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Einführung einheitlicher Vordrucke für die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg in Nachlasssachen (Vordruckreihe NS)

Einführung einheitlicher Vordrucke für die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg in Nachlasssachen (Vordruckreihe NS)
vom 19. März 1996
(JMBl/96, [Nr. 4], S.43)

zuletzt geändert durch Allgemeine Verfügung vom 6. November 2013
(JMBl/13, [Nr. 12], S.112)

Die Verwendung der in der Übersicht über die Vordrucke in Nachlaßsachen aufgeführten und den Gerichten als Muster­sammlung zur Verfügung zu stellenden Vordrucke NS 1 bis NS 202 bei den Gerichten der ordentlichen Ge­richtsbarkeit des Landes Brandenburg wird hiermit geneh­migt und empfohlen.

Brandenburg an der Havel, den 19. März 1996

Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts

Dr. Macke

Anlage zur AV vom 19. März 1996 (1414-SH2/3-I)

Vordruckreihe NS

Nachlaßsachen

NS 1 Antrag auf besondere amtliche Verwahrung eines eigen­händigen Testaments mit Verfügung (§§ 2248 BGB, 72, 73, 82 a, b FGG) - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 1 FamFG Antrag auf besondere amtliche Verwahrung eines eigen­händigen Testaments mit Verfügung (§§ 2248 BGB, 344, 346 FamFG)
NS 2 Annahmeverfügung eines öffentlichen Testaments oder Erbvertrages (§§ 82 a, b FGG) - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 2 FamFG Annahmeverfügung eines öffentlichen Testaments oder Erbvertrages (§§ 344, 346 FamFG)
NS 2 a Hinweisblatt über Benachrichtigungen in Nachlasssachen
NS 3 Hinterlegungsschein über eine Verfügung von Todes wegen (§ 34 BeurkG, §§ 2248, 2300 BGB, 82 a, b I FGG) - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 3 FamFG Hinterlegungsschein über eine Verfügung von Todes wegen (§ 34 BeurkG, §§ 2248 BGB, 346 Abs. 3, 347, 349 FamFG)
NS 4 Rückgabe einer Verfügung von Todes wegen
NS 5 Ablieferung einer Verfügung von Todes wegen zur Eröffnung
NS 6 Aufforderung zur Ablieferung einer Verfügung von Todes wegen
NS 6a Aufforderung zur Abgabe der notwendigen Unterlagen zur Eröffnung einer letztwilligen Verfügung bei Bekanntwerden eines Sterbefalls
NS 7 Ladung zur Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen (§§ 2260, 2273, 2300 BGB) - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 7 FamFG Ladung zur Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen (§§ 348, 349 FamFG)
NS 8 Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen (§§ 2260, 2273, 2300 BGB) - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 8/1 Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen (§§ 2260, 2273, 2300 BGB) - A - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS8/2 Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen (§§ 2260, 2273, 2300 BGB) - B - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 8 FamFG Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen (§§ 348, 349 FamFG)
NS 8/1 FamFG Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen (§§ 348, 349 FamFG) - A -
NS 8/2 FamFG Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen (§§ 348, 349 FamFG) - B -
NS 8 a Antrag auf Berichtigung des Grundbuches im Verfahren der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen - Anlage zu NS 8/2 -
NS 9 Benachrichtigung der nicht erschienenen Beteiligten (§ 2262 BGB) - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 9 FamFG Benachrichtigung der nicht erschienenen Beteiligten (§ 348 Abs. 3 FamFG)
NS 10 - aufgehoben -
NS 10 a - aufgehoben -
NS 11 - aufgehoben -
NS 12 Mitteilung letztwilliger Verfügungen an das Finanzamt
NS 13 Verfügung bei Rückgabe eröffneter Verfügungen von Todes wegen in die besondere amtliche Verwahrung und bei erstmalig eröffneten gemeinschaftlichen Testa­menten, die bei den Akten bleiben
NS 14 Verfügungen zur Übersendung der eröffneten Verfügung von Todes wegen an das Nachlassgericht
NS 15 Übersendung der eröffneten Verfügung von Todes wegen an das Nachlassgericht mit anhängender Emp­fangsbestätigung (NS 15a)
NS 16 Wertanfrage in Testaments- und Nachlasssachen
NS 17 Wertermittlungsbogen
NS 18 Umschlag für Verfügungen von Todes wegen
