Gesetz zur Reform des Reisekostenrechts - Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg zum Bundesreisekostengesetz (1. ÄndBbg BRKGVwV)
Mit der Reform des Reisekostenrechts vom 26. Mai 2005 und dem neu gefassten Bundesreisekostengesetz (BRKG) ist für den Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg zum Bundesreisekostengesetz - Bbg BRKGVwV - vom 2. August 2005 (ABl. S. 870) erlassen worden, die weitgehend mit der entsprechenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes vom 1. Juni 2005 übereinstimmt.
Auf Grund zwischenzeitlicher Erfahrungen aus der Anwendung des neuen Rechts besteht hinsichtlich
- der Definition des Begriffs Regelarbeitszeit bei Gleitzeitregelungen,
- der Dienstreisedauer bei Pendlern,
- der Wegstreckenentschädigung anlässlich regelmäßiger Dienstgeschäfte am Dienstort,
- der Anerkennung des erheblichen dienstlichen Interesses für Zu- und Abgänge zu den Hauptverkehrsmittel,
- der Erläuterung des Begriffes verkehrsübliche Straßenverbindung,
- der Erstattung der notwendigen Übernachtungskosten bei Inanspruchnahme von Mehrbettzimmern,
- des in § 13 Abs. 1 Satz 3 BRKG genannten Urlaubsbegriffes und
- einer klarstellenden Ergänzung der Anrechnung von Vergünstigungen aus Bonusprogrammen aufgrund des BAG-Urteils vom 11.04.2006 - Bonuspunkte für Vielflieger -
weiterer Regelungsbedarf.
Im Interesse der Rechtsklarheit, der Vermeidung wirtschaftlich unvertretbarer Ergebnisse und zur Gewährleistung eines einheitlichen Handelns der Verwaltung wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg zum Bundesreisekostengesetz vom 2. August 2005 (ABl. S. 870) geändert. Beigefügt ist die vom Ministerium der Finanzen erlassene Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg zum Bundesreisekostengesetz - 1. ÄndBbg BRKGVwV - vom 16. Mai 2008 mit der Bitte um Beachtung. Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juni 2008 in Kraft.