Bildung der Ämter Karstädt, Jüterbog und Niedergörsdorf
vom 15. Mai 1992
(ABl./92, [Nr. 38], S. 742)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:
Amt Karstädt mit Sitz in der Gemeinde Karstädt, bestehend aus den Gemeinden
Blüthen
Karstädt
Dallmin
Kribbe
Mankmuß
Premslin
Nebelin
Laaslich
Garlin
Boberow
Pröttlin
Groß Warnow
Reckenzien
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Perleberg.
Amt Jüterbog mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Jüterbog, bestehend aus den Gemeinden
Altes Lager
Grüna
Kloster Zinna
Markendorf
Neuheim
Neuhof
Werder und der Stadt
Jüterbog
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Jüterbog.
Amt Niedergörsdorf mit Sitz in der Gemeinde Niedergörsdorf, bestehend aus den Gemeinden
Blönsdorf
Danna
Dennewitz
Malterhausen
Niedergörsdorf
Rohrbeck
Schönefeld
Seehausen
Wergzahna
Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO wird die Gemeinde Oehna dem Amt Niedergörsdorf zugeordnet.
Nach § 6 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.1.1992 (GVBl. II S. 22) sind die o. g. Ämter mit dieser Veröffentlichung wirksam zustande gekommen.