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Entgeltverzeichnis für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsentgeltverzeichnis - VermEVz)

Entgeltverzeichnis für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsentgeltverzeichnis - VermEVz)
vom 15. Januar 2020

zuletzt geändert durch Erlass vom 29. März 2021

Auf Grund des § 11 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I, S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I, Nr. 28) geändert worden ist, sowie der §§ 10 und 28 des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl. I, S. 166), das zuletzt durch den Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I, Nr. 32) geändert worden ist, in Verbindung mit dem § 1 Absatz 1 und dem § 2 der Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste vom 23. Dezember 2019 (GVBl. II/20, Nr. 2) sowie dem § 121 Absatz 2 Nummer 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I, S. 286), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I, Nr. 38) geändert worden ist, genehmigt das Ministerium des Innern und für Kommunales die von der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg vorgelegten Entgelte in der untenstehenden Form und bestimmt: Die im Brandenburgischen Vermessungsgesetz benannten Aufgabenträger erheben für die Wahrnehmung der in diesem Verzeichnis benannten Aufgaben die nachfolgend festgesetzten Entgelte.

Inhaltsverzeichnis

I Grundsätze

1 Berechnungsgrundlagen
1.1 Entgelte
1.2 Informationsmenge
1.3 Datenformat

2 Bereitstellung
2.1 Offline-Bereitstellung
2.2 Online-Bereitstellung
2.2.1 Darstellungsdienste
2.2.2 Download-Dienste
2.2.3 LiKa-Online (ALKIS, Automatisiertes Nachweissystem ANS)
2.2.4 Bereitstellungsportal
2.2.5 Brandenburgviewer

3 Nutzung
3.1 Weitergabe von Geobasisinformationen ohne Veränderung (Wiederverkauf)

II Produktbereiche

Teil A Geobasisinformationen des Raumbezugs

4 Geobasisinformationen des Raumbezugs
4.1 AFIS-Präsentationsausgaben des Raumbezugs
4.2 AFIS-Datensätze des Raumbezugs
4.3 Daten des SAPOS®
4.4 Produkte des Raumbezugs
4.5 Daten des Quasigeoids

Teil B Geobasisinformationen der Liegenschaften

5 Geobasisinformationen der Liegenschaften
5.1 ALKIS-Datensätze
5.2 ALKIS-Produkte
5.3 ALKIS-Regionaldaten

Teil C Geobasisinformationen der Landschaft

6 Geobasisinformationen der Landschaft
6.1 ATKIS-Präsentationsausgaben der Landschaft (Topographische Karten)
6.2 ATKIS-Datensätze der Landschaft
6.3 ATKIS-Produkte der Landschaft

Teil D Weitere Leistungen der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg

7 Weitere Produkte der Landschaft
7.1 Digitale topographische Daten
7.2 Topographische Landeskartenwerke (Kartendrucke)
7.3 Topographische Sonderkarten (Kartendrucke)
7.4 Historische topographische Karten (Kartendrucke)
7.5 Luftbilder und Luftbildkarten

8 Geodaten- und Grafikserviceleistungen
8.1 Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag Dritter
8.2 GIS- und Geodatenconsulting
8.3 Grafische Serviceleistungen
8.4 Geodatentechnische Serviceleistungen

9 Grafik- und Druckdienstleistungen
9.1 Kopieren und Drucken im Officebereich
9.2 Plots
9.3 Vervielfältigungen im Offsetdruck und Digitaldruck

10 Weitere Serviceleistungen
10.1 Kartografische Leistungen
10.2 Kalibrierung
10.3 Druckschriften
10.4 Überbetriebliche Ausbildung

Teil E Geofachdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

11 Bodenrichtwerte
11.1 Bodenrichtwertdatensätze
11.2 Web-Map-Service Bodenrichtwerte
11.3 Bodenrichtwert-Portal

III Entgeltermäßigungen und –befreiungen, Nutzungsbedingungen

12 Entgeltermäßigungen und –befreiungen
12.1 Testdaten
12.2 Vermessungs- und Katasterverwaltungen der benachbarten Bundesländer
12.3 Zusammenarbeit zwischen Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg und Katasterbehörden
12.4 Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
12.5 Ministerium des Innern und für Kommunales
12.6 Finanzverwaltung und Grundbuchverwaltung
12.7 Bodenordnung

13 Nutzungsbedingungen

IV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

I Grundsätze

1 Berechnungsgrundlagen

1.1 Entgelte

(1) Die Entgelte beinhalten die Umsatzsteuer – soweit sie der Umsatzsteuer unterliegen – und die sonstigen Preisbestandteile.

(2) Für Leistungen der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg sowie der Katasterbehörden auf Grund des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes sowie den ergänzenden Vorschriften, für die ein anderweitiges Entgelt weder in diesem Verzeichnis noch im Gebührentarif der Vermessungsgebührenordnung vorgesehen ist, werden Entgelte nach dem Zeitaufwand gemäß der Tabelle 1 berechnet. Hierbei sind für jede außen- oder innendienstlich begonnene halbe Arbeitsstunde folgende Entgelte zu Grunde zu legen:

ZeitentgeltEuro
Ingenieur oder entsprechend eingesetzte Fachkraft 53,55
andere Fachkraft 35,70

Tabelle 1
Zeitentgelt

Das Zeitentgelt bestimmt sich nach der Dienstkraft, die zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung entsprechend ausgebildet ist, einschließlich unvermeidbarer Reisezeiten.

