 
8.3.5.1.3.10
 
Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse)
je Sendung
bis zu 25000 kg Gewicht
je weitere 1000 kg
 


17,5
0,7
 
8.3.5.1.3.11
 
Kartoffelknollen
je Partie
bis zu 25000 kg Gewicht
je weitere 25000 kg
 


52,5
52,5
 
8.3.5.1.3.12
 
Holz (ausgenommen Rinde)
je Sendung
bis zu 100 m3 Volumen
je weiteren m3
 


17,5
0,175
 
8.3.5.1.3.13
 
Erde und Nährsubstraten, Rinde
je Sendung
bis zu 25000 kg Gewicht
je weitere 1000 kg
Höchstbetrag
 


17,5
0,7
140
 
8.3.5.1.3.14
 
Getreidekörnern
je Sendung
bis zu 25000 kg Gewicht
je weitere 1000 kg
Höchstbetrag
 


17,5
1,7
700
 
8.3.5.1.3.15
 
anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht aufgeführt sind, je Sendung
 
17,5
 
8.3.5.1.3.16
 
Holz als Verpackungsmaterial, je Sendung
 
17,5
 
8.3.5.1.4
 
Einsatz von Kraftfahrzeugen, Fahrten je angefangener Kilometer
 
0,77
 
8.3.5.2
 
Untersuchung von Sendungen für die Ausfuhr und das innergemeinschaftliche Verbringen
 

 
8.3.5.2.1
 
Jungpflanzen und Fertigpflanzen des Gartenbaues und der Baumschulen
(außer Gemüsejungpflanzen), die nach Stückzahl handelsüblich sind
bis zu 1000 Stück
je weitere angefangene 1000 Stück
je Sendung
 


14,7
1,3
18 bis 51
 
8.3.5.2.2
 
Gemüsejungpflanzen
bis zu 1000 Stück
je weitere angefangene 1000 Stück
je Sendung
 

7,35
0,65
15 bis 26
 
8.3.5.2.3
 
Alle anderen Pflanzen und Pflanzenteile (Sämlinge, Stecklinge, Blumenzwiebeln, Veredlungsreiser, Blumenknollen, sonstiges Vermehrungsmaterial, Schnittblumen)
bis zu 1000 Stück
je weitere angefangene 1000 Stück
je Sendung
 


12
1
18 bis 102
 
8.3.5.2.4
 
Pflanzen und sonstige Pflanzenerzeugnisse, die nach Gewicht handelsüblich sind
bis 1000 kg
je weitere angefangene 1000 kg
je Sendung
 

5,9
0,5
12 bis 51
 
8.3.5.2.5
 
Saat- und Pflanzgut der Landwirtschaft, des Gartenbaues und der Forstwirtschaft,
das nach Gewicht handelsüblich ist
bis zu 1 t
je weitere angefangene t
je Sendung
 


5,9
0,6
18 bis 38
 
8.3.5.2.6
 
Konsumprodukte, Futtermittel und Produkte zur industriellen Verarbeitung
 

 
8.3.5.2.6.1
 
Getreide, Ölfrüchte
bis zu 1 t
je weitere angefangene t
je Sendung (außer Schiff)
Schiff
 

3,8
0,25
12 bis 20
12 bis 64
 
8.3.5.2.6.2
 
Mehl, Haferflocken
bis zu 1 t
je weitere angefangene t
je Sendung
 

2,5
0,2
9 bis 20
 
8.3.5.2.6.3
 
Zucker
je Transporteinheit
 

5
 
8.3.5.2.6.4
 
Kartoffelstärke
je Transporteinheit
 

5
 
8.3.5.2.7
 
Kartoffeln (außer Pflanzkartoffeln)
bis zu 1 t
je weitere angefangene t
je Sendung
 

3,8
0,4
12 bis 30
 
8.3.5.2.8
 
Pflanzenerzeugnisse wie Gemüse, Obst, Südfrüchte, Trockenfrüchte, Gewürze, Genussmittel, Nüsse, Drogen, Baumwolle u. a.
bis zu 1 t
je weitere angefangene t
je Sendung
 

5
0,5
9 bis 30
 
8.3.5.2.9
 
Übrige pflanzliche Produkte und andere Materialien organischen Ursprungs, die potentiell Träger von gefährlichen Schaderregern der Pflanzen sein können
 

 
8.3.5.2.9.1
 
Holz
bis zu 1 t
je weitere angefangene t
je Sendung
 

3
0,2
8 bis 30
 
8.3.5.2.9.2
 
Holz als Stückware
je Stück oder Verpackungseinheit (lose Bretter für Kiste, Palette o. Ä.)
jedes weitere Stück bzw. Verpackungseinheit
je Sendung maximal
 

10
1,2
30
 
8.3.5.2.9.3
 
Erde, Pflanzensubstrat, Torf
bis zu 1 t
je weitere angefangene t
je Sendung
 

2,95
0,6
9 bis 30
 
8.3.5.2.10
 
Kleinsendungen (Warenproben und -muster, Samen- und Pflanzenproben bis 10 kg) sowie Sendungen zum nichtgewerblichen Gebrauch
 
7,5
 
8.3.6
 
Phytosanitäre Überwachung von Pflanzen und Pflanzerzeugnissen während der Vegetation bzw. Lagerung sowie sonstige behördliche Leistungen
 

 
8.3.6.1
 
Kontrollen in Betrieben einschließlich Lagerhäuser, Speicher, Mühlen sowie bei Händlern auf Anforderung
 
nach Zeitaufwand
 
8.3.6.2
 
sonstige Leistungen bei der phytosanitären Ausfuhr- und Einfuhrkontrolle auf Anforderung
 
nach Zeitaufwand
 
8.3.7
 
Kontrolle von Holzverpackungen zum Inverkehrbringen
 

 
8.3.7.1
 
Registrierung inklusive Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer je Antragsteller/Betrieb
 
51
 
8.3.7.2
 
Erteilung einer Genehmigung zur Kennzeichnung von Holzverpackungen
 
25,5
 
8.3.7.3
 
Mindestkontrollen gemäß Pflanzenbeschauverordnung
 
nach Zeitaufwand, maximal 153
 
8.4
 
Phytopathologische Prüfungen von Pflanzen, Pflanzenteilen, -erzeugnissen sowie von Erden, Substraten und Wasser
 

 
8.4.1
 
Untersuchung auf Befall mit Viren
 

 
8.4.1.1
 
allgemeine Befallsfeststellung, je Probe
 
7,50
 
8.4.1.2
 
Virosen an Kartoffeln
 

 
8.4.1.2.1
 
Abreibungstest auf Indikatorpflanzen (A- und S-Virus)
 
30,5
 
8.4.1.2.2
 
Farbtest auf Blattrollvirus
 
28
 
8.4.1.2.3
 
Augenstecklingsprüfung mit visueller Beurteilung
 
43,5
 
8.4.1.2.4
 
Augenstecklingsprüfung mit zusätzlichem serologischen Virusnachweis im ELISA-Verfahren
 
105
 
8.4.1.2.5
 
Serologischer Virusnachweis aus Knollen im ELISA-Verfahren
 
41
 
8.4.1.3
 
Virosen an Getreide und Gräsern
 

 
8.4.1.3.1
 
Abreibungstest auf Indikatorpflanzen
 
30,5
 
8.4.1.3.2
 
Serologischer Virusnachweis im ELISA-Verfahren
 
41
 
8.4.1.4
 
Virosen an Gemüsesaatgut
 
41
 
8.4.1.5
 
Virosen an Obst und anderen Gehölzen
 

 
8.4.1.5.1
 
Abreibungstest auf Indikatorpflanzen
 
30,5
 
8.4.1.5.2
 
Pfropfung auf Indikatorpflanzen
 
38,5
 
8.4.1.5.3
 
Serologischer Virusnachweis im ELISA-Verfahren
 
41
 
8.4.1.6
 
Virosen an übrigen Pflanzen
 

 
8.4.1.6.1
 
Abreibungstest auf Indikatorpflanzen
 
30,5
 
8.4.1.6.2
 
Serologischer Virusnachweis im ELISA-Verfahren
 
41
 
8.4.2
 
Untersuchung auf Befall mit Bakterien
 

 
8.4.2.1
 
allgemeine Befallsfeststellung
 
7,5
 
8.4.2.2
 
Bakteriosen an Kartoffeln
 

 
8.4.2.2.1
 
Untersuchung auf Bakterienringfäule/Schleimkrankheit, Serienuntersuchung und Einzelerreger, je Probe
 
69
 
8.4.2.2.2
 
Aufschlag für zusätzlichen Erregernachweis, je Probe
 
59
 
8.4.2.3
 
Bakteriosen an übrigen Pflanzen
 

 
8.4.2.3.1
 
allgemeine Untersuchung
 
25,5
 
8.4.2.3.2
 
Identifizierung pflanzenpathogener Bakterien
 
36
 
8.4.3
 
Untersuchung auf Befall mit Pilzen
 

 
8.4.3.1
 
allgemeine Befallsfeststellung
 
7,5
 
8.4.3.2
 
Untersuchung an Pflanzen und Pflanzenteilen, allgemeine Untersuchung, je Probe
 
33
 
8.4.3.3
 
Saatgutuntersuchungen, allgemeine Befallsfeststellung
bei geringem Befall
je weitere angefangene 15 Minuten bei stärkerem Befall
bis höchstens je Probe
 

