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Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter

Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter
vom 11. März 1996
(GVBl.II/96, [Nr. 19], S.238)

zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. März 2006
(GVBl.II/06, [Nr. 05], S.46)

§ 1

(1) Die in Anlage 1 bezeichneten Finanzämter sind jeweils in ihrem Bezirk für die von den Finanzämtern wahrzunehmenden Aufgaben der Steuerverwaltung und für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig, soweit in den Absätzen 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Daneben nimmt das Technische Finanzamt Cottbus (Dienstleistungs- und Informationstechnisches Zentrum – DIZ) die Aufgaben des Rechenzentrums der Finanzverwaltung des Landes wahr. Es ist ferner landesweit für die mit der Anerkennung von Lohnsteuerhilfevereinen und der Aufsicht über Lohnsteuerhilfevereine in Zusammenhang stehenden Aufgaben sowie für die ihm sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

(2) Den in Anlage 2 bezeichneten Finanzämtern werden in dem dort beschriebenen Umfang Zuständigkeiten für die Bezirke mehrerer Finanzämter übertragen.

(3) Den in Anlage 3 bezeichneten Finanzämtern wird für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer der dort beschriebene Finanzamtsbezirk zugeordnet.

§ 2
(Inkrafttreten)

 

Anlage 1

Lfd. Nr. Bezeichnung und Sitz des Finanzamtes Bezirk des Finanzamtes
1 Finanzamt Angermünde in Angermünde Landkreis Uckermark
2 Finanzamt Brandenburg in Brandenburg an der Havel kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel, amtsfreie Gemeinden Groß Kreutz (Havel) und Kloster Lehnin, amtsfreie Stadt Werder (Havel), Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar
3 Finanzamt Calau in Calau Landkreis Oberspreewald-Lausitz
4 Finanzamt Cottbus in Cottbus kreisfreie Stadt Cottbus und Landkreis Spree-Neiße
5 Finanzamt Eberswalde in Eberswalde Landkreis Barnim
6 Finanzamt Finsterwalde in Finsterwalde Landkreis Elbe-Elster
7 Finanzamt Frankfurt (Oder) in Frankfurt (Oder) kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder), amtsfreie Stadt Eisenhüttenstadt, Ämter Brieskow-Finkenheerd, Neuzelle und Schlaubetal
8 Finanzamt Fürstenwalde in Fürstenwalde Landkreis Oder-Spree, ausgenommen die amtsfreie Stadt Eisenhüttenstadt sowie die Ämter Brieskow-Finkenheerd, Neuzelle und Schlaubetal
9 Finanzamt Königs Wusterhausen in Königs Wusterhausen Landkreis Dahme-Spreewald
10 Finanzamt Kyritz in Kyritz Landkreis Ostprignitz-Ruppin
11 Finanzamt Luckenwalde in Luckenwalde Landkreis Teltow-Fläming
12 Finanzamt Nauen in Nauen Landkreis Havelland
13 Finanzamt Oranienburg in Oranienburg Landkreis Oberhavel
14 Finanzamt Potsdam-Land in Potsdam Landkreis Potsdam-Mittelmark, ausgenommen die amtsfreien Gemeinden Groß Kreutz (Havel) und Kloster Lehnin und die amtsfreie Stadt Werder (Havel) sowie die Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar
15 Finanzamt Potsdam-Stadt in Potsdam kreisfreie Stadt Potsdam
16 Finanzamt Pritzwalk in Pritzwalk Landkreis Prignitz
17 Finanzamt Strausberg in Strausberg Landkreis Märkisch-Oderland“.

