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Aktuelle Fassung Anlagen (2)

Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Bekanntmachung der Erhaltungsziele nach § 32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes und zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Welsetalhänge bei Kunow"


vom 2. Juni 2010
(ABl./10, [Nr. 34], S.1468)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er legt die unter Nummer 3 genannten Erhaltungsziele fest sowie die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen und deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung ist durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Die in Anlage 1 (Übersichtsskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Uckermark wurde als FFH-Gebiet mit der Bezeichnung “Welsetalhänge bei Kunow“ und der Gebietsnummer DE 2851-303 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der Europäischen Kommission aufgenommen. Das Gebiet hat eine Größe von rund 20 Hektar und umfasst Flächen in folgender Flur:

GemeindeGemarkungFlurFlurstück
Schwedt Kunow 2 112 tw., 394 - 400, 401 tw., 408 tw., 409 tw., 410 - 413, 414/1, 414/2, 415/1, 415/2, 416 tw., 417/1, 417/2, 418/1, 418/2 tw., 419 tw., 420 tw., 457 tw., 458, 459, 462 tw.

Die Grenze des Geltungsbereiches dieses Erlasses ist in der Übersichtsskizze (Anlage 1) und im Maßstab 1 : 4 000 in der Biotop-typenkarte, in der Karte der Lebensraumtypen (LRT), in der Zielkarte sowie in einer Liegenschaftskarte eingezeichnet. Maßgeblich ist die Einzeichnung in der Liegenschaftskarte. Diese Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam, beim Landkreis Uckermark als untere Naturschutzbehörde in Prenzlau, beim Landesbetrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil Eberswalde und bei der Stadt Schwedt/Oder von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.

2 Beschreibung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung

Das FFH-Gebiet befindet sich in der naturräumlichen Einheit des uckermärkischen Hügellandes südwestlich von Kunow. Die Grundmoräne wird hier durch das Welsetal durchbrochen. Das Gebiet umfasst einen Hangabschnitt in südwestlicher Exposition zur Welseniederung. Das Substrat wechselt kleinflächig zwischen sandigen, ausgehagerten Bereichen und anlehmigen Sanden. Im Westen grenzen Waldflächen an das Gebiet an, im Übrigen umgeben Ackerflächen das überwiegend bewaldete Gebiet. Neben einem Kiefernwald der sarmatischen Steppe bestimmen mittelalte Kiefernforste und Kiefernmischbestände das Waldbild. Offene Bereiche mit artenreichen Trockenrasen sind inselartig im Gebiet enthalten. Sie befinden sich westlich und östlich eines von Kunow zur Welse führenden Feldweges.

3 Erhaltungsziele

Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung der trockenen, kalkreichen Sandrasen (LRT 6120), der subpannonischen Steppen-Trockenrasen (LRT 6240), Kiefernwälder der sarmatischen Steppe (LRT 91U0) sowie die Entwicklung naturnaher Wälder auf Trockenstandorten (LRT 9190, 91U0).

4 Beschreibung, Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

Trockene, kalkreiche Sandrasen (LRT-Nummer 6120), Größe 1 Hektar, Erhaltungszustand B

Östlich des Weges, der von Kunow zur Welse hin verläuft, befinden sich Offenbereiche, die von trockenen, kalkreichen Sandrasen eingenommen werden. Die Bodenvegetation ist schütter und von Silbergras-Flechten-Fluren, Feld-Beifuß, Blauschillergras, Steppen-Lieschgras, Ohrlöffel-Leimkraut, Rauhblatt-Schwingel und zahlreichen Polstern der Sand-Nelke bestimmt. Bemerkenswert ist das Vorkommen von Labkraut-Sommerwurz. Es haben sich bereits dichtere mit Glatthafer vergraste Bereiche gebildet. Eine Gehölzsukzession in den trockenen, kalkreichen Sandrasen soll entfernt und anschließend eine Pflege möglichst durch Beweidung mit Schafen erfolgen.

Subpannonische Steppen-Trockenrasen (LRT-Nummer 6240), Größe kleiner als 1 Hektar, Erhaltungszustand C

Beiderseits des von Kunow zur Welse führenden Weges befinden sich größere Trockenrasenflächen, die durch flächenhafte Pfriemengrasbestände gekennzeichnet sind. Dort sind zahlreiche Arten der Steppenrasen, unter anderem auch die Sand-Nelke vorhanden. Eine fortgeschrittene Vergrasung und Gehölzaufwuchs beeinträchtigen die Ausprägung der südwestlichen Teilfläche. Der Kuppenbereich wurde vor längerer Zeit locker mit Lärchen und Kiefern aufgeforstet. Eine Gehölzsukzession in den Steppenrasen soll entfernt und anschließend eine Pflege möglichst durch Beweidung mit Schafen erfolgen.

