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Automatisierte Zuordnung der Einzahlungen in der Landeshauptkasse
Automatisierte Zuordnung der Einzahlungen in der Landeshauptkasse
vom 26. Juli 2001
Im Bereich der Landesverwaltung werden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit weitere Verbesserungen hinsichtlich des Automatisierungsgrades des Zahlungsverkehr angestrebt. Zu diesem Zweck nimmt die Landeshauptkasse seit einiger Zeit an der Elektronische Öffnung der Deutschen Bundesbank teil. Als weiterer Dienst neben dem Elektronischen Schalter (P1-Zahlungen, TARGET und Auslandszahlungsverkehr) soll zeitnah der Elektronische Massenzahlungsverkehr (P3 - Inlandszahlung) installiert werden. Damit werden seitens der Landeshauptkasse die Voraussetzungen für eine umfassende automatisierte Zuordnung der Einzahlungen zu den Sollstellungen geschaffen.
Gemäß Nr. 36.1 VV zu § 70 LHO müssen Zahlungsaufforderungen (Rechnungen, Gebührenbescheide) das für die Buchung erforderliche Kassenzeichen enthalten. Den Zahlungsaufforderungen sind gemäß Nr. 30.2 VV zu § 70 LHO ebenfalls mit dem entsprechenden Kassenzeichen versehene Überweisungsträger beizufügen. Sofern sowohl die Rechnung bzw. der Gebührenbescheid, der Überweisungsträger als auch die Kassenanordnung einheitlich das jeweilige Kassenzeichen tragen, kann der zugehörige Zahlungseingang in der Landeshauptkasse automatisiert der Sollstellung zugeordnet werden. Hingegen erlaubt die derzeit häufige Praxis in den Dienststellen, die Zahlungsaufforderungen ausschließlich mit der Buchungsstelle als Zahlungsgrund zu versehen, keine automatisierte Buchung der eingegangener Zahlungen.
Um die Möglichkeiten einer automatisierten Zuordnung in der Landeshauptkasse nutzen zu können, sind seitens der bewirtschaftenden Stellen die entsprechenden Vorschriften einzuhalten. Es ergeht folgender Erlass:
Für bewirtschaftende Stellen, die keine eigenständigen Vorverfahren einsetzen, sondern ausschließlich mit dem HKR-Verfahren Profiskal arbeiten, sind die dort bestehenden Möglichkeiten der Rechnungs- bzw. Bescheiderstellung einschließlich Überweisungsträger, die jeweils das Kassenzeichen beinhalten, zu nutzen. Für eine Rechnung bzw. einen Gebührenbescheid sind folgende Funktionen in Profiskal realisiert worden:
- fester oder freier Text mit Gesamtsumme
- feste oder berechnete Teilbeträge (Menge x Preis) und Berechnung der Gesamtsumme
- Auswahl von Angaben aus einer hinterlegten, erweiterbaren Tabelle
- Durchführung von einfachen Berechnungen (u. a. Zwischensummen, Prozentsätze, Anteile von Zwischensummen)
Eine Beschreibung der Verfahrensweise enthält das Anwenderhandbuch, Teil Mittelbewirtschaftung.
Analog ist bei Nutzung eines Vorverfahrens (hier werden in der Regel große Fallzahlen bedient) ebenfalls adv-technisch zu realisieren, dass die erstellte Rechnung bzw. der erstellte Gebührenbescheid sowie der Überweisungsträger das auf der Kassenanordnung vermerkte Kassenzeichen tragen.
Das Verfahren der automatisierten Zuordnung der Einzahlungen soll bis zum 30.06.2002 realisiert werden.
Ich bitte, durch geeignete Maßnahmen dem Erlass zu entsprechen. Für Rückfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung steht im Referat 27 des Ministeriums der Finanzen Herr Bohnenberg als Ansprechpartner zur Verfügung.