13
10
51
 
8.4.3.4
 
Untersuchung in Erden, Substraten, Wasser
 
59
 
8.4.3.5
 
Biotest mittels Indikatorpflanzen
 
25,5
 
8.4.4
 
Untersuchung auf Befall mit tierischen Schaderregern
 

 
8.4.4.1
 
Nematoden
 

 
8.4.4.1.1
 
Probenahme
 

 
8.4.4.1.1.1
 
Beaufsichtigung der Probennahme, je Probe
 
0,25
 
8.4.4.1.1.2
 
Entnahme von Boden, 250 ccm (50 Einstiche), je Probe
 
1,95
 
8.4.4.1.1.3
 
Entnahme von Boden, 100 ccm (20 Einstiche), je Probe
 
0,8
 
8.4.4.1.1.4
 
Kartoffelknollen, 8 kg, je Probe
 
1,8
 
8.4.4.1.2
 
Untersuchung auf
 

 
8.4.4.1.2.1
 
Kartoffelnematoden
 

 
8.4.4.1.2.1.1
 
Pflanzen, allgemeine Befallsfeststellung
 
5,9
 
8.4.4.1.2.1.2
 
Spülverfahren für Vermehrungskartoffeln je Probe, 250 ccm
 
1,8
 
8.4.4.1.2.1.3
 
Spülverfahren für sonstige Flächen
Probe je 250 ccm
Probe je 100 ccm
 

2
1,5
 
8.4.4.1.2.1.4
 
Inhalts- und Vitalitätsbestimmung je Probe oder je Gefäß
 
15
 
8.4.4.1.2.1.5
 
Biotest zur Pathotypenfeststellung je Gefäß
 
2,5
 
8.4.4.1.2.1.6
 
Kartoffelknollen, Waschtest je Probe
 
6
 
8.4.4.1.2.1.7
 
Boden, Biotest mit 2000 ccm Boden je ha Feststellung der Zystenneubildung
 
18
 
8.4.4.1.2.1.8
 
Untersuchung von Klärschlamm und anderen Abfallprodukten auf Zysten je Probe von 2000 ccm
 
25,5
 
8.4.4.1.2.2
 
Andere zystenbildende Nematoden
 

 
8.4.4.1.2.2.1
 
Pflanzen, allgemeine Befallsfeststellung
 
6
 
8.4.4.1.2.2.2
 
Boden, im Spülverfahren
 
2,5
 
8.4.4.1.2.2.3
 
Bestimmung der Art
 
23
 
8.4.4.1.2.2.4
 
Boden, Biotest, bis 2000 ccm Boden
 
18
 
8.4.4.1.2.3
 
Wurzelgallennematoden
 

 
8.4.4.1.2.3.1
 
Pflanzen, allgemeine Befallsfeststellung
 
6
 
8.4.4.1.2.3.2
 
Bestimmung der Art
 
66,5
 
8.4.4.1.2.3.3
 
Boden, Biotest, bis 2000 ccm
 
18
 
8.4.4.1.2.4
 
Übrige Nematoden
 

 
8.4.4.1.2.4.1
 
Pflanzen, allgemeine Befallsfeststellung
 
13
 
8.4.4.1.2.4.2
 
Bestimmung der Gattung/Art, je angefangene 15 Minuten
 
11
 
8.4.4.2
 
Insekten und Milben sowie andere tierische Schaderreger
 

 
8.4.4.2.1
 
Pflanzen, allgemeine Befallsfeststellung bei Zeitaufwand
bis 15 Minuten
je weitere angefangene 15 Minuten bei größerem Aufwand
bis höchstens je Probe
 

14
11
50
 
8.4.4.2.2
 
Bestimmung der Gattung/Art, je angefangene 15 Minuten
 
11
 
8.4.4.2.3
 
Fruchtholzproben, allgemeine Befallsfeststellung, je Probe
 
2,5
 
8.4.5
 
Molekularbiologische Untersuchungen (PCR), je Probe
 
45
 
8.4.5.1
 
Allgemeine Feststellung, je Probe
 
7,5
 
8.4.6
 
Physikalisch-chemische Differenzierung (Elektrophorese), je Probe
 
61,5
 
8.4.7
 
Untersuchung auf nichtparasitäre Ursachen
allgemeine Befallsfeststellung, je Probe
 
7,5
 
8.5
 
Warndienst
Hinweise, Prognosen, Warnungen je Fachgebiet (inklusive ISIP-Zugang)
 

 
8.5.1
 
Ackerbau/Grünland
 

 
8.5.1.1
 
Ackerbau/Grünland für Landwirte
 
20,5
 
8.5.1.2
 
Ackerbau/Grünland für Handel, Industrie, Beratung
 
50
 
8.5.2
 
Gemüse-/Zierpflanzenbau
 

 
8.5.2.1
 
Gemüse-/Zierpflanzenbau für Gärtner
 
20,5
 
8.5.2.2
 
Gemüse-/Zierpflanzenbau für Handel, Industrie, Beratung
 
50
 
8.5.3
 
Obstbau
 

 
8.5.3.1
 
Obstbau für Gärtner
 
20,5
 
8.5.3.2
 
Obstbau für Handel, Industrie, Beratung
 
50
 
8.5.4
 
Baumschulen/Landschaftsgärtnerei
 

 
8.5.4.1
 
Baumschulen/Landschaftsgärtnerei für Gärtner
 
20,5
 
8.5.4.2
 
Baumschulen/Landschaftsgärtnerei für Handel, Industrie, Beratung
 
50
 
8.5.5
 
Kombination Ackerbau und anderes Fachgebiet
 

 
8.5.5.1
 
Kombination Ackerbau und anderes Fachgebiet für Landwirte
 
81
 
8.5.5.2
 
Kombination Ackerbau und anderes Fachgebiet für Handel, Industrie, Beratung
 
181
 
8.5.6
 
Kombination mehrerer gartenbaulicher Fachgebiete
 

 
8.5.6.1
 
Kombination mehrerer gartenbaulicher Fachgebiete für Gärtner
 
56
 
8.5.6.2
 
Kombination mehrerer gartenbaulicher Fachgebiete für Handel, Industrie, Beratung
 
181
 
8.6
 
Abnahme von Prüfungen einschließlich Zeugnis
 

 
8.6.1
 
zur Sachkunde (PflSchG)
 
36
 
8.6.2
 
zur Sachkunde (PflSchG) mit eingeschränkter Sachkunde (ChemG)
 
51
 
8.6.3
 
zur eingeschränkten Sachkunde (ChemG) bei nachgewiesenen Vorkenntnissen
 
36
 
8.6.4
 
Nachprüfungsgebühr
 
36
 
8.6.5
 
Ausstellen einer Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
 
20
 
8.7
 
Anerkennung und Überprüfung von Kontrollbetrieben für Pflanzenschutztechnik
 

 
8.7.1
 
Amtliche Anerkennung eines gewerblichen Innungsbetriebes als Kontrollstelle zur Funktionsprüfung von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten
 
240,5
 
8.7.2
 
Überprüfung der Kontrolltechnik in anerkannten Kontrollstellen nach BBA Richtlinie
 
186,5
 
8.8
 
Erteilung von Genehmigungen zur Ausbringung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
 

 
8.8.1
 
Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
 

 
8.8.1.1
 
bis 100 ha Behandlungsfläche
 
51
 
8.8.1.2
 
> 100 bis 500 ha Behandlungsfläche
 
76,5
 
8.8.1.3
 
> 500 bis 1000 ha Behandlungsfläche
 
102
 
8.8.1.4
 
über 1000 ha Behandlungsfläche
 
128
 
8.8.2
 
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Erstantrag)
 

 
8.8.2.1
 
eine Fläche bis 100 m2
 
18
 
8.8.2.2
 
ein Standort oder eine Fläche bis 2000 m2
 
36
 
8.8.2.3
 
2 bis 5 Standorte oder eine Fläche über 2000 bis 5000 m2
 
76,5
 
8.8.2.4
 
6 bis 20 Standorte oder eine Fläche über 5000 bis 20000 m2
 
102
 
8.8.2.5
 
21 bis 50 Standorte oder eine Fläche über 20000 bis 50000 m2
 
128
 
8.8.2.6
 
über 50 Standorte oder eine Fläche über 50000 m2
 
179
 
8.8.3
 
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Wiederholungsantrag)
 

 
8.8.3.1
 
eine Fläche bis 100 m2
 
12
 
8.8.3.2
 
ein Standort oder eine Fläche bis 2000 m2
 
23
 
8.8.3.3
 
2 bis 5 Standorte oder eine Fläche über 2000 bis 5000 m2
 
51
 
8.8.3.4
 
6 bis 20 Standorte oder eine Fläche über 5000 bis 20000 m2
 
66,5
 
8.8.3.5
 
21 bis 50 Standorte oder eine Fläche über 20000 bis 50000 m2
 
87
 
8.8.3.6
 
über 50 Standorte oder eine Fläche über 50000 m2
 
115
 
8.8.4
 
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Einzelfall (§ 18b PflSchG)
 

 
8.8.4.1
 
Einzelantrag je Anwendungsgebiet
 
15,5
 
8.8.4.2
 
Sammelantrag je Anwendungsgebiet
 

 

 
a)
 
Grundgebühr
 
15,5
 

 
b)
 
zusätzliche Gebühr je Nutzer
 
7,75
 
8.9
 
Einfuhrkontrolle von Sendungen mit Pflanzenschutzmitteln
 

 
8.9.1
 
Pflanzenschutzmittel bis 5 kg oder 5 l, je Sendung
 
8
 
8.9.2
 
bis 3 Pflanzenschutzmittel oder bis 50 kg bzw. 50 l, je Sendung
 
20
 
8.9.3
 
bis 5 Pflanzenschutzmittel oder bis 500 kg bzw. 500 l, je Sendung
 
40
 
8.9.4
 
mehr als 5 Pflanzenschutzmittel oder mehr als 500 kg bzw. 500 l, je Sendung
 
60
 

 
Anmerkung:
Bei den Einzelgebühren können weitere Gebühren nach der Tarifstelle 1 der Anlage 1 festgesetzt werden. Soweit eine Amtshandlung vor Ort stattfinden muss, wird in Abweichung von Tarifstelle 1.5.1 der Anlage 1 eine Wegstreckenpauschale von 10 EUR erhoben.
 

