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Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter
Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter
vom 11. März 1996
(GVBl.II/96, [Nr. 19], S.238)
zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. April 2004
(GVBl.II/04, [Nr. 12], S.322)
§ 1
(1) Die in Anlage 1 bezeichneten Finanzämter sind jeweils in ihrem Bezirk für die von den Finanzämtern wahrzunehmenden Aufgaben der Steuerverwaltung und für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig, soweit in den Absätzen 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Daneben nimmt das Technische Finanzamt Cottbus (Dienstleistungs- und Informationstechnisches Zentrum DIZ) die Aufgaben des Rechenzentrums der Finanzverwaltung des Landes wahr. Es ist ferner landesweit für die mit der Anerkennung von Lohnsteuerhilfevereinen und der Aufsicht über Lohnsteuerhilfevereine in Zusammenhang stehenden Aufgaben sowie für die ihm sonst übertragenen Aufgaben zuständig.
(2) Den in Anlage 2 bezeichneten Finanzämtern werden in dem dort beschriebenen Umfang Zuständigkeiten für die Bezirke mehrerer Finanzämter übertragen.
(3) Den in Anlage 3 bezeichneten Finanzämtern wird für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer der dort beschriebene Finanzamtsbezirk zugeordnet.
§ 2
(Inkrafttreten)
Anlage 1
Lfd. Nr. | Bezeichnung und Sitz des Finanzamtes | Bezirk des Finanzamtes |
---|---|---|
1 | Finanzamt Angermünde in Angermünde | Landkreis Uckermark |
2 | Finanzamt Brandenburg in Brandenburg an der Havel | kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel, amtsfreie Gemeinden Groß Kreutz/Emster und Kloster Lehnin, amtsfreie Stadt Werder (Havel), Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar |
3 | Finanzamt Calau in Calau | Landkreis Oberspreewald-Lausitz |
4 | Finanzamt Cottbus in Cottbus | kreisfreie Stadt Cottbus und Landkreis Spree-Neiße |
5 | Finanzamt Eberswalde in Eberswalde | Landkreis Barnim |
6 | Finanzamt Finsterwalde in Finsterwalde | Landkreis Elbe-Elster |
7 | Finanzamt Frankfurt (Oder) in Frankfurt (Oder) | kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder), amtsfreie Stadt Eisenhüttenstadt, Ämter Brieskow-Finkenheerd, Neuzelle und Schlaubetal |
8 | Finanzamt Fürstenwalde in Fürstenwalde | Landkreis Oder-Spree, ausgenommen die amtsfreie Stadt Eisenhüttenstadt sowie die Ämter Brieskow-Finkenheerd, Neuzelle und Schlaubetal |
9 | Finanzamt Königs Wusterhausen in Königs Wusterhausen | Landkreis Dahme-Spreewald |
10 | Finanzamt Kyritz in Kyritz | Landkreis Ostprignitz-Ruppin |
11 | Finanzamt Luckenwalde in Luckenwalde | Landkreis Teltow-Fläming |
12 | Finanzamt Nauen in Nauen | Landkreis Havelland |
13 | Finanzamt Oranienburg in Oranienburg | Landkreis Oberhavel |
14 | Finanzamt Potsdam-Land in Potsdam | Landkreis Potsdam-Mittelmark, ausgenommen die amtsfreien Gemeinden Groß Kreutz/Emster und Kloster Lehnin und die amtsfreie Stadt Werder (Havel) sowie die Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar |
15 | Finanzamt Potsdam-Stadt in Potsdam | kreisfreie Stadt Potsdam |
16 | Finanzamt Pritzwalk in Pritzwalk | Landkreis Prignitz |
17 | Finanzamt Strausberg in Strausberg | Landkreis Märkisch-Oderland. |
Anlage 2
Inhaltsverzeichnis |
||
---|---|---|
Finanzämter | Lfd. Nr. | |
Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei Betrieben aller Größenklassen und Konzernen der unter laufender Nummer 4 bezeichneten Art | Eberswalde Finsterwalde Fürstenwalde Kyritz |
4 5 7 8 |
Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen
bei - Betrieben aller Größenklassen der Konzerne mit einem Außenumsatz ab 50 Millionen EUR - Großbetrieben mit einem Gesamtumsatz ab 50 Millionen EUR - Versorgungsbetrieben - Kreditinstituten - Versicherungsunternehmen Verlustzuweisungsgesellschaften/Bauherrengemeinschaften im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. August 1990 (BStBl I S. 366) soweit nicht die Zuständigkeit aufgrund der unter laufender Nummer 4 oder 11 Buchstabe b bezeichneten Art gegeben ist, sowie Mitwirkung bei der Prüfung - bedeutsamer Sachverhalte der betrieblichen Altersversorgung - bedeutsamer Sachverhalte mit Auslandsbezug |
Calau Fürstenwalde Potsdam-Stadt |
2 7 11 |
Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei Medienunternehmen (außer Printmedien) | Potsdam-Stadt | 11 |
Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Angermünde Calau Nauen |
1 2 9 |
Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern | Calau | 2 |
Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren sowie der Steuerfahndung | Cottbus Frankfurt (Oder) Oranienburg Potsdam-Stadt |
3 6 10 11 |
Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren sowie der Steuerfahndung im Zusammenhang mit im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländische Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer | Oranienburg | 10 |
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländische Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer einschließlich der Verwaltung der Lohn- und Umsatzsteuer | Oranienburg | 10 |
Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung | Oranienburg | 10 |