(3) Für die Bereitstellung und Nutzung von entgeltpflichtigen Geobasisinformationen gelten die Regelungen in Teil C Nummer 6 sowie in Teil D Nummer 7.

(4) Für die Bereitstellung von Bodenrichtwertdaten (Geofachdaten) gelten allein die Regelungen in Teil E.

(5) Zur Erprobung neuer Entgelt- und Geschäftsmodelle können für die Dauer einer Entwicklungs- und Erprobungsphase von zwei Jahren mit Zustimmung des Ministeriums des Innern und für Kommunales besondere Entgelte festgesetzt werden, soweit dies einer angemessenen Verteilung der Vorteile und Risiken des Entgelt- beziehungsweise Geschäftsmodells entspricht. Sofern sich das Entgeltmodell bewährt, kann es bis zur nächsten Anpassung dieses Verzeichnisses beibehalten werden.

(6) Entsteht während der Laufzeit dieses Verzeichnisses ein neues Produkt, setzt die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales das Entgelt unter Würdigung der Entgelte ähnlicher bestehender Produkte und Datensätze fest. Die Entgeltfestsetzung wird bei der nächsten Änderung dieses Verzeichnisses aufgenommen.

(7) Soweit Geobasisdaten als Unterlagen für Liegenschaftsvermessungen nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz dienen oder als Auszüge in analoger Form, im PDF-Format oder Bild-Format aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters bereitgestellt werden, sind sie nicht Gegenstand dieses Entgeltverzeichnisses.

(8) Erfolgt die digitale Datenbereitstellung nicht über automatisierte Abrufverfahren bzw. Selbstentnahme, wird das Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben. Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prüfung des dargelegten berechtigten Interesses sind in diesem Zeitentgelt enthalten.

Für eine auf Anforderung vom digitalen Standardprodukt abweichende digitale Datenbereitstellung wird gemäß § 2 BbgGeoNutzV ein Zeitentgelt in Höhe von 35,70 € je begonnene halbe Arbeitsstunde zu Grunde gelegt. Gleiches gilt für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prüfung des dargelegten berechtigten Interesses sowie die manuelle Einrichtung von Abrufverfahren (Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung - NBA-Verfahren) je Erstantrag. NBA-Folgeanträge sind entgeltfrei.

Die benötigten Arbeitszeiten für einzelne Arbeitsschritte sind zu summieren und für das jeweilige Zeitentgelt zu Grunde zu legen.

(9) Gemäß § 6 der Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste erhebt die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg einen jährlichen Erstattungsbetrag gemäß Tabelle 2.

GeschäftsbereicheEuro
Staatskanzlei Zurzeit kein Datenabruf
Ministerium des Innern und für Kommunales 300.000
Ministerium der Justiz Zurzeit kein Datenabruf
Ministerium der Finanzen und für Europa 5.000
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie 5.000
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz 300.000
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 5.000
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur 20.000
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz 10.000
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung 300.000

Tabelle 2
Erstattungsbeträge

Für die Ermittlung der Erstattungsbeträge für die in Tabelle 2 genannten Geschäftsbereiche kann die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg die Festlegungen des VermEVz vom 17. November 2016, das durch Erlass vom 20. Februar 2019 geändert wurde, zugrunde legen. Die dortigen Festlegungen repräsentieren die bewerteten Aufwendungen für die erwartete Bereitstellung von Geodaten oder Produkten.

1.2 Informationsmenge

(1) Die Entgelte für die Bereitstellung der Geobasisinformationen werden entweder nach der Flächengröße oder nach der Zeitdauer ermittelt.

(2) Die abzugebende Informationsmenge wird in die Mengenstaffeln einsortiert. Je Mengenstaffel wird dann die dortige Informationsmenge mit dem zugehörigen Ermäßigungsfaktor multipliziert. Die sich daraus ergebenden Teilbeträge werden anschließend addiert.

(3) Sofern Geobasisinformationen flächenbezogen abgerechnet werden, richtet sich die Höhe der Entgelte nach der Flächengröße gemäß der Tabelle 3.

Es werden stets volle km² abgerechnet. Es ist jeweils auf den nächsten vollen km² aufzurunden.

Informationsmenge - Landschaftsfläche [km²]Faktor
                            für die ersten    500 1,0
für den         501. bis zum          5 000. 0,5
für den      5 001. bis zum         25 000. 0,25
ab dem   25 001. 0,125

Tabelle 3
Ermäßigungsfaktoren nach Flächengröße

1.3 Datenformat

Geobasisdaten werden in definierten Datenformatstandards bereitgestellt. Darüber hinaus wird für Formatumwandlungen ein Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben.

