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Verordnung über die Bewirtschaftungsbezirke für Schalenwild (Bewbe-V)
Verordnung über die Bewirtschaftungsbezirke für Schalenwild (Bewbe-V)
vom 10. Februar 1998
(GVBl.II/98, [Nr. 09], S.222)
Auf Grund des § 30 Abs. 12 Ziffer 1 und 3 des Brandenburgischen Landesjagdgesetzes vom 3. März 1992 (GVBl. I S. 58) verordnet der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nach Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Benehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung:
§ 1
Schalenwild - außer Rehwild und Schwarzwild - wird in Bewirtschaftungsbezirken und entsprechend den jeweils gültigen Bewirtschaftungsgrundsätzen bewirtschaftet. Außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke erfolgt die Bejagung des Schalenwildes nach den in § 5 festgelegten Grundsätzen. Reh- und Schwarzwild wird flächendeckend nach den jeweils gültigen Bewirtschaftungsgrundsätzen bewirtschaftet.
§ 2
(1) Die Bewirtschaftungsbezirke für Rot-, Dam- und Muffelwild werden gemäß den Grenzbeschreibungen der Anlage 1 namentlich festgelegt.
(2) Die Grenzbeschreibungen nach Anlage 1 sind Orientierungslinien. Von diesen durchschnittene Jagdbezirke sind in vollem Umfang dem Bewirtschaftungsbezirk zugehörig.
(3) Karten der Bewirtschaftungsbezirke können bei den unteren Jagdbehörden eingesehen werden.
(4) Die Grenzen der Bewirtschaftungsbezirke werden nach jeweils 4 Jahren überprüft. Die oberste Jagdbehörde kann bei entsprechender Notwendigkeit diese Überprüfung in kürzeren Abständen vornehmen. Gleiches gilt für die Höhe der Zielbestände.
§ 3
(1) Die für die Bewirtschaftungsbezirke festgelegten Zielbestände (Gesamtbestand der einzelnen Wildarten am 1. April eines Jahres) sowie die Bezugsfläche für die Ermittlung der Zielbestände der Bewirtschaftungsbezirke sind der Anlage 2 zu entnehmen.
(2) Die Ermittlung der Bezugsfläche in den einzelnen Jagdbezirken erfolgt nach folgenden Kriterien: Waldfläche + Schilffläche + Zuschlagsfläche. Die Zuschlagsfläche ergibt sich aus der Länge der Wald-Feld- bzw. Schilf-Feld-Kante x 200 m Breite. Ist die Wald-Feld- bzw. Schilf-Feld-Kante gleichzeitig die Reviergrenze, erfolgt die Anrechnung dieser Fläche in dem Jagdbezirk, in dem sie liegt. Bei teilweisen Überschneidungen von Reviergrenzen durch diese Fläche ist entsprechend zu verfahren. Als Wald-Feld- bzw. Schilf-Feld-Grenze wird jeder Übergang von Wald- bzw. Schilfflächen zu einer anderen Bewirtschaftungsform des Lebensraumes gewertet.
(3) Die in der Anlage 2 aufgeführten Zielbestände sind Orientierungsgrößen.
§ 4
(1) Die oberste Jagdbehörde kann die Bewirtschaftungsbezirke für Schalenwild, soweit erforderlich, unterteilen.
(2) Die oberste Jagdbehörde bestimmt die federführende untere Jagdbehörde, die für die Abschußplanung und die Auswertung der Streckenergebnisse in dem jeweiligen Wildbewirtschaftungsbezirk oder Unterbezirk zuständig ist. Die Abschußplanbestätigung für den einzelnen Jagdbezirk erfolgt durch die örtlich zuständige untere Jagdbehörde nach Zustimmung der federführenden unteren Jagdbehörde zum Gesamtabschußplan des Bewirtschaftungsgebietes. Die Ergebnisse des Bewirtschaftungsgebietes sind den Vorsitzenden der Hegegemeinschaften mitzuteilen.
(3) Für jeden Bewirtschaftungsbezirk oder für jeden Unterbezirk ist nach Anhörung der jeweils betroffenen Hegegemeinschaften durch die federführende untere Jagdbehörde ein ehrenamtlicher Sachkundiger und ein Stellvertreter auf Widerruf zu bestellen.
§ 5
(1) Außerhalb der festgelegten Bewirtschaftungsbezirke ist die Bejagung nach folgenden Grundsätzen vorzunehmen:
Erlegt werden dürfen bei
- Rotwild:
alle weiblichen Stücke, Kälber beiderlei Geschlechts sowie Hirsche aller Altersklassen der Güteklasse II c gemäß der Hegerichtlinie der nächstgelegenen Hegegemeinschaft; - Damwild:
alle weiblichen Stücke, Kälber beiderlei Geschlechts sowie Hirsche aller Altersklassen der Güteklasse II c gemäß der Hegerichtlinie der nächstgelegenen Hegegemeinschaft; - Muffelwild:
sämtliches vorkommendes Wild;
Einer Ausbreitung des Muffelwildes über die Grenzen der Bewirtschaftungsbezirke hinaus ist entgegen zu wirken. Die unteren Jagdbehörden können die Erlegung von Widdern der Altersklasse 3 von der vorherigen Erlegung von Lämmern, weiblichen Stücken oder Widdern der Altersklasse 1 abhängig machen.
Die örtlich zuständige untere Jagdbehörde kann über die unter Punkt 1 und 2 getroffenen Regelungen hinaus Hirsche der Altersklassen 2 bis 4, Güteklassen II b und I auf Antrag zum Abschuß freigeben, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- erhöhte Gefahr des Eintretens von Wildschäden oder bereits eingetretener Wildschaden,
- Erlegung von weiblichem Wild, Kälbern oder Hirschen der Güteklasse II c in den vorherigen Jagdjahren oder im gleichen Jagdjahr.
Vor der Freigabe ist die dem betroffenen Jagdbezirk nächstgelegene Hegegemeinschaft zu hören. Das unter Punkt 1, 2 und 3 genannte Wild gilt als im Abschußplan enthalten. Die Erlegung ist der zuständigen unteren Jagdbehörde unverzüglich zu melden.
