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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (ZTV SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007)


vom 17. Juli 2008
(ABl./08, [Nr. 34], S.2009)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 17. Mai 2021
(ABl./21, [Nr. 22], S.524)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

nachrichtlich: Landesrechnungshof

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 7/2008 vom 15. April 2008 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (ZTV SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007)" bekannt gegeben.

Die ZTV SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 enthalten Anforderungen für den Bau von Schichten ohne Bindemittel und an die fertigen Schichten. Die Anforderungen sind den jeweiligen Anwendungsfällen (Frostschutz-, Kies- und Schottertragschichten, Deckschicht ohne Bindemittel) zugeordnet.

Die ZTV SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 ersetzen die ZTV SoB-StB 04, Ausgabe 2004. Die wesentlichen Änderungen gegenüber den ZTV SoB-StB 04, Ausgabe 2004 sind die Verwendung von Baustoffgemischen 0/5 in Frostschutzschichten und Schichten aus frostunempfindlichen Material sowie die Verwendung von Baustoffgemischen 0/8 für Deckschichten. Die sich daraus ergebenden Änderungen in der Tabelle 1, den Abschnitten 2.4.3,3.5.1 sowie des Anhangs A sind zu beachten.

Über die ZTV SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 werden die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (TL SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007)" vereinbart.

Für rezyklierte Gesteinskörnungen und Baustoffgemische gelten im Land Brandenburg anstelle der Nummer 1.3.5 „Anwendung von Baustoffgemischen aus industriell hergestellten Gesteinskörnungen und Recycling-Baustoffen" die „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau, Ausgabe 2004" (BTR RC-StB 04)", eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 10/2005 - Straßenbau vom 13. Mai 2005 (ABl. 2005 S. 719).

Für die Durchführung von Kontrollprüfungen wird vom Auftraggeber eine nach den „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra 04)" anerkannte Prüfstelle beauftragt. Ergebnisse, die im Rahmen der Eigenüberwachung durch eine nach RAP Stra 04 anerkannte Prüfstelle und im Beisein des Auftraggebers ermittelt werden, können als Kontrollprüfung anerkannt werden.

Hiermit werden die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (ZTV SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007)" für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Neuen Bauvergaben sind ab dem Einführungsdatum die ZTV SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 zu Grunde zu legen. Laufende Verträge sind gemäß dem vereinbarten technischen Regelwerk zu realisieren.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5,  Nummer 11/2006 - Straßenbau vom 3. April 2006 (ABl. 2006 S. 330) wird hiermit aufgehoben.

Die ZTV SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.