 
8.10
 
Anwendung, Inverkehrbringen und Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu gewerblichen Zwecken
 

 
8.10.1
 
Anwendung von PSM nach § 9PflSchG
 

 
8.10.1.1
 
Registrierung und Vergabe einer Registriernummer an Betriebe, die die Anwendung von PSM für andere – außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe – anzeigen
 
25
 
8.10.1.2
 
Registrierung und Vergabe einer Registriernummer an Betriebe, die die Beratung über die Anwendung von PSM zu gewerblichen Zwecken anzeigen
 
25
 
8.10.2
 
Registrierung und Vergabe einer Registriernummer an Betriebe, die das Inverkehrbringen bzw. das Einführen von PSM zu gewerblichen Zwecken nach § 21a PflSchG anzeigen
 
25
 
8.10.3
 
Erteilung eines Änderungsbescheides
 
15
 
9 Saatenanerkennung
 
 
9.1 nach der Saatgutverordnung (SaatgutV)
 
 
9.1.1 Anerkennungsverfahren Saatgut von landwirtschaftlichen Arten
 
 
9.1.1.1 Antragsannahme Saatgut (§§ 3, 4 und 5 SaatgutV)
 
 
9.1.1.1.1 Anmeldung per Datenträger, je Vermehrungsvorhaben
 
60
9.1.1.1.2 Anmeldung per Papier, je Vermehrungsvorhaben
 
70
9.1.1.1.3 Rücknahme des Antrages auf Anerkennung vor Beginn der Feldbesichtigung, je Vermehrungsvorhaben
 
30
9.1.1.1.4 Nachmeldegebühr bei wesentlicher Überschreitung der Termine nach § 4 Absatz 1 SaatgutV, je Vermehrungsvorhaben
 
20
9.1.1.2 Prüfung des Feldbestandes und Mitteilung über dessen Ergebnis (§§ 7, 8 und 9 SaatgutV)
 
 
9.1.1.2.1 Getreide, großkörnige Leguminosen, je angefangenen Hektar und je Besichtigung
 
11
9.1.1.2.2 alle anderen Arten, je angefangenen Hektar und je Besichtigung
 
14
9.1.1.2.3 Nachbesichtigung (§§ 8 und 9 SaatgutV) 50 Prozent der Gebühren nach den Tarifstellen 9.1.1.2.1 und 9.1.1.2.2
 
5,5 bis 7
9.1.1.2.4 Nachkontrolle der Beschilderung, Schlagtrennung, Randbemähung, je Vermehrungsvorhaben
 
38
9.1.1.2.5 Wiederholungsbesichtigung (§ 10 SaatgutV) je angefangenen Hektar, falls erstes Ergebnis bestätigt wird
 
11 bis 14
9.1.1.2.6 Feldbestandsprüfung durch externe Feldbesichtiger, mindestens 60 Prozent der Gebühren nach den Tarifstellen 9.1.1.2.1 bis 9.1.1.2.4, je angefangenen Hektar und je Besichtigung
3,3 bis 25
9.1.2 Verwaltungstechnische Maßnahmen
 
 
9.1.2.1 Festsetzung einer Betriebsnummer
 
15,5
9.1.2.2 Prüfung des Mischungsantrages (§ 27 SaatgutV)
 
7,5
9.1.2.3 Prüfung des Antrages auf Zuteilung einer Kennnummer (§ 40 Absatz 6 SaatgutV)
 
7,5
9.1.2.4 Genehmigung des Antrages auf Zulassung von Handelssaatgut, je Partie
 
5
9.1.2.5 Genehmigung des Antrages auf erneute Prüfung der Beschaffenheit (§ 15 SaatgutV)
 
7,5
9.1.2.6 Genehmigung des Antrages auf Wiederverschließung nach einem OECD-System, je Partie
 
7,5
9.1.2.7 Anerkennung bei externer Beschaffenheitsprüfung nach § 12 Absatz 4 SaatgutV, je Partie
 
8
9.1.2.8 Anerkennung von NOB-Partien nach § 12 Absatz 1b SaatgutV, je Partie
 
8
9.1.3 Probenahme
 
 
9.1.3.1 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung, je angefangene Stunde für die Tätigkeit eines betriebsfremden Probenehmers,

mindestens
 

20,5

41

9.1.4 Prüfung der Beschaffenheit
 
 
9.1.4.1 Prüfung der Beschaffenheit des Saatgutes je Probe und Entscheidung über die Anerkennung oder Zulassung
 
 
9.1.4.1.1 Getreide und Mais
 
 
9.1.4.1.1.1 Reinheit
 
7,5
9.1.4.1.1.2 Besatz
 
4
9.1.4.1.1.3 Keimfähigkeit
 
7,5
9.1.4.1.1.4 biochemische Prüfung der Lebensfähigkeit (TTC-Schnelltest)
 
15
9.1.4.1.2 Großkörnige Leguminosen
 
 
9.1.4.1.2.1 Reinheit
 
3,5
9.1.4.1.2.2 Besatz
 
4
9.1.4.1.2.3 Keimfähigkeit
 
10
9.1.4.1.3 Kleinkörnige Leguminosen (Samen so groß wie Rotklee oder größer)
 
 
9.1.4.1.3.1 Reinheit
 
10
9.1.4.1.3.2 Besatz
 
7,5
9.1.4.1.3.3 Keimfähigkeit
 
7,5
9.1.4.1.4 Kleinkörnige Leguminosen (Samen kleiner als Rotklee)
 
 
9.1.4.1.4.1 Reinheit
 
10
9.1.4.1.4.2 Besatz
 
7,5
9.1.4.1.4.3 Keimfähigkeit
 
7,5
9.1.4.1.5 Gräser (außer Weidelgräser, Wiesen-, Rohrschwingel und Festulolium)
 
 
9.1.4.1.5.1 Reinheit
 
10
9.1.4.1.5.2 Besatz
 
10
9.1.4.1.5.3 Keimfähigkeit
 
7,5
9.1.4.1.6 Weidelgräser, Wiesen-, Rohrschwingel und Festulolium
 
 
9.1.4.1.6.1 Reinheit
 
7,5
9.1.4.1.6.2 Besatz
 
10
9.1.4.1.6.3 Keimfähigkeit
 
7,5
9.1.4.1.7 Futter- und Zuckerrüben (Normalsaat)
 
 
9.1.4.1.7.1 Reinheit
 
7,5
9.1.4.1.7.2 Besatz
 
6
9.1.4.1.7.3 Keimfähigkeit
 
9
9.1.4.1.8 Futter- und Zuckerrüben (Präzisions- und Monogermsaatgut)
 
 
9.1.4.1.8.1 Reinheit
 
7,5
9.1.4.1.8.2 Besatz
 
6
9.1.4.1.8.3 Keimfähigkeit
 
14,5
9.1.4.1.9 Öl- und Faserpflanzen sowie sonstige Futterpflanzen
 
 
9.1.4.1.9.1 Reinheit
 
10
9.1.4.1.9.2 Besatz
 
7,5
9.1.4.1.9.3 Keimfähigkeit
 
7,5
9.1.4.1.10 Gemüse (großsamige Arten wie Hülsenfrüchte, Schwarzwurzeln, Gurken und Kürbis)
 
 
9.1.4.1.10.1 Reinheit
 
5
9.1.4.1.10.2 Besatz
 
5
9.1.4.1.10.3 Keimfähigkeit
 
10
9.1.4.1.11 Sonstige Gemüsearten, Arznei-, Gewürz- und Zierpflanzen
 
 
9.1.4.1.11.1 Reinheit
 
10
9.1.4.1.11.2 Besatz
 
7,5
9.1.4.1.11.3 Keimfähigkeit
 
7,5
9.1.4.1.12 Mischungen
 
 
9.1.4.1.12.1 Reinheit (einschließlich Bestimmung der Artenanteile)
 
 
9.1.2.1.12.1.1 großkörnige Arten
 
7,5 + 3,5 je Art
9.1.4.1.12.1.2 kleinkörnige Arten
 
15,5 + 5 je Art
9.1.4.1.12.2 Keimfähigkeit, je Art
 
10
9.1.4.1.12.3 Reinheit (ohne Bestimmung der Artenanteile)
 