2 Bereitstellung

Die Bereitstellung umfasst die Abgabe von Geobasisinformationen (Offline und Online) aus den analogen und digitalen Datenbeständen.

2.1 Offline-Bereitstellung

Für die Bereitstellung von digitalen Geobasisinformationen, die nicht per Selbstentnahme online bereitgestellt werden können, wird ein Bereitstellungsentgelt in Höhe des entstandenen Zeitaufwandes gemäß Tabelle 1 erhoben.

2.2 Online-Bereitstellung

2.2.1 Darstellungsdienste

Darstellungsdienste ermöglichen es mindestens, darstellbare Geobasisinformationen anzuzeigen, darin zu navigieren, sie zu vergrößern und zu verkleinern, zu verschieben und mit Geofachdaten zu überlagern sowie Informationen aus Legenden und sonstige relevante Inhalte von Metadaten anzuzeigen. Die Online-Bereitstellung erfolgt entgeltfrei.

2.2.2 Download-Dienste

Download-Dienste erlauben es, Geobasisinformationen online abzurufen. Für den Download über Warenkorbfunktionen oder über direktem Datenzugriff durch Herunterladen werden keine Entgelte erhoben.

2.2.3 LiKa-Online (ALKIS, Automatisiertes Nachweissystem ANS)

Die Entgelte für die Einrichtung und Änderung des Anschlusses und für den Download sind der Tabelle 4 zu entnehmen. Das Löschen von Anschlüssen oder einzelner Nutzer sowie Änderungen der Kontaktdaten sind entgeltfrei. Die Nutzungsentgelte sind unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Daten tatsächlich abgerufen werden.

LiKa-OnlineÖbVI*Gemeinden, Gemeindeverbände, ÄmterAndere
öffentliche Stellen
Andere Nutzer
EuroEuroEuroEuro
Einrichtung und Änderung eines Anschlusses an LiKa-Online 50,00 50,00 50,00 50,00
Nutzung je Monat für den ersten Katasteramtsbezirk 10,00 30,00 40,00 60,00
Nutzung je Monat für den zweiten und dritten Katasteramtsbezirk jeweils 8,00 22,50 30,00 50,00
Nutzung je Monat für den vierten bis achten Katasteramtsbezirk jeweils 6,00 15,00 20,00 40,00
Nutzung je Monat für mehr als acht Katasteramtsbezirke 70,00 165,00 220,00 400,00

Tabelle 4
Entgelte für die Nutzung von LiKa-Online

* Die bestehende Sonderregelung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) entfällt ab dem 01.07.2021. Die Entgelte entsprechen dann denen anderer öffentlicher Stellen.

2.2.4 Bereitstellungsportal

Für die Einrichtung und Nutzung des Bereitstellungsportals wird für jede Vermessungsstelle pauschal je Kalenderjahr ein Nutzungsentgelt sowie für jeden gebührenpflichtigen Antrag auf eine hoheitliche Vermessung (Liegenschaftsvermessung oder Amtlicher Lageplan) ein Auftragsentgelt durch die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg erhoben. Die Entgelte sind der Tabelle 5 zu entnehmen.

Die Abrechnung der antragsbezogenen Entgelte erfolgt quartalsweise durch die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg auf Grundlage der im Bereitstellungsportal gespeicherten Antragsdaten.

BereitstellungsportalEuro
Einrichtung und Nutzung, je Kalenderjahr 300 Euro
Auftragsentgelt für einen gebührenpflichtigen Vermessungsantrag, je Antrag 15 Euro

Tabelle 5
Entgelte für das Bereitstellungsportal

2.2.5 Brandenburgviewer

Für die Nutzung des Brandenburgviewers wird kein Entgelt erhoben.

2.2.6 Brandenburgviewer-Plus

Für die Nutzung des Brandenburgviewer-Plus wird das Entgelt je Nutzer nach Tabelle 6 erhoben. Beim Anlegen eines Unternehmenskontos wird dieses als ein Nutzer gewertet. Das Einrichten, Ändern oder Löschen von Zugängen sowie Änderungen der Kontaktdaten sind in diesem Nutzungsentgelt enthalten. Das Entgelt ist unabhängig vom Umfang der Nutzung.

Brandenburgviewer-PlusEuro
Brandenburgviewer-Plus, je Monat 24 Euro

Tabelle 6
Brandenburgviewer-Plus

3 Nutzung

3.1 Weitergabe von Geobasisinformationen ohne Veränderung (Wiederverkauf)

Für das Recht der Weitergabe von Präsentationen (Analogausgaben oder Dateien, die nur mit besonderem Aufwand geändert werden können) und analogen Topographischen Karten ohne Veränderung (Wiederverkauf) werden Bereitstellungsentgelte erhoben, die sich für den Einzel- und Großhandel aus der Multiplikation des Basisbetrages mit dem betreffenden Faktor der Tabelle 7 ergeben. Nutzungsentgelte werden nicht erhoben.

