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Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg

Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg
vom 28. März 1994
(JMBl/94, [Nr. 5], S.66)

geändert durch Allgemeine Verfügung vom 11. Dezember 2006
(JMBl/07, [Nr. 1], S.3)

  1. Im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg werden Entscheidungen der Gerichte des Landes - einschließlich zwischen mehreren Spruchkörpern abgestimmter Grundsätze der Rechtsprechung - veröffentlicht, die von allgemeiner Bedeutung sind. In erster Linie kommen Rechtsmittelentscheidungen in Betracht.
  2. Die zur Veröffentlichung geeigneten Entscheidungen sind über den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg bzw. den Präsidenten des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg an das Ministerium der Justiz, Referat I/7 zu übersenden.
  3. Das Honorar für jede Veröffentlichung beträgt 25,- DM und wird an denjenigen gezahlt, der die vorbereitenden Arbeiten für die Veröffentlichung durchgeführt und die Entscheidung mit Leitsatz versehen hat. Eine Honorierung entfällt, wenn diese vorbereitenden Arbeiten zum dienstlichen Aufgabenbereich des Bediensteten gehören.
  4. Diese Allgemeine Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig wird die Allgemeine Verfügung vom 26. März 1991 - 1202-I.1 - (JMBl. Nr. 1 S. 3) aufgehoben.

Potsdam, den 28. März 1994

Der Minister der Justiz
In Vertretung

Dr. Faupel