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Aktuelle Fassung Anlagen (2)

Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Buchsee"


vom 23. September 2010
(ABl./10, [Nr. 42], S.1744)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) - FaunaFlora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er benennt die Erhaltungsziele und erforderliche Erhaltungsmaßnahmen sowie in Anlage 2 deren Umsetzungsinstrumente. Die Umsetzung erfolgt direkt durch die zuständigen Behörden oder wird von ihnen unterstützt. Der Bewirtschaftungserlass ist im Rahmen des behördlichen Handelns zu beachten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Die in Anlage 1 (Kartenskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Uckermark wurde als FFH-Gebiet mit der Bezeichnung “Tiefer See - Ergänzung“ und der Gebietsnummer DE 3050-305 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der Europäischen Kommission aufgenommen. Für eine eindeutige Lagebezeichnung wird die Bezeichnung “Tiefer See - Ergänzung“ durch die Bezeichnung “Buchsee“ ersetzt. Die Kommission wird über die vorgenommene Arrondierung der Fläche und die Änderung des Namens informiert.

Das Gebiet hat eine Größe von rund 5 Hektar und umfasst Flächen in folgenden Flurstücken:

GemeindeGemarkungFlurFlurstück
Angermünde Bölkendorf 3 25 tw., 26, 27, 28 tw., 29 tw., 30 tw., 31 tw., 32 tw.

Die Grenze des FFH-Gebietes ist in der Kartenskizze, in der Biotoptypenkarte, in der Karte der Lebensraumtypen (LRT) und in der Zielkarte jeweils im Maßstab 1 : 5 000 sowie in einer Liegenschaftskarte eingezeichnet. Maßgeblich ist die Einzeichnung in der Liegenschaftskarte. Der Erlass und die Karten sind beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam, beim Landkreis Uckermark als untere Naturschutzbehörde in Prenzlau, beim Landesbetrieb Forst, Betriebsteil Eberswalde und bei der Stadt Angermünde einsehbar.

2 Beschreibung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung

Das FFH-Gebiet befindet sich im uckermärkischen Hügelland. Es liegt am nordöstlichen Ende einer langgezogenen Todeissenke, die sich vom Parsteinsee nach Norden erstreckt. Das Gebiet umfasst den Buchsee sowie nördlich und südlich angrenzende Hangbereiche.

Das FFH-Gebiet wird von Ackerflächen umgrenzt. Zum Buchsee hin fallen die Böschungen vor allem im Süden steil ab. Dort befinden sich Trockenrasen mit einzelnen Obstbäumen und Weißdorn. Die Trockenrasen wurden nach einer langen Nutzungsaufgabe entbuscht. Das Schutzgebiet wird von einer Hochspannungsleitung überspannt.

3 Erhaltungsziele

Die folgenden Erhaltungsziele sind aus dem Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet “Tiefer See - Ergänzung“ mit Stand 2009 abgeleitet: Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung des natürlichen eutrophen Sees (LRT 3150) und der Subpannonischen Steppen-Trockenrasen (LRT 6240) als Biotope von gemeinschaftlichem Interesse (natürliche Lebensraumtypen im Sinne des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG) sowie die Erhaltung und Entwicklung der Population der Rotbauchunke als Tierart von gemeinschaftlichem Interesse (im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/43/EWG) und ihrer Lebensräume. Der Subpannonische Steppen-Trockenrasen ist ein prioritärer Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie.

4 Beschreibung und Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Natürlicher eutropher See, LRT-Nummer 3150, Größe 0,9 Hektar, Erhaltungszustand B

Der Buchsee weist eine gute Zonierung mit charakteristischen Stillgewässerlebensräumen (bestehend aus Verlandungsvegetation, Schwimmblattzonen und Unterwasservegetation) auf. Im Wasser kommen Hornblatt (Ceratophyllum submersum), Tausendblatt (Myriophyllum spicatum), Untergetauchte Wasserlinse (Lemna trisulca) und das Quellmoos Fontinalis anipyretica vor. Der relativ trockene Schilfröhrichtverlandungsbereich deutet auf sinkende Wasserstände in den letzten Jahren hin.

