Bearbeitung von Kreditkartendelikten
vom 27. Februar 1993
(ABl./93, [Nr. 49], S.1057)
Hiermit setze ich die in der Sonderausgabe des Bundeskriminalblattes Nr. 53/92 abgedruckten "Bundeseinheitlichen Richtlinien für die Bearbeitung von Kreditkartendelikten" und die in der Sonderausgabe des Bundeskriminalblattes Nr. 26/93 abgedruckten "Richtlinien für die Sachbearbeitung der Euroscheckkriminalität" für das Land Brandenburg in Kraft.