 
9.1.4.1.12.3.1 großkörnige Arten
 
7,5
9.1.2.1.12.3.2 kleinkörnige Arten
 
15,5
9.1.4.1.12.4 Keimfähigkeit (Mischprobe)
 
7,5
9.1.4.2 Untersuchung von Proben ohne Anerkennungs- oder Zulassungsentscheidung, 80 Prozent der Gebühr nach Tarifstelle 9.1.4.1
 
3,2 bis 12,4
9.1.5 Sonstige Beschaffenheitsprüfung
 
 
9.1.5.1 Tausendkornmasse
 
5
9.1.5.2 Feuchtigkeitsgehalt
 
5
9.1.5.3 Sortierung
 
5
9.1.5.4 Hektolitergewicht
 
5
9.1.5.5 Schwarzbesatz
 
5
9.1.5.6 Saatwarenanteil (mittels maschineller Aufbereitung)
 
13
9.1.5.7 Bestimmung des Besatzes mit Flughafer
 
15,5
9.1.5.8 Bestimmung des Bitterstoffgehaltes bei Süßlupinen
 
10
9.1.5.9 Laborbeizung
 
5
9.1.5.10 Echtheitsbestimmung
 
 
9.1.5.10.1 mikroskopische Art- und Sortendiagnose
 
20,5
9.1.5.10.2 fluoreszenzanalytische Prüfung
 
15,5
9.1.5.11 Kalttest bei Mais
 
10
9.1.5.12 Gesundheitsprüfung
 
 
9.1.5.12.1 makroskopisch
 
5
9.1.5.12.2 mikroskopisch
 
10
9.1.5.13 andere Methoden und Untersuchungen mit besonderem Aufwand, zusätzlich je Probe oder Partie
 
5 bis 128
9.2 nach der Pflanzkartoffelverordnung (PflKartV)
 
 
9.2.1 Anerkennungsverfahren von Pflanzkartoffeln
 
 
9.2.1.1 Antragsannahme Pflanzkartoffeln (§ 5 PflKartV)
 
 
9.2.1.1.1 Anmeldung per Datenträger, je Vermehrungsvorhaben
 
50
9.2.1.1.2 Anmeldung per Papier, je Vermehrungsvorhaben
 
60
9.2.1.1.3 Rücknahme des Antrages auf Anerkennung vor Beginn der Feldbesichtigung, je Vermehrungsvorhaben
 
25
9.2.1.2 Prüfung des Feldbestandes und Mitteilung über dessen Ergebnis (§§ 8, 9 und 10 PflKartV)
 
 
9.2.1.2.1 Feldbestandsprüfung je angefangenen Hektar und je Besichtigung
 
11
9.2.1.2.2 Nachkontrolle der Beschilderung, der Abtrennung, je Schlag
 
38
9.2.1.2.3 Nachbesichtigung (§ 10 PflKartV) 50 Prozent der Gebühren nach Tarifstelle 9.2.1.2.1
 
5,5
9.2.1.2.4 Wiederholungsbesichtigung (§ 12 PflKartV), je angefangenen Hektar, falls erstes Ergebnis bestätigt wird
 
11
9.2.1.2.5 Feldbestandsprüfung durch externe Feldbesichtiger, mindestens 60 Prozent der Gebühren nach den Tarifstellen 9.2.1.2.1 bis 9.2.1.2.3, je angefangenen Hektar und je Besichtigung
 
3,3 bis 5,5
9.2.1.3 Beschaffenheitsprüfung (§§ 13, 14 und 15 PflKartV)
 
 
9.2.1.3.1 Tätigkeit eines betriebsfremden Probenehmers je angefangene Stunde, jedoch mindestens
 
20,5 bis 41
9.2.1.3.2 Prüfung auf Viruskrankheiten (§§ 13 und 15 PflKartV), je Probe
 
 
9.2.1.3.2.1 Vorstufen- und Basispartien
 
105
9.2.1.3.2.2 Zertifiziertes Pflanzgut
 
55
9.2.1.3.3 Prüfung auf Quarantänekrankheiten (§ 15 Absatz 2 PflKartV), zwei bakterielle Erreger, je Probe
 
69
9.2.1.3.4 besondere Untersuchungen bei der Prüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel nach Maßgabe des Aufwandes, je Probe oder Partie
 
15 bis 77
9.2.1.3.5 weitere Probenahmen und Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Absatz 1 PflKartV), je Probe
 
102 bis 152
9.2.2 Sonstige Gebühren
 
 
9.2.2.1 Nachkontrolle der getrennten Lagerung (§ 6 Absatz 3 Satz 2 PflKartV), je Betrieb
 
30,5
9.2.2.2 Festsetzung einer Betriebsnummer
 
15,5
9.3 Elektrophoretische Untersuchungen auf Sortenechtheit, Sortenreinheit und Sortenidentifizierung
 
 
9.3.1 Getreide
 
 
9.3.1.1 Sortenechtheitsbestimmung
 
111,5
9.3.1.2 Sortenidentifizierung (zusätzlich zur Gebühr nach Tarifstelle 9.3.1.1, je nachgewiesene Fremdsorte)
 
42
9.3.2 Kartoffeln
 
 
9.3.2.1 Sortenechtheitsbestimmung
 
44,5
9.3.2.2 Sortenreinheitsbestimmung
 
85
9.3.2.3 Sortenidentifizierung (zusätzlich zur Gebühr nach Tarifstelle 9.3.2.1 oder 9.3.2.2, je nachgewiesene Fremdsorte)
 
29
10
 
Waldrechtliche Angelegenheiten
 

 
10.1
 
Bereitstellung von Walddaten und Forstkarten
 

 
10.1.1
 
Bereitstellung von Auszügen aus dem Waldverzeichnis nach § 30 Abs. 2 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG), soweit es sich um keine mündliche oder einfache schriftliche Auskunft handelt
 
nach Zeitaufwand gemäß § 3 GebOMLUV
 
10.1.2
 
Bereitstellung von Ergebnissen der forstlichen Rahmenplanung und anderer Fachplanungen für den Wald nach § 7 LWaldG
 
10 bis 102
 
10.2
 
Verwaltungsentscheidungen nach LWaldG
 

 
10.2.1
 
Waldumwandlung nach § 8 LWaldG
 

 
10.2.1.1
 
Entscheidung über die Genehmigung einer Umwandlung von Wald nach § 8 Abs. 1 und 6 LWaldG
 
15 bis 2556
 

 
Zusatz für ein Vorhaben der Nummer 23 der Anlage zu § 2 Abs. 1 BbgUVPG:
 

 

 
Rodung von Wald im Sinne des LWaldG zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit mehr als 5 ha und bis zu 10 ha Wald; soweit sich das Vorhaben in Schutzgebieten befindet, die in den Nummern 2.3.1 bis 2.3.6 der Anlage 2 zum UVPG aufgeführt sind, mit mehr als 1 ha bis zu 10 ha Wald
 

 

 
a)
 
wird im Genehmigungsverfahren für ein Vorhaben nach § 8 Abs. 6 LWaldG eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen
 
Zuschlag von bis zu 50 v.H. der nach Tarifstelle 10.2.1 festgesetzten Gebühr
 

 
b)
 
wird im Genehmigungsverfahren für ein Vorhaben nach § 8 Abs. 6 LWaldG eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen und führt die Vorprüfung zur Ablehnung der UVP-Pflicht
 
Zuschlag von bis zu 15 v.H. der nach Tarifstelle 10.2.1 festgesetzten Gebühr
 

 
c)
 
wird vor dem Genehmigungsverfahren für ein Vorhaben nach § 8 Abs. 6 LWaldG auf Antrag des Vorhabensträgers die UVP-Pflicht für ein vorprüfungspflichtiges Vorhaben gemäß § 3a UVPG festgestellt
 
Zuschlag von 26 bis 383
 

 

 

 
Wird ein Genehmigungsverfahren durchgeführt, so entfällt die Gebührenpflicht für die Feststellung der UVP-Pflicht vor Beginn des Genehmigungsverfahrens. Eine bereits gezahlte Gebühr ist auf die Gebühr für die Entscheidung im Genehmigungsverfahren anzurechnen.
 

 
d)
 
wird vor dem Genehmigungsverfahren für ein Vorhaben nach § 8 Abs. 6 LWaldG auf Ersuchen des Vorhabensträgers eine Unterrichtung über den Umfang beizubringender Unterlagen nach § 5 UVPG durchgeführt
 
Zuschlag von 26 bis 383
 

 
e)
 
wird im Genehmigungsverfahren für ein Vorhaben nach § 8 Abs. 6 LWaldG eine Verträglichkeits- oder Ausnahmeprüfung nach § 34 BNatSchG bzw. § 26d BbgNatSchG vorgenommen
 
5 v.H. der nach Tarifstelle 10.2.1 festgesetzten Gebühr
 

 

 

 
Wird ein Genehmigungsverfahren durchgeführt, so entfällt die Gebührenpflicht für die Feststellung der UVP-Pflicht vor Beginn des Genehmigungsverfahrens. Eine bereits gezahlte Gebühr ist auf die Gebühr für die Entscheidung im Genehmigungsverfahren anzurechnen.
 