Wiederverkauf: Abgabemenge je Lieferung [Anzahl]Faktor
                  bis     10 0,7
über    10   bis    200 0,6
über   200  bis    400 0,5
über   400 0,4

Tabelle 7
Wiederverkaufsfaktoren

II Produktbereiche

Teil A Geobasisinformationen des Raumbezugs

4 Geobasisinformationen des Raumbezugs

Die Geobasisinformationen des Raumbezugs werden entgeltfrei bereitgestellt.

4.1 AFIS-Präsentationsausgaben des Raumbezugs
Gegenstand
Punktlisten
Einzelpunktnachweise
Festpunktübersichten
4.2 AFIS-Datensätze des Raumbezugs
Gegenstand
Objektbezogene Datensätze
4.3 Daten des SAPOS®
GegenstandKurzbezeichnung
Echtzeitpositionierungsservice EPS
Hochpräziser Echtzeitpositionierungsservice HEPS
Geodätischer Postprocessing-Positionierungsservice GPPS bzw. GPPS-PrO
4.4 Produkte des Raumbezugs
Gegenstand
NTv2-Lagetransformation
Quasigeoidundulation
4.5 Daten des Quasigeoids
Gegenstand
Geoidteil Brandenburg

Teil B Geobasisinformationen der Liegenschaften

5 Geobasisinformationen der Liegenschaften

Die Geobasisinformationen der Liegenschaften werden entgeltfrei bereitgestellt.

5.1 ALKIS-Datensätze
Objektbezogene Datensätze
Flurstücke
Gebäude
Tatsächliche Nutzung
Bodenschätzung
Netzpunkte
Eigentümer
5.2 ALKIS-Produkte
Gegenstand
Level of Detail 1 (LoD1)
Level of Detail 2 (LoD2)
Georeferenzierte Gebäudeadressen (Hauskoordinaten)
Georeferenzierte Gebäudegrundrisse (Hausumringe)
5.3 ALKIS-Regionaldaten
ALKIS-Regionaldaten
Regionaldatenverzeichnis (Gemarkungsnachweis)
Straßennamenverzeichnis

Teil C Geobasisinformationen der Landschaft

6 Geobasisinformationen der Landschaft

6.1 ATKIS-Präsentationsausgaben der Landschaft (Topographische Karten)
GegenstandKurzbezeichnung
Topographische Karten (TK) TK10 / 25 / 50 / 100

Der Basisbetrag einer Topographischen Karte beträgt je Kartenblatt 8,00 Euro.

6.2 ATKIS-Datensätze der Landschaft
GegenstandKurzbezeichnung
Digitale Landschaftsmodelle Basis-DLM / DLM50
Digitale Geländemodelle DGM1 / 2 / 5 / 10 / 25 / 50
Digitale Orthophotos DOP20 / 40 / 100
Digitale Topographische Karten DTK10 / 25 / 50 / 100
Bildbasiertes Digitales Oberflächenmodell bDOM

Die ATKIS-Datensätze der Landschaft werden entgeltfrei bereitgestellt.

6.3 ATKIS-Produkte der Landschaft
Gegenstand
Schummerungsbild aus DGM beziehungsweise bDOM
Höhenlinien aus DGM beziehungsweise bDOM
Digitale Verwaltungsgrenzen
Digitale Postleitzahlgrenzen
Digitale Flurübersichtskarte
Digitale Regionalkarten
Digitale Landeskarten
Digitale historische Karten
Digitale Gemeinde- und Ortsteilverzeichnis

Die ATKIS-Produkte der Landschaft werden entgeltfrei bereitgestellt.

Teil D Weitere Leistungen der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg

7 Weitere Produkte der Landschaft

7.1 Digitale topographische Daten

DOP10c

Personenbezogene Rabatte werden nicht gewährt.

ProduktEuro je km²
DOP10c 60,00

Tabelle D.1
Basisbetrag für DOP10c

7.2 Topographische Landeskartenwerke (Kartendrucke)

7.2.1 Regionalkarten

Topographische RegionalkartenEuro
Regionalkarten 1:100 000, Ausgabe ohne Verwaltungsgrenzen 8,00
Regionalkarten 1:100 000, Ausgabe mit Verwaltungsgrenzen 8,00

Tabelle D.2
Topographische Landeskartenwerke (Regionalkarten)

7.2.2 Landeskarte 1:175 000 – Wandkarte

Landeskarte 1:175 000 - WandkarteEuro
Landeskarte 1:175 000 – Wandkarte 95,00

Tabelle D.3
Topographische Landeskartenwerke (Landeskarte - Wandkarte)

7.2.3 Topographische Landeskarten 1:250 000

Topographische Landeskarten 1:250 000Euro
Ausgabe mit Verwaltungsgrenzen, plano, einseitig geplottet 17,50
Ausgabe mit Verwaltungsgrenzen, gefaltet (beidseitig bedruckt) 17,50
Normalausgabe, gefaltet (beidseitig bedruckt) 17,50
Normalausgabe, plano, einseitig geplottet 17,50
Ausgabe mit Postleitzahlen, plano, einseitig geplottet 17,50

