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Rundschreiben 11/18 (RS 11/18)

Rundschreiben 11/18 (RS 11/18)
vom 21. August 2018
(Abl. MBJS/18, [Nr. 22], S.282)

Netzwerk Grund- und Förderschulen

1 Allgemeines

Die Steuerung der Qualitätsentwicklung der Schulen ist Aufgabe der unteren Schulaufsicht. Das Netzwerk Grund- und Förderschulen ist gemäß § 3 Grundschulverordnung die gemeinsame Arbeits- und Kooperationsplattform der Schulen sowie der obersten Schulbehörde und der unteren Schulbehörden im Land Brandenburg zur Entwicklung der Qualität von Schule und Unterricht durch die Umsetzung von bildungspolitischen, regionalen und schulischen Schwerpunktsetzungen. Für seine Tätigkeit gelten die nachstehenden Bestimmungen.

2 Organisatorische Struktur

2.1 Leitung des Netzwerks Grund- und Förderschulen

Die landesweite Leitung des Netzwerks Grund- und Förderschulen erfolgt durch das für Schule zuständige Ministerium. In den Dienstberatungen mit den Schulrätinnen und Schulräten Grund- und Förderschulen (Plenum) und  zwei zusätzlichen Fachplenen werden die netzwerkrelevanten Inhalte bearbeitet. An den Fachplenen nehmen alle Schulrätinnen und Schulräte für den Schulaufsichtsbereich Grund- und Förderschulen sowie die Netzwerkmoderatorinnen und Netzwerkmoderatoren und am zweiten Fachplenum zusätzlich die lokalen Netzwerkleiterinnen und Netzwerkleiter teil.

2.2 Regionale Netzwerkgremien

In jedem staatlichen Schulamt besteht ein regionales Netzwerkgremium Grund- und Förderschulen aus den Schulrätinnen und Schulräten für den Schulaufsichtsbereich Grund- und Förderschulen, den Netzwerkmoderatorinnen und Netzwerkmoderatoren, lokalen Netzwerkleiterinnen und Netzwerkleitern sowie beauftragten Lehrkräften für die Koordination der sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen. Themenbezogen können weitere Teilnehmende eingeladen werden.

Jedes staatliche Schulamt zieht für das regionale Netzwerkgremium eine Lehrkraft als Netzwerkmoderatorin oder Netzwerkmoderator hinzu. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden der Lehrkraft  Anrechnungsstunden gewährt.

2.3 Lokale Netzwerke Grund- und Förderschulen

In jedem staatlichen Schulamt werden für alle Grund- und Förderschulen lokale Netzwerke gebildet.

Lokale Netzwerke setzen sich in der Regel aus zehn bis fünfzehn Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Primarstufenleiterinnen und Primarstufenleiter zusammen. Jedes lokale Netzwerk bestimmt eine Schulleiterin oder einen Schulleiter aus seiner Mitte als Netzwerkleiterin oder Netzwerkleiter. Entscheidungen werden durch Mehrheitsbeschluss hergestellt. Für die Wahrnehmung der Netzwerkleitung werden Anrechnungsstunden gewährt. Die regional zuständige Schulrätin bzw. der Schulrat nimmt an den Beratungen der lokalen Netzwerke teil. Die Lehrkraft für die Koordination der sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle sowie die für die Region zuständige Mitarbeiterin bzw. der zuständige Mitarbeiter der schulpsychologischen Beratung können auf Veranlassung der unteren Schulbehörde einbezogen werden.  

2.4 Verbindung von Dienstberatungen mit Beratungen lokaler Netzwerke

Dienstberatungen der unteren Schulbehörde mit den Schulleitungen werden organisatorisch mit lokalen Netzwerktreffen verbunden. Die Leitung obliegt der regional zuständigen Schulrätin bzw. dem regional zuständigen Schulrat. Der zeitliche Umfang der Dienstberatung soll in diesen Fällen höchstens ein Drittel des zeitlichen Umfangs der geplanten Tagesordnung umfassen.

2.5 Gesamtdarstellung

Die Struktur des Netzwerkes Grund- und Förderschulen im Land Brandenburg wird in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt.

