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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Runderlass des Ministers des Innern über Feuerwehrkleidung


vom 5. August 1992
(ABl./92, [Nr. 61], S.1047)

Außer Kraft getreten am 15. März 2023 durch Erlass des MIK vom 14. Februar 2023
(ABl./23, [Nr. 10], S.174)

Auf Grund § 38 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz (BSCHG) vom 14. Juni 1991 erlässt der Minister des Innern folgenden Runderlass über Feuerwehrkleidung:

  1. Kleidung und Ausrüstung der Angehörigen der Feuerwehren müssen den notwendigen Sicherheitsanforderungen entsprechen und sollen ein einheitliches Erscheinungsbild bieten. Mit Rücksicht hierauf werden in der nachfolgenden Zusammenstellung (Anlage) Art und Umfang der Dienstkleidung und der persönlichen Ausrüstung beschrieben.
  2. Die Zusammenstellung (Anlage) soll bei der Neubeschaffung der Dienstkleidung angewendet werden.
  3. Neben der neuen Dienstkleidung darf die bisherige Dienstkleidung der Feuerwehren nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift über die Dienstgradabzeichen der Feuerwehren vom 05.08.1992 bei gleichzeitiger Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes nur bis zur Gestellung einer neuen Dienstkleidung weiter getragen werden.

Anlage

A. Dienstkleidung und persönliche Ausrüstung für Feuerwehrmänner (SB)

Feuerwehrdienstanzug

  1. Schirmmütze (mit karmesinroter Biese) mit Mützenabzeichen Kammgarn-Trikot, dunkelblau, auf Einlage gearbeitet, schwarzer Lackschirm aus Vulkanfieber, Mützenfutter aus Kunstseide, mit umlaufendem Schweißleder,
  2. Dienstrock (dunkelblau) ohne Biesen, mit Schulterstücken, mit Oberhemd (blaugrau) und Selbstbinder (dunkelblau) oder Blouson (blaugrau) mit Dienstgradschlaufen ohne Binder und Dienstrock,
  3. Lange Tuchhose (dunkelblau) ohne Biesen

    Rundbundhose ohne Aufschläge, mit modisch angepasster Fußweite, rutschsicherem Bundband, durchgehendem Kniefutter, 2 Seitentaschen und 1 Gesäßtasche mit Patte und Gürtelschlaufen,
  4. Schwarze Halbschuhe oder Schnürstiefel
  5. Dienstmantel (je nach Witterung) mit Schulterstücken oder Parka

    Der Dienstanzug wird in der Regel getragen:
    1. bei dienstlichen Veranstaltungen
    2. beim gemeinsamen Auftreten mit anderen Feuerwehren
    3. von Ehrenabteilungen
    4. beim Sicherheitswachdienst in Theatern, Ausstellungsräumen usw.

Einsatzkleidung (nach UVV bzw. DIN)

Die Feuerwehrschutzbekleidung muss mit dem Prüfzeichen eines anerkannten Prüfinstituts versehen sein.

  1. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
  2. Einsatzanzugsjacke ohne Dienstgradabzeichen
  3. Einsatzhose mit Gürtel oder Latzhose
  4. Feuerwehrschutzhandschuhe
  5. Feuerwehrsicherheitsstiefel
  6. Feuerwehrbarett (dunkelblau) mit Mützenabzeichen
  7. Feuerwehrsicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil und Schutztasche
  8. Feuerwehrdienstpullover (dunkelblau) mit Dienstgradschlaufen
  9. Persönliche Atemschutzmaske bei Brillenträgern
  10. Feuerwehr-Überjacke gleichzeitig als Witterungsschutz

Der Leitende des Einsatzes oder des Übungs- und Ausbildungsdienstes kann, unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften, Änderungen des Anzuges anordnen (z. B. bei Aufräumungsarbeiten, Ablegen des Feuerwehrsicherheitsgurtes).

B. Dienstkleidung für Feuerwehrfrauen (SB)

Jacke Dunkelblau, 3/4 lang mit Schulterstücken, ohne Biesen
Rock Dunkelblau
Hose Dunkelblau ohne Biesen
Polobluse Blaugrau mit Dienstgradschlaufen
Kopfbedeckung Stewardessform, dunkelblau, mit Mützenabzeichen
Einsatzbekleidung analog der Männer

C. Dienstkleidung für Jugendfeuerwehren

Ausgehanzug (nach Bedarf)

Hose Dunkelblau
Anorak Dunkelblau
Diensthemd Blaugrau
Binder Dunkelblau
Kopfbedeckung Schiffchen, dunkelblau mit Mützenabzeichen