Tabelle D.4
Topographische Landeskartenwerke (Landeskarten 1:250 000)

7.2.4 Topographische Landeskarten 1:400 000

Topographische Landeskarten 1:400 000Euro
Ausgabe mit Verwaltungsgrenzen 8,00
Normalausgabe 8,00

Tabelle D.5
Topographische Landeskartenwerke (Landeskarten 1:400 000)

7.3 Topographische Sonderkarten (Kartendrucke)

7.3.1 Sonderkarten

Topographische SonderkartenEuro
Freizeitkarten 1:25 000, 1:50 000 6,00
Set Freizeitkarten,
bestehend aus 2 Karten 1:25 000 oder 1:50 000
10,00
Wassersportkarte 1:50 000 7,00
Freizeitkarten Barnimer Land 1:30 000 7,00
Set Freizeitkarten Barnimer Land,
bestehend aus 3 Karten + Beiheft
15,00
Freizeitkarte Bad Freienwalde und Umgebung (mit Beiheft)
1:25 000
7,00
Parkpläne 1:5 000 2,50
Set Parkpläne Potsdam, bestehend aus 3 Karten 6,00

Tabelle D.6
Topographische Landeskartenwerke (Sonderkarten)

7.3.2 Fachkarten – Geodäsie

Topographische Fachkarten – GeodäsieEuro
Maßstabzonenkarte 1:500 000 (PDF-Ausgabe) entgeltfrei
Maßstabzonenkarte 1:500 000 (Plot-Ausgabe) Tabelle D.30 (Plots)

Tabelle D.7
Topographische Landeskartenwerke (Fachkarten – Geodäsie)

7.3.3 Fachkarten – Relief

Topographische Fachkarten – ReliefEuro
Reliefkarte 1   1:500 000 4,00
Reliefkarte 2   1:500 000 4,00
Höhenschichtenkarte des Landes Brandenburg 1:500 000 4,00

Tabelle D.8
Topographische Landeskartenwerke (Fachkarten - Relief)

7.3.4 Fachkarten – Geologie

Topographische Fachkarten - GeologieEuro
Geologische Übersichtskarte des Landes Brandenburg
1:300 000
14,00
Geologische Übersichtskarte des Landes Brandenburg –
Zechsteinoberfläche 1:300 000
14,00
Bodenübersichtskarte des Landes Brandenburg –
Grundkarte Bodengeologie 1:300 000
14,00
Geologische Übersichtskarte 1:100 000 10,00
Geologische Übersichtskarte – Karte ohne Quartär mit
Darstellung der Tiefenlage der Quartärbasis – Berlin und
Umgebung 1:100 000
12,00
Bodengeologische Karte 1:50 000 10,00
Geologische Karte 1:50 000 10,00
Geologische Karte 1:50 000 Eisenhüttenstadt
(2 Blätter und Erläuterung)
15,00

Tabelle D.9
Topographische Landeskartenwerke (Fachkarten - Geologie)

7.3.5 Fachkarten – Verkehr

Topographische Fachkarten – VerkehrEuro
Straßenbauverwaltungskarte 1:300 000 10,00
Straßenkarten 1:100 000 6,00
Verkehrsstärkenkarte 1:300 000 10,00

Tabelle D.10
Topographische Landeskartenwerke (Fachkarten - Verkehr)

7.4 Historische topographische Karten (Kartendrucke)
Historische topographische KartenEuro
Brandenburgensis Marchae Descriptio, Karte aus dem Jahr 1588, 1:880 000, Ortelius 9,00
Schmettausches Kartenwerk 1:50 000 8,00
Preußische Urmesstischblätter 1:25 000 7,00
Musterblatt für die topographischen Arbeiten des Königlich Preußischen Generalstabes 2,75
Grundriss der königlichen Residenz-Stadt Potsdam nebst der umliegenden Gegend, 1770 2,00
Das Churmaercksche Weichbild Brandenburg, 1780 2,00
Gegend der Staedte Berlin und Potsdam, 1780 2,00
Karte von der Eisenbahn zwischen Potsdam und Berlin, 1838 2,00
Rundkarte von Potsdam, 1840 2,00
Karte für Touren nach der Umgegend von Potsdam über Neubabelsberg, 1882 2,00
Plan von der Insel (Potsdam) und deren Stadtgebiet, 1786 einfarbig 7,00
Plan von der Gegend um Potsdam, 1785 einfarbig 7,00
Plan von der Gegend um Potsdam, 1785 mehrfarbig 7,00
Plan von der Gegend um Potsdam, 1786 mehrfarbig 10,00
Sonderausgabe Luckenwalde, 1841 10,00
Suchodoletz-Karte, Plan der Umgebung Potsdam um 1680, doppelseitig 15,00
Spezialkarte von der Mittelmark, Karte aus dem Jahr 1790,
1:300 000, Sotzmann/Jäck
12,00
Karte des Kurfürstentums Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1725, 1:550 000, Gundling/Ottens 12,00
Markgrafschaft und Kurfürstentum Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1696, 1:450 000, Abbeville/Jaillot 12,00
Geographische Karte des Kurfürstentums Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1758, 1:550 000, Lotter 12,00
Geographische Karte der Markschaft Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1773, 1:625 000, Güssefeld/Dorn 12,00
Karte der Uckermark, Karte aus dem Jahr 1720, 1:150 000 12,00
Schauplatz der Fünf Theile der Welt, Das Kurfürstentum Brandenburg im 18. Jahrhundert, 1791, Reilly, 15 Blätter (DIN A3) in einer Mappe 30,00
Deckersches Kartenwerk, 1:50 000 12,00
Deckersches Kartenwerk, 1:50 000, Kartenset
bestehend aus 9 Karten
81,00

