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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßenplanung/Straßenentwurf - Straßenverkehrsprognose 2025


vom 1. Juni 2011
(ABl./11, [Nr. 31], S.1285)

Außer Kraft getreten am 30. April 2020 durch Runderlass des MIL vom 20. April 2020
(ABl./20, [Nr. 19], S.447)

Dieser Runderlass richtet sich an den Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg.

Allgemeines

Die Straßenverkehrsprognose dient als verbindliche Planungsgrundlage für Bundesfern- und Landesstraßen.

Die bislang gültige Prognose für die Bedarfsplanung in Brandenburg basiert auf der bundesweit einheitlich erarbeiteten Bedarfsplanprognose des Bundes (Juli 2006). Diese bezog sich zunächst auf das Prognose-Zieljahr 2015 und wurde anhand regionaler Entwicklungsfaktoren für Brandenburg auf das Jahr 2020 fortgeschrieben.

Der Bund hat eine neue Rahmenprognose mit dem Zeithorizont 2025 vorgelegt. Diese Rahmenprognose ist für die Bedarfsplanung des Bundes verbindlich anzunehmen (Schreiben des BMVBS vom 30. April 2008).

Auf der Grundlage dieser Rahmenprognose wurde die Straßenverkehrsprognose für das Land Brandenburg mit dem Zeithorizont 2025 fortgeschrieben.

Planungsgrundlagen

Die Rahmenprognose des Bundes gibt die Verkehrsentwicklung bis 2025 zwischen sogenannten Kreisregionen (Landkreisen) und die Entwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr wieder. Insbesondere für die nahräumlichen Verflechtungen sind weitere Differenzierungen erforderlich.

Die Differenzierung der Verkehrsentwicklung innerhalb der Landkreise in Brandenburg sowie im Verflechtungsraum des Landes Berlin wurde anhand differenzierter Strukturdatenkataloge der Länder Brandenburg und Berlin erarbeitet.

Zu den Strukturdaten, die zur Ermittlung der Verkehrsnachfrage und der differenzierten Verkehrsverflechtungen zwischen Gemeinden erforderlich sind, gehören:

  • Einwohner und Altersstruktur
  • Erwerbstätige
  • Arbeitsplätze/sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Sektoren
  • Schülerzahlen
  • Motorisierungsgrad (PKW/1.000 Einwohner).

Für das Land Brandenburg und das Land Berlin wurde die Strukturdatenentwicklung 2007 - 2025 aus den Strukturdatenkatalogen (Stand 2008) herangezogen. Die Fortschreibung der Straßenverkehrsprognose 2025 für das Land Brandenburg wurde auf der Grundlage dieser Daten durchgeführt.

Im Netzmodell für den Prognosezustand 2025 ist unterstellt, dass die Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen realisiert werden. Ergänzend dazu wurden die indisponiblen Maßnahmen des Landesstraßenbedarfsplans ebenfalls als realisiert angenommen.

Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen im Weiteren Bedarf (WB) sowie alle Maßnahmen des Landesstraßenbedarfsplans, die nicht indisponibel sind, sind im Prognose-Netzmodell nicht enthalten. Für solche Maßnahmen sind grundsätzlich separate Projektprognosen erforderlich.

Straßenverkehrsprognose 2025

Die Straßenverkehrsprognose für das Land Brandenburg wird in Form von Belastungsbildern bereitgestellt (Anlagen). Die Belastungsbilder geben den durchschnittlichen werktäglichen Kfz-Verkehr DTVw und den Schwerverkehr SVw in Kfz/Werktag an.

Der durchschnittliche werktägliche Kfz-Verkehr DTVw ist je nach Region und Straßenfunktion zwischen 5 Prozent bis 15 Prozent größer als der durchschnittliche tägliche Verkehr DTV.
Daher ist in der Regel der DTVw auch als Dimensionierungsbelastung für die Verkehrsanlagen heranzuziehen.

Eine Ausnahme hiervon bilden die Autobahnen im Land Brandenburg, wo auf etwa 60 Prozent der Streckenanteile der DTV größer ist als der DTVw. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob der DTV oder der DTVw für die jeweils vorliegende Aufgabe relevant ist.

Für Lärmberechnungen werden die Lkw-Anteile ab 2,8 Tonnen benötigt. Sofern für die Lkw-Anteile zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen keine projektbezogenen Ergebnisse vorliegen, ist die Ermittlung der Lkw-Anteile (> 2,8 t) nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90 vorzunehmen.

Projektprognosen

Die Differenzierung der Planungsgrundlagen, wie zum Beispiel das Straßennetzmodell und die Verkehrszelleneinteilung, ist für landesweite Berechnungen ausgelegt. In städtischen Räumen und im Stadtumland werden daher die landesweiten und regionalen Verkehrsverflechtungen stärker berücksichtigt als kleinräumige und innerstädtische Verkehrsbeziehungen.

Für eine detaillierte Ausweisung von Verkehrsbelastungen in städtischen beziehungsweise verdichteten Räumen sind daher Vertiefungen der Planungsgrundlagen sowie lokale Verkehrsuntersuchungen erforderlich. Die Straßenverkehrsprognose kann in diesen Fällen projektspezifische Untersuchungen nicht ersetzen.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieser Runderlass tritt zum 1. Juni 2011 in Kraft und mit Einführung der Folgeprognose außer Kraft.

Der Runderlass ersetzt das Schreiben des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Referat 51 vom 20. Mai 1999 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) und ergänzt die Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 17. Juli 2006 und 30. April 2008 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht).

Der Text des Runderlasses wird im Amtsblatt veröffentlicht und im Internet unter folgender Adresse erreichbar sein: http://www.bravors.brandenburg.de.

Die Kartenanlagen sind ausschließlich im Internet über die vorgenannte Adresse und über die Webseite des MIL, http://www.mil.brandenburg.de abrufbar.