§ 6
Jagdausübungsberechtigte verschiedener zusammenhängender Jagdbezirke im gleichen Bewirtschaftungsbezirk oder Jagdausübungsberechtigte innerhalb einer Hegegemeinschaft eines Bewirtschaftungsbezirkes (keine Zusammenhangspflicht) können einen gemeinsamen Abschußplan einreichen (Gruppenabschuß). Dieser muß von allen betroffenen Jagdausübungsberechtigten sowie von allen Jagdvorständen bzw. Eigenjagdbesitzern unterzeichnet sein. Für Mitglieder von Hegegemeinschaften ist die Zustimmung der jeweiligen Hegegemeinschaft erforderlich.
§ 7
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten der § 4 Abs. 2 Ziffer 2 und 4 sowie § 4 Abs. 4 der Verordnung zur Durchführung des Brandenburgischen Landesjagdgesetzes vom 27. März 1992 (GVBl. II S. 121) außer Kraft.
Potsdam, den 10. Februar 1998
Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
Gunter Fritsch
Anlage 1
Bewirtschaftungsgebiete Rotwild - Grenzbeschreibung -
1. Havelland:
Von der Havel über Plaue zur Kreisgrenze Potsdam-Mittelmark/Havelland,
dann auf der Kreisgrenze bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg; an
dieser Landesgrenze nord-westlich und nördlich bis zur Havel bei
Schollene; dann die Havel nach Osten bis Nordend über den Hohennauener
See, an den Gemarkungsgrenzen entlang über Ferchesar, Hohes Rott zum
Havelländischen Großen Hauptkanal, dann über den Doppelgraben
zur Kreisgrenze, weiter bis Dreibrück, dann bis Teufelshof und
südlich auf den Havelländischen Großen Hauptkanal, dann
nord-westlich am Kanal zum Punkt 28; wieder südlich an der
Gemarkungsgrenze in Richtung Berge, Groß Behnitz, Riewendsee, an den Seen
entlang nach Radewege, Brilow, Plauerhof und wieder zur Havel.
2. Rhinow - Friesack - Dreetz:
Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg, die Havel ab Schollene nach Norden bis
Kuhlhausen, dann östlich Alte Dosse/Neue Dosse, Kreisgrenze
Havelland/Ostprignitz-Ruppin über Großderschau auf die Dosse bis
Hohenofen zu, dann nördlich entlang der Bahnlinie bis zur B 5 auf die
Grenze von Barsikow, Vichel, südlich Richtung über Lentzke, Brunne,
Jahnberge, Kreisgrenze zum Doppelgraben; nach Westen entlang dem Doppelgraben
zum Havelländischen Großen Hauptkanal bis zur Gemarkungsgrenze
Kotzen, Ferchesar, Wassersuppe nach Nordend, dann entlang der Havel zur
Landesgrenze bei Parey.
3. Prignitz:
Havel-Dosse-Mündung entlang der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt, bis zur
Havel-Elbe-Mündung, entlang der Elbe bis Landesgrenze
Mecklenburg-Vorpommern, entlang der Landesgrenze bis Reckenzin/Streesow,
Fluß Löcknitz, südlich an der Löcknitz bis Straße
Mesekow, entlang der Gemarkungsgrenze über Laaslich, Dergenthin,
Perleberg, östlich Perleberg entlang der Stepenitz, Groß Linde,
entlang des Schlatbaches bis Gemarkungsgrenze Reetz/Wüstenwahrnow bis
Laaske, dann südlich nach Horst, Kuhdorf, Tüchen, Lindenberg,
Groß Welle, Klein Welle, Neu Schrepkow, Gemarkungsgrenze in Richtung
Schönhagen, Görike, Barenthin, Vollmersdorf, Holzhausen, dann
südlich nach Neuendorf, Neukoppenbrück, Babe, Schwarzwasser zur
Landesgrenze Sachsen-Anhalt (Einstandsgebiet ist landesübergreifend).
4. Hohe-Heide:
Ab A 24/E 26/E 55 Werder/Walsleben nach Westen am Landgraben entlang, über
den Strenker nach Trieplatz, weiter westlich über die Dosse zum Unter-See
bei Bantikow, dann nach Norden über Karnzow, Lellichow, nach Westen
über Bork/ Wutike zum Bahnhof Wutike; weiter westlich zur Jäglitz,
dann Gemarkungsgrenze Gumtow, Schönhagen, Schrepkow, danach nach Norden
bis Kuhdorf; Grenze Kuhdorf-Kuhbier nach Osten, südlich an Pritzwalk
vorbei, nord-östliche Richtung über Sadenbeck zur A 24/E 26; die A 24
nach Osten bis Grenze Maulbeerwalde, dann nach Norden, die Kreisgrenze
Prignitz/Ostprignitz-Ruppin bis Freyenstein, von Freyenstein
süd-östlich nach Wulfersdorf an die A 19/E 55, dann
süd-östlich entlang der A 19/E 55 zur A 24/E 26/E 55 bis
Walsleben/Werder zum Landgraben.
5. Ruppiner-Heide:
Ab A 19/E 55 Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern/ Brandenburg, nach Osten bis
Großer Pälitz-See, dann bis zum Weg Pelzkuhl/Beerenbusch, nach
Süden bis Beerenbusch, dann östlich auf Kreisgrenze
Oberhavel/Ostprignitz-Ruppin, nach Süden entlang der Kreisgrenze bis
Banzendorf Ecke Rönnebeck, westlich am nördlichen Gudelack See zum
Möllensee, dann südlich den Rhin entlang zum Werbellinsee; an der
Bahnlinie nach Westen über Alt-Ruppin, nördlich um Neuruppin zur
Kränzliner-Siedlung, auf der Grenzlinie Darritz-Wahlendorf an die A 24,
danach nord-westlich entlang der A 24/E 26/E 55 bis A 19/E 55 bis Landesgrenze
Mecklenburg-Vorpommern. Einstandsgebiet ist länderübergreifend.
