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Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
vom 5. Juli 2022
(GVBl.I/22, [Nr. 20])

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem vom 7. März 2022 bis zum 24. März 2022 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 5. Juli 2022

Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg

Dr. Ulrike Liedtke


zum Staatsvertrag


Anlagen