Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
vom 24. Juli 2025
(GVBl.I/25, [Nr. 20], S.1, Bek. Inkrafttreten GVBl.I/26, [Nr. 4])
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 12. November 2024 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 3 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 24. Juli 2025
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
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