Kiefernwald der sarmatischen Steppe (LRT-Nummer 91U0), Größe 2,2 Hektar, Erhaltungszustand B

Auf den oberen stark bewegten Hangflächen löst der Substratwechsel von bodensauren Sandböden zu mergel- beziehungsweise kalkhaltigen Substraten eine deutlich sichtbare Änderung der Kraut- und Strauchschicht aus. Unter dem Schirm von Waldkiefern, denen wenige Birken und Eichen beigemischt sind, kommen Straucharten wie Kreuzdorn, Weißdorn und Wildrosen vor. In der Bodenvegetation treten neben Schillergras, Echtem Labkraut und Berg-Haarstrang vor allem Fieder-Zwenke, Graslilien, Steppen-Mädesüß und Wiesen-Salbei auf. Günstig für die Entwicklung dieses Waldlebensraums war die relativ geringe forstliche Bewirtschaftungsintensität der letzten Jahrzehnte. Belastend dagegen haben sich Stickstoff-Depositionen aus der großflächigen Moorsackung und Torfzehrung vom Welse- und Randowtal ausgewirkt.

Erhaltungszustand

A - hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand

5 Bestand und Bewertung der nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope sowie der Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 4 aufgeführten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie haben

Trocken- und Halbtrockenrasen

Oberhalb der trockenen, kalkreichen Sandrasen wurden vor allem in Nähe des von Kunow zur Welse führenden Weges relativ geschlossene Birken-Vorwälder entbuscht. Die Arten der Trockenrasen, wie Pfriemengras und Sand-Nelke in der Krautschicht, sollen hier möglichst durch eine Beweidung mit Schafen erhalten werden.

Wald- und Forstflächen (Entwicklungsflächen)

In Rinnen- und Abgrabungsstrukturen im Nordwesten und an einer schmalen Hangkante im Nordosten setzen sich auf Grund der günstigen Klima-, Nährstoff- und Bodenverhältnisse die Waldbestände aus Ulmen, Eichen, Eschen und Hainbuchen zusammen. Neben zahlreichen Straucharten kommen auch Gehölze wie Kiefer, Lärche und Hybrid-Pappel vor. Ziel ist die Entwicklung der reich strukturierten Waldbestände durch Mischungsregulierung zu naturnahen Wäldern, die dem Lebensraumtyp “Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion“ (LRT 9180) entsprechen. So sollen Ulmen, Eichen, Eschen und Hainbuchen gefördert werden.

Am Hangfuß und östlich der Rinnen und Abgrabungsstrukturen kommen auf überwiegend sandigem Substrat zwei zum Teil jüngere Mischbestände mit Kiefer, Eiche und Birke sowie in der Krautschicht mit Arten bodensaurer Standorte vor. Auf Teilen der Flächen 3, 6 und 11 wurden 2009 Trauben-Eichen aufgeforstet. Ziel ist durch Mischungsregulierung die Entwicklung zu naturnahen Waldbeständen, die dem Lebensraumtyp “Alte, bodensaure Eichenwälder auf Sandebene mit Quercus robur (Stiel-Eiche)“, LRT 9190, entsprechen. So sollen Kiefern und vor allem Eichen gefördert werden.

Des Weiteren sollen die überwiegend durch Kiefer charakterisierten Waldbestände langfristig durch standorttypische Gehölzarten ergänzt und in naturnahe Bestände überführt werden. Dies gilt vor allem für die noch jüngeren dichten Kiefernparzellen. Am Rande der Trockenrasen-Lebensräume sollen in den angrenzenden Waldbereichen einige Bäume entfernt werden, um die Entwicklung der Steppenrasenflächen zu fördern. Weiterhin sollen die in dem Kontaktbereich zu den Steppenrasen angrenzenden Waldflächen zu Sandnelken-Kiefern-Trockenwäldern entwickelt werden, die als standörtlich naturnahe Waldgesellschaft dem Lebensraumtyp “Kiefernwälder der sarmatischen Steppe“, LRT 91U0, entsprechen. Die Waldbereiche puffern die Trockenrasen gegenüber Stoffeinträgen aus den angrenzenden Ackerflächen ab.

6 Umsetzung

Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 3 genannten Erhaltungsziele sind in der Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden.

Für die Betreuung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die untere Naturschutzbehörde verantwortlich. Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die hierüber die untere Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.

7 Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Anlagen