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Geschäftsprüfungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften

Geschäftsprüfungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
vom 27. Oktober 1998
(JMBl/98, [Nr. 11], S.127)

geändert durch Allgemeine Verfügung vom 25. November 1999
(JMBl/99, [Nr. 12], S.178)

1. Allgemeines

1.1 Die Behördenleitung hat die ständige Aufgabe, unter Be­rücksichtigung der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften Arbeitsweise und Arbeitsergebnisse der Behörde auf der Grundlage regelmäßiger Datenerfassung (z. B. Statistik, Quartalsabfrage) in Zielsetzung, Planung, Realisierung und Kontrolle begleitend zu beobachten und gegebe­nenfalls in die Aufgabenerfüllung steuernd einzugreifen, Prioritäten festzulegen oder Ziele neu zu definieren. Bei der Durchführung dieser Aufgabe können auch Mitarbeiter der Behörde herangezogen werden, die als Organisationsberater geschult worden sind.

1.2 Im Zusammenhang mit Nr. 1.1 sollen Geschäftsprüfungen

1.2.1 die zeitgerechte, ordnungsgemäße und gleichmäßige Behandlung der Geschäfte im richterlichen und im staatsanwaltschaftlichen Dienst, bei den Rechtspflegern und bei den anderen Mitarbeitern kontrollieren, soweit sie der Dienstaufsicht zugänglich ist,

1.2.2 den Organisationsaufbau und -ablauf, den Personaleinsatz und den Personalbedarf, die Arbeitsbedingungen und den sinnvollen Einsatz der Arbeitsmittel überprüfen.

2. Geschäftsprüfung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

2.1 Jedes Gericht und jede Staatsanwaltschaft wird mindestens alle drei Jahre von der unmittelbar vorgesetzten Dienststelle geprüft. Gibt das Ergebnis der Untersuchung nach Nr. 1.1 dazu Anlass, erfolgt die Prüfung in einem kürzeren zeitlichen Abstand. Die Präsidenten der oberen Landesgerichte und der Generalstaatsanwalt prüfen in entsprechender Anwendung von Nrn. 2.1 Satz 1, Satz 2 und 2.3 bis 2.8 auch ihre eigene Behörde.

2.2 Neben den Prüfungen nach Nr. 2.1 soll der Behördenleiter jährlich mindestens einmal interne Geschäftsprüfungen bei den Angehörigen der Geschäftsstelle und der Kanzlei bzw. den Service-Einheiten und Wachtmeistereien selbst durchführen. Bei der Durchführung der Prüfungen nach Nrn. 2.1 und 2.2 Satz 1 können erfahrene Beamte des gehobenen Dienstes, in der Regel der Geschäftsleiter oder Beamte, die als Organisationsberater geschult worden sind, hinzugezogen werden; sie können auch mit der Durchführung der Prüfungen beauftragt werden.

2.3 Die Geschäftsprüfung hat sich insbesondere auf die sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Prüfungsschema ersicht­lichen Gegenstände zu erstrecken.

2.4 Den in der zu prüfenden Behörde tätigen Mitarbeitern ist Gelegenheit zu geben, sich auch während der Prüfungszeit gegenüber den Prüfern zum Arbeitsablauf und zu den Ar­beitsbedingungen zu äußern sowie Anregungen vorzubringen.

2.5 Unregelmäßigkeiten oder größere Mängel sind dem Behördenleiter unverzüglich mitzuteilen. In dem Prüfungsbericht ist über die insoweit getroffenen Maßnahmen zu berichten.

2.6 Die Geschäftsprüfungen sollen mit einer Besprechung über das wesentliche Ergebnis der Prüfung abgeschlossen werden. Das wesentliche Prüfungsergebnis und das Ergebnis der Besprechung ist in Anlehnung an das Prüfungsschema in einem Prüfungsbericht festzuhalten. Der Bericht soll in der Regel nicht später als drei Monate nach dem Abschluss der Prüfung fertiggestellt sein.

2.7 Dem Ministerium der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten ist auf dem Dienstweg ein Abdruck des Prüfungsberichtes der unmittelbar vorgesetzten Dienststelle zuzuleiten. In einem bewertenden Begleitbericht sollen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung dargelegt, die zur Behebung der festgestellten Mängel getroffenen Anordnungen wiedergegeben und etwaige Verbesserungsvorschläge unterbreitet werden.

2.8 Eine Abschrift des Prüfungsberichtes der unmittelbar vorgesetzten Dienststelle ist dem Leiter der geprüften Behörden zu übersenden. Gegebenenfalls sind Hinweise zur Verbesserung der Organisation zu geben und erhebliche Beanstandungen aufzuführen. Die Ergebnisse der Prüfung sind den betroffenen Bediensteten durch die jeweils unmittelbaren Dienstvorgesetzten zur Kenntnis zu bringen. Die Behebung der Beanstandungen ist in der Regel durch die jeweiligen Dienstvorgesetzten zu überwachen.