Tabelle D.11
Topographische Landeskartenwerke (Historische topographische Karten)

7.4.1 Karten des Deutschen Reiches

Karten des Deutschen ReichesEuro
Karte des Deutschen Reiches 1:25 000 – Messtischblatt 4,00
Karte des Deutschen Reiches 1:100 000 – Normalausgabe 2,00
Luftbildkarte des Deutschen Reiches 1:25 000, Plot Tabelle D.30 (Plots)
Luftbildkarte des Deutschen Reiches 1:25 000, digitale Datei (PDF) entgeltfrei

Tabelle D.12
Topographische Landeskartenwerke (Karten des Deutschen Reiches)

7.4.2 Staatliches Kartenwerk der DDR, Topographische Karten

Staatliches Kartenwerk der DDR, Topographische KartenEuro
TK50 AV, Ausgabe Volkswirtschaft 4,00
TK25 AS, Ausgabe Staat 4,00
TK50 AS, Ausgabe Staat 4,00
TK100 AS, Ausgabe Staat 4,00

Tabelle D.13
Topographische Landeskartenwerke (Staatliches Kartenwerk der DDR)

7.4.3 Topographische Karten der Landesvermessung

Topographische Karten der LandesvermessungEuro
TK10 4,50
TK25, TSP25 (topographischer Stadtplan) 4,50
TK50 4,50
TK100 4,50

Tabelle D.14
Topographische Landeskartenwerke (Topographische Karten der Landesvermessung)

7.4.4 Historische Stadtpläne, Ansichten und Umgebungskarten

Historische Stadtpläne, Ansichten und UmgebungskartenEuro
Potsdam in topographischen Karten 1:25 000,
1848 – 1999 (9 Karten, 2 Luftbilder) in einer Rolle
25,00
Potsdam 1848, Karte (mehrfarbig) 7,00
Potsdam 1877, Karte (einfarbig) 5,00
Potsdam 1909/1912, Karte (einfarbig) 5,00
Potsdam 1927/1930, Karte (einfarbig) 5,00
Potsdam 1939/1942, Karte (einfarbig) 5,00
Potsdam 1956, Karte (mehrfarbig) 7,00
Potsdam 1966, Karte (mehrfarbig) 7,00
Potsdam 1989, Karte (mehrfarbig) 7,00
Potsdam 1992, Luftbild (sw) 7,00
Potsdam 1993, Karte (mehrfarbig) 7,00
Potsdam 1999, Luftbild (sw) 7,00

Tabelle D.15
Topographische Landeskartenwerke
(Historische Stadtpläne, Ansichten und Umgebungskarten)

7.5 Luftbilder und Luftbildkarten

Für die Inanspruchnahme der fachlichen Beratung und von Rechercheleistungen wird für jede angefangene Arbeitshalbstunde das Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben.

7.5.1 Luftbilder

AbgabeformatEuro
Luftbild (Bodenauflösung 10 cm), digitale Abgabe 30,00
Luftbild (Bodenauflösung 20 cm und größer), digitale Abgabe entgeltfrei
Luftbild, analoge Abgabe (Ausdruck) Tabelle D.30 (Plots)
Umbildung (Vergrößerung, Verkleinerung, Ausschnittbildung) Tabelle 1
(Zeitentgelt)

Tabelle D.16
Luftbilder

7.5.2 Orientierte Luftbilder

Das Entgelt für orientierte Luftbilder richtet sich nach der von den Luftbildern abgedeckten Geländefläche. Personenbezogene Ermäßigungen werden nicht gewährt.

