Gesetz zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag)
Gesetz zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag)
vom 20. Juni 2024
(GVBl.I/24, [Nr. 26])
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 27. Februar 2024 vom Land Brandenburg unterzeichneten Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag tritt nach seinem Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 20. Juni 2024
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
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