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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - „Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP)“ - Ausgabe 2004 - „Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP)“ - Ausgabe 2004 -


vom 23. Januar 2012
(ABl./12, [Nr. 06], S.199)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Der „Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP)“ - Ausgabe 2004 - und die „Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP)“ - Ausgabe 2004 - wurden durch den Bund/Länder-Arbeitskreis „Leitfaden und Musterkarten FFH-VP Straße“ unter der Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erarbeitet. Das BMVBS hat dazu das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 21/2004 verfasst.

1 Leitfaden FFH-VP

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Brandenburgische Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) setzen die Vorgaben

  • der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/49/EG vom 29. Juli 1997 (Vogelschutzrichtlinie, VSCHRL) sowie
  • der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/43/EG vom 27. Oktober 1997 (FFH-Richtlinie, FFH-RL)

um.

Das Verfahren nach den §§ 34, 36 BNatSchG beziehungsweise den §§ 26d, e BbgNatSchG kann bis zu drei Prüfphasen umfassen (FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, FFH-Ausnahmeprüfung), denen jeweils unterschiedliche Fragestellungen zugrunde liegen und die zu dokumentieren sind. Nach § 34 BNatSchG beziehungsweise nach § 26d BbgNatSchG ist die Feststellung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens eine Voraussetzung für dessen Zulassung.

Aus § 36 BNatSchG beziehungsweise § 26e BbgNatSchG ergibt sich, dass die Feststellung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens bereits Voraussetzung für die Linienbestimmung nach § 16 des Fernstraßengesetzes (FStrG) beziehungsweise nach § 35 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) ist. Folglich sind die notwendigen Unterlagen vorzulegen, um die Linienbestimmung zu erhalten. Gleiches gilt für die landesinterne Linienbestätigung.

Es wird empfohlen, dem Antrag auf Linienbestimmung beziehungsweise -bestätigung eine Erklärung entsprechend Anhang 3 dieses Leitfadens FFH-VP der für die Überwachung der Natura-2000-Gebiete zuständigen Behörde beizufügen. Gleiches gilt auch für die Vorentwürfe nach den „Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau“ (RE 1985) für bereits linienbestimmte beziehungsweise -bestätigte Projekte, sofern die Erklärung nicht bereits zur Linienbestimmung beziehungsweise -bestätigung vorlag. Diese Erklärung wird bei der förmlichen Linienbestimmung beziehungsweise -bestätigung sowie beim Sichtvermerk und der Genehmigung berücksichtigt.

2 Musterkarten FFH-VP

Ziel der Musterkarten FFH-VP ist es, die kartografische Darstellung der Ergebnisse der drei Prüfphasen zielgerichtet und rechtlich sicher anzuleiten - soweit jeweils erforderlich - zu vereinheitlichen, um dadurch eine bessere Vergleichbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit der Ergebnisse der einzelnen Prüfphasen zu erreichen. Die kartografische Darstellung stellt eine Ergänzung der textlichen Erläuterungen dar. Sie muss diejenigen Inhalte umfassen, die im jeweiligen Einzelfall zur Nachvollziehbarkeit der textlichen Ausführungen und insbesondere des Ergebnisses einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich sind.

3 Regelung

Hiermit werden die Regelungen des Leitfadens FFH-VP sowie der Musterkarten FFH-VP für die Bundesfern- und Landesstraßen des Landes Brandenburg eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Bei der Vergabe von Landschaftsplanerischen Leistungen soll die Anwendung des Leitfadens FFH-VP und der Musterkarten FFH-VP über die „Technischen Vertragsbedingungen für Landschaftsplanerische Leistungen im Straßen- und Brückenbau“ (TVB-Landschaft) des HVA-F StB vereinbart werden.

Das ARS Nr. 21/2004 wurde im Amtsblatt des BMVBS der Bundesrepublik Deutschland (Verkehrsblatt) veröffentlicht.

Der Runderlass wird im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Der Leitfaden FFH-VP sowie die Musterkarten FFH-VP können bei der Verlags-Kartographie GmbH Alsfeld, Virchowstraße 7, 36304 Alsfeld bezogen werden.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.