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Gesetz zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Gesetz zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
vom 8. Mai 2018
(GVBl.I/18, [Nr. 9])

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 14. Dezember 2017 vom Land Brandenburg unterzeichneten Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Durch dieses Gesetz wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 11 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt.

§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 am 25. Mai 2018 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 8. Mai 2018

Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg

Britta Stark


zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag

zum Staatsvertrag - Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag

zum Staatsvertrag - Deutschlandradio-Staatsvertrag


Anlagen