NS 19 Mitteilung an das Grundbuchamt, an das Registergericht und an das Vormundschaftsgericht - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 19 FamFG Mitteilung an das Grundbuchamt, an das Registergericht und an das Familiengericht
NS 20 Mitteilung an die Erben nach § 83 Satz 2 GBO
NS 30 Testamentseröffnung gem. § 2263 a BGB - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 30 FamFG Testamentseröffnung gem. § 351 FamFG
NS 40 Verfahrenspflegerbestellung - Beschluss und Verfügung
NS 100 Erbschaftsausschlagung - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 100 FamFG Erbschaftsausschlagung
NS 101 Belehrung über die Form der Erbschaftsausschlagung - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 101 FamFG Belehrung über die Form der Erbschaftsausschlagung
NS 102 Mitteilung von der Ausschlagung einer Erbschaft - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 102 FamFG Mitteilung von der Ausschlagung einer Erbschaft
NS 105 Antrag auf Erteilung eines Erbscheins mit eidesstatt­licher Versicherung - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 105 FamFG Antrag auf Erteilung eines Erbscheins mit eidesstatt­licher Versicherung
NS 105a Antrag auf Berichtigung des Grundbuches im Erbscheinerteilungsverfahren - Anlage zu NS 105 -
NS 106 Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeug­nisses
NS 107 Anhörung der zur Erbschaft Berufenen bei Privattesta­menten (§§ 2360 Abs. 2, 2368 Abs. 2 BGB) - gültig, in Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 107 FamFG Anhörung der zur Erbschaft Berufenen bei Privattestamenten
NS 107a Anhörung der Beteiligten vor Erteilung eines Erbscheins bei gesetzlicher Erbfolge
NS 108 Erbschein (§§ 2353, 2357 BGB) - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 108 FamFG Erbschein (§§ 2353, 2357 BGB)
NS 108a Feststellungsbeschluss § 352 Abs. 1 FamFG
NS 108b Beschluss im streitigen Erbscheinsverfahren
NS 109 Testamentsvollstreckerzeugnis (§ 2368 BGB) - Verfügung - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 109 FamFG Testamentsvollstreckerzeugnis (§ 2368 BGB) - Verfügung
NS 110 Zwischenverfügung bei Erbscheinsanträgen (Notar) - Verfügung
NS 110a Zwischenverfügung bei Erbscheinsanträgen (Notar) - Reinschrift
NS 111 Verfügung bei unvollständigem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins/Testamentsvollstreckerzeugnisses
NS 111a Antwort auf unvollständigen Antrag - Reinschrift
NS 112 - aufgehoben -
NS 115 Einziehung eines unrichtigen Erbscheins - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 115 FamFG Einziehung eines unrichtigen Erbscheins
NS 116 Kraftloserklärung von Erbscheinen - für Verfahren, die bis zum 31.08.2009 bei Gericht eingehen 
NS 116 FamFG Kraftloserklärung von Erbscheinen
NS 117 Anfrage wegen Nachlasssicherung - Verfügung
NS 117a Anfrage wegen Nachlasssicherung [Meldebehörde] - Rein­schrift
NS 118 Ermittlungen vor Einleitung einer Nachlasspflegschaft - Verfügung
NS 118a Ermittlungen vor Einleitung einer Nachlasspflegschaft - Reinschrift
NS 119 Anordnung Nachlasspflegschaft mit gleichzeitiger Verpflichtung
NS 120 Bestallung für einen Nachlasspfleger
NS 121 Nachricht von der Nachlasspflegerbestellung - Rein­schrift
NS 122 Nachlassverzeichnis
NS 123 Ermächtigungsbeschluß
NS 124 Ersuchen an das Standesamt um Übersendung der Sterbeurkunde - Reinschrift
NS 125 Feststellung des fiskalischen Erbrechts (Verfügung)
NS 126 Feststellung des fiskalischen Erbrechts - Reinschrift
NS 127 öffentliche Aufforderung Fiskus
NS 130 Bestimmung einer Inventarfrist gegenüber einem Erben
NS 140 Anordnung Nachlasspflegschaft gem. §§ 1960, 1961 BGB - Beschluss und Verfügung
NS 141 Aufhebung Nachlasspflegschaft - Beschluss und Verfügung
NS 142 Vergütung Verfahrenspfleger - Beschluss und Verfügung
NS 200 Karteiblatt zum Erbrechtsregister
NS 201 Karteiblatt zum Erbrechtsregister - Verw. nach überl. Ehegatten
NS 202 Karteiblatt zum Erbrechtsregister - Verw. nach überl. Erbvertragspartner

Brandenburg an der Havel, den 7. September 2010

Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts 

Prof. Dr. Farke