Übungsanzug

Jugendfeuerwehrhelm
Schiffchen mit Mützenabzeichen
Dienstanzug (ein- oder zweiteilig)
Leibriemen mit Zweidornschnalle
Sicherheitshandschuhe
Schuhe bzw. Stiefel nach UVV

Sportanzug (nach Bedarf)

Trainingsanzug blau mit DJF
Abzeichen am linken Ärmel
Sporthemd als T-Shirt der DJF

Technische Lieferbedingungen

A. Dienstrock

Form:
2 aufgesetzte Brustfaltentaschen und 2 aufgesetzte Seitentaschen mit je einer Patte und einem Knopf, Rücken glatt ohne Schlitz, Knopf und Trense auf der Schulter zum Tragen der Schulterstücken. 2 Innentaschen mit Stoffpaspel und Kugelschreibertasche, Frontfixierung mit Plack als Brustverstärkung; hochwertiges strapazierfähiges Innen- und Taschenfutter.

Material:
Dunkelblauer Oberstoff, Gewicht etwa 480 bis 580 gr/lfd.m bei 150 cm Breite. Alle Taschen mit Patten und Knöpfen.

Sitz:
Rock ist leicht zu taillieren.

Weitenzugabe:
Oberweitenlinie: 1/2 Brustumfang + 6-7 cm
Unterweitenlinie: 1/2 Taillenumfang + 4-6,5 cm
Gesäßweitenlinie: 1/2 Gesäßumfang + 3-4 cm

Rocklänge:
1/2 Körpergröße minus 13 - 14 cm

Säume und Einschlag:
Rocksaum 3 cm
Ärmelsaum 5 cm
hintere Unterärmelnaht v. Ellenbogen bis Kugel 2 cm Einschlag
Seitennaht 2 cm Einschlag

Nähte:
In Doppelsteppstich ausführen
Nahtbreite 1 cm
Stichlänge ca. 5 - 6 /cm
Das Versticheln und Verriegeln ist so auszuführen, dass das Gewebe nicht perforiert wird.

Steppnähte:
Kragen, Kanten, Rocksaum, Taschenleiste und Patten sind 0,5 cm breit überzusteppen.

Uniformknöpfe:
8 Stück silbern, gekörnt, 19 mm Durchmesser
8 Stück goldfarben, gekörnt, 19 mm Durchmesser für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst, für die Gemeinde-, Stadt-, Amts- und Kreisbrandmeister sowie deren Stellvertreter und den Landesbrandmeister sowie dessen Stellvertreter.

Besondere Anforderungen:
Der Rock muss in allen Einzelheiten die fachgerechte Verarbeitung eines hochwertigen und starker Gebrauchsbeanspruchung ausgesetzten Kleidungsstückes aufweisen.

Rumpf:
2 Vorderteile, 2 Seitenteile, Rückenteile mit Mittelnaht.

Vorderteile:
Erhalten je nach Körperform Brust- und Bauchabnäher.

Fasson:
Fassonbreite ist 4 cm unterhalb des Halslochrings rechtwinklig zum Klappenbruch zu messen und beträgt 9 cm.
Fassoneinschnitt ist 5,5 cm tief.

Lage der Knopflöcher und Knöpfe:
Oberes Knopfloch (bis Oberweite 100) 3 cm unterhalb der Oberweitenlinie. Unteres Knopfloch in Höhe des Seitentascheneingriffs (Oberkante)
Abstand der Kante 2,7 cm
Knopfabstand von der Kante 3,0 cm
Knopflochlänge etwa 2,7 cm
Besetzen der Vorderteile ist oben 12 - 13 cm breit und verjüngt sich bis zum Rocksaum auf etwa 8,0 cm, es darf einmal gestückelt sein.
Möglichkeit zum Aufknöpfen von Schulterstücken.

Brusttaschen am linken und rechten Vorderteil:
Länge je nach Oberweite 13 - 15,5 cm
Breite 5,5 - 5,8 cm
Tiefe des Taschenbeutels 12,5 cm

Seitentaschen:
Pattentaschen
Eingriffslänge 16 - 18 cm
Pattenbreite 5 cm, Patten erhalten eine Einlage
Tiefe des Taschenbeutels etwa 16 - 18 cm
Taschenbesatz aus Grundtuch etwa 6 cm breit.

Innentaschen:
Mit doppelpaspeliertem Futterpaspel
Eingriffsbreite etwa 15 - 17 cm Verstichelung von rechts
Taschenbeuteltiefe etwa 16 - 18 cm
Taschenbesatz aus Futter etwa 5 cm breit.