3 Arbeitsweise und Aufgaben

3.1 Festlegung von Arbeitsschwerpunkten

3.1.1 Ausgehend von aktuellen Schwerpunkten der landesweiten Bildungspolitik können alle lokalen Netzwerke Grund- und Förderschulen über ihr Netzwerkgremium Vorschläge für einen bildungspolitischen Schwerpunkt mit einem landesweit einheitlichen Entwicklungsvorhaben einbringen.

3.1.2 Im letzten Fachplenum im Schuljahr wird jährlich durch Mehrheitsbeschluss der Anwesenden ein bildungspolitischer Schwerpunkt mit einem landesweit einheitlichen Entwicklungsvorhaben ausgewählt, mit einem Eplaus-Bogen (BPS/Eplaus) unterlegt und für alle Grund- und Förderschulen verbindlich festgelegt.

3.1.3 In den Plenen Grund- und Förderschulen und den Fachplenen erfolgt die strategische und inhaltliche Planung, die Abstimmung und das Controlling der Umsetzung des ausgewählten bildungspolitischen Arbeitsschwerpunktes. Fachplenen werten jährlich die Controlling-Ergebnisse des Vorjahres aus und treffen Ableitungen für das laufende Schuljahr.

3.2 Regionale Netzwerkgremien

3.2.1 Regionale Netzwerkgremien koordinieren die lokale Netzwerkarbeit. Sie regen Schulentwicklungsprozesse an und ermöglichen themenbezogene Kooperationsbeziehungen von Schulen in der Region. In den Netzwerkgremien werden Handlungsbedarfe aus den lokalen Netzwerken regional bearbeitet und ggf. gegenüber dem für Schule zuständigen Ministerium angezeigt. Die Entwicklung von Expertentum zu besonderen schulfachlichen Themen soll durch die regionalen Netzwerkgremien in den Regionen organisiert werden.

3.2.2 Das regionale Netzwerkgremium entwickelt  im Rahmen des Beschlusses des Fachplenums sowie unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus den lokalen Netzwerken Entwicklungsvorhaben für den bildungspolitischen Schwerpunkt (BPS/Eplaus) für das folgende Schuljahr. Ergänzend können weitere Entwicklungsvorhaben geplant und umgesetzt werden.

3.2.3 Das regionale Netzwerkgremium sichert insbesondere den Umsetzungsprozess des BPS/Eplaus in den lokalen Netzwerken durch kontinuierliche Analyse des Standes und konkrete Ableitung/Festlegung von Maßnahmen und Verantwortlichkeiten.

3.2.4 Die Beratungen der regionalen Netzwerkgremien finden i. d. R. fünfmal pro Schuljahr statt; drei eintägige und eine zweitägige, mit einem zeitlichen Umfang von jeweils mindestens sechs Zeitstunden.

3.3 Lokale Netzwerke Grund- und Förderschulen

3.3.1 In den lokalen Netzwerktreffen erörtern die Schulleiterinnen und Schulleiter gemeinsam mit der unteren Schulbehörde Steuerungsmöglichkeiten zur Umsetzung des landesweit abgestimmten BPS/Eplaus in die Schulpraxis. Sie treffen verbindliche Festlegungen insbesondere für die schulübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Netzwerke. Die lokalen Netzwerktreffen dienen zugleich dem Erfahrungsaustausch sowie der Fortbildung.

3.3.2 Das lokale Netzwerk sichert insbesondere den Umsetzungsprozess des BPS/Eplaus durch kontinuierliche Analyse des Standes und konkrete Ableitung/Festlegung von Maßnahmen und Verantwortlichkeiten. Ergänzend können weitere Entwicklungsvorhaben geplant und umgesetzt werden.

3.3.3 Die Beratungen der lokalen Netzwerke finden i. d. R. fünfmal pro Schuljahr statt, drei eintägige und eine zweitägige, mit einem zeitlichen Umfang von jeweils mindestens sechs Zeitstunden. Die Teilnahme der Schulleiterinnen und Schulleiter ist verpflichtend. Schulleiterinnen und Schulleiter aus Schulen in freier Trägerschaft können an den Beratungen teilnehmen.