3. Geschäftsprüfungen bei Anwaltsgericht und Anwaltsgerichtshof

3.1 Die Durchführung von Geschäftsprüfungen bei dem Anwalts­gericht (§ 92 Bundesrechtsanwaltsordnung) und dem Anwaltsgerichtshof (§ 100 Bundesrechtsanwaltsordnung) wird dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts übertragen. Nrn. 2.3 bis 2.8 sind entsprechend anzuwenden.

4. Schlußvorschriften

4.1 Die in weiteren Rechts- oder Verwaltungsvorschriften be­stimmten Prüfungsgeschäfte bleiben unberührt.

4.2 Die Allgemeine Verfügung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz vom 8. Juni 1993 (JMBl. S. 98) außer Kraft.

Potsdam, den 27. Oktober 1998

Der Minister der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten
In Vertretung

Dr. Faupel

Anlage 1
Geschäftsprüfung

I. Amtsgerichte

1. Aufbauorganisation

1.1 Personalbedarf, -bestand, -struktur, -einsatz
1.2 Geschäftsverteilung (nichtrichterlicher Dienst)

2. Ablauforganisation

2.1 Verwaltungssachen
Zu prüfen sind insbesondere:
2.1.1 Personal-, General- und Sammelakten
2.1.2 Haushaltsüberwachungsliste
2.1.3 Fundsachen
2.1.4 Sachrechnungen (Bücherei, Geräte- und Bestandsliste)
2.1.5 Aufbewahrungsliste und Liste der Überführungsstücke
2.1.6 Dienstsiegel und -ausweise
2.1.7 Liste der zugelassenen Rechtsanwälte
2.1.8 Vorlage von Akten für Ausbildungs- und Prüfungszwecke
2.1.9 Eingaben und Dienstaufsichtsbeschwerden
2.2 Räumliche Zuordnung der Funktionseinheiten, Bildung und Organisationsform von Service-Einheiten, Berücksichti­gung von Publikumsinteressen
2.3 Ausstattung, Arbeitsbedingungen, räumliche Unterbrin­gung, Erscheinungsbild
2.4 Datenschutz, Datensicherung
2.5 Technische Anlagen, Sicherung, Brandschutz

3. Richterliche Geschäfte - Feststellungen über Eingänge, Verfahrensdauer, Erledigungen und unerledigte Vorgänge -

3.1 Zivilsachen und allgemeine Zwangsvollstreckungssachen
3.2 Zwangsversteigerungs-, Insolvenzsachen
3.3 Strafsachen
3.4 Familienrechtliche Angelegenheiten
3.5 Grundbuchsachen
3.6 Registersachen
3.7 Nachlasssachen
3.8 Betreuungssachen
3.9 Sonstige Angelegenheiten

4. Rechtspflegergeschäfte und Aufgaben des gehobenen Dienstes - Feststellungen über Eingänge, Verfahrensdauer, Erledigungen und unerledigte Vorgänge -

4.1 Zivilsachen und allgemeine Zwangsvollstreckungssachen
4.2 Strafsachen
4.3 Familienrechtliche Angelegenheiten
4.4 Grundbuchsachen
4.5 Registersachen
4.6 Nachlasssachen
4.7 Betreuungssachen
4.8 Sonstige Angelegenheiten

5. Geschäftsstelle und Schreibdienst bzw. Service-Einheit

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Geschäftsanfall, Erledigung sowie unerledigte Vorgänge
  • Akten- und Registerführung, Namensverzeichnis
  • Behandlung des Posteingangs
  • Fristenüberwachung
  • Kostenbehandlung
  • Mitteilungspflichten (MiZi, MiStra)

5.1 Zivilsachen
Zusätzlich zu prüfen:

  • Zählkartenbehandlung

5.2 Allgemeine Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, Insolvenzsachen
5.3 Strafsachen

Zusätzlich zu prüfen:
5.3.1 Zählkartenbehandlung
5.3.2 Behandlung der Haftsachen und der Bewährungssachen
5.4 Familienrechtliche Angelegenheiten
Zusätzlich zu prüfen:

  • Zählkartenbehandlung

5.5 Grundbuchsachen
5.5.1 Grundpfandrechtsbriefe
5.5.2 Eigentümerkartei
5.6 Registersachen
5.7 Nachlasssachen
Zusätzlich zu prüfen:

  • Testamentskartei

5.8 Betreuungssachen
5.9 Sonstige Angelegenheiten der Geschäftsstelle
5.10 Schreibdienst

II. Landgerichte

1. Aufbauorganisation

1.1 Personalbedarf, -bestand, -struktur, -einsatz
1.2 Geschäftsverteilung (nichtrichterlicher Dienst)

2. Ablauforganisation

2.1 Verwaltungssachen
Zu prüfen sind insbesondere:
2.1.1 Personal-, General- und Sammelakten
2.1.2 Haushaltsüberwachungsliste
2.1.3 Fundsachen
2.1.4 Sachrechnungen (Bücherei, Geräte- und Bestandsliste)
2.1.5 Aufbewahrungsliste und Liste der Überführungsstücke
2.1.6 Dienstsiegel und -ausweise
2.1.7 Liste der zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsbeistände
2.1.8 Prüfung von Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
2.1.9 Vorlage von Akten für Ausbildungs- und Prüfungszwecke
2.1.10 Eingaben und Dienstaufsichtsbeschwerden
2.2 Räumliche Zuordnung der Funktionseinheiten, Bildung und Organisationsform von Service-Einheiten, Berücksichtigung von Publikumsinteressen
2.3 Ausstattung, Arbeitsbedingungen, räumliche Unterbrin­gung, Erscheinungsbild
2.4 Datenschutz, Datensicherung
2.5 Technische Anlagen, Sicherung, Brandschutz

3. Richterliche Geschäfte - Feststellungen über Eingänge, Verfahrensdauer, Erle­digungen und unerledigte Vorgänge

3.1 Zivilsachen
3.2 Strafsachen

4. Rechtspflegergeschäfte und Aufgaben des gehobenen Dienstes - Feststellungen über Eingänge, Verfahrensdauer, Erledigungen und unerledigte Vorgänge -

4.1 Geschäfte des Bezirksrevisors und des Gerichtsvollzie­herprüfungsbeamten
4.2 Rechtspflegergeschäfte und Aufgaben des gehobenen Ju­stizdienstes
4.3 (aufgehoben)

5. Geschäftsstelle und Schreibdienst bzw. Service-Einheit

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Geschäftsanfall, Erledigung sowie unerledigte Vorgänge
  • Akten- und Registerführung, Namensverzeichnis
  • Behandlung des Posteingangs
  • Fristenüberwachung
  • Kostenbehandlung
  • Mitteilungspflichten (MiZi, MiStra)

5.1 Zivilsachen einschließlich Kammern für Handelssachen
Zusätzlich zu prüfen:
5.1.1 Zählkartenbehandlung
5.2 Strafsachen
Zusätzlich zu prüfen:
5.2.1 Zählkartenbehandlung
5.2.2 Behandlung der Haftsachen und der Bewährungssachen
5.2.3 Schreibdienst

III. Staatsanwaltschaften

1. Aufbauorganisation

1.1 Personalbedarf, -bestand, -struktur, -einsatz
1.2 Geschäftsverteilung (nichtstaatsanwaltlicher bzw. -amtsanwaltlicher Dienst)

2. Ablauforganisation

2.1 Verwaltungssachen
Zu prüfen sind insbesondere:
2.1.1 Personal-, General- und Sammelakten
2.1.2 Haushaltsüberwachungsliste
2.1.3 Fundsachen
2.1.4 Sachrechnungen (Bücherei, Geräte- und Bestandsliste)
2.1.5 Aufbewahrungsliste, Liste der Überführungsstücke
2.1.6 Dienstsiegel und -ausweise
2.1.7 Vorlage von Akten für Ausbildungs- und Prüfungszwecke
2.1.8 Eingaben und Dienstaufsichtsbeschwerden
2.2 Räumliche Zuordnung der Funktionseinheiten, Bildung und Organisationsform von Service-Einheiten, Berücksichtigung von Publikumsinteressen
2.3 Ausgestaltung, Arbeitsbedingungen, räumliche Unterbringung, Erscheinungsbild
2.4 Datenschutz, Datenzählung
2.5 Technische Anlagen, Sicherung, Brandschutz

3. Geschäfte der Staatsanwälte und Amtsanwälte - Feststellungen über Eingänge, Verfahrensdauer, Erledigungen, unerledigte Vorgänge -

3.1 Ermittlungssachen
3.2 Vollstreckungs- und Gnadensachen
3.3 Mitteilungspflichten (MiStra, BeStra)

4. Rechtspflegergeschäfte und Aufgaben des gehobenen Dienstes - Feststellungen über Eingänge, Verfahrensdauer, Erledigungen, unerledigte Vorgänge -

4.1 Strafvollstreckungssachen
4.2 Mitteilungspflichten (MiStra, BeStra)

5. Geschäftsstelle und Schreibdienst bzw. Service-Einheit

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Geschäftsanfall, Erledigung sowie unerledigte Vorgänge
  • Akten- und Registerführung, Namenverzeichnis
  • Behandlung des Posteingangs
  • Fristenüberwachung
  • Kostenbehandlungen