Der schmale Ufergehölzsaum setzt sich im Norden aus Gebüschen wie Weißdorn (Crataegus monogyna), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) und Schlehe (Prunus spinosa) zusammen. Strauchweiden kommen hier vorgelagert in der feuchten Uferzone vor. Im Osten und Süden sind Ulmen (Ulmus laevis), Grauerlen (Alnus incana), einzelne alte Korbweiden und andere Gehölze vorhanden. Bei anstehenden Holzerntemaßnahmen soll die Grauerle bevorzugt entnommen werden. Das Gewässer ist mit seinen angrenzenden Gehölzbeständen unter anderem Lebensraum des Laubfroschs (Hyla arborea), der zu den Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zählt.

Subpannonischer Steppen-Trockenrasen, LRT-Nummer 6240, Größe 1,4 Hektar, Erhaltungszustand B

Der schwer zugängliche Magerrasen südlich des Buchsees befindet sich in steiler Nordexposition. Zum See hin geht die Vegetation in eine frische Hochstaudenflur über. Er enthält typische Arten der Magerrasen. Auf dem nördlich des Buchsees gelegenen Steilhang kommen artenreiche Trockenrasen vor. Unter den zahlreichen seltenen Arten befinden sich die Bologneser Glockenblume (Campanula bononiensis) und die Straußblütige Chrysantheme (Chrysanthemum corymbosum). Um eine erneute Verbuschung zu verhindern, ist eine jährliche Mahd oder Beweidung erforderlich.

Rotbauchunke (Bombina bombina), Erhaltungszustand B

Das FFH-Gebiet “Buchsee“ befindet sich innerhalb des Hauptverbreitungsschwerpunkts der Rotbauchunke in der Uckermark.

Der Buchsee und die angrenzenden Gewässerrandstreifen sind Lebensraum der Rotbauchunke. Die reiche submerse Vegetation des Buchsees wird zum Ablaichen sowie als Larvenlebensraum benötigt. Für eine erfolgreiche Reproduktion benötigt die Unke Flachwasserbereiche und Wassertemperaturen von mehr als 14 °C, so dass eine Besonnung der Flachwasserbereiche erhalten bleiben soll. Wegen des Fraßdruckes auf den Laich toleriert die Rotbauchunke nur einen sehr geringen Fischbestand, sofern ausreichend Deckung bietende Vegetation vorhanden ist. Im weiteren Umfeld der Gewässer dienen Wald- und Feldgehölze mit Totholzstrukturen, der östlich an den Buchsee angrenzende Wildacker, Laub-, Reisig- und Lesesteinhaufen als Überwinterungsstätten.

Die Population der Rotbauchunke weist in der Region gegenwärtig insgesamt einen guten Erhaltungszustand auf. Die Population steht im Kontakt mit weiteren Vorkommen an den zahlreichen Kleingewässern um Bölkendorf und am Parsteiner See.

Erläuterung:

A - hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand

5 Bestand und Bewertung der Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 4 aufgeführten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie haben

Waldflächen

Südöstlich des Buchsees kommt in nordexponierter Lage ein forstlich begründeter, kleiner Hangwald vor. Es dominieren Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und Hainbuche (Carpinus betulus). Der Bestand soll sich bei geringer forstlicher Regulierung zu dem Lebensraumtyp 9180 Hang- und Schluchtwald entwickeln. Im Unterstand weisen alte Weißdornbüsche und Birnenbäume auf einen ehemals offenen Standort hin. Der Hangwald puffert den Buchsee gegenüber Stoffeinträgen aus den angrenzenden Ackerflächen ab. Weiterhin erstrecken sich ehemalige Streuobstwiesen mit waldartigem Charakter auf der Südwestseite vom Buchsee.