6. Oberhavel-Menz:
Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern südlich Kreisgrenze zur Uckermark -
Kreisgrenze bis zur Havel, dann westlich bis Marienthal, Wentowsee, dann
Gemarkungsgrenze Neulüdersdorf, südlich bis Rauschendorf, entlang dem
Mühlenfließ und Grenzgraben bis Kreisgrenze Ruppin, dann
nördlich Kreisgrenze bis Feldgrieben in Richtung Beerenbusch, dann
nördlich bis Landesgrenze, nord-östlich die Landesgrenze bis
Godendorf, dann Landesgrenze bis Abzweig Kreisgrenze Uckermark.
7. Templin-Nord:
Ab Haveleck Kreisgrenze Uckermark/Oberhavel nach Norden über Woblitz zur
Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern, danach nord-östlich die Landesgrenze
bis Köhnshof/Karlsburg; die Gemarkungsgrenze südlich nach Jagow,
Falkenhagen, Hasselberg, Mühlhof, Sabinenkloster zur B 109 bis
Schmachtenhagen, dann östlich zum Unterückersee, an der Ücker
entlang bis zum Stierngraben; nach Westen die Gemarkungsgrenzen Gerswalde,
Herzfelde, dann süd-westlich zum Templin-Kanal, zum Templin-See bis zum
Haveleck.
8. Angermünde/Schwedt:
Ab A 11/E 28, Autobahnanschlußstelle (AS) 8 Pfingstberg nach Norden, zum
Oberückersee weiter nach Norden bis Magnushof, dann süd-östliche
Gemarkungsgrenze über Bertikow wieder zur A 11 nach Osten bis zum
Blumberger Wald; an der Randow nach Norden bis Höhe schwarze Berge
(Landesgrenze); nach Osten entlang der Landesgrenze bis zur polnischen Grenze,
an dieser Grenze nach Süden bis zur Oder, an der Wasserstraße nach
Süden bis zur Kreisgrenze Barnim/Uckermark; auf der Kreisgrenze nach
Westen bis Klein Ziethen, dann entlang der F 198 zur A 11/E 28; ab AS 9 der A
11 Joachimsthal nach Norden auf der A 11 bis Pfingstberg.
9. Schorfheide-Chorin:
Im Süden Ecke Malzerkanal - Oder-Havel-Kanal bis Zerpenschleuse Bahn, dann
in Richtung Osten den Finowkanal über Eberswalde, Niederfinow, dann
Oder-Havel-Kanal, Alte Oder bis Hohensaaten, dann nördlich die Oder bis
Kreisgrenze Uckermark, im Norden Kreisgrenze Uckermark nach Westen über
Parsteiner See bis zur B 198, dann westlich die B 198 bis Autobahn A 11/E 28,
nach Norden bis Pfingstberg AS 8, nordwestlich zur Ücker, vor dem
Oberückersee über den Stierngraben nach Gerswalde, über
Haßlebener Siedlung, Kienwerder, Krohnhorst, Herzfelde - Punkt 84,
süd-westlich entlang der Seenkette nach Ringofen, Templiner See, Templiner
Kanal, Röddelin-See zur Havel bis Marienthal, entlang der Havel bis
Zehdenick über die Schnelle Havel, Vosskanal nach Liebenwalde, dann
Malzerkanal bis Oder-Havel-Kanal.
10. Barnimer-Heide:
Im Westen ab Oranienburg entlang des Oder-Havel-Kanals bis Zerpenschleuse
Bahnhof, dann entlang des Finowkanals Richtung Osten über Eberswalde bis
Struwenberg Bahnhof, dann südlich auf Kreisgrenze
Barnim/Märkisch-Oderland, entlang der Kreisgrenze bis zum Eckpunkt
Beiersdorf, ab Eckpunkt in Richtung Westen auf der Gemarkungsgrenze bis
Elisenau, nördlich nach Bernau, Bernau wird ausgespart, ab Albertshof
wieder westlich über Schönow, Schönwalde bis zur A 10/E 55, dann
bis AS 34 Birkenwerder an der Autobahn entlang, nördlich entlang der
Bahnstrecke nach Lehnitz und an der Ortslage Oranienburg zum Oder-Havel-Kanal.
11. Märkisch-Oderland:
Ecke Kreisgrenze bei Grüntal nord-östlich die Kreisgrenze bis
Amalienhof, dann Bahnstrecke nach Bad Freienwalde bis Wriezen, ab Wriezen am
Friedländer Strom südlich bis Neutrebbin, dann Gemarkungsgrenze bis
Quappendorf, Bärwinkel, östlich zur Alten Oder und südlich bei
Gusow bis Gemarkungsgrenze Seelow, westlich von Seelow weiter südlich bis
Neu-Mahlisch - Punkt 48, dann östlich Richtung Mallnow Bahnstrecke, vom
Bahnhof süd-westlich auf Stadtgrenze Frankfurt (Oder) zu bis zum Abzweig
der Kreisgrenze Märkisch-Oderland/Oder-Spree; diese Kreisgrenze
nord-westlich bis Heidekrug (Stöbberbach), dann nördlich am Roten
Luch bis zur Bahnlinie, westlich bis Garzau, Gemarkungsgrenze nördlich
Rehfelde nach Süden bis Stienitzsee, weiter zwischen Eggersdorf,
Petershagen nach Bruchmühle, nördlich entlang der Gemarkungsgrenze
Richtung Werneuchen, Werneuchen-Ost, nördlich bis Ecke Kreisgrenze
Grüntal.
