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Gefangenentransportvorschrift (GTV)

Gefangenentransportvorschrift (GTV)
vom 22. März 2002
(JMBl/02, [Nr. 4], S.57)

I.

Die Landesjustizverwaltungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern haben eine Neufassung der Gefangenentransportvorschrift (GTV) vereinbart.

Diese Neufassung setze ich für das Land Brandenburg mit Wirkung vom 1. April 2002 in Kraft.

II.

Nummer 8 Abs. 3 Satz 2 GTV ist nicht anzuwenden.

III.

Die GTV erscheint als Sonderdruck, der über die Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel zu beziehen ist.

IV.

Die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz vom 30. Mai 1991, mit der die GTV in der bisherigen Fassung für das Land Brandenburg in Kraft gesetzt wurde, hebe ich mit Wirkung vom 1. April 2002 auf.

Potsdam, den 22. März 2002

Der Minister der Justiz und für Europaangelegenheiten
In Vertretung

Gustav-Adolf Stange