Bildung des Amtes Bad Freienwalde
vom 2. Dezember 1992
(ABl./92, [Nr. 106], S.2462)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Bad Freienwalde mit Sitz in der Stadt Bad Freienwalde, bestehend aus den Gemeinden
Bralitz
Neuenhagen
Bad Freienwalde
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Bad Freienwalde.
Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO werden die Gemeinden Altglietzen, Hohenwutzen und Schiffmühle (Kreis Bad Freienwalde) dem Amt Bad Freienwalde zugeordnet.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 7.12.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.