10.2.1.2
 
Forstrechtliche Entscheidungen, soweit sie in Zulassungen auf Grund anderer Gesetze eingeschlossen oder ersetzt werden
 
15 bis 2556
 
10.2.2
 
Entscheidung über die Genehmigung einer Erstaufforstung nach § 9 Abs. 1 LWaldG
 
10 bis 102
 

 
Zusatz für ein Vorhaben der Nummer 22 der Anlage zu § 2 Abs. 1 BbgUVPG:
 

 

 
a)
 
wird im Genehmigungsverfahren für ein Vorhaben nach § 9 Abs. 1 LWaldG eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen
 
Zuschlag von bis zu 50 v.H. der nach Tarifstelle 10.2.2 festgesetzten Gebühr
 

 
b)
 
wird im Genehmigungsverfahren für ein Vorhaben nach § 9 Abs. 1 LWaldG eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen und führt die Vorprüfung zur Ablehnung der UVP-Pflicht
 
Zuschlag von bis zu 15 v.H. der nach Tarifstelle 10.2.2 festgesetzten Gebühr
 

 
c)
 
wird vor dem Genehmigungsverfahren für ein Vorhaben nach § 9 Abs. 1 LWaldG auf Antrag des Vorhabensträgers die UVP-Pflicht für ein vorprüfungspflichtiges Vorhaben gemäß § 3a UVPG festgestellt
 
Zuschlag von 13 bis 31
 

 

 

 
Wird ein Genehmigungsverfahren durchgeführt, so entfällt die Gebührenpflicht für die Feststellung der UVP-Pflicht vor Beginn des Genehmigungsverfahrens. Eine bereits gezahlte Gebühr ist auf die Gebühr für die Entscheidung im Genehmigungsverfahren anzurechnen.
 

 
d)
 
wird vor dem Genehmigungsverfahren für ein Vorhaben nach § 9 Abs. 1 LWaldG auf Ersuchen des Vorhabensträgers eine Unterrichtung über den Umfang beizubringender Unterlagen nach § 5 UVPG durchgeführt
 
Zuschlag von 13 bis 31
 

 

 

 
Wird ein Genehmigungsverfahren durchgeführt, so entfällt die Gebührenpflicht für die Feststellung der UVP-Pflicht vor Beginn des Genehmigungsverfahrens. Eine bereits gezahlte Gebühr ist auf die Gebühr für die Entscheidung im Genehmigungsverfahren anzurechnen.
 

 
e)
 
wird im Genehmigungsverfahren für ein Vorhaben nach § 8 Abs. 6 LWaldG eine Verträglichkeits- oder Ausnahmeprüfung nach § 34 BNatSchG bzw. § 26d BbgNatSchG vorgenommen
 
5 v.H. der nach Tarifstelle 10.2.2 festgesetzten Gebühr
 
10.2.3
 
Entscheidung über einen Kahlhieb gemäß § 10 Abs. 4 LWaldG
 
50
 
10.2.4
 
Entscheidung über die Genehmigung einer Fristverlängerung
 

 
10.2.4.1
 
zur Wiederaufforstung nach § 11 Abs. 3 LWaldG
 
50
 
10.2.4.2
 
zur Ersatzaufforstung zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Waldumwandlung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 LWaldG
 

50
 
10.2.4.3
 
zur Durchführung der Waldumwandlung nach § 8 Abs. 1 LWaldG
 
50
 
10.2.4.4
 
zur Erstaufforstung nach § 9 Abs. 1 LWaldG
 
50
 
10.2.5
 
Entscheidung eines Antrages über die Erklärung von Wald zu Schutz- und Erholungswald nach § 12 Abs. 1 LWaldG
 
200 bis 1000
 
10.2.6
 
Untersagung oder Einschränkung der Gestattung des Befahrens des Waldes
nach § 16 Abs. 3 LWaldG
 
20
 
10.2.7
 
Untersagung oder Anordnung zu den weiter gehenden Gestattungen
nach § 17 Abs. 3 LWaldG
 
26 bis 767
 
10.2.8
 
Untersagung oder Einschränkung der Markierungen von Wald-, Reit- oder Radwegen
nach § 15 Abs. 6 LWaldG
 
20
 
10.2.9
 
Entscheidung über die Genehmigung von Sperren von Wald nach § 18 Abs. 2 LWaldG
 
15 bis 256
 
10.2.10
 
Entscheidung über die Genehmigung zum Errichten einer Feuerstelle nach § 23 Abs. 1 LWaldG 50
 

 
10.2.11
 
Maßnahmen der Forstaufsicht nach § 34 LWaldG
 
25 bis 2500
 
10.2.12
 
Prüfung der Waldeigenschaft nach § 2 i. V. m. § 32 Abs. 1 Nr. 6 LWaldG
 

 
10.2.12.1
 
Entscheidung über die Waldeigenschaft nach § 2 LWaldG
 
75 bis 150
 
10.2.13
 
Zusicherung nach § 38 VwVfGBbg für Verwaltungsakte nach dem LWaldG
 
100 bis 2500
 

 
Bei der Festsetzung der Gebühr für den abzuschließenden Verwaltungsakt wird die bereits nach dieser Tarifstelle entrichtete Gebühr angemessen berücksichtigt.
 

 
10.2.14
 
Aufwendungen für das Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 16 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 38 Abs. 3 LWaldG ohne Auslagen
 
25
 
10.3
 
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
 

 
10.3.1
 
Entscheidung über die Anerkennung eines Forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses nach § 18 des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) i. V. m. § 32 Abs. 4 LWaldG
 
45
 
10.3.2
 
Verleihung der Rechtsfähigkeit eines Forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses nach § 22 BGB i. V. m. § 19 BWaldG als Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
 
45
 
10.3.3
 
Entscheidung über die Genehmigung einer Satzungsänderung eines anerkannten Forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses nach § 33 Abs. 2 BGB und § 32 Abs. 4 LWaldG
 
45 bis 135
 
10.3.4
 
Entscheidung über die Genehmigung eines Antrages des Forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses zur Auflösung nach § 41 BGB und § 32 Abs. 4 LWaldG
 
45
 
10.4
 
Gebühren für Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
 

 
10.4.1
 
Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorie „Quellengesichert“ auf Antrag
nach § 4 Abs. 2 FoVG
 
50 bis 100
 
10.4.2
 
Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorie „Ausgewählt/Qualifiziert/Geprüft“
auf Antrag nach § 4 Abs. 1 FoVG
 
50 bis 100
 
10.4.3
 
Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen nach § 9 Abs. 2 FoVG, soweit
nicht nach Tarifstelle 4.10.3.1 gebührenfrei
 
50
 
10.4.3.1
 
bei Mischung von Ernten aus einem Bestand (einer Registernummer/Zulassungseinheit) innerhalb eines Jahres, für die auf Grund tagweiser Abfuhren mehrere Stammzertifikate ausgestellt werden
 
gebührenfrei
 
10.4.4
 
Ausstellen von Stammzertifikaten auf Antrag, die für die Ausfuhr bestimmt sind,
nach § 16 Abs. 2 FoVG
 
50
 
10.4.5
 
vollständige/teilweise Untersagung der Fortführung eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes nach § 17 Abs. 4 FoVG
 
250 bis 400
 
10.4.6
 
Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes nach § 17 Abs. 4 FoVG
 
150 bis 300
 
10.4.7
 
Bereitstellung von Registerauszügen
 
Kostenerstattung
 
10.4.8
 
Durchführung von amtlichen Kontrollen weiterer Baumarten und künstlicher Hybriden
nach § 18 Abs. 7 FoVG
 
Kostenerstattung
 
10.4.9
 
Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der Zeiten nach § 2 Abs. 4 BbgFoVGDV
 
Kostenerstattung
 
11
 
Jagdrechtliche Angelegenheiten
 

 
11.1
 
Jägerprüfung, Falknerprüfung, Jagdaufseherprüfung
 

 
11.1.1
 
Zulassung zur und Durchführung der Jägerprüfung (§ 24 Abs. 1 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg – BbgJagdG; §§ 2 und 16 der Jägerprüfungsordnung – JPO)
 
150
 
11.1.1.1
 
Zulassung zur und Durchführung der Jägerprüfung nur zum Nachweis der Voraussetzungen zum Erwerb eines Falknerjagdscheines (§ 24 Abs. 1 BbgJagdG; §§ 2 und 16 JPO)
 
60
 
11.1.2
 
Zulassung zur und Durchführung der Falknerprüfung (§ 24 Abs. 1 BbgJagdG; § 2 JPO)
 
150
 
11.1.3
 
Zulassung zur und Durchführung der Jagdaufseherprüfung (§ 39 Abs. 3 BbgJagdG; § 3 Abs. 3 der Verordnung über die Prüfung von Jagdaufsehern)
 
80
 
11.2
 
Jagdscheine
 

 
11.2.1
 
Ausstellung eines Ein-Jahresjagdscheines/Ein-Jahresjagdscheines für Ausländer
(§ 15 des Bundesjagdgesetzes – BJagdG)
 
