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Übertragung von Aufgaben auf den Direktor der Justizakademie des Landes Brandenburg

Übertragung von Aufgaben auf den Direktor der Justizakademie des Landes Brandenburg
vom 20. Januar 2010
(JMBl/10, [Nr. 2], S.10)

I.

Die Justizakademie ist eine Einrichtung des Landes. Sie ist dem Ministerium der
Justiz direkt unterstellt und wird von ihrem Direktor geführt. Der Direktor organisiert den Geschäftsbetrieb und ist - unbeschadet weiterer Regelungen durch Gesetze, Verordnungen und Allgemeine Verfügungen - verantwortlich für die nachfolgend benannten Aufgaben:

1. Planung der Fortbildungsveranstaltungen und Erstellen des jährlichen Fortbildungsprogramms, soweit nicht das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg zuständig ist

2. Organisation und Vorbereitung der Fortbildungsveranstaltungen, soweit nicht das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg zuständig ist, insbesondere

2.1   Erstellen der Tagungsprogramme

2.2   Referentengewinnung; einschließlich Abschluss von Honorarverträgen

2.3   Tagungsleitergewinnung

2.4   Ausschreibung der Fortbildungsveranstaltungen

2.5   Einladung der Teilnehmer und Veranlassung ihrer Abordnung

3. Durchführung und Auswertung von Fort- und ausgewählten Ausbildungsveranstaltungen, soweit nicht das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg zuständig ist, einschließlich

3.1   Betreuung der Referenten und Teilnehmer

3.2   Vergütung und Aufwandsentschädigung für Referenten

3.3   inhaltliche und organisatorische Auswertung der Veranstaltungen

4. Bewirtschaftung der zugewiesenen Haushaltsmittel, Mitwirkung bei der Erstellung der Haushaltsansätze

5. Personalangelegenheiten der Beamten und Beschäftigten der Justizakademie, soweit nicht dem Ministerium der Justiz vorbehalten, einschließlich Dienstaufsicht und Weisungsbefugnis

6. Mitwirkung bei Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten.

II.

Diese Allgemeine Verfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg in Kraft. Gleichzeitig tritt die Organisationsverfügung der Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten vom 4. Dezember 2002 (JMBl. S. 162) außer Kraft.

Potsdam, den 20. Januar 2010

Der Minister der Justiz

Dr. Volkmar Schöneburg