5.1 Ermittlungssachen
Zusätzlich zu prüfen:

  • Zählkartenbehandlung

5.2 Vollstreckungs- und Gnadensachen
5.3 Zentralregistersachen
5.4 Sonstige Angelegenheiten der Geschäfte
5.5 Schreibdienst

IV. Verwaltungsgerichtsbarkeit

1. Aufbauorganisation

1.1 Personalbedarf, -bestand, -struktur, -einsatz
1.2 Geschäftsverteilung (nichtrichterlicher Dienst)

2. Ablauforganisation

2.1 Verwaltungssachen
Zu prüfen sind insbesondere:
2.1.1 Personal-, General- und Sammelakten
2.1.2 Haushaltsüberwachungsliste
2.1.3 Fundsachen
2.1.4 Sachrechnungen (Bücherei, Geräte- und Bestandsliste)
2.1.5 Dienstsiegel und -ausweise
2.1.6 Vorlage von Akten für Ausbildungs- und Prüfungszwecke
2.1.7 Eingaben und Dienstaufsichtsbeschwerden
2.2 Räumliche Zuordnung der Funktionseinheiten, Bildung und Organisationsform von Service-Einheiten, Berücksichtigung von Publikumsinteressen
2.3 Ausstattung, Arbeitsbedingungen, räumliche Unterbrin­gung, Erscheinungsbild
2.4 Datenschutz, Datensicherung
2.5 Technische Anlagen, Sicherung, Brandschutz

3. Richterliche Geschäfte - Feststellungen über Eingänge, Verfahrensdauer, Erledigungen und unerledigte Vorgänge -

3.1 Rechtssachen

4. Aufgaben des gehobenen Dienstes

4.1 Dienstgeschäfte der Urkundsbeamten des gehobenen Dienstes - Feststellungen über Geschäftsanfall, Erledigungen und unerledigte Vorgänge -
4.2 Rechtsantragsstelle - Umfang, Sachbehandlung -

5. Geschäftsstelle und Schreibdienst bzw. Service-Einheit

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Geschäftsanfall, Erledigung sowie unerledigte Vorgänge
  • Akten- und Registerführung, Namenverzeichnis
  • Behandlung des Posteingangs
  • Fristenüberwachung
  • Kostenbehandlung
  • Sonstiges

5.1 Rechtssachen
Zusätzlich zu prüfen:
5.1.1 Führung der Verhandlungs- und Terminskalender
5.1.2 Ladungspraxis der ehrenamtlichen Richter und Beamtenbeisitzer
5.1.3 Führung der Haupt- und Eillisten
5.1.4 Beachtung der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Prozesskostenhilfe

V. Finanzgerichtsbarkeit

1. Aufbauorganisation

1.1 Personalbedarf, -bestand, -struktur, -einsatz
1.2 Geschäftsverteilung (nichtrichterlicher Dienst)

2. Ablauforganisation

2.1 Verwaltungssachen
Zu prüfen sind insbesondere:
2.1.1 Personal-, General- und Sammelakten
2.1.2 Haushaltsüberwachungsliste
2.1.3 Fundsachen
2.1.4 Sachrechnungen (Bücherei, Geräte- und Bestandslisten)
2.1.5 Dienstsiegel und -ausweise
2.1.6 Eingaben und Dienstaufsichtsbeschwerden
2.2 Räumliche Zuordnung der Funktionseinheiten, Bildung und Organisationsform von Service-Einheiten, Berücksichtigung von Publikumsinteressen
2.3 Ausstattung, Arbeitsbedingungen, räumliche Unterbrin­gung, Erscheinungsbild
2.4 Datenschutz, Datensicherung
2.5 Technische Anlagen, Sicherung, Brandschutz

3. Richterliche Geschäfte - Feststellungen über Geschäftsanfall, Erledigungen und unerledigte Vorgänge -

3.1 K-Sachen
3.2 V-Sachen
3.3 Ko-Sachen
3.4 S-Sachen
3.5 AR-Sachen

4. Aufgaben des gehobenen Dienstes - Feststellungen über Geschäftsanfall, Erledigungen und unerledigte Vorgänge -

4.1 Kostenfestsetzung
4.2 Streitwertfestsetzung
4.3 Rechtsantragsstelle

5. Geschäftsstelle und Schreibdienst und Service-Einheit

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Geschäftsanfall, Erledigungen sowie unerledigte Vor­gänge
  • Akten- und Registerführung, Namenverzeichnis
  • Behandlung des Posteingangs
  • Fristenüberwachung

5.1 Senatsgeschäftsstellen
Zusätzlich zu prüfen:
5.1.1 K-Sachen
5.1.2 V-Sachen
5.1.3 Ko-Sachen
5.1.4 S-Sachen
5.1.5 AR-Sachen
5.1.6 Ladung der ehrenamtlichen Richter