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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus, Ausgabe 2009 (TL BuB E-StB 09)


vom 26. August 2009
(ABl./09, [Nr. 37], S.1863)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 12. April 2021
(ABl./21, [Nr. 16], S.380)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 8/2009 vom 4. Juli 2009 (VkBl. S. 407) hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Technischen Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus, Ausgabe 2009 (TL BuB E-StB 09)" bekannt gegeben.

Die TL BuB E-StB 09 enthalten stoffspezifische erdbautechnische und umweltrelevante Anforderungen an Böden und Baustoffe, die zur Herstellung von Erdbauwerken geliefert werden.

Im Land Brandenburg gelten für aufbereitete Böden und rezyklierte Baustoffe die TL BuB E-StB 09 in Verbindung mit den „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau, Ausgabe 2004 (BTR RC-StB 04)", eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5 Nummer 10/2005 - Straßenbau vom 13. Mai 2005 (ABl. S. 719).

Die TL BuB E-StB 09, Anhang A, gelten nicht für industriell hergestellte Gesteinskörnungen und daraus hergestellte Baustoffgemische. Die für die jeweiligen Produkte geltenden umweltrelevanten Parameter sind von der Umweltverwaltung des Landes Brandenburg festgelegt und gehen mit den bautechnischen Parametern in die vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg erstellten Eignungsbeurteilungen der Baustoffe ein.

Aufbereitete Böden und Baustoffe im Sinne der TL BuB E-StB 09, die den in diesem Regelwerk definierten bautechnischen Anforderungen sowie den im Land Brandenburg geltenden umweltrelevanten Parametern entsprechen und deren Herstellung einer Güteüberwachung gemäß TL BuB E-StB 09 unterliegen, werden vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg in der Liste der güteüberwachten Gesteinskörnungen, Baustoffgemische und Böden mit Angabe geeigneter Verwendungsmöglichkeiten dieser Baustoffe geführt.

Unter der Internetadresse www.ls.brandenburg.de wird die Liste veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

Hiermit werden die „Technischen Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus, Ausgabe 2009 (TL BuB E-StB 09)" für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen sowie für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt.

Die TL BuB E-StB 09 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.