12. Oder-Spree/Beeskow:
A 10/E 55 Woltersdorf entlang der Kreisgrenze östlich
(Märkisch-Oderland/Landkreis Oder-Spree) bis zur Stadtgrenze Frankfurt
(Oder), Stadtgrenze nach Süden bis Kaisermühl, süd-östlich
den Oder-Spree Kanal entlang bis zur B 112, nach Süden entlang der B 112,
die Gemarkungsgrenze Möbiskruge weiter nach Süden, die
Gemarkungsgrenze bis Kolonie Bornsdorf/Göhlen auf Kreisgrenze
Spree-Neiße; nach Westen bis Reicherskreuz, auf der Kreisgrenze
Spree-Neiße/Dahme-Spreewald bis vor Jamlitz, am Winkel westlich nach
Mochlitz, dann nördlich nach Schadow und wieder Kreisgrenze
Dahme-Spreewald/Oder-Spree bis Münchhofe, Wolzig zur A 12/ E 30; an der A
12 westlich bis zum Abzweig Autobahndreieck (AD) 20/ 1 Spreeau, dann nach
Norden an der A 10/E 55 bis zur Kreisgrenze Märkisch-Oderland.
13. Märkisch- Buchholz:
Ab A 13/E 36/E 55 AS 4 Groß Köris auf Gemarkungsgrenze Groß
Köris östlich nach Hammer über Hermsdorfer-Mühle, Prieros
Ziegelei, Prieros - Langer See, Wolziger See auf Kreisgrenze
Dahme-Spreewald/Oder-Spree; entlang der Kreisgrenze bis Neuendorfer-See, dann
nach Süden entlang der Spree bis Lübben, ab Lübben die B 115 bis
zur Grenze Ragow, dann nord-westlich Neuendorf, Niewitz, an der Lubolzer-Heide
wieder auf die B 115, über die A 13 weiter die B 115 bis zur Grenze
Waldow-Brand, dann nördlich bis Friedrichshof, Gemarkungsgrenze bis AS
Massow an der A 13/ E 36; ab AS Massow ist die Autobahn A 13 Grenze bis AS
Groß Köris.
14. Lieberoser-Heide:
Ab Neuendorfer-See entlang der Kreisgrenze Oder-Spree/Dahme-Spreewald in
Richtung Süd-Osten bis Ecke Schadow B 168, dann die Gemarkungsgrenze nach
Mochlitz in Richtung Ost auf die Kreisgrenze Spree-Neiße/Dahme-Spreewald,
entlang der Kreisgrenze nach Süden; der Grenzverlauf bleibt auf der
Kreisgrenze Spree-Neiße, später Oberspreewald-Lausitz bis an die B
115 bei Ragow; von diesem Punkt nach Norden bis Lübben, ab Lübben ist
der Grenzverlauf entlang der Spree bis zum Neuendorfer-See.
15. Spree-Neiße:
Entspricht der Kreis- und Landesgrenze des gleichnamigen Landkreises.
16. Oberspreewald-Lausitz:
Entspricht der Kreisgrenze des gleichnamigen Landkreises.
17. Doberlug-Kirchhain:
Ab Stehla-Elbe an der Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg nach Norden bis
Schweinitzer Fließ/Horst, dann nach Osten am Werftgraben entlang nach
Bärwalde; die Kreisgrenze von Teltow-Fläming bis Mehlsdorf, dann
über Gemarkungsgrenzen Niendorf, Rietdorf nördlich; wieder nach Osten
über Prensdorf, Schlagsdorf, Hellberge, Pelkwitz, südlich von Luckau
an Wittmanndorf vorbei in Richtung Görlsdorf, Freesdorf, Garrenchen nach
Süden auf die Kreisgrenze Oberspreewald-Lausitz; weiter nach Süden
entlang dieser Kreisgrenze bis Annahütte, danach süd-westlich bis
Lauchhammer-West und zur Schwarzen Elster; an dieser nach Westen bis Bad
Liebenwerda, an der Gemarkungsgrenze Maasdorf süd-westlich nach Kauxdorf,
Saxdorf, Lehndorf bis zur Landesgrenze bei Stehla (Verbindung mit der
Annaburger-Heide).
18. Glücksburger-Heide:
Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg - Punkt 100 - nach Norden,
Gemarkungsgrenze nach Seehausen, nach Osten Bahnlinie bis Gemarkung Dennewitz,
nach Süden, dann östlich nach Hohenahlsdorf, bis Werbig, Nonnendorf,
Hohenseefeld bis zur Grenze Dahme; danach südlich zum Schweinitzer
Fließ, nach Westen bis Kreisgrenze Teltow-Fläming/Elbe-Elster bis
Gemarkungsgrenze Ahlsdorf, Schmielsdorf zur Landesgrenze, die Landesgrenze
nord-westlich bis Naundorf - Punkt 100; Einstandsgebiet ist
länderübergreifend.
19. Niederer Fläming:
Ab Dahme B 102 bis Gemarkungsgrenze Hohengörsdorf, nach Norden über
Fröhden, Markendorf, Werder, an der Bahn entlang nach Neudorf bis
Jänickendorf, Straße bis Stülpe, Lynow, dann nördlich nach
Kummersdorf, Sperenberg bis Lindenbrück, nach Norden B 96 über
Wünsdorf bis zur Gemarkung Zossen, östlich nach Kallinchen, Motzen
bis A 13 (E 36/ E 55), nach Süden um den Teupitz-See, dann wieder an A 13
bei Tornow nach Süden, A 13 bis hinter Massow, dann Kreisgrenze
Teltow-Fläming/Landkreis Dahme-Spreewald bis B 96, entlang der Bahnlinie
bis Landwehr zur Dahme; die Dahme südlich bis Heidemühle,
Gemarkungsgrenze über Hellberge (124) nach Schlagsdorf, dann westlich bis
Prensdorf, den Grenzgraben bis Rietdorf und nach Süden auf die B 102.
20. Hoher Fläming:
Ab Bahnlinie Wiesenburg über Borne nach Belzig, an der Schnittstelle
Bahnlinie B 246 auf die Gemarkungsgrenze Kuhlowitz, Mörz, Grabow, dann
nördlich an A 9/E 51 bis vor Jeserig, dann Schlalach, Brachwitz,
Mühlengraben nach Buchholz/Treuenbrietzen, auf die Kreisgrenze
Teltow-Fläming bis Grenzabzweig nach Felgentreu; von dort den Weg nach
Neuheim bis Punkt 65, dann süd-westlich den Weg zum Alten Lager, ab Punkt
103 auf der Grenze Kaltenborn, Danna und von Danna auf Kreisgrenze
Teltow-Fläming/Potsdam-Mittelmark zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt; auf der
Landesgrenze bis zur B 107, dann nach Norden an der B 107 bis Wiesenburg/Bahn.
