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Gesetz zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag)

Gesetz zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag)
vom 20. Juni 2024
(GVBl.I/24, [Nr. 26])

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 27. Februar 2024 vom Land Brandenburg unterzeichneten Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag tritt nach seinem Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 20. Juni 2024

Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg

Dr. Ulrike Liedtke


zum Staatsvertrag - Medienstaatsvertrag

zum Staatsvertrag - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag


Anlagen