Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (TL Bitumen-StB 07/13)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 20/2013 vom 29. Oktober 2013 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (TL Bitumen-StB 07/13)“ bekannt gegeben.
Die TL Bitumen-StB 07/13 ersetzen die „Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2007 (TL Bitumen-StB 07)“.
Im Abschnitt 5.5 werden im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit quartalsweise Prüfungen für Straßenbaubitumen 30/45, 50/70, 70/100, 160/220 und für Polymermodifizierte Bitumen 25/55-55, 10/40-65 und 40/100-65 eingeführt.
Hiermit werden die TL Bitumen-StB 07/13 für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Folgende Runderlasse werden aufgehoben:
- Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 27/2008 - Verkehr vom 5. Dezember 2008 (ABl. S. 2856)
- Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 13/2012 - Verkehr vom 1. Oktober 2012 (ABl. S. 1571), Abschnitt II., Absatz 1.
Die TL Bitumen-StB 07/13 sind bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.