Auf den Waldflächen sollen Hainbuche (Carpinus betulus), Feld- und Flatterulme (Ulmus minor und Ulmus laevis), Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior) sowie Stiel- und Trauben-Eiche (Quercus robur und Quercus petraea) gefördert werden. Durch die Entnahme von standortfremden Baumarten wie der Pennsylvanischen Esche (Fraxinus pennsylvanica) und durch die Begrenzung des Bergahorns als eine Begleitbaumart soll die Naturnähe des Bestandes verbessert werden.

Laubgebüsche

Die Sukzessionsbestände mit Zitterpappel (Populus tremula), alten Obstbäumen, Schlehen- und Weißdorngebüschen verfügen über eine spärliche Nährstoff liebende Krautschicht. Die Laubgebüsche puffern die Trockenrasen gegenüber Stoffeinträgen aus den angrenzenden Ackerflächen ab. Ebenso puffern die Laubgebüsche unter der Hochspannungsleitung den Buchsee gegenüber Stoffeinträgen ab.

Sofern die Laubgebüsche die Hochspannungsleitung nicht gefährden, sollen sie sich weitgehend ungestört entwickeln.

Grünlandbrachen und Staudenfluren trockener Standorte

Am östlichen Rand des FFH-Gebietes fällt eine Grünlandbrache nach Norden zum Tal mit dem Buchsee ab. Die Fläche wurde bis zu Anfang der 1990er Jahre mit Rindern beweidet. Auf dem Hang kommen vor allem im östlichen Teil Arten der basenreichen Trockenrasen vereinzelt vor, so dass eine erneute Grünlandbewirtschaftung die Artenvielfalt erhöhen würde. Der Biotop schützt den Buchsee vor Stoffeinträgen aus der angrenzenden Ackerfläche.

Ruderale Pionier-, Gras- und Staudenfluren

Östlich des Buchsees schließt sich an das Ufergehölz eine Ackerfläche an, die als Wildacker genutzt wird. In der ruderalen Gras- und Staudenflur kommen noch einige seltene Ackerwildkräuter wie Kleinfrüchtiger Leindotter (Carmelina microcarpa), Feld-Rittersporn (Consolida regalis) oder Acker-Filzkraut (Filago arvensis) vor. Auf ufernahen offenen Lebensräumen suchen Rotbauchunken nach der Reproduktion nach Insekten. Zum Herbst hin finden die Tiere in Erdlöchern geeignete Winterquartiere. Der Gewässerrandstreifen soll einmal im Jahr gemäht oder gemulcht werden. Eine niedrige Vegetation verbessert die Bewegungsfreiheit und das Nahrungsangebot für Amphibien. Um eine wirtschaftliche Nutzung des Mähguts zu gewährleisten, könnte eine Mahd des Gewässerrandstreifens in der zweiten Hälfte Mai bis zur ersten Hälfte Juni eines Jahres erfolgen. Optimal wäre jedoch eine Mahd kurz nach dem Hochsommer Mitte August oder in besonders trockenen Phasen im Sommer, da sich zu diesem Zeitpunkt die Amphibien bevorzugt im verbleibenden Wasserlebensraum aufhalten und dann während der Mahd nur geringe Verluste auftreten. Möglich ist auch ein Pflegeschnitt im Winter im Turnus von drei Jahren, um den Jungwuchs von Gehölzen und den abgestorbenen krautigen Aufwuchs zu entfernen. Der Gewässerrandstreifen puffert zusätzlich den Buchsee gegenüber Stoffeinträgen ab, die aufgrund angrenzender ackerbaulicher Nutzung in das Gewässer gelangen können.

6 Erhaltungsmaßnahmen

Die geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 3 aufgeführten Erhaltungsziele sind in Anlage 2 aufgeführt.

Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden.

7 Projekte

Es wird darauf hingewiesen, dass Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebiets zu überprüfen sind, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Die Maßstäbe für die Verträglichkeit ergeben sich aus den Erhaltungszielen; sofern diese nicht gesondert bekannt gemacht werden, ist Grundlage der Standarddatenbogen.

8 Umsetzung

Für die Betreuung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die untere Naturschutzbehörde verantwortlich. Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die darüber die untere Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.

9 Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Anlagen