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Einführung neuer einheitlicher Vordrucke für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Vordruckreiche EVV)
Einführung neuer einheitlicher Vordrucke für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Vordruckreiche EVV)
vom 23. Dezember 1999
(JMBl/00, [Nr. 2], S.26)
geändert durch Allgemeine Verfügung vom 18. Oktober 2012
(JMBl/12, [Nr. 11], S.104)
Die Verwendung der in der nachfolgenden Übersicht über die Vordrucke für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Vordruckreihe EVV) aufgeftührten und den Gerichten als Mustersammlung zur Verfügung zu stellenden Formulare bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Bran denburg wird hiermit genehmigt und empfohlen:
EVV 10 | Anforderung von fehlenden Unterlagen im Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nebst Kostennachricht - Verfügung |
EVV II | Anforderung von fehlenden Unterlagen im Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nebst Kostennachricht - Reinschrift |
EVV 20 | Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung |
EVV 20 a | Durchschrift der Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung |
EVV 21 | Terminsnachricht betreffend eidesstattliche Versicherung |
EVV 25 | Merkblatt für Schuldner in Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung |
EVV 30 | Vermögensverzeichnis im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung |
EVV 31 | Vermögensverzeichnis für juristische Personen und Personengesellschaften im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung |
EVV 32 | Ergänzungsblatt I zu Nr. 12 des Vermögensverzeichnisses im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung |
EVV 33 | Ergänzungsblatt II zu Nr. 22a) und 23 des Vermögensverzeichnisses im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung |
EVV 34 | Ergänzungsblatt lll zu Nr. 15 des Vermögensverzeichnisses im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung |
EVV 35 | Vermögensverzeichnis für Kapitalgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Partnerschaften |
EVV 40 | Vordrucksatz EV-Verfahren |
EVV 41 | Protokoll über den Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung |
EVV 42 | Protokoll über den Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung im Falle des § 901 ZPO |
EVV 43 | Protokoll über den Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung bei Angebot zur ratenweisen Schuldtilgung |
EVV 44 | Protokoll bei Bestreiten der Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung |
EVV 50 | Protokoll über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung |
EVV 60 | Verhaftungsprotokoll |
Brandenburg an der Havel, den 23. Dezember 1999
Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgericht
In Vertretung
Dr. Farke