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Erlass Nr. 02/2010
Ausländer- und Asylrecht; Rückführung iranischer Staatsangehöriger
Erlass Nr. 02/2010
Ausländer- und Asylrecht; Rückführung iranischer Staatsangehöriger
vom 19. April 2010
Die Menschenrechtssituation im Iran lässt es weiterhin geboten erscheinen, jeden Einzelfall einer anstehenden Abschiebung genauestens daraufhin zu überprüfen, ob die Verhältnisse im Iran der Abschiebung oder freiwilligen Ausreise als rechtliche Hindernisse im Sinne des § 60 a Abs. 2 AufenthG entgegenstehen und die Ausreise bzw. Rückführung als unzumutbar erscheinen lassen.
In diesem Zusammenhang und wegen der in jedem Einzelfall möglichen öffentlichen Aufmerksamkeit sind ab sofort bis auf weiteres aufenthaltsbeendende Maßnahmen für iranische Staatsangehörige nur in Abstimmung mit dem Ministerium des Innern durchzuführen.