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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bestimmung der Stiftungsbehörde


vom 18. Juni 1991
(ABl./91, [Nr. 12], S.334)

Die Landesregierung bestimmt als Stiftungsbehörde im Sinne von § 3 Abs. 1 des Gesetzs über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen vom 13. September 1990 (Gesetzblatt 1990 I Nr. 61 S. 1483 den Minister des Innern.