3.4 Die Netzwerkleiterin oder der Netzwerkleiter

  • koordiniert und moderiert die lokale Netzwerkarbeit einschließlich der Dokumentation/Protokollierung;
  • kommuniziert die Ergebnisse gegenüber dem Netzwerkgremium;
  • erörtert lokale und regionale Controlling-Ergebnisse und leitet Vorschläge für Handlungs- und Unterstützungsbedarfe ab.

3.5 Jede Schulleiterin und jeder Schulleiter ist in ihrer oder seiner Schule verantwortlich für die

Umsetzung des BPS/Eplaus unter Beteiligung der schulischen Akteure.

4 Controlling

4.1 Als Controlling-Instrument der Arbeit des Netzwerkes Grund- und Förderschulen wird von allen Beteiligten die Plattform ZENSOS benutzt. Controlling unterstützt die untere Schulbehörde sowie die Schulleiterinnen und Schulleiter durch den Qualitätskreislauf aus Planung und Kontrolle bei der Umsetzung des bildungspolitischen Schwerpunktes mit dem landesweit abgestimmten Entwicklungsvorhaben (BPS/Eplaus) und ggf. weiterer Entwicklungsvorhaben. Es spiegelt auf Grundlage von Selbstauskünften der Schulleitung die Zielerreichung von Entwicklungsvorhaben anhand quantitativer und qualitativer Kriterien auf den Ebenen der Schule, der lokalen Netzwerke, der regionalen Netzwerkgremien und der landesweiten Steuerung wieder.

4.2 Das Controlling in ZENSOS ist gegliedert nach dem bildungspolitischen Schwerpunkt mit dem landesweit abgestimmten Entwicklungsvorhaben (BPS/Eplaus) und  weiteren Entwicklungsvorhaben. Zu den weiteren Entwicklungsvorhaben zählen zusätzliche im regionalen Netzwerkgremium, im lokalen Netzwerk oder in der Schule abgestimmte Entwicklungsvorhaben zur Umsetzung bildungspolitischer Schwerpunkte.

4.3 Die Schulleiterin oder der Schulleiter nimmt die Eingabe der Angaben zum Controlling der Entwicklungsvorhaben in ZENSOS vor. Die erste Eingabephase bis zu den Herbstferien eines jeden Schuljahres bestätigt den BPS/Eplaus und ggf. weitere Entwicklungsvorhaben. Die zweite Eingabephase für die Zielerreichung erfolgt spätestens bis zu Beginn der Sommerferien für das zurückliegende Schuljahr für den bildungspolitischen Schwerpunkt mit dem landesweit abgestimmten Entwicklungsvorhaben (BPS/Eplaus) nach Indikatoren und ggf. für weitere Entwicklungsvorhaben.

4.4 Die Ergebnisse des Controllings werden lokal, regional und landesweit quantitativ und qualitativ ausgewertet. Die Auswertung der Zielerreichung soll zu Ableitungen von bildungspolitischen und  weiteren Arbeitsschwerpunkten führen.

4.5 Im Anschluss an die zweite Eingabephase erfolgt die Auswertung des Controllings automatisch über ZENSOS. Alle Akteure im Netzwerk erhalten eine landesweite Zusammenfassung der Controlling-Ergebnisse. Einsicht in die Controlling-Ergebnisse erhalten außerdem

  • die Netzwerkleiterinnen und Netzwerkleiter für das zugehörige lokale Netzwerk,
  • die Schulrätinnen und Schulräte für das zugehörige staatliche Schulamt und
  • das für Schule zuständige Ministerium landesweit.

5 Dokumentation

5.1 Alle Dienstberatungen im Rahmen des Netzwerkes Grund- und Förderschulen werden protokolliert. Die Protokolle der beiden Fachplenen, der regionalen Netzwerkgremien und der lokalen Netzwerke werden in ZENSOS dokumentiert.

5.2 Alle Mitglieder der lokalen Netzwerke und des regionalen Netzwerkgremiums können alle Protokolle der lokalen Netzwerke und des regionalen Netzwerkgremiums im zugehörigen staatlichen Schulamt sowie die Protokolle der beiden Fachplenen einsehen. Das für Schule zuständige Ministerium hat Zugriff auf alle Protokolle der lokalen Netzwerke sowie der regionalen Netzwerkgremien.

6 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt mit Wirkung vom 01. August 2018 in Kraft und am 31. Juli 2023 außer Kraft.

Anlagen