35
 
11.2.2
 
Ausstellung eines Zwei-Jahresjagdscheines/Zwei-Jahresjagdscheines für Ausländer (§ 15 BJagdG)
 
50
 
11.2.3
 
Ausstellung eines Drei-Jahresjagdscheines/Drei-Jahresjagdscheines für Ausländer (§ 15 BJagdG)
 
80
 
11.2.4
 
Ausstellung eines Ein-Jahresjagdscheines für Jugendliche (§ 15 BJagdG)
 
15
 
11.2.5
 
Ausstellung eines Zwei-Jahresjagdscheines für Jugendliche (§ 15 BJagdG)
 
20
 
11.2.6
 
Ausstellung eines Tagesjagdscheines/Tagesjagdscheines für Jugendliche/Tagesjagdscheines für Ausländer (§ 15 BJagdG)
 
20
 
11.2.7
 
Ausstellung eines Ein-Jahresfalknerjagdscheines (§ 15 BJagdG)
 
15
 
11.2.8
 
Ausstellung eines Zwei-Jahresfalknerjagdscheines (§ 15 BJagdG)
 
20
 
11.2.9
 
Ausstellung eines Drei-Jahresfalknerjagdscheines (§ 15 BJagdG)
 
25
 
11.2.10
 
Ausstellung eines Ein-Jahresfalknerjagdscheines für Jugendliche (§ 15 BJagdG)
 
10
 
11.2.11
 
Ausstellung eines Zwei-Jahresfalknerjagdscheines für Jugendliche (§ 15 BJagdG)
 
15
 
11.2.12
 
Ausstellung eines Tagesfalknerjagdscheines/Tagesfalknerjagdscheines für Jugendliche (§ 15 BJagdG)
 
10
 
11.2.13
 
Zweitausstellung (Ersatz) eines Jagdscheines bzw. Prüfungszeugnisses (§ 15 BJagdG)
 
30
 
11.2.14
 
Eintragung von Flächen in den Jagdschein bei nicht gleichzeitiger Beantragung eines Jagdscheines (§ 15 Abs. 2 BbgJagdG)
 
10
 
11.2.15
 
Prüfung von entgeltlichen Jagderlaubnissen bei nicht gleichzeitiger Beantragung eines Jagdscheines (§ 15 Abs. 2 BbgJagdG)
 
10
 
11.2.16
 
Erteilung einer Freistellungsgenehmigung zur Teilnahme an der Jägerprüfung/Falknerprüfung in einem anderen Landkreis oder einem anderen Bundesland (§ 2 Abs. 2 JPO)
 
25
 
11.3
 
Jagdbezirke
 

 
11.3.1
 
Abrundung von Jagdbezirken (§ 5 BJagdG; § 2 BbgJagdG) ohne Ortsbegehung
 
80
 
11.3.2
 
Abrundung von Jagdbezirken mit Ortsbegehung (§ 5 BJagdG; § 2 BbgJagdG)
 
120 bis 300
 
11.3.3
 
Ausnahmegenehmigung für Eigenjagdbezirke unter 150 ha (§ 7 Abs. 1 BbgJagdG)
 
100
 
11.3.4
 
Herabsetzung der Mindestgröße für gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 9 Abs. 1 und 2 BbgJagdG)
 
60
 
11.3.5
 
Angliederungen und Zusammenlegungen von Grundflächen zu Jagdbezirken
(§ 9 Abs. 3 und 4 BbgJagdG)
 
80
 
11.3.6
 
Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 2 BbgJagdG) ohne Ortsbegehung
 
40
 
11.3.7
 
Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 2 BbgJagdG) mit Ortsbegehung
 
120
 
11.3.8
 
Angliederung von Eigenjagdbezirken nach Verzicht auf die Nutzung als Eigenjagdbezirk
(§ 7 Abs. 3 BbgJagdG)
 
30 bis 80
 
11.3.9
 
Zulassung der Teilung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken (§ 9 Abs. 5 BbgJagdG)
 
50
 
11.3.10
 
Zulassung der Verpachtung eines Teiles von geringerer Größe als der gesetzlichen
 
30
 

 
Mindestgröße (§ 13 Abs. 1 BbgJagdG)
 

 
11.3.11
 
Prüfung von Jagdpachtverträgen und von Änderungen der Jagdpachtverträge (§ 12 Abs. 1 BJagdG)
 
30
 
11.3.12
 
Genehmigung von Satzungen der Jagdgenossenschaften (§ 10 Abs. 2 BbgJagdG)
 
40
 
11.3.13
 
Genehmigung von Änderungen der Satzungen der Jagdgenossenschaften (§ 10 Abs. 2 BbgJagdG)
 
20
 
11.3.14
 
Festsetzung einer Satzung für Jagdgenossenschaften, die nicht binnen eines Jahres eine Satzung beschlossen haben (§ 10 Abs. 4 BbgJagdG)
 
100
 
11.3.15
 
Festlegung eines Jägernotweges (§ 32 Abs. 1 BbgJagdG) ohne Ortsbegehung
 
50
 
11.3.16
 
Festlegung eines Jägernotweges (§ 32 Abs. 1 BbgJagdG) mit Ortsbegehung
 
100 bis 150
 
11.3.17
 
Erforderlichenfalls Festsetzung einer angemessenen Entschädigung für den Jägernotweg
(§ 32 Abs. 1 BbgJagdG)
 
60
 
11.4
 
Jagdausübung
 

 
11.4.1
 
Festsetzung von Abschussplänen, wenn Unterlagen nicht oder in unzureichender Qualität eingereicht werden (§ 29 Abs. 3 BbgJagdG)
 
80
 
11.4.2
 
Zulassung der Nachtjagd in Einzelfällen (§ 26 Abs. 3 BbgJagdG)
 
30
 
11.4.3
 
Gestattung von Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 3 BbgJagdG) ohne Ortsbegehung
 
30
 
11.4.4
 
Gestattung von Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 3 BbgJagdG) mit Ortsbegehung
 
90 bis 120
 
11.4.5
 
Zustimmung zum Ruhenlassen der Jagd (§ 5 Abs. 4 BbgJagdG) ohne Ortsbegehung
 
40
 
11.4.6
 
Zustimmung zum Ruhenlassen der Jagd (§ 5 Abs. 4 BbgJagdG) mit Ortsbegehung
 
90 bis 120
 
11.4.7
 
Beschränkung der Befugnis oder Verpflichtung zur Erteilung einer Jagderlaubnis im Einzelfall
(§ 16 Abs. 5 BbgJagdG)
 
0 bis 25
 
11.4.8
 
Erlass eines Abschussverbotes (§ 30 BbgJagdG)
 
30
 
11.5
 
Sonstige jagdliche Amtshandlungen/Genehmigungen/Bestätigungen
 

 
11.5.1
 
Genehmigung der Satzung der Hegegemeinschaften (§ 12 Abs. 2 BbgJagdG)
 
20
 
11.5.2
 
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Aushorsten von Ästlingen und Nestlingen für Beizzwecke (§ 31 Abs. 4 BbgJagdG)
 
40
 
11.5.3
 
Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des § 19 BJagdG (§ 26 Abs. 2 BbgJagdG)
 
30
 
11.5.4
 
Genehmigung zur Aufhebung der Schonzeit (§ 31 Abs. 3 Nr. 1 BbgJagdG)
 
30
 
11.5.5
 
Genehmigungen nach § 31 Abs. 4 Nr. 1, 2 und 4 BbgJagdG
 
30
 
11.5.6
 
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 4
der Bundeswildschutzverordnung
 
35
 
11.5.7
 
Erteilung der Genehmigung von Gattern nach § 21 BbgJagdG ohne Ortsbegehung
 
80
 
11.5.8
 
Erteilung der Genehmigung von Gattern nach § 21 BbgJagdG mit Ortsbegehung
 
100 bis 200
 
11.5.9
 
Bestätigung von Schweißhundeführern (§ 35 Abs. 4 BbgJagdG)
 
30
 
11.5.10
 
Bestätigung von Jagdaufsehern inklusive Ausstellung des Dienstausweises (§ 39 Abs. 3 BbgJagdG)
 
30
 
11.5.11
 
Genehmigung von Fütterungen (§ 41 Abs. 2 BbgJagdG)
 
30
 
11.5.12
 
Genehmigung des Aussetzens von Wild (§ 42 Abs. 1 BbgJagdG)
 
100
 
11.5.13
 
Zulassung einer Ausnahme vom Erfordernis der Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5 BJagdG)
 
50
 
12
 
Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
 

 
12.1
 
Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte
 
gebührenfrei
 
12.2
 
Erteilung schriftlicher Auskünfte
 
nach Zeitaufwand
 
12.3
 
Herausgabe von Unterlagen und Duplikaten
 
nach Zeitaufwand
 
12.4
 
Gewährung von Akteneinsicht
 
nach Zeitaufwand
 
12.5
 
Auslagen
Auslagen werden zusätzlich zu den Gebühren nach den Tarifstellen 12.2 bis 12.4 erhoben. Sie werden auch im Falle der Gebührenfreiheit nach Tarifstelle 12.1 erhoben. Bei der Herstellung von Zweitschriften, Kopien und Computerausdrucken in geringem Umfang kann auf die Erhebung der Auslagen verzichtet werden.
 
gemäß Anlage 1, im Übrigen in voller Höhe
 

 
Hinweis:
Die Informationsgewährung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG kostenfrei.
 