Luftbilder mit OrientierungsparameternEuro je km²
10 cm Bodenauflösung, RGBI 30,00
20 cm Bodenauflösung, RGB, CIR Tabelle 1
(Zeitentgelt)
20 cm Bodenauflösung, RGBI Tabelle 1
(Zeitentgelt)

Tabelle D.17
Orientierte Luftbilder

7.5.3 Luftbildliegenschaftskarten

AusgabeformatEuro
Herstellung und Abgabe (PDF) Tabelle 1
(Zeitentgelt)
Für den Ausdruck wird ein zusätzliches Entgelt erhoben. Tabelle D.30 (Plots)

Tabelle D.18
Luftbildliegenschaftskarten

8 Geodaten- und Grafikserviceleistungen

8.1 Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag Dritter
Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag DritterEuro
Aerotriangulation Tabelle 1
(Zeitentgelt)
Consulting/Betreuung photogrammetrischer Projekte (Bodensonderung, LELF, KB) Tabelle 1
(Zeitentgelt)
Consulting zur Landesluftbildsammlung Tabelle 1
(Zeitentgelt)

Tabelle D.20
Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag Dritter

8.2 GIS- und Geodatenconsulting
GIS- und GeodatenconsultingEuro je Tag
Geodaten-Beratung, Konzeption 500,00
GIS-Beratung, Konzeption 500,00
Geodatenkonfiguration in GIS 500,00
GIS-Installation und Unterhaltung (ohne Hardware) 500,00
Schulung 500,00
Grafische und geodatentechnische Service-Leistungen, die über einen Arbeitstag hinausgehen 500,00

Tabelle D.21
GIS- und Geodatenconsulting

8.3 Grafische Serviceleistungen
Grafische VerarbeitungEuro
Scannen, Daten konvertieren, Bildbearbeitung, grafische Arbeiten (Web) Tabelle 1
(Zeitentgelt)
Bei grafischen Service-Leistungen, die über einen Arbeitstag hinausgehen, ist die entsprechende Regelung in Tabelle D.21 anzuwenden.

Tabelle D.22
Grafische Verarbeitung

8.4 Geodatentechnische Serviceleistungen
Geodatentechnische ServiceleistungenEuro
räumliche Datenselektion Tabelle 1
(Zeitentgelt)
inhaltliche Datenselektion Tabelle 1
(Zeitentgelt)
Daten-, Dateiformatumwandlung Tabelle 1
(Zeitentgelt)
Koordinatentransformation Tabelle 1
(Zeitentgelt)
Produktverschneidung Tabelle 1
(Zeitentgelt)
Georeferenzierung Tabelle 1
(Zeitentgelt)
Vektorisierung Tabelle 1
(Zeitentgelt)
Integration von Sachdaten in Geodaten Tabelle 1
(Zeitentgelt)
sonstige geodatentechnische Leistungen Tabelle 1
(Zeitentgelt)
Bei geodatentechnischen Service-Leistungen, die über einen Arbeitstag hinausgehen, ist die entsprechende Regelung in Tabelle D.21 anzuwenden.

Tabelle D.23
Geodatentechnische Serviceleistungen

9 Grafik- und Druckdienstleistungen

9.1 Kopieren und Drucken im Officebereich

Die Entgelte für das Drucken und Kopieren im Officebereich hängen von den Formaten, Materialien und auftragsspezifischen Parametern ab. Sie müssen einzelfallbezogen ermittelt werden.

9.2 Plots

Die Entgelte für Plots sind den Tabellen D.30 und D.31 zu entnehmen. Die Entgelte für abweichende Formate und Materialien hängen von den auftragsspezifischen Parametern ab. Sie müssen einzelfallbezogen ermittelt werden.

Plots
(Flächenfarbqualität)
EuroEuro
Format 1. Plot je Datei jeder weitere Plot
Standardmaterial 125 g/ Standardmaterial 125 g/m²
bis A 4 (0,0625 m²) 12,00 8,00
bis A 3 (0,125 m²) 14,00 10,00
bis A 2 (0,250 m²) 18,00 14,00
bis A 1 (0,500 m²) 25,00 20,00
bis A 0 (1,000 m²) 35,00 28,00

Tabelle D.30
Plots in Flächenfarbqualität

Plots (Strichqualität)EuroEuro
Format 1. Plot je Datei jeder weitere Plot
Standardmaterial 90 g/m² Standardmaterial 90 g/m²
bis A 2 (0,250 m²) 5,50 5,00
bis A 1 (0,500 m²) 6,75 6,00
bis A 0 (1,000 m²) 8,00 7,00

Tabelle D.31
Plots in Strichqualität

9.3 Vervielfältigungen im Offsetdruck und Digitaldruck

Das Entgelt hängt von den auftragsspezifischen Parametern ab. Es muss einzelfallbezogen ermittelt werden.

Offset- und DigitaldruckEuro
Entwurf und Layout von Print- und Grafikprodukten jeder Artprofessionelle BildbearbeitungKonzeption und Erstellung von Logos - Grafiken - Karten auf Anfrage
Offsetbogendruck auf Anfrage
Digitaldruck auf Anfrage
Weiterverarbeitung (schneiden, falzen, Klebe- und Ringbindung, verpacken und versenden) auf Anfrage

Tabelle D.32
Offset- und Digitaldruck

10 Weitere Serviceleistungen

10.1 Kartografische Leistungen
LeistungEuro
Kartografische Leistungen  Tabelle 1
(Zeitentgelt)

Tabelle D.40
Kartografische Leistungen und Ingenieurvermessungen

10.2 Kalibrierung

Sofern das zu prüfende Messsystem im Eigentum des Landes oder einer Katasterbehörde im Land steht, wird kein Entgelt erhoben.