Weitere Informationen sind der Tabelle 1 in der Anlage 2 zu entnehmen!
Bewirtschaftungsgebiete Damwild - Grenzbeschreibung -
1. Lanz/Gadow:
Ab Wittenberg nach Nord-Westen entlang der Schmaldiemen, weiter entlang der Löcknitz bis vor Lenzen, dann nach Nord-Osten bis Boberow, Mankmuß, Laaslich bis zur Bahnlinie, entlang der Bahnlinie nach Süden bis Wittenberg.
2. Bad Wilsnack:
Ab Glöwen nach Westen bis Roddan, Legde, dann entlang der Karthane bis
Wittenberg, weiter nach Norden entlang der Stepenitz bis Perleberg, ab
Perleberg an der B 5 nach Süd-Osten bis Kletzke, dann nach Süden bis
Glöwen.
3. Hohe-Heide:
Ab A 24/E 26/E 55 Werder/Walsleben nach Westen entlang dem Landgraben,
über den Strenker nach Trieplatz, weiter westlich über die Dosse zum
Unter-See bei Bantikow, dann nach Norden über Karnzow, Lellichow nach
Westen über Bork/Wutike zum Bahnhof Wutike; weiter westlich zur
Jäglitz, dann Gemarkungsgrenze Gumtow, Schönhagen, Schrepkow, danach
nach Norden bis Kuhdorf; Grenze Kuhdorf-Kuhbier nach Osten, südlich an
Pritzwalk vorbei, nord-östliche Richtung über Sadenbeck zur A 24/E
26; die A 24 nach Osten bis Grenze Maulbeerwalde, dann nach Norden, die
Kreisgrenze Prignitz/Ostprignitz-Ruppin bis Freyenstein, von Freyenstein
süd-östlich nach Wulfersdorf an die A 19/ E 55, dann
süd-östlich entlang der A 19/E 55 zur A 24/E 26/E 55 bis
Walsleben/Werder zum Landgraben.
4. Ruppiner-Heide:
Ab A 24/E 26/E 55 Walsleben entlang der Autobahn bis Abzweig Hamburg, dann A
19/E 55 bis Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern, nach Osten entlang der
Landesgrenze bis zur Kreisgrenze Oberhavel; Ortsverbindungsweg
Pelzkuhl-Beerenbusch, ab Beerenbusch auf Kreisgrenze, dann bis Banzendorf nach
Süden; ab Kreische nach Westen zum Gudelack-See, Möllensee, nach
Süden entlang des Rhin bis Werbellinsee, dann entlang der Bahn nach
Alt-Ruppin; nördlich von Neuruppin, Kränzlin-Siedlung nach
Darritz-Wahlendorf bis zur A 24.
5. Menz:
Ab Banzendorf, Grenzgraben nach Norden entlang der Kreisgrenze
Ostprignitz-Ruppin/Oberhavel bis Feldgrieben, Beerenbusch gerade nach Norden
bis zur Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern; weiter entlang der Landesgrenze
nach Osten bis Abzweig Kreisgrenze Oberhavel/Uckermark, diese Grenze nach
Süden über die Havel bis Marienthal; weiter nach Westen Wentowsee,
Neulüdersdorf, Rauschendorf, Mühlenfließ, Banzendorf,
Grenzgraben.
6. Templin-Nord:
Ab Haveleck Kreisgrenze Uckermark/Oberhavel nach Norden über Woblitz zur
Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern, danach nord-östlich die Landesgrenze
bis Köhnshof/Karlsburg; die Gemarkungsgrenze nach Süden über
Jagow, Falkenhagen, Hasselberg, Mühlhof, Sabinenkloster zur B 109 bis
Schmachtenhagen, dann östlich zum Unterückersee, an der Ücker
entlang bis zum Stierngraben; nach Westen Gemarkungsgrenzen Gerswalde,
Herzfelde, dann süd-westlich zum Templin-Kanal, vom Templin-See bis zum
Haveleck.
7. Angermünde/Schwedt:
Ab A 11/E 28, AS 8 Pfingstberg nach Norden zum Oberückersee, weiter nach
Norden bis Magnushof, dann süd-östliche Gemarkungsgrenze über
Bertikow wieder zur A 11, nach Osten bis zum Blumberger Wald; an der Randow
nach Norden bis Höhe Schwarze Berge (Landesgrenze); nach Osten entlang der
Landesgrenze bis zur polnischen Grenze, an dieser Grenze nach Süden bis
zur Oder, an der Wasserstraße nach Süden bis zur Kreisgrenze
Barnim/Uckermark; auf der Kreisgrenze nach Westen bis Klein Ziethen, dann
entlang der B 198 zur A 11/ E 28; ab AS 9 Joachimsthal der A11 nach Norden, an
der A 11 bis Pfingstberg.
8. Schorfheide-Chorin:
Ab Oder-Havel-Kanal nach Norden, Malzer-Kanal, Schnelle Havel, Zehdenick, Havel
bis Marienthal; weiter nach Nord-Osten entlang der Havel, dann Templiner See,
Templin-Kanal bis vor Herzfelde, nach Osten Richtung Kronhorst, Gerswalde,
Flieth und Stierngraben, zur Ücker, südlich zur A 11 Pfingstberg, an
der A 11/E 28 nach Süden bis zur AS 9 Joachimsthal; auf die B 198 bis
Rosin-See, dann weiter südlich B 2 bis Eberswalde, Finow-Kanal, über
den Finow-Kanal nach Westen an den Oder-Havel-Kanal bis zum Malzer-Kanal.