 
13
 
Veterinärwesen, Lebens- und Futtermittelüberwachung sowie Wasserhygiene
 

 
13.1 bis 13.25
 
(aufgehoben)
 
13.26
 
Besondere Amtshandlungen im Weinrecht
 

 
13.26.1
 
Genehmigung der Übertragung eines Wiederbepflanzungsrechts
 
60 bis 220
 
13.26.2
 
Genehmigung einer Neuanpflanzung
 
130 bis 260
 
13.26.3
 
Zulassung der Beregnung
 
30
 
13.26.4
 
Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer einschließlich der Bestätigung der Einhaltung der Bestimmungen über den zulässigen Hektarertrag
 
15 bis 160
 
13.26.5
 
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 28 der Weinverordnung (WeinV 1995)
 
60 bis 220
 
13.26.6
 
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
 
60 bis 220
 
13.26.7
 
Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 884/2001 über die Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor
 

 
13.26.7.1
 
Erteilung einer Bezugsnummer und des Sichtvermerks im Begleitpapier (Artikel 3 Abs. 4)
 
10 bis 30
 
13.26.7.2
 
Bescheinigung der Ursprungsbezeichnung der Qualitätsweine b.A. und der Herkunftsangabe bei Qualitätsweinen b.A., die mit einer geografischen Angabe versehen werden können (Artikel 7 Abs. 1 und 2)
 
10 bis 30
 
13.26.7.3
 
Genehmigung eines Buchführungsverfahrens nach Artikel 12 Abs. 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 884/2001 (§ 12 WeinÜV)
 
50 bis 150
 
13.27 bis 13.34
 
(aufgehoben)  
14
 
Sachverständigenwesen
 

 
14.1
 
Antragsgebühr
 
76,5
 
14.2
 
Bestellungsgebühr
 
76,5
 
14.3
 
Wiederbestellung früherer Sachverständiger
 
76,5
 
14.4
 
Gebühr für die Durchführung der Sachkundenachweise bei der erstmaligen Bestellung für ein Fachgebiet
 
153,5
 
14.4.1
 
für jedes weitere Fachgebiet bei der erstmaligen Bestellung erhöht sich die Gebühr je Fachgebiet um
 
50
 
14.4.2
 
Gebühr für die Erweiterung der öffentlichen Bestellung, je Fachgebiet bei bereits bestellten Sachverständigen
 
100
 
14.5
 
Gebühr für die öffentliche Bestellung als Probenehmer
 
125
 
14.6
 
Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer
 
30
 
15
 
Gebühren für die Abnahme von Prüfungen und sonstige Angelegenheiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
 

 
15.1
 
Berufsabschlussprüfungen (außer Regelerstausbildung)
 
153,5
 
15.2
 
Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
 
102
 
15.3
 
Fortbildungsprüfungen
 

 
15.3.1
 
Meisterprüfungen gemäß den §§ 81, 95 BBiG
 
332,5
 
15.3.2
 
Meisterprüfungen gemäß den §§ 81, 95 BBiG ohne berufs- und arbeitspädagogischen (BAP) Teil
 
230
 
15.3.3
 
Fortbildungsprüfungen gemäß § 46 BBiG (außer Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin)
Anmerkung:
Bei Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/r „Geprüften Forstmaschinenführer/in“ für Einzelmodule erfolgt die Gebührenerhebung wie in Tarifstelle 15.4.4.
 
332,5
 
15.4
 
Wiederholung von Prüfungen oder Prüfungsmodulen
 

 
15.4.1
 
Berufsabschlussprüfungen
 

 
15.4.1.1
 
Bereich: praktische/betriebliche Prüfung
 
102
 
15.4.1.2
 
Bereich: fachtheoretische (schriftliche/mündliche) Prüfung
 
51
 
15.4.2
 
Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
(einschließlich des berufs- und arbeitspädagogischen [BAP] Teils der Meisterprüfungen)
 

 
15.4.2.1
 
Praktischer Teil
 
76,5
 
15.4.2.2
 
Fachtheoretischer Teil
 
25,5
 
15.4.3
 
Fortbildungsprüfungen
 

 
15.4.3.1
 
bei insgesamt 3 Prüfungsteilen je Teil (außer BAP-Teil)
 
115
 
15.4.3.2
 
bei insgesamt 4 Prüfungsteilen je Teil (außer BAP-Teil)
 
76,5
 
15.4.4
 
Prüfungsmodule bei „Geprüfte/r Forstmaschinenführer/in“
 

 
15.4.4.1
 
Modul 2 bis 5, je Modul
 
76,5
 
15.4.4.2
 
Modul 1
 
25,5
 
15.5
 
Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen nach § 25 BBiG 2005 und von Meisterprüfungen nach den §§ 81 und 95 BBiG
 
15,5
 

 
gebührenfrei:
Anerkennung der Bildungsnachweise von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz sowie asylberechtigten Personen und anerkannten Flüchtlingen mit dauerndem Bleiberecht
 

 

 
Anmerkung:
Mit Beginn der Prüfung ist unabhängig von deren weiterem Verlauf die Gesamtgebühr für die Prüfung zu begleichen.
 

 
16
 
Zulassung als private Kontrollstelle gemäß § 134 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156); Zulassung als private Kontrollstelle gemäß § 5 Satz 2 des Lebensmittelspezialitätengesetzes vom 29. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1814)
 

 
16.1
 
Erstzulassungen von privaten Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (Markengesetz) mit Sitz in Brandenburg
 

 
16.1.1
 
Prüfung der Zulassungsunterlagen einschließlich Bescheid
 
230 bis 332
 
16.1.2
 
Inspektion der Kontrollstelle durch die Kontrollbehörde zwecks Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach EN 45011
 
77 bis 128
 
16.2
 
Erstzulassungen von privaten Kontrollstellen über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (Lebensmittelspezialitätengesetz) mit Sitz in Brandenburg
 

 
16.2.1
 
Prüfung der Zulassungsunterlagen einschließlich Bescheid
 
230 bis 332
 
16.2.2
 
Inspektion der Kontrollstelle durch die Kontrollbehörde zwecks Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach EN 45011
 
77 bis 128
 
16.3
 
Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 i. V. m. dem Markengesetz (MarkenG) und Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 509/2006 i. V. m. dem Lebensmittelspezialitätengesetz (LspG)
 

 
16.3.1
 
Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 i. V. m. § 134 MarkenG
 
nach Zeitaufwand
 
16.3.2
 
Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 i. V. m. den §§ 4, 6 LspG
 
nach Zeitaufwand
 
17
 
Amtshandlungen nach dem Marktstrukturgesetz
 

 
17.1
 
Prüfung eines Antrages auf Anerkennung einer Erzeugergemeinschaft oder ihrer Vereinigung nach dem Marktstrukturgesetz
 
61,5
 
17.2
 
Prüfung eines Antrages auf Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB
an eine Erzeugergemeinschaft oder ihre Vereinigung im Sinne des Marktstrukturgesetzes
 
51 bis 153
 
18
 
Fischerei
 

 
18.1
 
Amtshandlungen nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
 

 
18.1.1
 
Entscheidung über die Eintragung des Fischereirechtes in das Fischereibuch nach § 4 Abs. 4 BbgFischG
 
26 bis 205
 
18.1.2
 
Entscheidung über die neue räumliche Ausdehnung von Fischereirechten nach § 5 Abs. 2 Satz 2 BbgFischG
 
26 bis 1023
 
18.1.3
 
Entscheidung zur Genehmigung von Übertragungsverträgen nach § 6 Abs. 1 Satz 3 BbgFischG
 
26 bis 102
 
18.1.4
 
Entscheidung zur Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechtes
nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 BbgFischG
 
26 bis 205
 
18.1.5
 
Entscheidung über Ausnahmen zur Mindestpachtzeit nach § 11 Abs. 1 Satz 3 BbgFischG
 
5 bis 30
 
18.1.6
 
nicht besetzt
 

 
18.1.7
 
Entscheidung zur Einräumung des Rechts zum Betreten von Grundstücken und der Höhe der Entschädigung des Grundstückeigentümers nach § 16 Abs. 3 BbgFischG
 
26 bis 256
 
18.1.8
 
nicht besetzt
 

 
18.1.9
 
Erteilung von Fischereischeinen
 

 
18.1.9.1
 
Fischereischein nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BbgFischG
 
25
 
18.1.9.2
 
Zweitschrift eines Fischereischeines
 
10
 
18.1.9.3
 
Erklärung der Ungültigkeit und Einziehung eines Fischereischeines nach § 21 BbgFischG
 
25 bis 105
 
18.1.9.4
 
Jugendfischereischein
 
2,5
 
18.1.10
 
Entscheidung zur Bildung eines gemeinschaftlichen Fischereibezirkes auf Antrag eines Fischereiberechtigten nach § 23 Abs. 2 BbgFischG
 
26 bis 205
 
18.1.11
 
Entscheidung zur Zulassung der Verwendung von künstlichem Licht und Elektrizität
nach § 26 Abs. 2 BbgFischG
 