Anlage 2

Inhaltsverzeichnis

  Finanzämter Lfd. Nr.
Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei Betrieben aller Größenklassen und Konzernen der unter laufender Nummer 4 bezeichneten Art Eberswalde
Finsterwalde
Fürstenwalde
Kyritz
4
5
7
8
Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei
  • Betrieben aller Größenklassen der Konzerne mit einem Außenumsatz ab 50 Millionen EUR
  • Großbetrieben mit einem Gesamtumsatz ab 50 Millionen EUR
  • Versorgungsbetrieben
  • Kreditinstituten
  • Versicherungsunternehmen
  • Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrengemeinschaften als Personenzusammenschlüsse, Gesamtobjekte/Geschlossene Immobilienfonds im Sinne der Nummern 1.2 und 1.3 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.07.1992 - IV A 5-S 0361-19/92 (BStBl 1992 I S. 404) soweit nicht die Zuständigkeit aufgrund der unter laufender Nummer 4 oder 11 Buchstabe b bezeichneten Art gegeben ist, sowie Mitwirkung bei der Prüfung
  • bedeutsamer Sachverhalte der betrieblichen Altersversorgung
  • bedeutsamer Sachverhalte mit Auslandsbezug
Calau
Fürstenwalde
Potsdam-Stadt
2
7
11
Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei Medienunternehmen (außer Printmedien) Potsdam-Stadt 11
Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern Angermünde
Calau
Nauen
1
2
9
Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern Angermünde
Calau
Fürstenwalde
Kyritz
Nauen
Königs Wusterhausen
1
2
7
8
9
12
Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren sowie der Steuerfahndung Cottbus
Frankfurt (Oder)
Oranienburg
Potsdam-Stadt
3
6
10
11
Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren sowie der Steuerfahndung im Zusammenhang mit im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländische Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer Oranienburg 10
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländische Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer einschließlich der Verwaltung der Lohn- und Umsatzsteuer Oranienburg 10
Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung Oranienburg 10
Erbschaft- und Schenkungsteuer Frankfurt (Oder) 6
Rennwett- und Lotteriesteuer Cottbus 3
Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer Cottbus 3
Umsatzsteuersonderprüfungen in länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Fällen in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsstelle beim Bundesamt für Finanzen Calau 2
 
Lfd. Nr. Bezeichnung und Sitz des Finanzamtes Zuständigkeit Bezirk des Finanzamtes
1 Finanzamt Angermünde in Angermünde
  1. Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern
Bezirke der Finanzämter
Angermünde
Eberswalde
Fürstenwalde
Frankfurt (Oder)
Strausberg
  1. Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern
Bezirke der Finanzämter
Angermünde
Eberswalde
2 Finanzamt Calau in Calau
  1. Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei
    • Betrieben aller Größenklassen der Konzerne mit einem Außenumsatz ab 50 Millionen EUR
    • Großbetrieben mit einem Gesamtumsatz ab 50 Millionen EUR
    • Versorgungsbetrieben
    • Kreditinstituten
    • Versicherungsunternehmen
    • Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrengemeinschaften als Personenzusammenschlüsse, Gesamtobjekte/Geschlossene Immobilienfonds im Sinne der Nummern 1.2 und 1.3 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.07.1992 - IV A 5-S 0361-19/92 (BStBl 1992 I S. 404) soweit nicht die Zuständigkeit aufgrund der unter laufender Nummer 4 oder 11 Buchstabe b bezeichneten Art gegeben ist, sowie Mitwirkung bei der Prüfung
    • bedeutsamer Sachverhalte der betrieblichen Altersversorgung
    • bedeutsamer Sachverhalte mit Auslandsbezug
Bezirke der Finanzämter
Calau
Cottbus
Finsterwalde
Königs Wusterhausen
Luckenwalde
   
  1. Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern
Bezirke der Finanzämter
Calau
Cottbus
Finsterwalde
Königs Wusterhausen
Luckenwalde
   
  1. Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern
Bezirke der Finanzämter
Calau
Cottbus
Finsterwalde
   
  1. Umsatzsteuersonderprüfungen in länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Fällen in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsstelle beim Bundesamt für Finanzen
Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg
3 Finanzamt Cottbus in Cottbus
  1. Aufgaben der Steuerfahndung
Bezirke der Finanzämter
Calau
Cottbus
Finsterwalde
Königs Wusterhausen
   