9. Oberbarnim/Märkisch-Oderland:
Ab Werneuchen Gemarkungsgrenze nach Norden, Werneuchen-Ost, Kreisgrenze bis
Grüntal, nord-östlich Kreisgrenze Barnim/Märkisch-Oderland bis
Falkenberg-Mark, süd-östlich an der Bahnlinie Bad Freienwalde,
Wriezen entlang; ab Wriezen Friedländer Strom bis Neufriedland, dann
Quappendorf bis B 167; an der Gemarkungsgrenze Neuhardenberg nach Westen
über Julianenhof, Reichenberg, Ihlow, Grunow, Gartenstadt, Gielsdorf,
Wesendahl, dann nördlich bis Werneuchen.
10. Barnimer-Heide:
Ab Oranienburg den Oder-Havel-Kanal nord-östlich bis zum Finow-Kanal, dann
Finow-Kanal bis Niederfinow, Struwenberg, auf die Kreisgrenze
Barnim/Märkisch Oderland nach Süd-Westen bis Grüntal, nach
Süden bis vor Werneuchen-Ost; auf der Gemarkungsgrenze Willmersdorf,
Börnicke nach Westen, nach Norden um Bernau, dann westlich nach
Schönow, Schönwalde bis Buchhorst an der A 10/E 55; an der Autobahn
entlang bis AS 34 Birkenwerder, entlang der Bahnlinie nach Norden bis Lehnitz,
Lehnitz-See, Oder-Havel-Kanal.
11. Oberhavel-Mitte:
Ab Alt-Ruppin Bahn nach Osten bis Werbellinsee, nach Norden den Rhin entlang
bis Möllensee, dann östlich nach Klosterheide, Banzendorf, über
den Grenzgraben, Mühlenfließ nach Rauschendorf, Neulüdersdorf
bis Wentowsee; anschließend nach Süden, Bösenhagen,
Hangelsberg, Hoher Timpberg bis Zehdenick; weiter nach Süden die Schnelle
Havel bis Liebenwalde, dann Malzer-Kanal süd-westlich über
Oder-Havel-Kanal, Havel bis Oranienburg; auf der B 273 Germendorf nach
Süden bis zur Autobahn A10/E 26/E 55, entlang der Autobahn nach Westen bis
zur Kreisgrenze Oberhavel/Ostprignitz-Ruppin; nach Norden entlang der
Kreisgrenze bis Kremmener-Rhin, dann über Bützrhin entlang des
Ruppiner Sees bis Alt-Ruppin Bahn.
12. Am Glien:
Ab Landesgrenze Berlin entlang der B 5 bis Wustermark, entlang B 273 auf die
Gemarkungsgrenze Bredow zum Havelländischen Großen Hauptkanal;
entlang des Kanals bis Utershorst, nach Norden bis Teufelshof, Dreibrück,
Sandhorst; ab dort Kreisgrenze bis A 24/E 26/E 55, dann nach Osten bis AD 1/26
Havelland; Gemarkungsgrenze Groß Ziethen, Klein Ziethen, Eichstädt
auf die A 10/E 55 bis zum Oder-Havel-Kanal; nach Süden entlang dem Kanal
bis Landesgrenze Berlin, entlang der Landesgrenze bis zur B 5 bei Dallgow.
13. Rhinow - Friesack:
Ab Kreisgrenze Blumenaue/Giesenhorst nach Osten bis zum Rhinkanal, entlang des
Rhinkanals bis zum großen Schleusengraben; süd-östlich die
Kreisgrenze Havelland/Ostprignitz-Ruppin bis zum Doppelgraben, über diesen
nach Westen entlang des Havelländischen Großen Hauptkanals auf die
Gemarkungsgrenze Kotzen, Ferchesar, Hohennauener See, dann nach Norden
über die Gemarkungsgrenze Witzke, Neuwerder bis zur Kreisgrenze bei
Blumenaue.
14. Havelland:
Von der Havel über Plaue zur Kreisgrenze Potsdam-Mittelmark/Havelland,
dann auf der Kreisgrenze bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg; an
dieser Landesgrenze nord-westlich und nördlich bis zur Havel bei
Schollene; dann die Havel nach Osten bis Nordend, über den Hohennauener
See an den Gemarkungsgrenzen entlang über Ferchesar, Hohes Rott zum
Havelländischen Großen Hauptkanal; dann über den Doppelgraben
zur Kreisgrenze, weiter bis Dreibrück, dann bis Teufelshof und
südlich auf den Havelländischen Großen Hauptkanal, dann
nord-westlich am Kanal zum Punkt 28; wieder südlich an der
Gemarkungsgrenze in Richtung Berge, Groß Behnitz, Riewendsee, an den Seen
entlang nach Radewege, Brilow, Plauerhof wieder zur Havel.
15. Zauche:
Ab Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg bei Schlagenthin/Grenzhof nach
Osten, die Kreisgrenze bis Stadtgrenze Brandenburg, dann nach Süden bis
Wusterwitz, um den Großen Wusterwitzer See zur Bahnlinie Kirchmöser,
entlang der Bahnlinie bei Wilhelmsdorf auf dem Sandforthsgraben nach Süden
zur A 2/E 30; an der A 2/E 30 nach Osten bis AD 8/80 Werder, danach an der A
10/E 30/E 55 nach Norden bis AS 6 Phöben; an den Wasserstraßen nach
Norden bis Paretz, über den Havelkanal bis zur B 273 (AS 3
Berlin-Spandau); entlang der B 5 zur Landesgrenze Berlin; nach Süden an
der Landesgrenze Berlin bis Stadtgrenze Potsdam, entlang der Stadtgrenze bis
zur Landesgrenze Berlin, Stahnsdorf, Teltow bis zur B 101; weiter nach
Süden entlang der B 101 bis Trebbin, dann westlich entlang der B 246 bis
zur Kreisgrenze Potsdam-Mittelmark/Teltow-Fläming, dann süd-westlich
bis Buchholz bei Treuenbrietzen, entlang der Bahnlinie bis Treuenbrietzen, ab
dort entlang der Nieplitz bis zur Kreisgrenze Lindower-Heide; entlang der
Kreisgrenze nach Westen zur Landesgrenze, die Landesgrenze entlang, danach
nördlich immer die Landesgrenze entlang bis zum Grenzhof.