Rücken:
Rückenmittelnaht ist auszubügeln
Schlitzlänge je nach Körpergröße 18 - 21 cm lang
Fertige Untertrittbreite ca. 4 cm
Fadengerade aufbügelbare Einlage, die 2 cm über die Schlitzheftung reicht.
Schlitzstichelung mit der Maschine mindestens zweifach
Schlitzstichelung Länge 3 cm, Neigung 2 cm
Rückenfutter erhält eine 1,5 cm tiefe Futterfalte.

Ärmel:
Kugelärmel aus Ober- und Unterärmel.
Der Saumeinschlag ist mit aufbügelbarer Einlage zu versehen.
Handweite je nach Größe 30 - 34 cm.

Ober- und Unterkragen:
Oberkragen kann zweiteilig sein
Unterkragen aus kaschiertem Kragenfilz oder Tuch
Kragenbreite am Fassoneinschnitt 4,5 cm
Umfallkragen an der Rückenmittelnaht 3,8 cm
Stehkragen etwa 2,8 cm.

Aufhänger:
Aufhängerband, fertige Länge 7 cm.

B. Dienstmantel

Material:
Mischgewebe bis 460 gr/lfd. m bei 150 cm Breite, dunkelblau mit ausknöpfbarem Webpelzfutter.

Mantellänge:
1/2 Körpergröße plus 16 - 18 cm bei 1,76 m Körpergröße.

Säume und Einschläge:
Mantelsaum 3 cm, Ärmelsaum 3 cm, Seitennaht 2 cm Einschlag, Ärmel ab Ellenbogen 2 cm Einschlag.

Nähte:
In Doppelstich ausführen.

Steppnähte:
Kragen, Kanten, Mantelsaum, Taschenleisten (Gurt) 0,5 cm breit steppen, bei Popeline und ähnlicher Ware auch Rückennaht 0,5 cm und Saum ca. 2 cm.

Knöpfe:
4 Stück blaue Knöpfe ca. 20 mm groß.

Rumpf:
2 Vorderteile je nach Körperform Bauchabnäher, Rücken mit Mittelnaht.

Fasson und Kragen:
Fassonbreite ist 5 cm unterhalb des Halslochrings rechtwinklig zum Klappenbruch zu messen und beträgt 7,5 cm. Fassoneinschnitt ist 5,5 cm tief.
Kragenbreite am Fassoneinschnitt 7 cm. Umfallkragen an der Rückenmittelnaht 5 - 6 cm. Stehkragen etwa 3,5 cm.

Lage der Knopflöcher und Knöpfe:
Oberes Knopfloch ca. 5 cm über der Oberweitenlinie, unteres Knopfloch in Höhe des Tascheneingriffs (unten). Abstand von der Kante ca. 3 cm, Knopfabstand von der Kante ca. 6 cm. Möglichkeit zum Aufknöpfen von Schulterstücken.

Besetzen der Vorderteile:
Mit Knopflochleiste (7 Knopflöcher) und einer senkrechten Innentasche am Halslochring 3 Knopflöcher (Laschen).

Seitentaschen:
2 ca. 18 cm lange und 4 - 5 cm breite Leistentaschen, 4 cm schräg gestellt.

Rücken:
Mittelnaht ist auszubügeln, bei Popeline oder ähnlicher Ware überzusteppen, Schlitzlänge ca. 4/10 Mantellänge, Schlitzstichelung mindestens zweifach, Futterfalte.

Ärmel:
Kugelärmel aus Ober- und Unterärmel, der Saum ist mit aufbügelbarer Einlage zu versehen, Handweite je nach Größe 34 - 38 cm.

Gürtel:
5 cm breit, mit Einlage und Steinnussschnalle und Schlaufe.

Ausknöpffutter:
Webpelzfutter

C. Beschreibung des Parka

Feuerwehr-Parka aus Baumwolle (nach TL 8415-153 der Bundeswehr), dunkelblau, mit Webpelz, fest angenähte Kapuze, vordere Leiste durchgeknöpft, 2 eingesetzte Brusttaschen mit Patte und verdeckt gearbeitetem Knopf, 2 eingesetzte Seitentaschen mit Patte und verdeckt gearbeitetem Knopf, 1 innenliegende Brusttasche, Ärmel mit verstellbarem Windfang, Saum mit eingearbeitetem Tunnel und Zugband, komplett mit ausknöpfbarem Innenfutter (Webpelz), Oberstoff 100 % Baumwolle, Atlas, Sanfor, ca. 300 g/qm, wasserabweisend imprägniert, Innenfutter 100 % Polyacryl ca. 390 g/qm.