  1. Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren
    • wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten
    • wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind
Bezirke der Finanzämter
Calau
Cottbus
Finsterwalde
Königs Wusterhausen
   
  1. Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer
Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg
   
  1. Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer
Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg
4 Finanzamt Eberswalde in Eberswalde Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei
  • land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aller Größenklassen und Konzernen. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind alle Betriebe, die die in § 13 des Einkommensteuergesetzes aufgeführten Tätigkeiten ausüben. Dies gilt auch, wenn diese zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen.
  • Betrieben aller Größenklassen und Konzernen der Wirtschaftszweige Garten- und Landschaftsbau, Erbringung von Dienstleistungen auf der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugerstufe im Pflanzenbau und in der Tierhaltung, Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen, gewerblicher Jagd, Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften, Zuckerindustrie, Obst- und Gemüseverarbeitung, Milchverarbeitung, Alkoholbrennereien, Großhandel mit Getreide, Saaten und Futtermitteln, Großhandel mit Blumen und Pflanzen, Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln, Großhandel mit lebenden Tieren, Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren, Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoo-logischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien, Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke, Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von rohen Ölen und Fetten, Schlachtereien, Fischverarbeitung, Herstellung von Bier, Herstellung von Wein aus frischen Trauben, Herstellung von Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen, Herstellung von Futtermittel für Nutztiere, Tabakverarbeitung, Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder, Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten, Großhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen, Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild, Großhandel und Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Hochsee- und Küstenfischerei
Bezirke der Finanzämter
Angermünde
Eberswalde
Oranienburg
Strausberg
5 Finanzamt Finsterwalde in Finsterwalde Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei Betrieben der unterlaufender Nummer 4 bezeichneten Art Bezirke der Finanzämter
Calau
Cottbus
Finsterwalde
Luckenwalde
6 Finanzamt Frankfurt (Oder) in Frankfurt (Oder)
  1. Aufgaben der Steuerfahndung
Bezirke der Finanzämter
Angermünde
Eberswalde
Frankfurt (Oder)
Fürstenwalde
Strausberg
   
  1. Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren
    • wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten
    • wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind
Bezirke der Finanzämter
Angermünde
Eberswalde
Frankfurt (Oder)
Fürstenwalde
Strausberg
   
  1. Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg
7 Finanzamt Fürstenwalde in Fürstenwalde
  1. Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei Betrieben der unter laufender Nummer 4 bezeichneten Art
Bezirke der Finanzämter
Brandenburg
Frankfurt (Oder)
Fürstenwalde
Königs Wusterhausen
Potsdam-Land
Potsdam-Stadt
   
  1. Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei
    • Betrieben aller Größenklassen der Konzerne mit einem Außenumsatz ab 50 Millionen EUR
    • Großbetrieben mit einem Gesamtumsatz ab 50 Millionen EUR
    • Versorgungsbetrieben
    • Kreditinstituten
    • Versicherungsunternehmen
    • Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrengemeinschaften als Personenzusammenschlüsse, Gesamtobjekte/Geschlossene Immobilienfonds im Sinne der Nummern 1.2 und 1.3 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.07.1992 - IV A 5-S 0361-19/92 (BStBl 1992 I S. 404) soweit nicht die Zuständigkeit aufgrund der unter laufender Nummer 4 oder 11 Buchstabe b bezeichneten Art gegeben ist, sowie Mitwirkung bei der Prüfung
    • bedeutsamer Sachverhalte der betrieblichen Altersversorgung
    • bedeutsamer Sachverhalte mit Auslandsbezug
Bezirke der Finanzämter
Angermünde
Eberswalde
Frankfurt (Oder)
Fürstenwalde
Strausberg
   