26 bis 358
 
18.1.12
 
Zweitschrift zur Zulassung der Verwendung von künstlichem Licht und Elektrizität
nach § 26 Abs. 2 BbgFischG
 
13
 
18.1.13
 
Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen für Aalfang nach § 29 Abs. 2 BbgFischG
 
10 bis 256
 
18.1.14
 
Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Beseitigen und Abstellen
von Fischereivorrichtungen während der Schonzeit nach § 29 Abs. 3 BbgFischG
 
10 bis 102
 
18.1.15
 
Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen über die Anlegung und Unterhaltung
von Fischwegen nach § 30 Abs. 3 BbgFischG
 
51 bis 153
 
18.1.16
 
Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Fischfangverbot in und an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken nach § 30 Abs. 8 BbgFischG
 
26 bis 51
 
18.1.17
 
Vorläufige Regelung der Fischereiausübung nach § 11 Abs. 5 BbgFischG
 
25 bis 160
 
18.1.18
 
Genehmigung der Satzung von Fischereigenossenschaften nach § 25 Abs. 2 BbgFischG
 
25 bis 80
 
18.1.19
 
Entscheidung von Entschädigungsansprüchen nach § 35 BbgFischG
 
51 bis 1600
 
18.2
 
Amtshandlungen nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
 

 
18.2.1
 
Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zu den Bestimmungen über Mindestmaße
und Schonzeiten nach § 2 Abs. 3 BbgFischO
 
26 bis 153
 
18.2.2
 
Entscheidung zur Zulassung des Fischfangs mit lebendem Köderfisch nach § 6 Abs. 1 BbgFischO
 
26 bis 51
 
18.2.3
 
Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zu dem Zeitraum der Ausübung
des Fischfangs mit der Handangel bei Vorliegen von Koppelfischerei nach § 7 Abs. 3 BbgFischO
 
10 bis 102
 
18.2.4
 
Schriftliche Genehmigung einer Angelveranstaltung nach § 8 Abs. 1 BbgFischO
 
5
 
18.2.5
 
Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Besatz in Gewässern mit Vorkommen von sich selbst reproduzierenden Beständen nach § 12 Abs. 3 BbgFischO
 
10 bis 26
 
18.2.6
 
Entscheidung zur Erteilung der Genehmigung zum Aussetzen nicht heimischer Fische
nach § 13 Abs. 1 BbgFischO
 
51 bis 256
 
18.2.7
 
Entscheidung zum Einsatz ortsfester Elektroanlagen zum Scheuchen und Abweisen von Fischen
nach § 24 Abs. 2 BbgFischO
 
51 bis 511
 
19
 
Amtshandlungen auf der Grundlage des Einkommensteuergesetzes (EStG)
 

 

 
Erstellung einer Bescheinigung nach § 14a Abs. 3 Nr. 2 EStG
 
31 bis 92
 
20
 
Amtshandlungen nach dem Düngemittelgesetz
 

 
20.1
 
Anerkennung von Untersuchungseinrichtungen nach § 3 Abs. 3 der Düngeverordnung (DüV)
 
128 bis 2556
 
20.2
 
Bestimmung von Probenehmern nach § 3 Abs. 3 DüV
 
25,5
 
20.3
 
Teilnahme an Ringversuchen zur Aufrechterhaltung der Anerkennung der Untersuchungseinrichtungen nach § 3 Abs. 3 DüV
 
77 bis 767
 
20.4
 
Erteilung von Genehmigungen nach § 4 Abs. 4 DüV
 
41 bis 205
 
20.5
 
Erteilung von Genehmigungen nach § 4 Abs. 5 DüV
 
41 bis 205
 
20.6
 
Erteilung von Genehmigungen nach § 5 Abs. 3 DüV
 
41 bis 205
 
20.7
 
Erteilung von Genehmigungen nach § 8 Abs. 1 DüV
 
41 bis 205
 
20.8
 
Erteilung einer Anordnung nach § 8a des Düngemittelgesetzes
 
41 bis 205
 
21
 
Amtshandlungen nach den Verordnungen zu den gemeinsamen Marktorganisationen
 

 
21.1
 
Amtshandlungen nach der Gemeinsamen Marktorganisation Obst/Gemüse
gemäß Verordnung (EG) Nr. 2200/96
 

 
21.1.1
 
Bescheid über Anerkennung einer Erzeugerorganisation gemäß Verordnung (EG) Nr. 1432/2003
 
61,5
 
21.1.2
 
Vorläufige Anerkennung von Erzeugergruppierungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1432/2003
 
31 bis 61
 
21.1.3
 
Entscheidung über die Annahme eines operationellen Programms gemäß Verordnung (EG) Nr. 1433/2003
 
128 bis 256
 
21.1.4
 
Entscheidung über die Annahme eines Anerkennungsplanes gemäß Verordnung (EG) Nr. 1432/2003
 
64 bis 128
 
21.1.5
 
Entscheidung über die Annahme von Änderungsanträgen von operationellen Programmen und Anerkennungsplänen gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1432/2003 und 1433/2003
 
31 bis 61
 
21.1.6
 
Zusätzliche Kontrollen bei Unregelmäßigkeiten
 

 
21.1.6.1
 
bei Interventionen gemäß Verordnung (EG) Nr. 103/2004
 
nach Zeitaufwand
 
21.1.6.2
 
bei operationellen Programmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1433/2003
 
nach Zeitaufwand
 
21.1.6.3
 
bei Anerkennungsplänen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1432/2003
 
nach Zeitaufwand
 
21.1.7
 
Sanktionsmaßnahmen im Rahmen von operationellen Programmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1433/2003
 
41
 
21.2
 
Qualitätskontrolle bei Obst und Gemüse nach der Verordnung (EG) Nr. 1148/2001
 

 
21.2.1
 
Exportkontrollen und Ausstellung von Bescheinigungen gemäß Artikel 5
 
nach Zeitaufwand
 
21.2.2
 
Nachkontrollen (auch im Einzelhandel) und Interventionskontrollen gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1148/2001 und nach der Verordnung (EG) Nr. 103/2004
 
nach Zeitaufwand
 
21.2.3
 
Kontrollen bei Unregelmäßigkeiten der Bescheinigungen für die industrielle Zweckbestimmung gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1148/2001
 
nach Zeitaufwand
 
21.2.4
 
Durchführung einer zusätzlichen Gesamtprobe, Ausstellung eines Kontrollberichts einschließlich Anlage und Bescheid gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1148/2001 (bei mindestens fünf zu entnehmenden Packstücken [verpackte Erzeugnisse] oder mindestens 10 kg Masse der Einzelprobe bzw. zehn zu entnehmende Einheiten [lose Erzeugnisse])
 
20 bis 41
 
21.3
 
Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Eier
nach der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90
 

 
21.3.1
 
Entscheidung über die Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern
gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2295/2003
 
26 bis 256
 
21.3.2
 
Kontrolle der Zulassungsbedingungen als Packstelle gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2295/2003
 
nach Zeitaufwand
 
21.3.3
 
Nachkontrollen gemäß Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90
 
nach Zeitaufwand
 
21.3.4
 
Entscheidung über die Zulassung von Brütereien
 
26 bis 51
 
21.4
 
Gemeinsame Marktorganisation Käse
Erteilung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Markenkäse“ nach der Käseverordnung
 
204,5
 
21.5
 
Gemeinsame Marktorganisation Butter
Erteilung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Deutsche Markenbutter“ nach der Butterverordnung
 
204,5
 
21.6
 
Gemeinsame Marktorganisation Fleisch
Schulungsmaßnahmen für Sachverständige zur Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und
Gewichtsfeststellung, je Teilnehmer und Lehrgang
 
61,5
 
21.7
 
Kontrollen nach dem Vieh- und Fleischgesetz für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung auf Anforderung
 

 
21.7.1
 
Rinder
 

 
21.7.1.1
 
bei bis zu 10 Rindern
 
51
 
21.7.1.2
 
bei 11 bis 20 Rindern
 
76,5
 
21.7.1.3
 
bei mehr als 21 Rindern
 
102
 
21.7.2
 
Schweine/Schafe
 

 
21.7.2.1
 
bei bis zu 30 Schweinen oder Schafen
 
51
 
21.7.2.2
 
bei 31 bis 50 Schweinen oder Schafen
 
76,5
 
21.7.2.3
 
bei mehr als 51 Schweinen oder Schafen
 
102
 
21.8
 
Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens
gemäß § 4 des Milch- und Margarinegesetzes
 
128 bis 179
 
21.9
 
Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Geflügelfleisch
 

 
21.9.1
 
Nachkontrollen gemäß Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1906/90
 
nach Aufwand
 
21.10
 
Amtshandlungen nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz
 

 
21.10.1
 
Nachkontrollen gemäß § 7 des Legehennenbetriebsregistergesetzes nach Beanstandungen
 
nach Zeitaufwand
 
22 Vollzug allgemeiner umweltrechtlicher Vorschriften
 
 
  Amtshandlungen gegenüber dem Verantwortlichen nach dem Umweltschadensgesetz, soweit diese nicht von einer anderen fachspezifischen Tarifstelle erfasst werden
 
nach Zeitaufwand