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Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg

Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg
vom 28. März 1994
(JMBl/94, [Nr. 5], S.66)

zuletzt geändert durch Allgemeine Verfügung vom 10. Juni 2008
(JMBl/08, [Nr. 7], S.74)

  1. Zur Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen treffe ich, soweit Aufgaben auf die gemeinsamen Fachobergerichte übertragen werden, im Einvernehmen mit der Senatorin für Justiz und mit der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales folgende Regelung:

    Im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg werden Entscheidungen der Gerichte des Landes - einschließlich zwischen mehreren Spruchkörpern abgestimmter Grundsätze der Rechtsprechung - veröffentlicht, die von allgemeiner Bedeutung sind. In erster Linie kommen Rechtsmittelentscheidungen in Betracht.
  2. Die zur Veröffentlichung geeigneten Entscheidungen sind über den Präsidenten des jeweiligen Obergerichts an das Ministerium der Justiz zu übersenden.
  3. Das Honorar für jede Veröffentlichung beträgt 13 Euro und wird an denjenigen gezahlt, der die vorbereitenden Arbeiten für die Veröffentlichung durchgeführt und die Entscheidung mit Leitsatz versehen hat. Eine Honorierung entfällt, wenn diese vorbereitenden Arbeiten zum dienstlichen Aufgabenbereich des Bediensteten gehören.
  4. Diese Allgemeine Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig wird die Allgemeine Verfügung vom 26. März 1991 - 1202-I.1 - (JMBl. Nr. 1 S. 3) aufgehoben.

Potsdam, den 28. März 1994

Der Minister der Justiz
In Vertretung

Dr. Faupel