  1. Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern
Bezirke der Finanzämter
Frankfurt (Oder)
Fürstenwalde
Strausberg
8 Finanzamt Kyritz in Kyritz
  1. Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei Betrieben der unter laufender Nummer 4 bezeichneten Art
Bezirke der Finanzämter
Kyritz
Nauen
Pritzwalk
  1. Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern
Bezirke der Finanzämter
Kyritz
Oranienburg
Pritzwalk
9 Finanzamt Nauen in Nauen
  1. Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern
Bezirke der Finanzämter
Brandenburg
Kyritz
Nauen
Oranienburg
Potsdam-Land
Potsdam-Stadt
Pritzwalk
  1. Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern
Bezirke der Finanzämter
Brandenburg
Nauen
Potsdam-Land
Potsdam-Stadtd
10 Finanzamt Oranienburg in Oranienburg
  1. Aufgaben der Steuerfahndung
Bezirke der Finanzämter
Kyritz
Oranienburg
Pritzwalk
   
  1. Aufgaben der Steuerfahndung im Zusammenhang mit der Besteuerung im Ausland ansässiger Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländische Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer1
Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg
   
  1. Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren
    • wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten
    • wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind
Bezirke der Finanzämter
Kyritz
Oranienburg
Pritzwalk
   
  1. Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren
    • wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten
    • wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind im Zusammenhang mit der Besteuerung im Ausland ansässiger Werkvertrags- und Verleihunternehmen vertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländische Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer1
Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg
   
  1. Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländische Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer einschließlich der Verwaltung der Lohn- und Umsatzsteuer1
Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg
   
  1. Besteuerung grenzüberschreitender  Arbeitnehmerüberlassung
Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg
11 Finanzamt Potsdam-Stadt in Potsdam
  1. Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei
    • Betrieben aller Größenklassen der Konzerne mit einem Außenumsatz ab 50 Millionen EUR
    • Großbetrieben mit einem Gesamtumsatz ab 50 Millionen EUR
    • Versorgungsbetrieben
    • Kreditinstituten
    • Versicherungsunternehmen
    • Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrengemeinschaften als Personenzusammenschlüsse, Gesamtobjekte/Geschlossene Immobilienfonds im Sinne der Nummern 1.2 und 1.3 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.07.1992 - IV A 5-S 0361-19/92 (BStBl 1992 I S. 404) soweit nicht die Zuständigkeit aufgrund der unter laufender Nummer 4 oder 11 Buchstabe b bezeichneten Art gegeben ist, sowie Mitwirkung bei der Prüfung
    • bedeutsamer Sachverhalte der betrieblichen Altersversorgung
    • bedeutsamer Sachverhalte mit Auslandsbezug

Bezirke der Finanzämter
Brandenburg
Kyritz
Nauen
Oranienburg
Potsdam-Land
Potsdam-Stadt
Pritzwalk

   
  1. Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei Medienunternehmen (außer Printmedien), insbesondere der Bereiche
    • Hörfunk- und Fernsehanstalten
    • Tonstudios
    • Film- und Videoherstellung
    • Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen
Bezirke aller Finanzämter
des Landes Brandenburg
   
  1. Aufgaben der Steuerfahndung
Bezirke der Finanzämter
Brandenburg
Luckenwalde
Nauen
Potsdam-Land
Potsdam-Stadt
   
  1. Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren
    • wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten
    • wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind
Bezirke der Finanzämter
Brandenburg
Luckenwalde
Nauen
Potsdam-Land
Potsdam-Stadt

12

Finanzamt
Königs Wusterhausen in Königs Wusterhausen
Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern Bezirke der Finanzämter
Königs Wusterhausen
Luckenwalde
 

Anlage 3

Lfd. Nr. Bezeichnung des Finanzamtes Örtliche Zuständigkeit bei der Kraftfahrzeugsteuer
1 Finanzamt Brandenburg in Brandenburg an der Havel kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel
2 Finanzamt Frankfurt (Oder) in Frankfurt (Oder) kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
3 Finanzamt Fürstenwalde in Fürstenwalde Landkreis Oder-Spree
4 Finanzamt Potsdam-Land in Potsdam Landkreis Potsdam-Mittelmark