16. Baruther Urstromtal:
Ab Gemarkungsgrenze Buchholz bei Treuenbrietzen auf die Kreisgrenze in
nord-östlicher Richtung zum Blanken See, Glauer Berge, Großbeuthen,
nach Süden bis südlich von Trebbin; weiter nach Osten bis Gadsdorf,
Kummersdorf, Klausdorf, Wünsdorf; ab Wünsdorf südlich nach Zesch
am See auf die Kreisgrenze Teltow - Fläming/Dahme - Spreewald bis
Friedrichshof, dann auf der Kreisgrenze nach Westen bis Mahlsdorf; weiter
nördlich Gemarkungsgrenze Kemlitz, Paplitz nach Westen über
Birkberge, Stülpe, nach Süden an der Verbindungsstraße,
Kreuzung Golmberg, nach Westen Straße nach Heidehof; ab Heidehof nach
Norden über Neuhof, südlich von Luckenwalde nach Felgentreu,
Zülichendorf, Niebelhorst zur Ecke Buchholz Treuenbrietzen.
17. Märkisch-Buchholz:
Ab Autobahn A 13/E 36/E 55 Punkt Dahme (AS 6 Staakow), nach Norden entlang der
Autobahn bis AS 4 Groß Köris, dann weiter nach Norden an der
Bahnlinie bis Pätzer - Hinter See, an der Uferlinie bis Ortschaft
Pätz, weiter bis B 179 nach Norden zur Kreuzung der B 246; nach Osten
entlang der B 246 bis Prieros zum Dahme-Umflut-Kanal; nach Süden entlang
des Umflut-Kanals zur Dahme, dann die Dahme bis zum Schnittpunkt A 13/E 36.
18. Lausitz:
Ab Wormlage B 96 auf die Kreisgrenze Elbe-Elster/Oberspreewald-Lausitz entlang
der Kreisgrenze nach Norden bis Alteno/Hindenberg, östlich nach Klein
Radden, nach Süden auf der Gemarkungsgrenze Lichtenau nach
Groß-Lübbenau an die B 115 - A 15/E 36; weiter südlich bis
Kreisgrenze Oberspreewald-Lausitz/Spree-Neiße, an der Kreisgrenze nach
Norden zum Großen Fließ, dann nach Osten zur Spree bis
Maiberg/Hammerstrom; weiter südlich nach Sielow, Cottbus, Ströbitz; B
169 weiter nach Süden, Gemarkungsgrenze Drebkau, Steinitz, Neupetershain
nach Westen an die B 169, B 96 Großräschen; von dort nach
Freienhufen bis Wormlage.
Weitere Informationen sind der Tabelle 2 in der Anlage 2 zu entnehmen!
Bewirtschaftungsgebiete Muffelwild - Grenzbeschreibung -
1. Lanz:
Ab Lanz den Verbindungsweg nach Gandow, Lenzen, an der B 195 nach Norden, am
Rudower See entlang bis Boberow, nach Osten bis Mankmuß, südlicher
Verbindungsweg bis Birkholz, Lanz.
2. Hohe-Heide:
Ab Blumenthal den Verbindungsweg Heidelberg, Bölzke entlang, den Weg
nördlich bis zur Straße, östlich nach Heiligengrabe, Techow,
dann Gemarkungsgrenze Liebenthal nach Süden über Blandikow, Grabow
bei Blumenthal nach Blumenthal.
3. Ruppiner-Heide:
Ab Möllensee/Rhin nach Westen bis Tornowsee, nördlich Binenwalde,
Zühlen an der Gemarkungsgrenze bis Rheinsberg, nach Osten zum Rhin, nach
Süden den Rhin entlang bis zum Möllensee.
4. Zechlin/Menz:
Ab Rheinsberg nach Norden über Zechlinerhütte, Prebelow auf die
Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern, von Landesgrenze nach Osten bis
Gemarkungsgrenze Menzer- Heide/ Steinförde, südlich nach
Dagow/Neuglobsow bis Menz, von Menz den Verbindungsweg bis Rheinsberg.
5. Lychen/Mahlendorf:
Ab Schreibermühle an der Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern nach Norden
bis zum Carwitzer See, nach Süd-Osten über Thomsdorf, Rosenow, am
Haussee entlang bis zur Straße Boitzenburg, weiter in Richtung Süden
die Straße nach Klaushagen, Jakobshagen, Luisenfelde, nach Westen
über Warthe, Mahlendorf, entlang des Großen Küstrinsees nach
Schreibermühle.
6. Blumberger Wald:
Ab Bahnlinie bei Wendemark entlang der Randow bis zur Landesgrenze nach Norden,
diese weiter bis zur Gemarkungsgrenze Wartin in östlicher Richtung, dann
nach Süden über die Gemarkungsgrenzen Wartin, Casekow,
Biesendahlshof, Woltersdorf, Jamikow zur Welse, weiter nach Westen bis zur
Bahnlinie.
7. Breitelege:
Ab Oderberg Bahnlinie nach Norden, an der Landstraße bis Lüdersdorf,
auf die Gemarkungsgrenze Lunow, Vorwerk Steinberg, an die Hohensaatener
Friedrichsthaler Wasserstraße, entlang dieser bis Hohensaaten, danach
nach Westen entlang der Alten Oder bis Oderberg.
8. West-Schorfheide:
Ab Groß Schönebeck nord-westlich über Schluft, Uhlenhof zum
Döllnfließ, über den Eisergraben bis vor Vogelsang,
Verbindungsstraße nach Osten auf die Bahnlinie zu, nach Bergluch,
Grunewald, Reiersdorf bis Bebersee, von dort an der B 109 entlang nach
Süden bis Groß Schönebeck.