D. Dienstkleidung weiblicher Mitglieder der Feuerwehren

1 Jacke
Die Jacke wird tailliert.

Weitenzugabe:
1/2 Oberweite + 6 cm
1/2 Taillenweite + 6 cm
1/2 Gesäßweite + 3 - 4 cm

Knöpfe:
4 Stück silbern, gekörnt, 19 mm Durchmesser,
4 Stück goldfarben, gekörnt, 19 mm Durchmesser für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst, für die Gemeinde-, Stadt-, Amts-, Kreisbrandmeisterin sowie deren Stellvertreter und die Landesbrandmeisterin sowie deren Stellvertreter.

Rumpf:
2 Vorderteile, 2 Seitenteile, Rückenteile mit Mittelnaht.

Vorderteil:
Das Vorderteil wird durch Teilungsnähte, die von den Schultern ausgehen, tailliert.

Rücken:
Der Rücken wird tailliert durch Seitennähte und die hintere Mittelnaht.

Fasson:
Fassonbreite ist 4 cm unterhalb des Halslochringes rechtwinklig zum Klappenbruch zu messen und beträgt 8 cm. Fassoneinschnitt 5 cm.

Lage der Knopflöcher:
Oberes Knopfloch etwa 3 cm unter der Oberweitenlinie, unteres Knopfloch 20 - 22 cm von der Saumkante entfernt.

Seitentaschen:
sind schräg eingesetzt. Vordere Eingriffsecke 4 cm unterhalb der Taillenlinie, die hintere Eingriffsecke befindet sich 2,5 - 3 cm tiefer. Eingriffslänge 14 - 15 cm. Pattenbreite 5 cm, über den Patten paspelbreit übersteppen.

Ärmel:
Kugelärmel aus Ober- und Unterärmel, Handweite je nach Größe 12,5 bis 13,5 cm breit.

Ober- und Unterkragen:
Oberkragen einteilig. Unterkragen aus Kragenfilz oder Tuch. Kragenbreite am Fasson 4,5 cm. Umfallkragen an der Rückenmittelnaht 4 cm, Stehkragen 2 cm.

Ausfertigungsrichtlinie für den Rock
Weitenzugabe 1/2 Gesäßweite + 1 cm; am Saum auf der Hälfte um 4 cm erweitert.
Der Rock wird mit einem Bündchen gearbeitet. Im Vorderteil und Rückenteil des Rockes wird eine Quetschfalte und von jeder Seite eine zur Mitte hin übergelegte Falte gearbeitet.

Anfertigungsrichtlinie für die Hose
Die Hose wird mit einer normalen Leibhöhe geschnitten.
Weitenzugabe:
Vorderhose 1/4 Gesäßweite
Hinterhose 1/4 Gesäßweite + 2,5 - 3 cm
Knieweite etwa 48 cm.
Fußweite etwas ausgestellt. Die Hose wird mit einem Bündchen gearbeitet. Saum ohne Aufschlag.

E. Ärmelabzeichen

Größe des Abzeichens:
Höhe = 95 mm, Breite = 75 mm, Radius = 40 mm
Stoffvorstoß ringsherum 5 bis max. 10 mm, Grundstoff dunkelblau.

Wappengröße:
Höhe = 42 mm, Breite = 35 mm.

Beschriftung:
Blockschrift, Großbuchstaben,
Schrifthöhe = 8 mm, Schriftbreite = 1,5 mm,
Beschriftung über dem Wappen = einzeilig/zweizeilig
Unter dem Wappen wird der jeweilige Gemeinde-, Stadt-, Amtsgemeinde-, Kreisname oder der Name Land Brandenburg eingestickt.
Je nach Dienstgrad bzw. Funktion sind die Stickereien in den Farben Karmesinrot, Silber oder Gold auszuführen.

F. Dienstabzeichen

Die Dienstgradabzeichen für Dienstrock und Dienstmantel werden

  • bei den Feuerwehren als Schulterstücke,
  • bei Oberhemden, Blousons oder Pullover als Dienstgradschlaufen

getragen.

F. Mützenabzeichen

Unmittelbar über der Kordel wird am Randtuch der Schirmmütze als Mützenabzeichen das Emblem des Landes Brandenburg aus Metall getragen. Eichenlaub in Gold mit rotem Landesadler, Helm, Strahlrohr und Feuerwehrbeil in Silber.

Am Barett wird das Emblem seitlich aus blauem Stoff getragen, Eichenlaub in Gold, rotem Landesadler, Helm, Strahlrohr und Feuerwehrbeil in Silber (67 mm breit; 47 mm hoch).

An der Kopfbedeckung der Feuerwehrfrauen und am Schiffchen der Jugendfeuerwehren wird das gleiche Emblem getragen wie am Barett aber unmittelbar auf der Vorderseite in der Mitte.