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Frankfurt (Oder) | 6 |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Cottbus | 3 |
Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer | Cottbus | 3 |
Umsatzsteuersonderprüfungen in länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Fällen in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsstelle beim Bundesamt für Finanzen | Calau | 2 |
Lfd. Nr. | Bezeichnung und Sitz des Finanzamtes | Zuständigkeit | Bezirk des Finanzamtes |
---|---|---|---|
1 | Finanzamt Angermünde in Angermünde | Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Bezirke der Finanzämter Angermünde Eberswalde Fürstenwalde Frankfurt (Oder) Strausberg |
2 | Finanzamt Calau in Calau | a) Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen
bei - Betrieben aller Größenklassen der Konzerne mit einem Außenumsatz ab 50 Millionen EUR - Großbetrieben mit einem Gesamtumsatz ab 50 Millionen EUR - Versorgungsbetrieben - Kreditinstituten - Versicherungsunternehmen - Verlustzuweisungsgesellschaften/ Bauherrengemeinschaften im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. August 1990 (BStBl I S. 366) soweit nicht die Zuständigkeit aufgrund der unter laufender Nummer 4 oder 11 Buchstabe b bezeichneten Art gegeben ist, sowie Mitwirkung bei der Prüfung - bedeutsamer Sachverhalte der betrieblichen Altersversorgung - bedeutsamer Sachverhalte mit Auslandsbezug |
Bezirke der Finanzämter Calau Cottbus Finsterwalde Königs Wusterhausen Luckenwalde |
b) Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Bezirke der Finanzämter Calau Cottbus Finsterwalde Königs Wusterhausen Luckenwalde |
||
c) Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern | Bezirke der Finanzämter Calau Cottbus Finsterwalde |
||
d) Umsatzsteuersonderprüfungen in länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Fällen in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsstelle beim Bundesamt für Finanzen | Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg | ||
3 | Finanzamt Cottbus in Cottbus | a) Aufgaben der Steuerfahndung | Bezirke der Finanzämter Calau Cottbus Finsterwalde Königs Wusterhausen |
b) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren - wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten - wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind |
Bezirke der Finanzämter Calau Cottbus Finsterwalde Königs Wusterhausen |
||
c) Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer | Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg | ||
d) Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer | Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg | ||
4 | Finanzamt Eberswalde in Eberswalde | Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen
bei - land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aller Größenklassen und Konzernen. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind alle Betriebe, die die in § 13 des Einkommensteuergesetzes aufgeführten Tätigkeiten ausüben. Dies gilt auch, wenn diese zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. - Betrieben aller Größenklassen und Konzernen der Wirtschaftszweige Garten- und Landschaftsbau, Erbringung von Dienstleistungen auf der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugerstufe im Pflanzenbau und in der Tierhaltung, Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen, gewerblicher Jagd, Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften, Zuckerindustrie, Obst- und Gemüseverarbeitung, Milchverarbeitung, Alkoholbrennereien, Großhandel mit Getreide, Saaten und Futtermitteln, Großhandel mit Blumen und Pflanzen, Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln, Großhandel mit lebenden Tieren, Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren, Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoo-logischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien, Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke, Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von rohen Ölen und Fetten, Schlachtereien, Fischverarbeitung, Herstellung von Bier, Herstellung von Wein aus frischen Trauben, Herstellung von Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen, Herstellung von Futtermittel für Nutztiere, Tabakverarbeitung, Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder, Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten, Großhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen, Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild, Großhandel und Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Hochsee-und Küstenfischerei |
Bezirke der Finanzämter Angermünde Eberswalde Oranienburg Strausberg |
5 | Finanzamt Finsterwalde in Finsterwalde | Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei Betrieben der unterlaufender Nummer 4 bezeichneten Art | Bezirke der Finanzämter Calau Cottbus Finsterwalde Luckenwalde |
6 | Finanzamt Frankfurt (Oder) in Frankfurt (Oder) | a) Aufgaben der Steuerfahndung | Bezirke der Finanzämter Angermünde Eberswalde Frankfurt (Oder) Fürstenwalde Strausberg |
b) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren - wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten - wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind |
Bezirke der Finanzämter Angermünde Eberswalde Frankfurt (Oder) Fürstenwalde Strausberg |
||
c) Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer | Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg | ||
7 | Finanzamt Fürstenwalde in Fürstenwalde | a) Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei Betrieben der unter laufender Nummer 4 bezeichneten Art | Bezirke der Finanzämter Brandenburg Frankfurt (Oder) Fürstenwalde Königs Wusterhausen Potsdam-Land Potsdam-Stadt |
b) Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen
bei - Betrieben aller Größenklassen der Konzerne mit einem Außenumsatz ab 50 Millionen EUR - Großbetrieben mit einem Gesamtumsatz ab 50 Millionen EUR - Versorgungsbetrieben - Kreditinstituten - Versicherungsunternehmen - Verlustzuweisungsgesellschaften/Bauherrengemeinschaften im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. August 1990 (BStBl I S. 366) soweit nicht die Zuständigkeit aufgrund der unter laufender Nummer 4 oder 11 Buchstabe b bezeichneten Art gegeben ist, sowie Mitwirkung bei der Prüfung - bedeutsamer Sachverhalte der betrieblichen Altersversorgung - bedeutsamer Sachverhalte mit Auslandsbezug |
Bezirke der Finanzämter Angermünde Eberswalde Frankfurt (Oder) Fürstenwalde Strausberg |
||
8 | Finanzamt Kyritz in Kyritz | Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei Betrieben der unter laufender Nummer 4 bezeichneten Art | Bezirke der Finanzämter Kyritz Nauen Pritzwalk |
9 | Finanzamt Nauen in Nauen | Anordnung und Durchführung von Lohn steuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Bezirke der Finanzämter Brandenburg Kyritz Nauen Oranienburg Potsdam-Land Potsdam-Stadt Pritzwalk |
10 | Finanzamt Oranienburg in Oranienburg | a) Aufgaben der Steuerfahndung | Bezirke der Finanzämter Kyritz Oranienburg Pritzwalk |
b) Aufgaben der Steuerfahndung im Zusammenhang mit der Besteuerung im Ausland ansässiger Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländische Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer1 | Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg | ||
c) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren - wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten - wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind |
Bezirke der Finanzämter Kyritz Oranienburg Pritzwalk |
||
d) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren - wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten - wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind im Zusammenhang mit der Besteuerung im Ausland ansässiger Werkvertrags- und Verleihunternehmen vertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländische Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer1 |
Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg | ||
e) Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländische Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer einschließlich der Verwaltung der Lohn- und Umsatzsteuer1 | Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg | ||
f) Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung | Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg | ||
11 | Finanzamt Potsdam-Stadt in Potsdam | a) Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen
bei - Betrieben aller Größenklassen der Konzerne mit einem Außenumsatz ab 50 Millionen EUR - Großbetrieben mit einem Gesamtumsatz ab 50 Millionen EUR - Versorgungsbetrieben - Kreditinstituten - Versicherungsunternehmen - Verlustzuweisungsgesellschaften/ Bauherrengemeinschaften im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. August 1990 (BStBl I S. 366)soweit nicht die Zuständigkeit aufgrund der unter laufender Nummer 4 oder 11 Buchstabe b bezeichneten Art gegeben ist, sowie Mitwirkung bei der Prüfung - bedeutsamer Sachverhalte der betrieblichen Altersversorgung - bedeutsamer Sachverhalte mit Auslandsbezug |
Bezirke der Finanzämter |
b) Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen
bei Medienunternehmen (außer Printmedien), insbesondere der Bereiche - Hörfunk- und Fernsehanstalten - Tonstudios - Film- und Videoherstellung - Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen |
Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg | ||
c) Aufgaben der Steuerfahndung | Bezirke der Finanzämter Brandenburg Luckenwalde Nauen Potsdam-Land Potsdam-Stadt |
||
d) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren - wegen
Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten - wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind |
Bezirke der Finanzämter Brandenburg Luckenwalde Nauen Potsdam-Land Potsdam-Stadt |
Anlage 3
Lfd. Nr. | Bezeichnung des Finanzamtes | Örtliche Zuständigkeit bei der Kraftfahrzeugsteuer |
---|---|---|
1 | Finanzamt Brandenburg in Brandenburg an der Havel | kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel |
2 | Finanzamt Frankfurt (Oder) in Frankfurt (Oder) | kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) |
3 | Finanzamt Fürstenwalde in Fürstenwalde | Landkreis Oder-Spree |
4 | Finanzamt Potsdam-Land in Potsdam | Landkreis Potsdam-Mittelmark |