9. Liebenberg:
Ab Dretzsee die Gemarkungsgrenze Löwenberg nach Norden über
Neuhäsen, Häsen, Kraatz Siedlung, nach Osten über Hohen Timpberg
bis Zehdenick, die Schnelle Havel nach Süden, den Vosskanal bis
Liebenwalde, dann Malzer-Kanal, weiter entlang dem Oder-Havel-Kanal
süd-westlich bis Malz, ab Malz die Havel bis Fichtengrund, ab Bahnlinie
Fichtengrund nord-westlich über Kreuzberg zum Dretzsee.
10. Dreetz - Friesack:
Von B 5 am Rhinkanal nach Westen, entlang des Rhinkanals bis Kreisgrenze
Havelland/Ostprignitz-Ruppin, dann nach Norden die Gemarkungsgrenze bis
Hohenofen, ab Bahnlinie entlang der Bahn nach Nord-Osten zur B 5, dann
über die Gemarkungsgrenzen Barsikow, Vichel, Lentzke, Brunne, Betzin nach
Süden auf den kleinen Haupt- und Grenzkanal, weiter nach Westen am Kanal
entlang bis zur Bahnlinie, dann nord-westlich bis zum Rhinkanal.
11. Probstheide:
Ab Schönwalde an der B 109 nach Norden bis Wandlitz, dann Richtung Osten
an der B 273 bis zum Verbindungsweg Probstheide, Schmetzdorf, AS 15 Bernau,
wieder nach Westen von Schönow über Gorinsee nach Schönwalde.
12. Bensdorf:
Ab Wendsee nach Westen, entlang des Elbe-Havel-Kanals zur Landesgrenze zu
Sachsen-Anhalt, an dieser nach Norden bis zum Punkt Grenzhof, Kreisgrenze
Havelland/Potsdam-Mittelmark nach Osten bis Neuplaue, dann nach Süden bis
zum Elbe-Havel-Kanal; Einstandsgebiet ist länderübergreifend.
13. Siethen:
Ab Gemarkungsgrenze Siethen an der A 10/E 30 nord-östlich bis Struveshof,
an der Bahnlinie in Richtung Großbeeren bis zur B 101, entlang der
Gemarkungsgrenze zum Mittelgraben, süd-östlich über den Berliner
Ring zum Nuthegraben, nach Süden über Kolonie Thyrow an die F 101,
auf der Gemarkungsgrenze nach Nord-Westen, über Großbeuthen,
Jütchendorf, Gröben bis zur A 10.
14. Raben:
Ab AS 5 Niemegk entlang der A 9/E 51 süd-westlich bis zur Landesgrenze zu
Sachsen-Anhalt, diese dann entlang bis zum Schnittpunkt B 107, diese B 107 nach
Norden bis Wiesenburg, dann Gemarkungsgrenze nach Osten über Borne,
Belzig, Kranepuhl, Dahnsdorf zur A 9/E 51.
15. Schwenow:
Ab Gemarkungsgrenze Pretschen/Werder entlang der Kreis-grenze
Dahme-Spreewald/Oder-Spree nach Westen bis Ecke Münchehofe, nördlich
bis zur Ecke Punkt 77, dann auf der Gemarkungsgrenze Groß Eichholz,
Kehrigk, Bugk, Wendisch Rietz entlang, wieder südlich über
Behrensdorf, Möllendorf, Limsdorf, Schwenow bis zur Ecke Pretschen/Werder.
16. Schlaubetal:
Ab Biegenbrück Oder-Spree-Kanal entlang nach Osten bis Gemarkungsgrenze
Rießen, an dieser Grenze nach Süden bis zur Gemarkungsgrenze
Fünfeichen, dann nach Osten bis zur B 112, auf der Gemarkungsgrenze um
Eisenhüttenstadt, südlich nach Möbiskruge, Kummro, Schwerzko,
Kolonie Bornsdorf bis zur Kreisgrenze Oder-Spree/Spree-Neiße, entlang
dieser Kreisgrenze nach Westen bis zur Kreisgrenze Dahme-Spreewald; auf der
Kreisgrenze Spree-Neiße bleiben bis Bogen bei Jamlitz, dann nach Norden
auf den Gemarkungsgrenzen Leeskow, Ullersdorf, Weichendorf, Groß Briesen,
Grunow, Mixdorf, wieder westlich über Merz, Ragow, Radinkendorf, nach
Norden an der Spree entlang, hinter dem Großen Schwarzberg auf der
Gemarkungsgrenze nach Biegenbrück.
17. Guben-Nord:
Ab Gemarkungsgrenze Bärenklau nach Süd-Westen entlang der B 97 nach
Preilack, ab da nördlich entlang der Bahnlinie bis
Jamlitz/Elisabethhütte, dann die Kreisgrenze
Dahme-Spreewald/Spree-Neiße bis zur Kreisgrenze
Oder-Spree/Spree-Neiße, entlang dieser Kreisgrenze nach Osten bis zur
Gemarkungsgrenze Pinnow, ab dieser Grenze nach Süden über die
Gemarkungsgrenze Pinnow, Lübbinchen bis zur B 97 nach Bärenklau.
18. Hohenbuckoer-/Rochauer-Heide:
Ab Brenitz Bahnlinie nach Westen über die Gemarkungsgrenzen Friedersdorf,
Hillmersdorf, Frankenhain, Schlieben, Malitschkendorf, Polzen, Jeßnigk,
Borken, Bernsdorf, dann weiter nord-westlich entlang der B 101 bis Brandis,
dann Gemarkungsgrenze Schönwalde, Ahlsdorf, nach Osten in Richtung
Bärwalde, Freywalde, Mehlsdorf, Bollendorf, weiter nördlich bis
Rietdorf, wieder östlich nach Zagelsdorf, Schlagsdorf, Falkenberg, Uckro,
ab Bahnlinie Uckro nach Süden über Gehren, Walddrehna, weiter immer
an der Bahn entlang nach Brenitz.
Weitere Informationen sind der Tabelle 3 in der Anlage 2 zu entnehmen!
Anm.: Die Anlage 2 wurde nicht aufgenommen.