LeistungEuro
Nutzungsentgelt der Landeskalibrierungseinrichtung des Landes Brandenburg in Potsdam, je Gerät 50,00
Frequenzprüfung, Prüfung zyklischer Phasenfehler, Auswertung, Prüfprotokoll Tabelle 1
(Zeitentgelt)

Tabelle D.41
Kalibrierung

10.3 Druckschriften
DruckschriftEuro
Zeitschrift „Vermessung Brandenburg“ 2,50
Dokumentation der Landesgrenzen der Länder Berlin und Brandenburg 100,00
„Der Normal-Höhenpunkt für das Königreich Preussen an der Königlichen Sternwarte zu Berlin“
Reproduktion, Mappe mit 13 Blättern und 7 Tafeln
30,00
Schmettau-Tagungsband 2008 18,00
Broschüre „Die Vermesser am Fluss – Spandau“ 7,00
Broschüre „Die Vermesser am Fluss – Rühstädt“ 10,00
Broschüre „Spuren der Landesvermessung“ 3,00

Tabelle D.42
Druckschriften

10.4 Überbetriebliche Ausbildung

Lehrgänge

Überbetriebliche AusbildungslehrgängeEuro
wöchentliches Teilnahmeentgelt je Auszubildender/Auszubildendem 125,00

Tabelle D.43
Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge

Teil E Geofachdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

11 Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte werden entgeltfrei bereitgestellt.

11.1 Bodenrichtwertdatensätze
Gegenstand
Bodenrichtwertdatensätze in den Standarddateiformaten CSV und XML

Für Formatumwandlungen wird ein Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben.

11.2 Web-Map-Service Bodenrichtwerte
Gegenstand
Darstellungsdienst für Bodenrichtwertdaten für das Gebiet des Landes Brandenburg (WMS-BRW)

Zusätzlich wird der WMS mit der Darstellung der Geobasisdaten, die zum Stichtag als Erfassungsgrundlage für die Bodenrichtwerte dienten (stichtagsbezogener Basiskarten-WMS), entgeltfrei bereitgestellt.

11.3 Bodenrichtwert-Portal
Gegenstand
Amtliches Internetangebot der Gutachterausschüsse und der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg zur automatisierten Einsichtnahme in Bodenrichtwertinformationen und zum Abruf von Bodenrichtwertinformationen (BORIS Land Brandenburg)

III Entgeltermäßigungen und -befreiungen, Nutzungsbedingungen

(1) Entgeltermäßigungen werden auf die gemäß Abschnitt I ermittelten Entgelte gewährt.

(2) Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, zählen zu den digitalen Daten im Sinne der Ermäßigungsregelungen auch die analogen Karten und die analogen Luftbilder.

(3) Besondere Datenaufbereitungen fallen nicht unter die Ermäßigung.

(4) Soweit in Gesetzen oder Ländervereinbarungen Rabatte geregelt sind, gehen sie den Rabattregelungen in diesem Entgeltverzeichnis vor.

12 Entgeltermäßigungen und -befreiungen

12.1 Testdaten

Testdaten werden unentgeltlich abgegeben.

12.2 Vermessungs- und Katasterverwaltungen der benachbarten Bundesländer

Die Vermessungs- und Katasterverwaltungen der benachbarten Bundesländer erhalten für ihre Fortführungszwecke die erforderlichen Daten im Grenzbereich auf der Basis des gegenseitigen Austausches entgeltfrei.

12.3 Zusammenarbeit zwischen Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg und Katasterbehörden

Entgelte werden nicht erhoben für Daten und Amtshandlungen, die im Zuge der Zusammenarbeit des Landesbetriebes Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg und der Katasterbehörden anfallen. Ausgenommen sind Auftragsentgelte gemäß Tabelle 5.

12.4 Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg erhalten Daten zur Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgaben entgeltfrei.

12.5 Ministerium des Innern und für Kommunales

Das Ministerium des Innern und für Kommunales erhält Daten und Zugang zu den Portalen zur Erledigung seiner Aufgaben innerhalb der Vermessungs- und Katasterverwaltung entgeltfrei.

12.6 Finanzverwaltung und Grundbuchverwaltung

Auskünfte und Mitteilungen zum Zweck der steuerlichen Bewertung von Sachverhalten sind für das zuständige Finanzamt entgeltfrei. Gleiches gilt für Auskünfte und Mitteilungen, die der Erhaltung der Übereinstimmung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster dienen.

12.7 Bodenordnung

Die Bereitstellung von Standardprodukten der Geodaten für Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz erfolgen entgeltfrei.

13 Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen ergeben sich aus der Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste vom 23. Dezember 2019. Darüberhinausgehende Regelungen werden in AGNB spezifiziert.

IV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Vermessungsentgeltverzeichnis tritt am 15. Januar 2020 in Kraft.

Gleichzeitig tritt das Vermessungsentgeltverzeichnis vom 17. November 2016 (Aktenzeichen: 13 - 532-26), geändert durch Erlass vom 20.02.2019 (Aktenzeichen 13-532-26) außer Kraft.