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Bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften zum Jugendstrafvollzug (VVJug)

Bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften zum Jugendstrafvollzug (VVJug)
vom 20. März 1991
(JMBl/91, [Nr. 1], S.5)

geändert durch Allgemeine Verfügung vom 18. August 1999
(JMBl/99, [Nr. 9], S.125)

I.

Die bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften zum Jugendstrafvollzug (VVJug) setze ich zum 20. März 1991 für den Bereich des Landes Brandenburg mit der Maßgabe in Kraft, daß die Verwaltungsvorschriften, die eine Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben durch Beamte vorsehen, insoweit erst nach Einführung eines Landesbeamtengesetzes und dem Vorhandensein geeigneter Personen wirksam werden.

II.

Die VVJug erscheinen als Sonderdruck und können bei der JVA Bruchsal (Baden-Würtemberg) bezogen werden.